was es nicht alles gibt!!!
hier habt ihr xenon für euren astra!
wer es brauch! 🙄
http://cgi.ebay.de/...7520QQihZ015QQcategoryZ44260QQrdZ1QQcmdZViewItem
57 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
Prüfer hat gesagt wenn man die Sereinnummer der Linsen Erkennt kann er das Lichttechnische Gutachten anfordern.
lediglich hat er dabei unterschlagen, das dieses gutachten NUR für die
halogen-lampengillt.... NICHT aber für gasentladungslampen.....
womit wir wieder bei der erstellung eines neuen lichttechnischen gutachtens wären.....
sich selbst nen scheinwerfer zu bauen funzt also auch nicht!...
und nur weil es ein unwissender tüv-prüfer eingetragen hat, ists noch lange nicht legal!
Die Sache scheitert schon allein an den Streuscheiben des Astra F. Eine Eintragung ist daher definitiv NICHT möglich.. Da brauchen wir uns eigentlich nicht weiter drüber unterhalten. Was die TÜV-Heinis ab und zu ablassen lässt mich schwer an deren Ausbildung zweifeln...
ciao
Ich gehe mal davon aus das ein Tüv Profer weiß wovon er redet.
Und wenn er mir sagt das die Scheinwerfer bei Vorhandensein einer ALWR & SWRA eintragbar sind, dann glaub ich den das.
Er muß ja die Prüfnummer von den einbausätzen sehen können das er das lichttechnische gutachten beim kba anfordern kann.
Und wegen den streuscheiben die verändern den lichtkegel in der breite und nicht in der höhe.
Er hat ein paar anrufe gemacht und es gab solche einzelabnahmen schon.
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
Ich gehe mal davon aus das ein Tüv Profer weiß wovon er redet.
Nachdem ich das hier so lese, gehe ich vom Gegenteil aus.
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
Er muß ja die Prüfnummer von den einbausätzen sehen können das er das lichttechnische gutachten beim kba anfordern kann.
Es gibt für diese Kombination (Xenonlinse in Halogen-Scheinwerfer) kein lichttechnisches Gutachten. Und das aus einem ganz einfachen Grund: Die Scheinwerfer sind NUR für Halogenleuchtmittel gebaut, NUR damit geprüft, und daher ist der Betrieb auch NUR mit diesen zulässig. Jegliche Änderungen am Halogenscheinwerfer führen zum sofortgigen Erlöschen der Bauartgenehmigung – und somit zum sofortigen Erlöschen der Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs.
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
Und wegen den streuscheiben die verändern den lichtkegel in der breite und nicht in der höhe.
Eine Streuscheibe führt (wie der Name schon suggiert) zu Streulicht. Genau dieses Streulicht will man bei Xenonscheinwerfern vermeiden. Der Lichtkegel ist bereits durch die genau berechnete Xenonlinse des E46 so eingestellt, wie er sein sollte. Packst Du jetzt da noch eine Streuscheibe dazuwischen, leuchtet das Licht überall hin, nur nicht dorthin wo es hinleuchten soll.
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
Er hat ein paar anrufe gemacht und es gab solche einzelabnahmen schon.
Es gibt massenhaft Einzelabnahmen von Dingen, die laut StVZO NICHT eintragungsfähig sind. Letztendlich hast DU aber den schwarzen Peter weil DU für die Verkehrssicherheit Deines Fahrzeuges verantwortlich bist.
Du glaubst nicht, wie oft wir diese Diskussion hier bei MT schon hatten. Alle zwei Wochen versucht jemand, das Rad neu zu erfinden mit dieser Xenon-Murkserei. Es ändert aber nichts an der Tatsache, daß das ganze Gehampel NUR unter folgenden (in der StVZO niedergeschriebenen) Voraussetzungen eintragungsfähig ist:
1)
Es müssen bauartgeprüfte Scheinwerfer verwendet werden (geprüft für Xenon). Am originalen Scheinwerfer dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden.
2)
Man braucht eine automatische LWR (zu der auch die Achssensorik gehört)
3)
Man braucht eine SW-Reinigungsanlage
4)
Man muss sicherstellen, dass das Xenon-Abblendlicht auch bei eingeschaltetem Fernlicht weiterbrennt.
Punkt 1 ist in Deinem Fall nicht erfüllt. Trägt Dir das trotzdem jemand ein, so macht dieser Mensch sich eines Verstoßes gegen die StVZO schuldig. So einfach ist das.
Ciao
Zitat:
Original geschrieben von fluchti24
Ich gehe mal davon aus das ein Tüv Profer weiß wovon er redet.
*lol*
demnach wären soziemlich alles möglich....
"gefälligkeitseintragung" ist das zauberwort....
BITTE frag persönlich beim kba nach, und erkundige dich dort! bevor du weiterhinn dummfug von irgendnem unwissenden tüv-prüfer widergibst und dich in falscher sicherheit wiegst.....
1. der scheinwerfer ist bauartgeprüft
2. lampen & steuergeräte müssen geprüft sein
der scheiwnerfer ist NUR auf eine lichtart...also entweder halogen ODER xenon geprüft.....also kannst du mit nem xenon-nachrüstset was du in nen halogen scheinwerfer einbaust nix beim tüv reißen.....da musst du ein lichttechnsiches gutachten für diesen scheinwerfer im gasentladungsbetrieb erstellen (das kostet knappe 10.000€)...da kann dein tüver anfordern was er will! sowas gibts nunmal nicht, was du beschreibst!
wie oft soll dies thema eigentlich noch durchgekaut werden?
es gibt nur 2 möglichkeiten...entwerder original-xenon-geprüfte-scheinwerfer ODER halogenscheiwnerfer mit xenon nachrüstsatz (also steuergeräte & brenner müssen auch zulässig sein, und die von ebay sind das definitiv nicht!) in verbindung mit dem lichttechnsichen gutachten und anschließender einzelabnahme...
Zitat:
Opel Astra F - Bi- Xenon- Halogenscheinwerfer für Facelift Modell ab 1994 in Optik Shadow Line
*rofl* 🙄
Ich glaube die Teile würde ich gerne mal aus der Nähe sehen....
Ich geb dir meine Kontonummer und nehme auch deine 200€ 😁
Irgendwie versteh ich manche Leute nicht, wie man Geld für Sachen ausgeben kann, die man eigentlich nicht benutzen darf 🙄
Nix gegen dich fluchti, war nur mal so ein allgemeiner Gedanke...ich kenne auch jede Menge Leute, die holen sich Klarglas Rückleuchten für nen Kadett, obwohl es für die grad mal gar keien Papiere geschweige denn E-Zeichen gibt....
Ok, so gesehen... 😁
Wenn du die Dinger bekommen solltest, dann mach mal gescheite Bilder, mich würde wirklich mal interessieren wie der da Bi-Xenon rein bekommen will 😕
Eins weiß ich schon meine 74ah batterie kann ich dann rausschmeißen da die Scheinwerfer weit nach hintengehen.
Habe schon einen Umbau von T4 Caravelle Scheinwerfern gesehen.
So lange die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, hab ich eigentlich nix gegen. Aber mit diesem Xenongebastel blendest Du den Gegenverkehr aufs Übelste. Wegen sowas hat es schon Tote gegeben!
Überleg Dir das vielleicht nochmal. Es ist ja schließlich nicht nur Dein eigenes Leid wenn Du kontrolliert wirst, sondern es ist maßgeblich das Leid der Hinterbliebenen im Falle eines solchen Unfalls.
Ich denke, viele sind sich dessen gar nicht bewusst wenn sie sich solchen Murks ans Auto schrauben 🙁
ciao