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Was darf man mit einem H-Kennzeichen?

Themenstarteram 26. Dezember 2020 um 15:29

Hallo Freunde des alten Blechs und erst einmal einen schönen zweiten Weihnachtstag in die Runde!

Ich hätte da mal eine Frage zum H-Kennzeichen. Zum einen weil ich da heute eine interessante Diskussion mit jemandem hatte und zum anderen weil mich das Thema spätestens 2022 ebenfalls betrifft und 2023 gleich noch einmal ;)

Meinem Verständnis nach war das H-Kennzeichen, von Seite des Gesetzgebers, mit keiner bestimmten Einschränkung seitens der Verwendung versehen. Heißt:

Ich darf mit dem Kennzeichen an jedem Tag im Jahr fahren wohin auch immer und wie weit ich will. Also es gibt keine Beschränkung ala "du darfst mit dem Wagen nur maximal 120 Tage pro Jahr fahren, nur innerhalb deines Bundeslandes und dann auch nur 200km pro Monat" oder ähnliches. Jetzt bin ich aber genau wegen dem Punkt in eine Diskussion geraten, aber ich stelle die Aussage mal hier zur Diskussion:

Zitat:

Das Problem ist, dass man mit Oldtimern seit 2018 so viele Einschränkungen hat. Viele wissen nicht, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Das Fahrzeug darf nur 120 Tage im Jahr gefahren werden.

Der Punkt wäre mir jetzt völlig neu und ich habe jetzt wirklich mal ne Stunde in die Recherche gesteckt und die einzige Regelung die ich dazu gefunden habe, die inhaltlich überhaupt deckungsgleich wäre, ist das es in Österreich tatsächlich eine Regelung mit diesem Wortlaut gibt. Jetzt könnte man meinen das derjenige der diese Aussage getätigt hat einfach nur Österreich mit Deutschland verwechselt. Aber nein, er bleibt steif und fest dabei und meint das es auch in Deutschland so wäre und das dies alles auf der Seite des ADAC nachzulesen wäre. Natürlich hab ich beim ADAC nichts zu so einer Regelung gefunden und auch Google spuckt bei den Schlüsselwörtern nichts aus was das deutsche H-Kennzeichen an sich mit einer Einschränkung der Nutzung irgendwie in Verbindung bringen würde. Auch die Gesetzestexte zu dem Thema geben bisher NICHTS her was auch nur im Ansatz darauf hindeuten würde. Ich meine das müsste doch gesetzlich irgendwo niedergeschrieben sein, sollte es so eine Einschränkung wirklich geben. Aber vielleicht finde ich auch einfach nur den entsprechenden Paragraphen nicht :confused:

Für mich ist die Aussage also absoluter Blödsinn, wäre mir auch sicherlich mal irgendwo entgegengekommen hätte man die Regelung 2018 in Deutschland tatsächlich mal verschärft. DEN Aufschrei in der Szene hätte ich sicherlich mal irgendwo mitbekommen, besonders hier auf MT.

Da ich mich aber gerne eines Besseren belehren lasse, für den Fall das ich wirklich weit daneben liegen sollte, dachte ich mir das ich mal an dieser Stelle die Experten frage die sich mit dem Thema schon auseinandersetzen durften. Sollte es so eine Regelung wirklich geben wäre es ja ganz praktisch zu wissen, da mir das Thema wie gesagt in naher Zukunft ja selber noch bevorsteht ;)

Also:

Gibt es so eine Regelung wie in Ö tatsächlich auch in D oder ist das, wie von mir erwartet, völliger Blödsinn?

Normalerweise würde ich die Zulassungsstellen und Prüfstellen ja direkt mit so einer Aussage konfrontieren weil Fragen ja bekanntlich nichts kostet, aber da heute Weihnachten ist und über die Feiertage und Corona die betroffenen Stellen sicherlich besseres zutun haben als dämliche Fragen zu beantworten frage ich lieber hier mal nach ;)

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55 Antworten

Ich vermute der die Aussage gemacht hat ,hat 07er Kennzeichen mit H-Kennzeichen verwechselt. Beim 07er gibt es tatsächlich einige Einschränkungen.

Ich habe selber seit diesem Jahr bei meinem BMW E31 ein H-Kennzeichen. Es gibt ja nun auch die Saisonzulassung für H-Kennzeichen!

Hallo! Gesetzliche Einschränkungen gibt es nicht. Nur ist ein historisches Fahrzeug seitens der Versicherer im Normalfall immer nur ein zusätzliches Fahrzeug. Auflagen dürften daher eher von den Versicherungen stammen. Da gibt es mittlerweile viele Anbieter. Ich habe H Kennzeichen und Rote 07, was sich leider nicht kombinieren lässt. Viele Grüße, Auto Uli

Hallo !

zum H-Kennzeichen:

es ist erlaubt:

- ganzjähriges Fahren

- Fahrten nach Belieben (zum einkaufen, zur Arbeit, Spazierfahrten, ...)

- Einfahrt in alle Umweltzonen (Anm.1)

Du besitzt regulär Kfz-Brief und -Schein.

Du zahlst die (Jahres-)Summe an Steuer und Versicherung.

Du musst alle 2 Jahre zum TÜV.

Das Fahrzeug muss ein gewissen Erhaltungszustand ausweisen (fürs "H").

Manche Zulassungsstellen fordern einen Alltags-PKW, um den Oldtimer zuzulassen (ist wohl ein legaler Ermessensspielraum)

 

Mit 07-Kennzeichen (sog. "Sammlerkennzeichen") ist erlaubt:

- nur Fahrten, die zum Erhalt notwendig sind (Werkstattfahrten, Einstellfahrten)

- es muss ein Fahrtenbuch geführt werden

Du besitzt eine Eintragungskarte, die deinem Kennzeichen zugeordnet ist. Darauf sind alle zugewiesenen Kfz notiert.

Du zahlst für die Kennzeichen (!) eine (Jahres-)Summe an Steuer.

Versicherung ?!?!

Du musst alle 2 Jahre zum TÜV.

Das Fahrzeug muss keine weiteren Anforderungen erfüllen.

Nicht jeder Landkreis vergibt 07-Kennzeichen.

Anm1:

Ob das so bleibt ?!?!?

Themenstarteram 26. Dezember 2020 um 15:40

Zitat:

@AutoUli schrieb am 26. Dezember 2020 um 16:36:33 Uhr:

Hallo! Gesetzliche Einschränkungen gibt es nicht. Nur ist ein historisches Fahrzeug seitens der Versicherer im Normalfall immer nur ein zusätzliches Fahrzeug. Auflagen dürften daher eher von den Versicherungen stammen. Da gibt es mittlerweile viele Anbieter. Ich habe H Kennzeichen und Rote 07, was sich leider nicht kombinieren lässt. Viele Grüße, Auto Uli

Das mit den Versicherungen kenne ich auch so und das da auch viele Gesetzgeber mit Versicherungsgesellschaft verwechseln ebenfalls. Allerdings habe ich noch keine Versicherung gesehen die tatsächlich Fahrtenbücher oder "maximal 120 Tage pro Jahr" als Grenze vorgegeben hätte. Dann schon eher so Sachen wie "keine Alltagsnutzung" oder "maximal 10.000km p.A." oder ähnliches.

Themenstarteram 26. Dezember 2020 um 15:42

Zitat:

@Platter2 schrieb am 26. Dezember 2020 um 16:40:24 Uhr:

Hallo !

zum H-Kennzeich:

es ist erlaubt:

- ganzjähriges Fahren

- Fahrten nach Belieben (zum einkaufen, zur Arbeit, Spazierfahrten, ...)

- Einfahrt in alle Umweltzonen (Anm.1)

Du besitzt regulär Kfz-Brief und -Schein.

Du zahlst die (Jahres-)Summe an Steuer und Versicherung.

Du musst alle 2 Jahre zum TÜV.

Das Fahrzeug muss ein gewissen Erhaltungszustand ausweisen (fürs "H").

Manche Zulassungsstellen fordern einen Alltags-PKW, um den Oldtimer zuzulassen (ist wohl ein legaler Ermessensspielraum)

Danke! Genauso kenne ich es nämlich auch, wobei ich zum letzten Punkt heute gelesen habe das es gesetzlich eigentlich nicht erlaubt ist und die Zulassungsstellen da schon mal zu Unrecht Forderungen stellen. Auch die sind nicht unfehlbar ;)

Anmerkung zu Platter2: Die Autos müssen nicht alle 2 Jahre zum TÜV bei Roter 07! Nur zu Beginn einmalig neuerdings. Früher war nicht einmal das notwendig!

Ansonsten toll zusammengefasst!

Zitat:

@AutoUli schrieb am 26. Dezember 2020 um 16:44:46 Uhr:

Anmerkung zu Platter2: Die Autos müssen nicht alle 2 Jahre zum TÜV bei Roter 07! Nur zu Beginn einmalig neuerdings. Früher war nicht einmal das notwendig!

Das wäre ja genial.......

Ergänzung: "07-Eintragungen" gelten nicht als "zugelassen". Wenn man einen Oldtimer von 07 wieder regulär (also normales Kennzeichen) oder als Oldtimer (H-Kennzeichen) zulassen will, muss man entweder max. 7 Jahre alte Papiere vorweisen, oder neue beantragen und beim TÜV Vollabnahme machen lassen.

Richtig. Fahrtenbuch gilt für 07er und darfst du auch nicht durch die Gegend jucken wie du lustig bist.

Km-Beschränkung gibt es bei H höchstens seitens des jeweiligen Versicherers, da kocht jeder sein eigenes Süppchen. Theroretisch kannst du auch ein H-Fahrzeug ganz regulär versichern, das hat nix miteinander zu tun. Dann kannst du überall, jederzeit und eine Million im Jahr fahren, von Seiten des GG gibt es keine Beschränkungen - zumindest noch nicht. Geunkt und gefordert wird regelmäßig was, wie vor einiger Zeit vom Schnauferl-Club, wo jemand von Myriaden von dicken V8 fabulierte, zukünftig die Straßen unsicher machen würden. Die Argumentation war so hirnverbrannt, dass er von seinem eigenen Club zurüch gepfiffen wurde. Und das will bei dem Verein was heißen.

@Go}][{esZorN

Ich kann ein Teil der Argumentation nachvollziehen. So langsam rückt auch ein Golf-3 in den "Oldtimer"-Zeitspiegel. Und das waren durchaus Volumen-Fahrzeuge.

Ich meine, letzten was vom FIVA oder Veteranen-Verband (und ADAC ?) gelesen zu haben, dass die Kriterien zu "Oldtimer" eben auch auf Stückzahl (und "Besonderheit") anpassen will. So dass ein Standard-Golf-3 niemals H bekommen wird. Oder verwechsle ich das jetzt mit dem Oldtimer-Pass, der nichts mit H oder 07 zu tun hat ?!?!

Themenstarteram 26. Dezember 2020 um 16:09

Zu dem Punkt hab ich heute noch was gelesen:

Das bezog sich allein auf das 07er Kennzeichen, nicht das H! Da ging es wohl wirklich darum das bei ganz wenigen Ausnahmefällen (was in der Realität ungefähr so oft vorkommt wie Weihnachten und Ostern am gleichen Tag) wohl so ist das einem 08/15 Auto welches es noch in Massen gibt das 07er Kennzeichen verweigert werden kann wenn es eben noch millionenfach herumfährt. Da mir aber spontan kein Auto einfällt das über 30 Jahre alt ist und noch millionenfach auf unseren Straßen rumfährt dürfte das wirklich nur in ganz besonderen Ausnahmefällen angewandt werden.

Und täglich grüßt das Murmeltier.

Der Golf 2, Mercedes 190 und 124 waren auch Volumenmodelle. Der Golf 2 sogar haltbarer als der Nachfolger, die wurden doch größtenteils schon zusammengefegt. Wieviele sieht man denn wirklich mit H-Nummer?

Ich kann mich dran erinnern, dass das stärkste Einzel-Kfz als Oldtimer, der Käfer ist: mit ca. 30.000 H-Zulassungen (Stand 2015)

Die Summe aller Oldtimer sei bei 526.000 Stück.

Die Summe aller H-Kennzeichen sei bei 343.000 Stück.

Die Summe aller "normalen Kfz" sei bei 58.000.000 Stück

 

Also hat sich die Volumen-Angst nicht bestätigt.....

https://de.wikipedia.org/wiki/Statistiken_zum_H-Kennzeichen

https://de.statista.com/.../

https://de.statista.com/themen/1422/fahrzeugbestand/

https://de.statista.com/.../

Themenstarteram 26. Dezember 2020 um 16:24

Hat Sie auch nie, dass Thema bekomme ich auch schon seit Jahren um die Ohren gehauen genau wie die Angst vor den bösen IIer und IIIer Golf welche die Oldieszene sowas von fluten werden. Hat sich aber bis heute nicht bestätigt und der IIer ist immerhin so alt das ALLE Modelljahre das H bekommen würden falls gewollt. Aber selbst da gibt es von den wirklich sammlungwürdigen Exemplaren bestenfalls um die 1xx Stück. Also nichts was man heute noch an jeder Ecke sehen würde.

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