Was bedeutet dieses Verkehrsschild?
Hier in der schwäbischen Provinz fahre ich täglich an diesem Schild vorbei. Mal ehrlich - wie würdet ihr das interpretieren? Das Fahrradweg-Schildchen bitte ignorieren, darum geht's nicht.
Direkt nach dem Schild fährt man an einem Reiterhof vorbei, kurz darauf ist es dann wieder aufgelöst bzw. aufgehoben.
Bin gespannt wie ihr das so interpretiert... 😁
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:26:08 Uhr:
Zitat:
@Teksaz schrieb am 20. Juli 2020 um 16:57:11 Uhr:
Pferde haben eutlich mehr als 1 PS ...
Echt? Wo kommt dann die Einheit Pferdestärke her?
Der ursprüngliche Sinn der Einheit "horsepower" war, zu veranschaulichen, wieviele Pferde man zB zum Dauerbetrieb einer Mühle anstatt einer bestimmten Dampfmaschine brauchen würde - Eine Dampfmaschine, die einem für einen solchen Zweck 10 Pferde einspart, wäre also zB eine 10-PS-Maschine.
1 PS ist also die ungefähre mittlere DAUERLeistung eines Pferdes. Die kurzzeitig abrufbare MAXIMALLeistung eines Pferdes ist aber viel höher, sie kann 24 PS und mehr betragen.
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 11:09:00 Uhr:
Was ham se den denen in den Kaffee getan??
Danke, genau das meine ich. Nimm doch nur mal unser neues - gegenwärtig nichtiges - Zeichen 277.1
Das hat die amtliche Bezeichnung: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen".
Die relevante Verhaltensvorschrift in der StVO lautet aber:
"Ge- oder Verbot
Wer ein mehrspuriges Kraftfahrzeug führt, darf ein- und mehrspurige Fahrzeuge nicht überholen."
Es handelt sich daher gewissermaßen auch um ein "normales" Überholverbot, denn man darf bei diesem Schild auch keinen PKW oder LKW überholen. Und genau das soll man aus dem tollen Sinnbild erkennen. Juhu. 😁
Zitat:
@birscherl schrieb am 21. Juli 2020 um 11:09:35 Uhr:
Bestehende wurden in ihrer Bedeutung aber nicht geändert.
Doch, genau das. Bei den relevanten 1010ern mit der 1), die früher 1048er und 1049er waren, ist in der amtlichen Bezeichnung das "NUR" entfallen. Und das hat die beschriebenen Auswirkungen.
Wenn die so weitermachen, dann wird es bald nötig sein, dass man alle 2 Jahre zur Fahrschule muss, um einen Auffrischungskurs zu machen.
Wie soll man im Vorbeifahren erkennen, was nun gemeint ist? Vielleicht erkennt man erst, dass ein Schild für einen gilt, wenn man an einer Gefahrenstelle vorbei ist? Z.b. LKW-Parkplatz hinter einer Kurve.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 11:15:35 Uhr:
Es handelt sich daher gewissermaßen auch um ein "normales" Überholverbot, denn man darf bei diesem Schild auch keinen PKW oder LKW überholen. Und genau das soll man aus dem tollen Sinnbild erkennen.
Nicht ganz, ein Einspuriges Fahrzeug darf ein anderes Einspuriges ja überholen.
Das galt beim bisherigen Verkehrzeichen nämlich nicht.
Lustigerweise durfte man bisher beim Überholverbot Motorräder sehr wohl überholen. 😉
Ich denke damit wollte man das Erreichen, das was dabei rausgekommen ist, ist aber zugegebenermaßen Sub-Suboptimal, da stimmte ich dir zu.
Gruß Metalhead
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Aber in einem "normalen" Überholverbot darf ein einspuriges Fahrzeug einen PKW überholen? Ansonsten würde sich das ja auch mit dem neuen Zeichen beißen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 21. Juli 2020 um 11:36:05 Uhr:
Aber in einem "normalen" Überholverbot darf ein einspuriges Fahrzeug einen PKW überholen? Ansonsten würde sich das ja auch mit dem neuen Zeichen beißen.
Nein, darf es nicht, aber ein Mehrspuriges darf ein Einspuriges überholen. 😉
Mit dem neuen Zeichen darf ein Motorrad aber IMHO PKW überholen.
Gruß Metalhead
Bei Zeichen 277.1 gilt:
Motorrad überholt PKW = erlaubt
PKW überholt Motorrad = verboten
😁
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 11:45:49 Uhr:
Bei Zeichen 277.1 gilt:
Motorrad überholt PKW = erlaubt
PKW überholt Motorrad = verboten
😁
Genau, bisher war es genau umgekehrt.
😁
Gruß Metalhead
Ganz klar - Das TL gilt nur für die Pferde (samt Reiter). Die haben das einzuhalten, sonst gibts Saures.
Die anderen (richtig motorisierten) Verkehrsteilnehmer können ohne TL da lang hämmern. 😁
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 11:41:36 Uhr:
@Schubbie schrieb am 21. Juli 2020 um 11:36:05 Uhr:
Aber in einem "normalen" Überholverbot darf ein einspuriges Fahrzeug einen PKW überholen? Ansonsten würde sich das ja auch mit dem neuen Zeichen beißen.Nein, darf es nicht, aber ein Mehrspuriges darf ein Einspuriges überholen. ??
Fall 1 ist sehr wohl erlaubt, ich darf z.b. mit einem Fahrrad einen Traktor überholen, da ein Fahrrad kein KRAFTfahrzeug ist.
Fall 2: das dürfte klar sein, sonst müsste ein Auto einem Mofafahrer mit 25 km/h hinterherfahren.
Zitat:
@nogel schrieb am 21. Juli 2020 um 13:26:28 Uhr:
Fall 1 ist sehr wohl erlaubt, ich darf z.b. mit einem Fahrrad einen Traktor überholen, da ein Fahrrad kein KRAFTfahrzeug ist.Fall 2: das dürfte klar sein, sonst müsste ein Auto einem Mofafahrer mit 25 km/h hinterherfahren.
Ich weiß jetzt nicht genau wen du da zitieren wolltest und was Fall 1 und 2 ist, aber ein Fahrrad darf überholen, genau wie ein Fußgänger. 😉
Fall 2: So war die Regelung mal gedacht (als Motrräder langsame Sparmobile waren), gilt aber auch für das Motorrad mit <2s von 0 auf 100.
Gruß Metalhead
Bald gibt es ein neues Zeichen. Z08/15: Überholverbot von Amphibien aller Art...
BTT: Es ist einfach unglaublich, wie dilettantisch hier bei der Beschilderung gearbeitet wird. Aufgrund irreführender Vorgaben werden mehr und mehr der Beschilderungen verwirrend ausgeführt und die VT haben letztendlich darunter zu leiden.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Juli 2020 um 17:15:19 Uhr:
Zitat:
@Tingletangle schrieb am 20. Juli 2020 um 16:48:47 Uhr:
… Streng genommen m.M. gilt aber hier Tempo 30 nur für die Pferde.Nö. Das ist einfach ein erläuterndes Zusatzzeichen mit der Nummer 1010-54, genauso wie es eines mit Kuh, Kröte, Fußgänger etc. gibt.
https://de.wikipedia.org/.../...ndesrepublik_Deutschland_seit_2017?...
Kühe und Kröten gelten aber nicht als Fahrzeuge - Pferde schon. Also ist die Logik hier nicht stringent.
Verfasse eine Mail an die Gemeindeverwaltung und schildere denen, dass du es für gefährlich hälst, dass die PKW mit 50km/h Reiter gelenkte Pferde überholen sollen, die bis zu 30km/h laufen dürfen und schlage vor, dass es doch besser wäre, wenn alle Fahrzeuge an dieser Stelle auf 30km/h begrenzt werden würden. Ich freue mich auf die Antwort ;-)
Übrigens, nicht weit von dem erst erwähnten Pferdehof hab ich nun das hier entdeckt:
Also anscheinend sind sie allergisch gegen das "Achtung Reiter"-Schild