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Was haltet ihr von den aufkommenden Handy-Blitzern?

Themenstarteram 7. September 2022 um 7:01

Ich würde gerne eure Auffassung zu den jetzt aufkommenden Handyblitzern wissen.

Was viele nicht ahnen obwohl sie grundsätzlich etwas von den neuen Blitzern hörten, ist dass nicht nur das Handy am Ohr geahndet wird sondern -möglich da meist von halb oben auf Autobahnbrücken etc. geblitzt wird- auch das vermeintlich versteckte Nachrichten-checken auf dem Schoß.

Bei uns im Konzern führt es aktuell zu teils hitzigen Diskussionen unter den Kollegen.

So habe ich beispielsweise zwei Mitarbeiter, welche mich für meine -bis zum Einsatz der Blitzerapp- häufigen staatlichen Geschwindigkeitsmessungen sehr von Häme bis zu harscher Kritik ins Gebet nahmen, jedoch nun kategorisch und mit viel Aufstampfen gegen die Handyblitzer sind.

So hört man von ihnen als auch Vielen anderen meist Ausreden wie "wenn mal ein dringendes Telefonat kommt..." und zur Faulheit der Nutzung der bei uns eigentlich in allen Flottenwagen vorhandenen Freisprecheinrichtungen kreatives wie "...Bluetooth saugt mir doch binnen Stunden den Akku leer" oder ähnliches.

Ich persönlich halte die Handyblitzer sogar für sehr viel angebrachter als viele Geschwindigkeitsmessungen, da letztere -auch so kritisiert von der Gewerkschaft der Polizei- bei weitem nicht immer da stehen wo es Sinn hätte sondern oft da wo es am profitabelsten ist. Handynutzung hingegen lenkt immer ab und teils für Sekunden bei fahrendem Auto den Blick von der Gasse.

Ich bin mal gespannt wie viele der (..ihrer Eigendiagnose nach..) übergenauen Autofahrer, welche sonst ihre vermeintlich "rasenden Mitfahrer" kritisieren, es nun auf diese Weise Punkte bis vielleicht Teils hin zur Lappenabgabe einträgt.

Kurzum : Ich begrüße die Handy-Blitzer

...zugegeben nicht zuletzt auch weil es zwangsläufig zusätzlich ohnehin viel zu gering vorhandenes Personal bei den Geschwindigkeitsmessungen abzieht, welche seit dem Grundsatzurteil des OGH FFM aus 2019 in Aufbau, Durchführung und bürokratischer Abarbeitung als "hoheitliche Aufgabe" deklariert wurden und seither nicht mehr an externe Firmen out-gesourced werden dürfen sondern staatlich abgearbeitet werden müssen - kurzum : Es bestehen sehr begrenzte Kapazitäten zur Abarbeitung von Themen mit sehr kurzer Verjährungsfrist -> es wird noch mehr verfallen als jetzt bereits

 

 

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143 Antworten

Zitat:

@Ralf14929 schrieb am 7. September 2022 um 11:26:03 Uhr:

Ich halte es für rausgeschmissenes Geld. Es ist doch nur eine geringe Zahl an von Verstößen mit dem Handy.

Das glaube ich nicht. Alleine wenn man mal genau schaut was andere in den Autos treiben, fällt erst auf wie viele das sind die immer im Handy hängen.

Hab erst letztens eine Kollegin angeschnauzt als wir mit dem Poolwagen unterwegs waren und sie gefahren ist. Die hat permanent WA-Nachrichten am Handy gelesen während der Fahrt.

Selbst wenn kein neueres Auto hat wo das Handy mit dem Boardsystem verbunden ist, kann man alles wenn während der Fahrt notwendig, mit Sprachanweisungen machen. Dafür muss man das Handy nicht in die Hand nehmen oder auf dem Bildschirm schauen.

 

Zitat:

@Ralf14929 schrieb am 7. September 2022 um 11:26:03 Uhr:

1. Ich halte es für rausgeschmissenes Geld. Es ist doch nur eine geringe Zahl an von Verstößen mit dem Handy. 2. Da wird das Navi neu eingestellt, oder erstmal ein Zigarettchen angemacht, oder eine heiße Debatte mit den Fahrgästen geführt. Lenkt das nicht genau so ab?

1. das nehme ich durchaus anders wahr, es eiern erschreckend viele so herum: Handy in der rechten Hand, mit dem Daumen wird getippt, Blick flitzt ab und zu nach vorn ... an der Ampel, während der Fahrt, auf der BAB. Erlebe ich regelmäßig. Auch die Spezialisten am Steuer von relativ teuren Fahrzeugen, die dann aber das Handy am Ohr, oder noch schlimmer vor sich halten.

2. natürlich. Deshalb sagt mein Navi bei jedem Start, ich möge Adresseingaben bitte im Stand tätigen oder durch den Beifahrer tätigen lassen.

Die Deutsche Empörungs- und Regulationswut schlägt hier wieder große Wellen :D

Spaß beiseite:

Einfach Finger weg vom Handy am Steuer oder irgendwo anhalten wenn man schon tippen muss. Dieser Kontrollzwang jeden Furz zu ahnden und die Motivation dahinter, sich immer in der eigenen Meinung bestätigen zu lassen ist doch echt typisch für dieses Land.

Ansonsten gibts ja zB in Stuttgart hin und wieder Kontrollen an den Ampeln, wo Gurtpflicht und Handyverbot noch von echten Cops geprüft wird. Das finde ich gut. Aber man sollte die Menschen für die Gefahren der Handynutzung am Steuer sensibilisieren anstatt immer alles mit dem letzten Mittel zu überwachen.

Zitat:

@Ralf14929 schrieb am 7. September 2022 um 11:26:03 Uhr:

... Es ist doch nur eine geringe Zahl an von Verstößen mit dem Handy. ...

Da sehen meine Erfahrungswerte aber ganz, ganz anders aus: Ich möchte behaupten, dass in mindestens jedem 10. Auto im Stuttgarter Stadtverkehr irgendeiner telefoniert (mit dem Handy am Ohr) oder textet (mit dem Handy auf dem Lenkrad oder auf dem Schoß), besonders häufig meine ich da junge Mütter und Handwerker auszumachen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 10:07:59 Uhr:

Zitat:

@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 09:39:50 Uhr:

...

Wenn Sie unbegründet auslösen, gibt es ein Tickets für die Behörde von mir. Würde mich auch freuen. Bissl Taschengeld aufbessern.

Magst das näher erklären?

Klaro, wie haben ja ein recht scharfes Datenschutzrecht.

Wenn die Behörde von Dir ein Bild macht oder das ist rechtlich zulässig / gerechtfertig ist, ist das eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Dabei ist das Auto ein besonders schützwerter Schutzraum, dass es dem gleicht, wenn jemand Dich durchs Fenster fotographiert.

Ich arbeite dann immer für mich. Unterlassungsanspruch, Rechtskostenanspruch und oft (80%) auch Schadensersatz. Ich mach mir da immer ein Spaß draus und es spült ein bissl Geld rein. :cool:

Mach ich schon sehr lange. Es ist ja bekannt, dass die meisten Blitzer-Owis nicht rechtmäßig sind. Das ist dann immer witzig, wenn die Behörde dann versucht bei einem anzurufen und einem versucht zu erklären, warum dies ohne jenes nicht so ist, wie man im Schriftsatz schreibt.

Vor Gericht sind sie dann meist ziemlich kleinlaut, wenn der Richter einmal was gesagt hat. Das sind halt die Nebenwirkungen, wenn man Datenschutz so toll findet. Jeder ist vor dem Gesetz gleich. Vergessen leider viele.

Auf meiner Fahrt an die Côte d'Azur in den Urlaub haben meine Frau und ich - so mehr aus Langeweile - mal auf andere Fahrzeuge geachtet, die im Sichtbereich vor uns etwas langsamer waren und die Spur nicht sauber hielten. Es waren echt viele, und fast alle hatten den Kopf nach unten oder rechts unten geneigt und schauten - na, worauf wohl? jedenfalls nicht auf die Straße! - und schlingerten auf der Fahrbahn herum. Darunter übrigens erschreckend viele Lastwagen. Kurzum: Ein echt erschreckendes Fazit. Einer im Businessdress mit dickem Audi, wahrscheinlich Dienstwagen, fuhr auf einem Autobahnkreuz (Dreiviertelkreis) zweimal um ein Haar in die Leitplanke, den Kopf weggedreht und nur eine Hand am Lenkrad und die andere irgendwo weiter unten offenbar am Tippen.

Mal ganz klar gesagt: Autofahren ist eine hochkomplexe Anforderung, die keine ablenkenden anderweitigen Tätigkeiten erlaubt, m.E. gehört dazu alles außer eben schlicht konzentriert autofahren, also nicht nur Händi bedienen, sondern auch engagiert diskutieren, telefonieren, gestikulieren, essen, trinken, die Kinder bespaßen, in der Handtasche kramen, Papiere sortieren, am Radio drehen, laute Musik dröhnen lassen, träumen, in die Gegend kucken . . . Man muss immer konzentriert und reaktionsfähig sein, um die Fehler der anderen auszubügeln, ebenso die anderen, um auch mal einen eigenen Fehler auszubügeln, denn niemand ist unfehlbar, aber verantwortungsvoll sein und beim fahren eben nur fahren ist ein MUSS!

@Julian44

Hast mal das eine oder andere Aktenzeichen so einer von dir erstrittenen Entscheidung? Das würde mich mal näher interessieren, so rein beruflich...

...und wenn ein wichtiges Telefonat kommt?...

...fährt man rechts ran oder ruft bei Gelegenheit zurück!

Bin die Tage jemandem hinterhergefahren der das Handy per Saugnapf mittig in der Windschutzscheibe positioniert hatte. An der Ampel konnte ich dann fast den rege laufenden Whatsapp Chat mitlesen. Da sehe ich die Aufmerksamkeit auch nur sekundär auf der Strasse.

Ich bin FÜR Handyblitzer und auch die dB Blitzer aus Frankreich find ich gut. Generell sollte die Kontrolldichte in allen Bereichen des Strassenverkehrs erhöht werden.

Wer sich mit Unfällen/Unfallgeschehen/Folgen beschäftigt hat, ist wohl für Blitzer.

Leider auch sehr viele gewerblich fahrende Handynutzer während der Fahrt - und jeder 3.Radfahrer.....

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 12:31:55 Uhr:

@Julian44

Hast mal das eine oder andere Aktenzeichen so einer von dir erstrittenen Entscheidung? Das würde mich mal näher interessieren, so rein beruflich...

Kannst Du mit drei Schlagwörter im Internet recherchieren.

Recht am eigenen Bild, Unterlassungsanspruch. Wieso brauchst Du dafür ein Urteil?

Zitat:

@manvo schrieb am 7. September 2022 um 12:41:55 Uhr:

Wer sich mit Unfällen/Unfallgeschehen/Folgen beschäftigt hat, ist wohl für Blitzer.

Leider auch sehr viele gewerblich fahrende Handynutzer während der Fahrt - und jeder 3.Radfahrer.....

Ja, völlig richtig, und deswegen finde ich die Idee auch gut.

Handy am Steuer ist schlimmer als Alkohol. Gibt sogar glaub ich eine ADAC-Studie dazu.

Aber bitte schön mit Profis sauber und rechtskonform umsetzen. Dann gibt es auch kein Aufschrei der Empörung sondern Verkehrssicherheit. 'thumbs up'

Zitat:

@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 12:57:08 Uhr:

...

Recht am eigenen Bild, Unterlassungsanspruch. Wieso brauchst Du dafür ein Urteil?

Rein professionelles Interesse. Möchte mal sehen, wie die Kollegen das begründet und insbesondere wie sie es formuliert haben.

EDIT:

Insbesondere deswegen:

Art. 2 DSGVO

Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,

b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,

c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

(...)

Nach ganz hM und Rspr. fällt auch das Owi-Verfahren unter Art. 2 Abs. 2 lit. d) DSGVO. Insofern würden mich die jeweiigen Behgründungen interessieren.

Zitat:

@13inch schrieb am 7. September 2022 um 12:22:56 Uhr:

Die Deutsche Empörungs- und Regulationswut schlägt hier wieder große Wellen :D

Spaß beiseite:

Einfach Finger weg vom Handy am Steuer oder irgendwo anhalten wenn man schon tippen muss. Dieser Kontrollzwang jeden Furz zu ahnden und die Motivation dahinter, sich immer in der eigenen Meinung bestätigen zu lassen ist doch echt typisch für dieses Land.

Ansonsten gibts ja zB in Stuttgart hin und wieder Kontrollen an den Ampeln, wo Gurtpflicht und Handyverbot noch von echten Cops geprüft wird. Das finde ich gut. Aber man sollte die Menschen für die Gefahren der Handynutzung am Steuer sensibilisieren anstatt immer alles mit dem letzten Mittel zu überwachen.

Wenn man nur sich selbst gefährdet, bin ich bei dir. Aber wo andere mit reingezogen werden, gehört überprüft und geahndet. Selbstverantwortung ist eines der Dinge, die in D nicht funktionieren.

Zitat:

@13inch schrieb am 7. September 2022 um 12:22:56 Uhr:

Die Deutsche Empörungs- und Regulationswut schlägt hier wieder große Wellen :D

...

Ich weiß nicht, ob es soetwas wie eine deutsche Empörungswut gibt, ebensowenig wie eine deutsche Regulationswut...

Sicher hat man es in D ganz gerne, wenn man weiß, woran man ist und sich auf potentielles Behördenhandeln aufgrund klarer Regeln einstellen und auch verlassen kann. Zumindest der Spur nach.

Aber dass sich "der/die Deutsche" (wer genau ist das denn, was zeichnet den/die aus?) besonders leicht empört, das wäre mir dann doch neu.

Nur: Man muss nicht jede Blödheit mitmachen, nur um cool und lässig zu scheinen. Telefonieren am Steuer ist auch nicht cool und lässig, sondern Verkehrsgefährdung. Und im Ernst: Es gibt kein Telefonat und erst recht keinen Chat, der einen Unfall wert wäre.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 7. September 2022 um 13:05:00 Uhr:

Zitat:

@Julian44 schrieb am 7. September 2022 um 12:57:08 Uhr:

...

Recht am eigenen Bild, Unterlassungsanspruch. Wieso brauchst Du dafür ein Urteil?

Nach ganz hM und Rspr. fällt auch das Owi-Verfahren unter Art. 2 Abs. 2 lit. d) DSGVO. Insofern würden mich die jeweiigen Behgründungen interessieren.

Die Aufnahme ist völlig ok ist, sofern ein Owi begangen wurde oder das Gerät ohne zutun einer fehlerhaften Bedingung ausgelöst hat. Letzteres ist m.W. umstritten, aber da vertrete ich ein Stückweit die behördenfreundliche Auffassung, dass schon falsches Handeln für eine Rechtsverteidigung meiner Rechtsgüter notwendig ist bzw. besser: sein sollte. Ich will ja hier nicht den Oberlehrer spielen, sondern Rechtspflege betreiben.

Auch wenn eine Rechtfertigung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht zwingenderweise auf die von Dir benannte Norm gefußt werden muss (und somit nicht zwingenderweise passend ist), bleibt der Schutzzweck doch gleich bzw. relativ ähnlich. Die Rechtsverfolgung ist selbstverständlich völlig ok. Über die fehlerhafte bzw. fälschliche Rechtsverfolgung müssen wir "reden". Und diese ist m.E. auch nicht nach h.L. und Rspr. von Art. 2 Abs. 2 lit. d) gedeckt.

Ergänzung: diese Selbstverständlichkeit, die gerne vergessen wird, (ach dem Motto die Behörden dürften alles) normiert im Übrigen schon vom Rechtsgedanken her § 344 II 2 Nr. 1 StGb.

E contrario, bedeuten Deine Ausführungen überspitzt, dass der Staat sonst über alll "wild" fotographieren könne, solange in irgendeiner Form ernstlich und glaubhaft darlegt er wolle Straftaten / Owi aufdecken verhindern. Das reicht für mich nicht um den Schutzzweck des Art II 1 GG zu unterwandern.

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