Was darf die Polizei genau, nach Gesetz und was nicht?
Hallo,
ich kam in letzter Zeit, vermehrt in Polizeikontrollen.
Manchmal fühlt man sich doch sehr stark gestört in seiner Privatsphäre oder wird unnötig, ohne Verdacht ne halbe Stunde aufgehalten.🙄
Deswegen würde ich gerne mal wissen, was die Polizei so machen darf.
Also angenommen, ich komme direkt nach der Einreise nach D. aus Richtung Tschechien in eine Drogenkontrolle. Ich denke dass die Kollegen entweder von der Bayrischen Polizei oder dem Zoll waren. Sie sahen aber eher wie Polizeibeamte aus, waren keine direkten Zoll Schilder zu sehen.
Nicht jedes Auto wurde zur Drogenkontrolle rausgewunken.
Naja, jedenfalls meinte der 1. Polizist nur, dass man nur kurz meine Daten checke. Plötzlich wurde aber mein Wagen durchsucht. Ich sollte sogar bei der Durchsuchung von meinem Wagen zurücktreten... Hier im Netz steht aber, dass man daneben stehen darf, wenn die privaten Dinge durchsucht werden.
2. kann ich es so langsam echt nicht mehr brauchen, wenn jeder Polizist an der Grenze in meinem Waschbeutel und Reisezeug rumgrabscht. Was soll das? 😕
Ich denke, dass die das meiste was die da tun, gar nicht dürften.
Warum fordert mich der Polizist sonst auf, meine Laptoptasche zu öffnen?
Kann er das nicht selber?
Wahrscheinlich darf er das gar nicht. Nen anderes mal sollte ich die Reisetasche öffnen.
Im Netz habe ich auch schon gelesen, dass die Polizei eigentlich gar nicht durchsuchen darf, ohne nen Anfangsverdacht. Dass sie nur zb den Verbandskasten prüfen darf.
Also man sagt ja bei "Darf ich mal ihren Wagen eben kurz durchsuchen", automatisch "Ja". Was ist aber dann, wenn ich "Nein" sage?
Darf der Zoll oder die Polizei, 500m nach der Grenze(dort gibts kein Häuschen mehr), mich dann durchsuchen ohne richterlichen Beschluss, ohne Anhaltspunkte auf Drogenbesitz?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 4. November 2014 um 15:31:20 Uhr:
Laß mich raten - entschuldigt hat sich hinterher keiner, oder?
Wird nicht notwendig gewesen sein, weil sich der Sachverhalt nicht so zugetragen haben kann, wie pico24229 hier darstellt.
Er schreibt:
Zitat:
Polizei kommt mir engegen, dreht und fährt mir 10km hinterher. Hält mich dann ca. 3km vor meiner Haustür an. Dann, haben sie Alkohol oder Drogen genommen?
Wir fahren Leuten, die wir - warum auch immer - in Verdacht haben, ein KfZ unter dem Einfluß von BTM oder Alkoholischen Getränken zu führen, nicht 10 km hinterher. Nicht mal einen. Warum? Weil wir den Verdacht schnellstmöglich erhärten oder entkräften wollen; und genau aus diesem Grund halten wir den Proband sofort an.
Weiter schreibt er:
Zitat:
Ich habe gepustet -0.0 Wir würden schon gerne einen Drogentest machen… Die nehmen mich mit auf die 5km entfernte Wache, Auto bleibt im Niemandsland stehen.
Freiwilliger Atemalkoholtest negativ, so weit so gut. Es wird ihm kein Mahsan (Urinschnelltest) oder Wischtest (Drugwipe/Schweiss) angeboten? Die sind schon ewig auf jedem FuWa, selbst in der Provinz. Aber sei es drum, weiter gehts:
Zitat:
Drogentest negativ. Polizei: Wir muessen Blut abnehmen: Fahrt in die Stadt zurück 12km und Amtsartzt und alles.
Bei negativem Urin und Drogentest ruft kein Dienstgruppenleiter der Welt beim Bereitschaftsrichter/-StA an um eine Blutentnahme zu erwirken. Und bei der Faktenlage ordnet er die auch nicht selber an (falls es keine Bereitschaft in dem Bezirk geben sollte) oder geht eine Distanz höher und fragt da auch nur beim Diensthabenden Polizeiführer an. Warum? Weil er sich aus o.g. Gründen nicht komplett lächerlich machen will - denn durchbekommen wird er das nicht und strafbar machen will sich auch keiner (Stichwort KV im Amt). BE bei der Sachlage, am Ende noch mit Zwang durchgesetzt? Der Kollege kann die Uniform ausziehen... Und ganz nebenbei, der Bereitschaftsarzt wird im übrigen vor dem Zapfen auch über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sollte mich wundern, wenn da auch nur einer im ganzen Bundesgebiet die Nadel in die Hand nimmt (Stichwort Beihilfe). Ist also Käse, was pico da schreibt.
Weiter gehts:
Zitat:
Danach haben sie mich wenigstens nach Hause gefahren.
Macht auch keiner. Wieso auch? Weil wir als Menschenfreunde potentielle Straftäter auch noch nach Hause fahren? 😁
Und mal nachgehakt: was ist denn mit dem Auto im "Niemandsland" passiert? Pico wird es ja wohl nicht mehr gefahren haben, denn wenn der Verdacht einer Drogenfahrt vorliegt
undgezapft wird, stellen wir auch gleichzeitig den Führerschein sicher, bis das Ergebnis der Blutentnahme vorliegt (dauert in der Regel so drei Wochen). In der Zeit darf er also gar nicht fahren.
Aber munter weiter:
Zitat:
Ende der Geschichte: Brief der Staatsanwältin: Alles Ok.
Wenn alles negativ ist, wird der Vorgang gar nicht an die Staatsanwaltschaft abverfügt. Warum auch? Damit die Verwaltungsangestellte beim Amtsgericht den ganzen Kram direkt in den Papierkorb haut?
Zu guter letzt:
Zitat:
Dann habe ich ihr erstmal ne Beschwerde geschrieben. Und selbst wenn sie sich die Beamten nur vorgemerkt hat, sollte noch einmal sowas vorkommen war es nicht das erste Mal.
Interessiert die StA nicht die Bohne, denn die ist der Polizei weder weisungsbefugt noch ist sie disziplinarrechtlich für uns von Belang, weswegen solche Briefe dort direkt in die runde Ablage kommen... Beschwerde ist deshalb an den Dienstellenleiter respektive den Dienstgruppenleiter der Beamten zu richten. Aber was rede ich, dieser Fall ist niemals so passiert wie hier geschildert 🙄
138 Antworten
Ich war so frei die Moderation anzuklingeln in der Hoffnung, dass diesem Umgangston schnellstens ein Riegel vorgeschoben wird. Ich hoffe nicht, dass es hier geduldet wird, eine ganze Berufsgruppe zu verunglimpfen.
Zitat:
@gixgaxmax schrieb am 1. November 2014 um 20:25:31 Uhr:
bist wo so ein scheiß bulleZitat:
@Lancelot59 schrieb am 1. November 2014 um 09:47:27 Uhr:
Doch, genau so einfach ist das.
Macht ja aber auch nichts, du kannst dich durchaus auf stur stellen, dann geht's eben, wenn nötig, unter Zwang zum Blutabzapfen.
Und dein Umgangston ("Bullen"😉 läßt schon sehr tief Blicken.
Merke, je mehr wehr desto Handschelle *lacht*
Sehr schwerer Fehler!
Dieses Prachtbeispiel der Diskussionskultur soll der Nachwelt ruhig erhalten bleiben - und gleichzeitig als Warnung dienen, dass derartiges nicht ohne Konsequenzen bleibt!
Habt ihr ihn gesperrt?
Ich denke nicht, aber 1.000 mal "Vater Unser" dauert halt eine Weile.😎
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Zitat:
@VW-Malle schrieb am 31. Oktober 2014 um 15:31:49 Uhr:
Mir gehen diese Kontroll...mimimimimi-Threads so langsam ordentlich auf den S*ck!
Naja, ich wurde zwar schon einige Zeit nicht mehr kontrolliert, aber die Vorzeichen sind heute schon andere, als früher. Das hat mit "mimimi" nichts zu tun. Ich bin ein unbescholtener Bürger und die Art und Weise die da z.T. an den Tag gelegt wird, ist auch aus meiner Sicht grenzwertig. Ist ziemlich genau 5 Jahre her, ich komme vom Sport und werden angehalten. Ob ich getrunken hätte, nein, sage ich, komme vom Sport.
Was für ein Sport?Boxen, da hinten inner Grundschule.
Ah, kennen wir.Dann eine Alkoholkontrolle 😕😕. Wer boxt, trinkt nicht. Und der stand so nah vor mir, dass er eine Fahne hätte riechen können. Mir war das blasen egal. Aber das war völlig überzogen. Bischen mehr Fingerspitzengefühl stünde den Beamten von heute nicht schlecht zu Gesicht. Früher war's doch auch kein Problem, den Kontrollierten normal zu behandeln. Warum heute nicht mehr? Ich habe ein beklebtes (!) Firmenauto und der Beamte hat die Hand am Halfter. Boah... 🙄 - wir sind doch hier nicht in Amerika, wo theoretisch je nach Bundesstaat der Fahrer bis an die Zähne bewaffnet sein könnte? Stehe ich hier unter Generalverdacht nur weil ich mich im öffentlichen Raum bewege? Kann's nicht sein...
Ich hatte allerdings auch mehrere positive Erfahrungen mit Kontrollen. Darüber habe ich hier im Forum allerdings schon ausführlich berichtet, daher spare ich mir das jetzt. 😉
Ja, das ist echt ne unverschämtheit einen Alkoholtest zu verlangen wenn man doch vom Boxen kommt.
Und ein beklebtes Firmenauto sollte ein Polizist erst garnicht anhalten dürfen.
Unglaublich was sich heutzutage erlaubt wird.
Ich dufte auch gestern abend pusten und meine Verbandskasten, Warndreieck und die Schutzwesten vorführen.
Ich bin letztlich sehr glücklich, dass es noch echte Polizisten auf der Strasse gibt. Die Alternative ist die komplette Überwachung unseres Lebens um bei Verbrechen später den Täter einfacher zu bekommen.
Die Anzahl der Polizisten in Deutschland sinkt, in den letzten 10 Jahren um 3 %. Ersetzt werden sie durch die billigere Überwachung (insb. Kennzeichenscanning).
Zitat:
@zhnujm schrieb am 1. November 2014 um 23:03:38 Uhr:
Ja, das ist echt ne unverschämtheit einen Alkoholtest zu verlangen wenn man doch vom Boxen kommt.
Sein Kopf war ca. 10 cm von meinem entfernt, ich den Schweiß noch auf der Stirn in entsprechendem Outfit. Von einer Unverschämtheit war meinerseits keine Rede, bedenke das bitte
Zitat:
Und ein beklebtes Firmenauto sollte ein Polizist erst garnicht anhalten dürfen.
🙄🙄 wenn Du nur hier bist um die Dinge aus dem Zusammenhang zu reißen, dann hast Du dir mit mir den richtigen Spielkameraden ausgesucht. Nur weiter so.
Zitat:
Unglaublich was sich heutzutage erlaubt wird.
Auf deinen Kommentar heruntergebrochen eindeutig: Ja!
Zitat:
@twindance schrieb am 1. November 2014 um 21:05:41 Uhr:
bist wo so ein scheiß bulle
Sehr schwerer Fehler!
Dieses Prachtbeispiel der Diskussionskultur soll der Nachwelt ruhig erhalten bleiben - und gleichzeitig als Warnung dienen, dass derartiges nicht ohne Konsequenzen bleibt
Wenn der so auch im Straßenverkehr drauf ist dann wundert mich so manches Verhalten auf der Straße gar nicht mehr :-(
Zitat:
@twindance schrieb am 1. November 2014 um 21:05:41 Uhr:
Dieses Prachtbeispiel der Diskussionskultur soll der Nachwelt ruhig erhalten bleiben - und gleichzeitig als Warnung dienen, dass derartiges nicht ohne Konsequenzen bleibt!
Ich muss allerdings darauf hinweisen, daß aus Sicht des Lesers die "Konsequenz" genau garkeine ist, weil nicht erkennbar.
Müsste man -will man erzieherische Wirkung- nicht denken wie bei Kindererziehung 🙄 😛 😉 ? Dann sollte hier zumindest erwähnt werden, worin denn konkret die Folgen dieser Ausfälle hier bestanden.
Zitat:
@dodo32 schrieb am 1. November 2014 um 22:00:17 Uhr:
der Beamte hat die Hand am Halfter......
....waren die von der berittenen Polizei?
Halfter ist ja ein Pferdezaumzeug, vielleicht meinst du aber das Holster, das ist für eine Pistole.....
N.T.
Zitat:
@manni9999 schrieb am 31. Oktober 2014 um 13:52:56 Uhr:
Der Zoll darf anlasslos durchsuchen, die Polizei nur bei Gefahr im Verzug bzw. bei einem begründeten Verdacht.Der Polizist darf also nicht ohne weiteres im Handschuhfach wühlen oder in deinem Gepäck.
Wenn du zustimmst, natürlich schon.
Zitat:
@twindance schrieb am 31. Oktober 2014 um 17:22:36 Uhr:
Der Zoll kann Dir die ganze Karre in die Einzelteile zerlegen, ob es Dir gefällt oder nicht. Die Polizei darf nicht ohne Deine Zustimmung in das Wageninnere. Du musst auch außer dem üblichen "Warndreieck und Verbandskasten bitte" NICHTS Deines Reisegepäcks zeigen, öffnen oder auspacken.
Sitmmt so nicht ganz. Die Personalienfeststellung sowie Durchsuchung von Personen und Sachen ist in Bayern im PAG geregelt. So dürfen an bestimmten Orten verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt werden bei denen auch mitgeführte Sachen und Gegenstände durchsucht werden dürfen. Zu diesen Orten zählen insbesondere die grenznahen Gebiete (30 km).
Nachzulesen in den Artikeln 13/I Nr 5, 13/II sowie 22/I Nr. 4 BayPAG. In manchen Bundesländern wird es ähnlich gehandhabt, in anderen wieder nicht. Bundespolizei handelt nach §§ 43, 44 BPolG ähnlich wie die Bayern.
N.T.
Zitat:
@Enterich2003 schrieb am 2. November 2014 um 10:07:47 Uhr:
....waren die von der berittenen Polizei?Zitat:
@dodo32 schrieb am 1. November 2014 um 22:00:17 Uhr:
der Beamte hat die Hand am Halfter......
Halfter ist ja ein Pferdezaumzeug, vielleicht meinst du aber das Holster, das ist für eine Pistole.....
N.T.
Na, so falsch ist das nicht. Erklärung siehe
wie immer hier.
Zitat:
@Erwachsener
Na, so falsch ist das nicht. Erklärung siehe wie immer hier.
Und noch ein Argument im Halfter, vielleicht auch im Halfter Deiner Frau, dass bei derartigen Fragen jetzt eine Mitmach-Webseite, und nicht mehr der Duden verbindlich ist 😉
Wobei bei Wiki nur aufgeführt ist, dass es in der Umgangssprache oft vertauscht wird, aber nicht, dass dies richtig wäre.
http://www.duden.de/rechtschreibung/Halfter_Behaeltnis_Schusswaffe
Gruß vom bösen Dieter