Was für ein Leihwagen steht mir als Unfallgeschädigter zu ?
Hi,
nicht mal 48h nachdem ich meinen niegelnagelneuen Focus Sport TDCI abgeholt habe, ist mir jemand hinten rein gefahren (sie war Schuld und hat es auch gleich zugegeben). Ganz tolle Sache sag ich euch. Zufällig war der Unfall direkt neben meinem Händler passiert. Habe den Ford Meister gleich dazugeholt und er meinte das ein paar Teile getauscht (Hintere Tür auf Fahrerseite, Seitenschweller) etc gewechselt werden müssen. Die Reparatur dauert ca. 1 Woche. Auf was für einen Leihwagen habe ich da Anspruch ?? Ich kann mich irgendwie entsinnen mal gelesen zu haben, dass mir nur ein Auto eine Klasse unter meiner zusteht. Nur bin ich jetzt Vielfahrer und wenn ich jetzt von einem 100kw Focus Kombi auf einen 55kw Fiesta oder so umsteigen müsste würde das schon ganz schön weh tun.. Was meint ihr dazu ??
Gruß
Stargate85
12 Antworten
Hallo Stargate, da hast Du aber ganz schön Pech mit dem neuen Auto!Wichtig ist,dass der Unfall fachmännisch repariert und nicht gepfuscht wird!
Die gegnerische Versicherung zahlt Leihwagen in der Regel nur eine Klasse unter der eigenen ohne Abzug.
Hat Dein Händler eine Autovermietung,mit der ein Mietwagen mit der Versicherung abzurechnen ist?
Wenn ja,soll der Dir einen Focus zu einem Tarif geben,den die Versicherung nach schriftlich bestätigter Übernahme der Kosten bezahlt.Das wäre die beste Lösung.
Gruß
Stephan
Hallo,
informiere dich einmal mit "Neuwagenentschädigung", das bieten inzwischen viele Versicherungen bei Vollkakso mit an und gilt max. 6 Monate oder 3.000 km.
Zum Theme Leihwagen, hatte das gleiche Prob wie du. Unfall mitm Auto ghabt und auch Vielfahrer. Habe mir einen gleichwertigen Leihwagen geholt und keine Probs bekommen.
Du darfst nur nicht den sog. Unfallersatztarif wählen sondern einen ganz normalen und dann kannst dir nen Focus oder Golf als Leihwagen nehmen.
Grüße
Manuel
Ich bin bei der HUK24 aber das einzige was ich weiß das ich bei nem Totalschaden etc innerhalb von 12 Monaten den vollen Kaufpreis zurückerstattet kriege.. Sonst ist mir da nichts bekannt.
Erkundige dich doch mal ob dir nicht ein komplett neuer Focus zusteht. Bilde mir ein da war etwas wenn dein Auto neu ist und weniger als 1000km drauf hat könnte es sogar seind as du einenn neuen Bekommst auch wenn dein alter kein Totalschaden ist. Als mir damals der LKW reingefahren ist hat mich der Anwalt gefragt ob mein Wagen schon mehr als 1000km drauf hat und weniger als 4 Wochen alt ist da mir bei dem Schaden (waren etwas über 3000Euro) dann ein Komplett neuer und nicht nur Reparierter Focus zustehen würde.
Achja geh zum Anwalt, die Gegnerische Versicherung muss dir einen Bezahlen, wennst beim ADAC bist kannst auch eine Kostenlose Erstberatung einholen, da kann dir dann auch die sache genau beantwortet werden.
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Zitat:
Original geschrieben von Stargate85
Ich bin bei der HUK24 aber das einzige was ich weiß das ich bei nem Totalschaden etc innerhalb von 12 Monaten den vollen Kaufpreis zurückerstattet kriege.. Sonst ist mir da nichts bekannt.
Es geht nicht um deine Versicherung sondern um die der Schuldigen, und da sind quasi alle Bedingungen gleich, weil man ja als Geschädigter egal bei welcher Versicherung gleichgestellt sein muß.
So ich war heute bezüglich der genauen Schadensfeststellung bei Ford gewesen und habe mich nebenbei auch über das was Homer1964 bezüglich eines neuen Autos geschrieben hat erkundigt. Also der Meister meinte, dass sie alles ohne Anbau neuer Teile wieder wieder hinbekommen. Sprich ausbeulen und anschließend neu lackieren. Laut dem Gerichtsurteil kann man auf ein komplett neues Fahrzeug bestehen, wenn es "keine unbeachtlichen" Schäden gibt.
Der Meister bei Ford (er ist auch nen guter Freund, würde mich also nicht bescheissen), meinte aber das einfaches Ausbeulen, Neulackieren etc eher zu unbeachtlichen Schäden zählt, da kein Teil gewechselt werden muss (keine Schweißarbeiten nötig) und sich auch die Karosserie etc nicht verzogen hat oder so..
Somit ist es nach der Reparatur auch kein Unfallwagen.
natürlich ists nen Unfallwagen, gerade bei Neulackieren wäre ich da ganz vorsichtig
Wenn man nur den kompletten Stoßfänger gegen nen neuen tauschen würde, dann würde ich es nicht als Unfallwagen zählen, weil ja quasi keine Änderung vorgenommen wurde, aber ausbeulen und neulackieren sind wesentliche Eigenschaftsänderungen wie auch neues Teil reinschweißen
da Dir nen Rechtsanwalt auf Gegnerkosten zusteht, würde ich diesen bemühen um genau diese Dinge abzuklären, lieber schnell bevor was gemacht wird was nicht nötig wäre
Zitat:
Original geschrieben von Stargate85
Der Meister bei Ford (er ist auch nen guter Freund, würde mich also nicht bescheissen), meinte aber das einfaches Ausbeulen, Neulackieren etc eher zu unbeachtlichen Schäden zählt, da kein Teil gewechselt werden muss (keine Schweißarbeiten nötig) und sich auch die Karosserie etc nicht verzogen hat oder so..
Somit ist es nach der Reparatur auch kein Unfallwagen.
Ah ad kann der Unterschied sein. Bei mir dachte man erst man müsse ein teil der Karrosserie anschweißen, konnte aber dann von einer Werkstatt ohne Schweißarbeiten also nur über Ausbeulen erledigt werden. Wobei meiner eh nicht mehr in den 1000km bzw. 4Wochen alter drin gewesen wäre. Aber zumindest erklären sich so die zwei Aussagen.
Wegen unfallschaden sagt irgendwie jeder was anderes. Mein Ford Händler sagte mir damals das Unfallschaden zählt sobald der Schaden einen gewissen Prozentsatz des Neuwertes des Waagens überschreitet.
Die Versicherung und der Anwalt sagen allerdings das es erst ein Unfallwagen ist sobald an der Karroserie (also Verzogen) etwas gemacht werden muss.
Entweder bei Autoscout24 oder beim ADAC kann man sich einen Verkaufsvertrag für privatleute herunterladen. Bei einem der beiden steht beim Punkt an dem man "Unfallwagen" ankreuzen kann dahinter in Klammern nur erhebliche Schäden oder so ähnlich.
Was aber jetzt davon richtig ist keine Ahnung. Wenn die Aussage vom Händler richtig ist Fahre ich ebenfalls nen unfallschaden, wenn die vom Anwalt und Versicherung richtig ist Fahre ich keinen. Daher ich aber noch nicht vor habe in den nächsten Jahren meinen Focus zu Verkaufen mache ich mir da noch keinen so großen Kopf drüber.
http://www.motor-talk.de/forum/versicherung-b13.html
hier würd ich es mal reinstellen
Zumindest steht dir je nach Schadenshöhe eine Wertminderung zu, die dir die gegnerische Versicherung auszahlen muss.
Zum Leihwagen: Ich hatte vor Jahren einen unverschuldeten Unfall mit meinem Corsa B und hatte als Ersatzfahrzeug für 10 Tage einen damals ganz neuen Astra (also eine Fahrzeugklasse höher), und die Versicherung hat alles bezahlt.
Hallo
erst muss die Schuldfrage klar sein und die Versicherung der gegnerischen Partei sollte das ok zur Reparatur und Leihwagen geben !
Aus eigener Erfahrung trotz klarer Unfallfakten ging es vor Gericht und man klärte mich auf das ich nicht ohne Auftrag der gegenseite meine Wagen reparieren darf. 4500€ muste ich selber vorschiessen bis die Versicherung endlich bezahlt haben !
Erkundige Dich bitte eine Auszahlung des Leihwagen ist auch nicht schlecht wenn man kein Auto für eine Woche braucht.
Das ok zur Reparatur kam bereits Freitag Nachmittag an. Von daher ist alles klar. Ich werde aber doch vor der Reparatur erstmal zum Anwalt bezüglich Wertminderung etc gehen..