ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Was darf die Polizei genau, nach Gesetz und was nicht?

Was darf die Polizei genau, nach Gesetz und was nicht?

Themenstarteram 31. Oktober 2014 um 12:37

Hallo,

ich kam in letzter Zeit, vermehrt in Polizeikontrollen.

Manchmal fühlt man sich doch sehr stark gestört in seiner Privatsphäre oder wird unnötig, ohne Verdacht ne halbe Stunde aufgehalten.:rolleyes:

Deswegen würde ich gerne mal wissen, was die Polizei so machen darf.

Also angenommen, ich komme direkt nach der Einreise nach D. aus Richtung Tschechien in eine Drogenkontrolle. Ich denke dass die Kollegen entweder von der Bayrischen Polizei oder dem Zoll waren. Sie sahen aber eher wie Polizeibeamte aus, waren keine direkten Zoll Schilder zu sehen.

Nicht jedes Auto wurde zur Drogenkontrolle rausgewunken.

Naja, jedenfalls meinte der 1. Polizist nur, dass man nur kurz meine Daten checke. Plötzlich wurde aber mein Wagen durchsucht. Ich sollte sogar bei der Durchsuchung von meinem Wagen zurücktreten... Hier im Netz steht aber, dass man daneben stehen darf, wenn die privaten Dinge durchsucht werden.

2. kann ich es so langsam echt nicht mehr brauchen, wenn jeder Polizist an der Grenze in meinem Waschbeutel und Reisezeug rumgrabscht. Was soll das? :confused:

Ich denke, dass die das meiste was die da tun, gar nicht dürften.

Warum fordert mich der Polizist sonst auf, meine Laptoptasche zu öffnen?

Kann er das nicht selber?

Wahrscheinlich darf er das gar nicht. Nen anderes mal sollte ich die Reisetasche öffnen.

Im Netz habe ich auch schon gelesen, dass die Polizei eigentlich gar nicht durchsuchen darf, ohne nen Anfangsverdacht. Dass sie nur zb den Verbandskasten prüfen darf.

Also man sagt ja bei "Darf ich mal ihren Wagen eben kurz durchsuchen", automatisch "Ja". Was ist aber dann, wenn ich "Nein" sage?

Darf der Zoll oder die Polizei, 500m nach der Grenze(dort gibts kein Häuschen mehr), mich dann durchsuchen ohne richterlichen Beschluss, ohne Anhaltspunkte auf Drogenbesitz?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. November 2014 um 15:31:20 Uhr:

Laß mich raten - entschuldigt hat sich hinterher keiner, oder?

Wird nicht notwendig gewesen sein, weil sich der Sachverhalt nicht so zugetragen haben kann, wie pico24229 hier darstellt.

Er schreibt:

Zitat:

Polizei kommt mir engegen, dreht und fährt mir 10km hinterher. Hält mich dann ca. 3km vor meiner Haustür an. Dann, haben sie Alkohol oder Drogen genommen?

Wir fahren Leuten, die wir - warum auch immer - in Verdacht haben, ein KfZ unter dem Einfluß von BTM oder Alkoholischen Getränken zu führen, nicht 10 km hinterher. Nicht mal einen. Warum? Weil wir den Verdacht schnellstmöglich erhärten oder entkräften wollen; und genau aus diesem Grund halten wir den Proband sofort an.

Weiter schreibt er:

Zitat:

Ich habe gepustet -0.0 Wir würden schon gerne einen Drogentest machen… Die nehmen mich mit auf die 5km entfernte Wache, Auto bleibt im Niemandsland stehen.

Freiwilliger Atemalkoholtest negativ, so weit so gut. Es wird ihm kein Mahsan (Urinschnelltest) oder Wischtest (Drugwipe/Schweiss) angeboten? Die sind schon ewig auf jedem FuWa, selbst in der Provinz. Aber sei es drum, weiter gehts:

Zitat:

Drogentest negativ. Polizei: Wir muessen Blut abnehmen: Fahrt in die Stadt zurück 12km und Amtsartzt und alles.

Bei negativem Urin und Drogentest ruft kein Dienstgruppenleiter der Welt beim Bereitschaftsrichter/-StA an um eine Blutentnahme zu erwirken. Und bei der Faktenlage ordnet er die auch nicht selber an (falls es keine Bereitschaft in dem Bezirk geben sollte) oder geht eine Distanz höher und fragt da auch nur beim Diensthabenden Polizeiführer an. Warum? Weil er sich aus o.g. Gründen nicht komplett lächerlich machen will - denn durchbekommen wird er das nicht und strafbar machen will sich auch keiner (Stichwort KV im Amt). BE bei der Sachlage, am Ende noch mit Zwang durchgesetzt? Der Kollege kann die Uniform ausziehen... Und ganz nebenbei, der Bereitschaftsarzt wird im übrigen vor dem Zapfen auch über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Sollte mich wundern, wenn da auch nur einer im ganzen Bundesgebiet die Nadel in die Hand nimmt (Stichwort Beihilfe). Ist also Käse, was pico da schreibt.

Weiter gehts:

Zitat:

Danach haben sie mich wenigstens nach Hause gefahren.

Macht auch keiner. Wieso auch? Weil wir als Menschenfreunde potentielle Straftäter auch noch nach Hause fahren? :D

Und mal nachgehakt: was ist denn mit dem Auto im "Niemandsland" passiert? Pico wird es ja wohl nicht mehr gefahren haben, denn wenn der Verdacht einer Drogenfahrt vorliegt und gezapft wird, stellen wir auch gleichzeitig den Führerschein sicher, bis das Ergebnis der Blutentnahme vorliegt (dauert in der Regel so drei Wochen). In der Zeit darf er also gar nicht fahren.

Aber munter weiter:

Zitat:

Ende der Geschichte: Brief der Staatsanwältin: Alles Ok.

Wenn alles negativ ist, wird der Vorgang gar nicht an die Staatsanwaltschaft abverfügt. Warum auch? Damit die Verwaltungsangestellte beim Amtsgericht den ganzen Kram direkt in den Papierkorb haut?

Zu guter letzt:

Zitat:

Dann habe ich ihr erstmal ne Beschwerde geschrieben. Und selbst wenn sie sich die Beamten nur vorgemerkt hat, sollte noch einmal sowas vorkommen war es nicht das erste Mal.

Interessiert die StA nicht die Bohne, denn die ist der Polizei weder weisungsbefugt noch ist sie disziplinarrechtlich für uns von Belang, weswegen solche Briefe dort direkt in die runde Ablage kommen... Beschwerde ist deshalb an den Dienstellenleiter respektive den Dienstgruppenleiter der Beamten zu richten. Aber was rede ich, dieser Fall ist niemals so passiert wie hier geschildert :rolleyes:

138 weitere Antworten
Ähnliche Themen
138 Antworten

@cornerbackX24: finde ich gut, dass Du dich hier einklinkst denn ein Beamter muss es schließlich wissen und somit braucht auch nicht spekuliert werden. Eine Frage hätte ich: was ist die oben genannte "Kaltschweißigkeit"? Habe ich noch nie gehört oder gelesen, den Begriff

Ich würde das "muss" in deinem Beitrag durch "sollte" ersetzen, aber grundsätzlich hast du recht. Rechtssicherheit schafft Handlungssicherheit. Fast noch wichtiger ist eigentlich, zu wissen, was man nicht darf ;)

Mit Kaltschweißigkeit ist schwitzen mit kalter Haut gemeint. Bei entsprechender Aktivität schwitzt der Mensch ja, damit einhergehend ist eine Rötung der Haut (unter anderem).

Beim drogeninduzierten Schwitzen dagegen ist der Proband ziemlich bleich bzw diese Hautrötung fehlt und wenn du denjenigen anfasst, ist die Haut kalt.

Leute die unter Schock stehen haben das auch sehr oft.

Genauer kann ich dir das leider nicht erklären, man muss das gesehen haben.

Ok, danke für die Aufklärung. Und Du hast natürlich recht, "sollte" es wissen. Sicher kein leichter Job und ich hatte bis auf sehr wenige Ausnahmen bei Kontrollen keine Probleme. Ich wunderte mich zwar einmal über eine Atemalkoholkontrolle die, zumindest aus meiner Sicht, überflüssig war, aber unter dem Strich war es mir auch egal. Er macht seinen Job, ich meinen. :)

Ich wurde vor 4 Woche Abends um 23:00 Uhr in der Schweiz kontrolliert...

Ich muss dazu sagen, dass ich in Arbeitsklamotten (Anzug und Krawatte) von einem Arbeitsessen kam und zudem mit französischen Kennzeichen unterwegs bin.

Hinter mir fuhr ein ziviles Polizeifahrzeug, welches mich zum anhalten aufgefordert hat (Mittels der leuchtenden Schrift auf dem Armaturenbrett). Ich bin dann in eine Firmeneinfahrt eingebogen. In dem Moment kam von der Gegenfahrseite ein VW-Kastenwagen, stellte sich quer vor mich und 2 Polizisten mit MG im Anschlag sprangen da raus. Der (im Nachhinein sehr nette Polizist), welcher mich kontrollieren wollte, kam auch mit der Hand am Holster aus dem Zivilfahrzeug auf mich zu... Hab dann ziemlich schnell die Scheiben runter gemacht, meine Hände rausgehoben (wie in den USA...) und gerufen:" Ich hab nichts..:", da fingen die zu Grinsen an und entspannten sich ziemlich schnell..... Wollten dann noch kurz meine Papiere haben und abgleiochen ob was gegen mich vorliegt.

Am ende hat sich der Polizist für die Störung entschuldigt. Hab ihn dann gefragt, warum ich kontrolliert wurde. Antwort: Mit dem Fahrzeug (VW Touareg im Originalzustand) und den französischen Kennzeichen in der Gegend (Solothurn und Umgebung) gehöre ich leider ins Zielraster. Es gab vermehrt Einbrüche in der Gegend.

Wir haben dann noch gelacht und ich habe mich bei den Polizisten für Ihren Job bedankt (Denn die Polizei ist es, welche meine Sicherheitsbedürfnis befriedigen).

War die 2te Kontrolle in 22 Jahren....

Ein Kollege, welcher hinter mir mit seinem Peugeot gefahren ist und schweizer Kennzeichen hatte, wurde auch angehalten.... Bei ihm gings aber sehr schnell, als er seinen Dienstausweis als Sicherheitschef der Bundeskanzlei in Bern gezeigt hat :-)

Schlussendlich muss ich sagen: Mir ist es lieber, die Polizei kontrolliert einmal zu viel, als einmal zu wenig ! Und auch mit Anzug und Krawatte, dem Fahrstil eines Rentners und einem gepflegten Wagen kann man noch gewisse Verdachtsmomente aufwerfen :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Was darf die Polizei genau, nach Gesetz und was nicht?