Was haltet Ihr davon...

VW Golf 6 (1KA/B/C)

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Gibt es irgend etwas zu beachten...Garantie, etc?

Danke

Beste Antwort im Thema

Hehe und Jenny kauft sich wieder eine alte Gurke 😛 Prämien sind ja eingesackt.
Soviel zum Thema Umwelt. Hallo Regierung nix gekonnt 😁 wie immer.
-
Gegen den Kauf dieses Wagens spricht sicher nichts, sollte man selbst nichts zum Pressen haben.

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@Alexum: Ob Jenny alle Prämien nutzt weiß ich natürlich nicht, gehe aber davon aus... folglich muss der Wagen auch zunächst (für 1 Tag?) auf sie zugelassen werden. Ich wäre somit 2.Besitzer :-(

Zitat:

Original geschrieben von MasterMind187



Garantie hast du natürlich dennoch. Nur keine Gewährleistung mehr.

Da wäre ich mir nicht so sicher! Verfällt die nach BGB geregelte Gewährleistung , wenn der technische Gegenstand weiter verkauft wird?

gruß

Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Zitat:

Original geschrieben von MasterMind187



Garantie hast du natürlich dennoch. Nur keine Gewährleistung mehr.
Da wäre ich mir nicht so sicher! Verfällt die nach BGB geregelte Gewährleistung , wenn der technische Gegenstand weiter verkauft wird?

gruß

Die Gewährleistung besteht immer zwischen den Vertragspartnern. Das wäre in dem Fall die Käuferin und das Autohaus. Beim Weiterverkauf ist das Autohaus nicht mehr der Vertragspartner. D.h. die Gewährleistungsansprüche hätte der TE gegenüber der "Jenny". Als nicht gewerblicher Händler kannst du diese jedoch ausschliessen. Sieht man ja immer auch bei Ebay. Jeder Vordruck für einen Kaufvertrag enthält dann auch diese Klausel. Gibt es z.b. beim ADAC zum Download.

Wenn man natürlich einen Kaufvertrag selber aufsetzt und diese Klausel weglässt, hätte der TE Gewährleistungsansprüche gegenüber der "Jenny".

Wenn Sie tatsächlich als allein Erziehende auf Harz4 angewiesen ist, so werden die 2500 AWP auf Ihr Harz 4 angerechnet.
Der Verkauf könnte für sie also nach hinten losgehen...hoffentlich hat sie das bedacht...

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Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Wenn Sie tatsächlich als allein Erziehende auf Harz4 angewiesen ist, so werden die 2500 AWP auf Ihr Harz 4 angerechnet.
Der Verkauf könnte für sie also nach hinten losgehen...hoffentlich hat sie das bedacht...

Abwarten!

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/art271,2848880

"Wie nun das Essener Gericht äußerte auch das Bundesarbeitsministerium die Auffassung, Zahlungen aus der Abwrackprämie müssten mit den Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz verrechnet werden. Der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, bewertet dies jedoch Berichten zufolge anders. Die Abwrackprämie sei als „zweckbestimmte Einnahme“ zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen sei."

Zitat:

Original geschrieben von alexum



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Wenn Sie tatsächlich als allein Erziehende auf Harz4 angewiesen ist, so werden die 2500 AWP auf Ihr Harz 4 angerechnet.
Der Verkauf könnte für sie also nach hinten losgehen...hoffentlich hat sie das bedacht...
Abwarten!

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/art271,2848880

"Wie nun das Essener Gericht äußerte auch das Bundesarbeitsministerium die Auffassung, Zahlungen aus der Abwrackprämie müssten mit den Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz verrechnet werden. Der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, bewertet dies jedoch Berichten zufolge anders. Die Abwrackprämie sei als „zweckbestimmte Einnahme“ zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen sei."

Ist sie denn in der Lage abzuwarten ?

Woher bekommt ein "echter" Harz 4 das Geld für ein Neufahrzeug ?

PS.: hab nichts gegen "echte" Harz 4 Empfänger, wir können alle mal in die Lage kommen.

Allerdings bürg ich mir dann nicht noch ein teures Neufahrzeug auf !

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Ist sie denn in der Lage abzuwarten ?
Woher bekommt ein "echter" Harz 4 das Geld für ein Neufahrzeug ?
PS.: hab nichts gegen "echte" Harz 4 Empfänger, wir können alle mal in die Lage kommen.
Allerdings bürg ich mir dann nicht noch ein teures Neufahrzeug auf !

Wenn ein Arbeitslosengeld-2-Empfänger Gewinn aus dem Verkauf macht, wird er ihn sich unabhängig von der Umweltprämie anrechnen lassen müssen.

Diesen Menschen aber die Prämie zu versagen, halte ich für falsch.

Deine Fragen könnte nur der Betroffene beantworten.

Und seine Entscheidung, sich ein Auto zu kaufen, ist seine Entscheidung.

Jepp, dem Käufer kann es egal sein.
Vielleicht verkauft sie den ja ohne Gewinn und müsste dann ja auch die UWP nicht zurückzahlen.
Allerdings hätte Sie ihr altes Auto dann umsonst abgewrakt.

Derzeit häufen sich allerdings solche Angebote und die Schnäppchen sind für jederman greifbar.
Allerdings dürften die Händler dann nächstes Jahr blöd aus der Wäsche kucken und die GW Preise fallen ohne Ende.

DIe UWP geht mit Sicherheit nach hinten los, aber dem Käufer kann es ja egal sein.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Allerdings dürften die Händler dann nächstes Jahr blöd aus der Wäsche kucken und die GW Preise fallen ohne Ende.
DIe UWP geht mit Sicherheit nach hinten los, aber dem Käufer kann es ja egal sein.

Der Gewinn liegt im Einkauf. Die Händler werden auch bei Gebrauchten ihre Marge haben. Allerdings wer jetzt noch viel auf Halde hat...

Mein Händler meint, dass im nächsten Jahr die nicht Abwrackberechtigten vermehrt kaufen werden. Schaun wir mal.

Den Herstellern, z.B. VW, hat die Prämie was gebracht, und in den nächsten Jahren liegt ein großes Wachstumspotential in den Schwellenländern.

Aber: Prognosen sind stets der Stand des letzten Irrtums. 🙂

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