Was darf man mit einem H-Kennzeichen?
Hallo Freunde des alten Blechs und erst einmal einen schönen zweiten Weihnachtstag in die Runde!
Ich hätte da mal eine Frage zum H-Kennzeichen. Zum einen weil ich da heute eine interessante Diskussion mit jemandem hatte und zum anderen weil mich das Thema spätestens 2022 ebenfalls betrifft und 2023 gleich noch einmal 😉
Meinem Verständnis nach war das H-Kennzeichen, von Seite des Gesetzgebers, mit keiner bestimmten Einschränkung seitens der Verwendung versehen. Heißt:
Ich darf mit dem Kennzeichen an jedem Tag im Jahr fahren wohin auch immer und wie weit ich will. Also es gibt keine Beschränkung ala "du darfst mit dem Wagen nur maximal 120 Tage pro Jahr fahren, nur innerhalb deines Bundeslandes und dann auch nur 200km pro Monat" oder ähnliches. Jetzt bin ich aber genau wegen dem Punkt in eine Diskussion geraten, aber ich stelle die Aussage mal hier zur Diskussion:
Zitat:
Das Problem ist, dass man mit Oldtimern seit 2018 so viele Einschränkungen hat. Viele wissen nicht, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Das Fahrzeug darf nur 120 Tage im Jahr gefahren werden.
Der Punkt wäre mir jetzt völlig neu und ich habe jetzt wirklich mal ne Stunde in die Recherche gesteckt und die einzige Regelung die ich dazu gefunden habe, die inhaltlich überhaupt deckungsgleich wäre, ist das es in Österreich tatsächlich eine Regelung mit diesem Wortlaut gibt. Jetzt könnte man meinen das derjenige der diese Aussage getätigt hat einfach nur Österreich mit Deutschland verwechselt. Aber nein, er bleibt steif und fest dabei und meint das es auch in Deutschland so wäre und das dies alles auf der Seite des ADAC nachzulesen wäre. Natürlich hab ich beim ADAC nichts zu so einer Regelung gefunden und auch Google spuckt bei den Schlüsselwörtern nichts aus was das deutsche H-Kennzeichen an sich mit einer Einschränkung der Nutzung irgendwie in Verbindung bringen würde. Auch die Gesetzestexte zu dem Thema geben bisher NICHTS her was auch nur im Ansatz darauf hindeuten würde. Ich meine das müsste doch gesetzlich irgendwo niedergeschrieben sein, sollte es so eine Einschränkung wirklich geben. Aber vielleicht finde ich auch einfach nur den entsprechenden Paragraphen nicht 😕
Für mich ist die Aussage also absoluter Blödsinn, wäre mir auch sicherlich mal irgendwo entgegengekommen hätte man die Regelung 2018 in Deutschland tatsächlich mal verschärft. DEN Aufschrei in der Szene hätte ich sicherlich mal irgendwo mitbekommen, besonders hier auf MT.
Da ich mich aber gerne eines Besseren belehren lasse, für den Fall das ich wirklich weit daneben liegen sollte, dachte ich mir das ich mal an dieser Stelle die Experten frage die sich mit dem Thema schon auseinandersetzen durften. Sollte es so eine Regelung wirklich geben wäre es ja ganz praktisch zu wissen, da mir das Thema wie gesagt in naher Zukunft ja selber noch bevorsteht 😉
Also:
Gibt es so eine Regelung wie in Ö tatsächlich auch in D oder ist das, wie von mir erwartet, völliger Blödsinn?
Normalerweise würde ich die Zulassungsstellen und Prüfstellen ja direkt mit so einer Aussage konfrontieren weil Fragen ja bekanntlich nichts kostet, aber da heute Weihnachten ist und über die Feiertage und Corona die betroffenen Stellen sicherlich besseres zutun haben als dämliche Fragen zu beantworten frage ich lieber hier mal nach 😉
55 Antworten
Zitat:
@Dynamix schrieb am 26. Dezember 2020 um 17:24:10 Uhr:
Hat Sie auch nie, dass Thema bekomme ich auch schon seit Jahren um die Ohren gehauen genau wie die Angst vor den bösen IIer und IIIer Golf welche die Oldieszene sowas von fluten werden. Hat sich aber bis heute nicht bestätigt und der IIer ist immerhin so alt das ALLE Modelljahre das H bekommen würden falls gewollt. Aber selbst da gibt es von den wirklich sammlungwürdigen Exemplaren bestenfalls um die 1xx Stück. Also nichts was man heute noch an jeder Ecke sehen würde.
das ist soooo wahr ....
Das sind diejenigen mit ihren alten USCopcars, die für solche Diskussionen sorgen. 😁
Ich weiß, komische Typen mit zwielichtigem Image, schlechten Manieren und einem Hang zur Selbstdarstellung. Fürchterliche Menschen! 😉 😁
nur eine kleine Korrektur:
Ein KFZ, das mehr als 7 Jahre abgemeldet war braucht zur Wieder-Zulassung ...( wenn vorher in D zugelassen )... KEINE Vollabnahme!
War früher so. Ja. Aber seit wenigen Jahren definitiv nicht mehr.
"Normaler Tüv" + ggfs. AU reichen
Ergänzend:
verfallen auch nicht automatisch nach X Jahren die %te ( besser: schadenfreien Jahre ) eines Versicherungsvertrages wenn kein KFZ angemeldet war.
Auch das .... gilt nicht mehr.
das wichtigeste zum H wurde gesagt.
aktuell keine Einschränkungen bei der Nutzung.
Oldtimer- Versicherung ( mit Einschränkungen ) ist ein Kann, kein Muss
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Habe auch einen Oldtimer , jetzt im 36 . jahr , zumindest die freie Fahrt in Umweltzonen wird der Gesetzgeber den leuten platt machen, oder die Grenze auf 40 jahre erweitern, dann darf keiner mehr fahren, dafür werden nach der Wahl die Grünen sorgen, zur zeit haben bei Oldtimern auch nocht die Leute mit big Money ein Wort zum Mitreden, aber tendenziell wird wird das gesamte Automobil PLATT gemacht , darauf wette ich und das dauert keine 10 jahre mehr
Um so wichtiger ist es, dass sich möglichst viele Oldtimerliebhaber zusammentun und durch konzertierte Maßnahmen versuchen, auf den Gesetzgeber einzuwirken. Ich bin z.B. über meinen Oldtimerclub Mitglied im DEUVET, der sich in unser aller Sinn um solche Themen kümmert. Da kann sich JEDER von Euch auch als Einzelmitglied registrieren lassen. Kostet natürlich ein paar Euronen, aber von Nix kommt Nix.
Zitat:
@Platter2 schrieb am 26. Dezember 2020 um 16:40:24 Uhr:
Mit 07-Kennzeichen (sog. "Sammlerkennzeichen"😉 ist erlaubt:
- nur Fahrten, die zum Erhalt notwendig sind (Werkstattfahrten, Einstellfahrten)
Dazu natürlich Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen!
Das ist doch der eigentliche Zweck des 07er Kennzeichens 😉
Zitat:
Du musst alle 2 Jahre zum TÜV.
Das Fahrzeug muss keine weiteren Anforderungen erfüllen.
Da das "07er-Fahrzeug" nicht zugelassen ist muss es auch nicht zur HU (*).
Die Anforderungen sind aber im Grunde die Gleichen wie beim H-Kennzeichen, und für das 07er-Kennzeichen braucht man auch das gleiche Gutachten wie für das H-Kennzeichen (**).
Für die Einhaltung der Vorschriften bzgl.. Verkehrssicherheit/Vorschriftsmäßigkeit und auch Erhaltung des Oldtimer-Zustandes ist aber nach dem Gesetzt erstmal nur der Halter verantwortlich, es sind keine planmäßigen Überprüfungen vorgesehen.
Zitat:
Nicht jeder Landkreis vergibt 07-Kennzeichen.
Gibt es wirklich welche, die überhaupt keine vergeben?
Bekannt ist, dass es unterschiedliche Anforderungen gibt. Also z.B. Mitgliedschaft in einem Verein, oder Nachweise über die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, oder halt das schon erwähnte Fahrtenbuch.
(*) ich will nicht ausschließen, dass die eine oder andere Zulassungsstelle auch die regelmäßige technische Überwachung vorschreibt....
(**) ausgenommen die Forderung nach einer Betriebserlaubnis, aber das ist ja mehr oder weniger eine Formalität
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. Dezember 2020 um 20:26:29 Uhr:
Zitat:
Nicht jeder Landkreis vergibt 07-Kennzeichen.
Gibt es wirklich welche, die überhaupt keine vergeben?
Ich habe schon oft gehört. "Wir vergeben keine (mehr)."
Zitat:
@hk_do schrieb am 26. Dezember 2020 um 20:26:29 Uhr:
.. für 07er-Kennzeichen braucht man auch das gleiche Gutachten wie für das H-Kennzeichen (**).
Besser ist hier das Wort Dokument.
Der TÜV erstellt ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO.
Das ist aber nicht identisch mit dem, was eine "echte" Oldtimer-Versicherung möchte. Da in ihm der Wert fehlt.
Zitat:
@Platter2 schrieb am 26. Dezember 2020 um 16:48:58 Uhr:
Ergänzung: "07-Eintragungen" gelten nicht als "zugelassen". Wenn man einen Oldtimer von 07 wieder regulär (also normales Kennzeichen) oder als Oldtimer (H-Kennzeichen) zulassen will, muss man entweder max. 7 Jahre alte Papiere vorweisen, oder neue beantragen und beim TÜV Vollabnahme machen lassen.
Zu dieser Aussage wäre noch ein kleiner Hinweis fällig (zumindest wird es bei uns so gehandhabt):
Sollte die TÜV-/H-Abnahme nicht älter als zwei Jahre sein, so kann das Fahrzeug ohne erneutes Gutachten (TÜV) von der roten 07er-Nummer auf ein schwarzes Kennzeichen (mit oder auch ohne "H"😉 umgemeldet werden.
Diese Fristen gelten für Fahrzeuge bis 3,5t zGG; bei höheren zGG natürlich - wie üblich bei TÜV-Untersuchungen - die 1-Jahresfrist.
Zitat:
@Platter2 schrieb am 26. Dezember 2020 um 20:39:52 Uhr:
Der TÜV erstellt ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO.
Genau das meine ich (wobei das TÜV-Monpol dafür schon 2007 gefallen ist).
Ein solches Gutachten braucht man, um das Fahrzeug mit H-Kennzeichen zuzulassen oder um ein 07er Kennzeichen für das Fahrzeug zu bekommen bzw. das Fahrzeug zu einem vorhandenen 07er "hinzuzufügen".
Zitat:
Das ist aber nicht identisch mit dem, was eine "echte" Oldtimer-Versicherung möchte. Da in ihm der Wert fehlt.
Richtig, die Versicherungsfrage ist eine ganz eigene Baustelle.
Mit einem Wertgutachten alleine wird man (hoffentlich) niemals ein H- oder 07er-Kennzeichen bekommen.
(wobei ich schonmal ein von einem privaten Sachverständigen erstelltes "§21c-Gutachten" in den Fingern hatte, das dieser einfach mit seinem öbuv-Stempel versehen hatte...)
Zitat:
@Platter2 schrieb am 26. Dezember 2020 um 17:00:47 Uhr:
@Go}][{esZorN
Ich kann ein Teil der Argumentation nachvollziehen. So langsam rückt auch ein Golf-3 in den "Oldtimer"-Zeitspiegel. Und das waren durchaus Volumen-Fahrzeuge.Ich meine, letzten was vom FIVA oder Veteranen-Verband (und ADAC ?) gelesen zu haben, dass die Kriterien zu "Oldtimer" eben auch auf Stückzahl (und "Besonderheit"😉 anpassen will. So dass ein Standard-Golf-3 niemals H bekommen wird. Oder verwechsle ich das jetzt mit dem Oldtimer-Pass, der nichts mit H oder 07 zu tun hat ?!?!
Die Fahrzeuge müssen in einem zeitgemäßen und gepflegten Zustand sein, ein Golf III mit sichtbarem Rost wird kein H Kennzeichen bekommen, ein tip-top gepflegter CL im Originalzustand schon. Ford Escort oder Opel Astra von damals haben heute Seltenheitswert, also ist auch der Oldtimer-Status gerechtfertigt, ansonsten dürfte auch ein Käfer kein Oldtimer sein, weil es zu viele davon gab oder gibt.
Die Frage ist doch, lohnt sich finanziell ein H-Kennzeichen überhaupt? Ich meine steuermäßig eigentlich nur bei hubraumstarken Fahrzeugen. Versicherung?
Zitat:
Die Frage ist doch, lohnt sich finanziell ein H-Kennzeichen überhaupt? Ich meine steuermäßig eigentlich nur bei hubraumstarken Fahrzeugen. Versicherung?
Es ist nicht mehr nur de Hubraum, der entscheidet. Die Sätze für Euro-1 oder älter sind schon gewaltig.
Bsp (PKW):
- Euro-2-Benzin: 7,46 EUR/100ccm
- Euro-1-Benzin: 15,13 EUR/100ccm
- ohne Euro-Einstufung Benzin: ab 21,00 EUR/100ccm
- Euro-2-Diesel: 16,05 EUR/100ccm
- Euro-1-Diesel: 27,35 EUR/100ccm
- ohne Euro-Einstufung Diesel: ab 33,00 EUR/100ccm
- Pauschal-Steuer für H-Kennzeichen: rd. 192 EUR/Jahr
In Oldtimer-Kreisen ist das H-Kennzeichen mehr ein Ritterschlag, denn ein finanzielle Geschichte.
Ich nehme mich da nicht aus. Ich habe auch ein 125ccm-Motorrad mit H-Kennzeichen. Die 46 EUR Steuer (anstatt steuerfrei) verkrafte ich; die Versicherungssumme blieb nahezu gleich.
Oben schrieb jemand:
"zum H-Kennzeichen:...Manche Zulassungsstellen fordern einen Alltags-PKW, um den Oldtimer zuzulassen"
Stimmt das wirklich? Habe ich noch nie gehört.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 27. Dezember 2020 um 10:08:48 Uhr:
Oben schrieb jemand:"zum H-Kennzeichen:...Manche Zulassungsstellen fordern einen Alltags-PKW, um den Oldtimer zuzulassen"
Stimmt das wirklich? Habe ich noch nie gehört.
Ich kenne das bisher auch nur von den Versicherungen so und die können im Prinzip fordern was Sie wollen wenn ein Vertrag zustande kommen soll.
Wie schon geschrieben, hab ich das an anderer Stelle schon mal gelesen. Dort wurde aber auch darauf hingewiesen das dieses Vorgehen so ganz eigentlich nicht zulässig ist. Aber wie ich auch schon schrieb: In der Zulassungsstelle arbeiten auch nur Menschen, auch die sind nicht unfehlbar. Was mich da eher stört das man da nicht selten die eigenen Fehler auf dem Rücken der "Kundschaft" austrägt und sich an gewisse Aussagen/Absprachen spätestens dann nicht mehr erinnert wenn diese von der Polizei oder einer höheren Instanz als man selbst moniert werden.