Was bedeutet dieses Verkehrsschild?
Hier in der schwäbischen Provinz fahre ich täglich an diesem Schild vorbei. Mal ehrlich - wie würdet ihr das interpretieren? Das Fahrradweg-Schildchen bitte ignorieren, darum geht's nicht.
Direkt nach dem Schild fährt man an einem Reiterhof vorbei, kurz darauf ist es dann wieder aufgelöst bzw. aufgehoben.
Bin gespannt wie ihr das so interpretiert... 😁
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:26:08 Uhr:
Zitat:
@Teksaz schrieb am 20. Juli 2020 um 16:57:11 Uhr:
Pferde haben eutlich mehr als 1 PS ...
Echt? Wo kommt dann die Einheit Pferdestärke her?
Der ursprüngliche Sinn der Einheit "horsepower" war, zu veranschaulichen, wieviele Pferde man zB zum Dauerbetrieb einer Mühle anstatt einer bestimmten Dampfmaschine brauchen würde - Eine Dampfmaschine, die einem für einen solchen Zweck 10 Pferde einspart, wäre also zB eine 10-PS-Maschine.
1 PS ist also die ungefähre mittlere DAUERLeistung eines Pferdes. Die kurzzeitig abrufbare MAXIMALLeistung eines Pferdes ist aber viel höher, sie kann 24 PS und mehr betragen.
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Zitat:
Wozu die Erklärung mit einer Schneeflocke oder einer Kröte? Ganz einfach damit der Autofahrer weiß, warum dort 30 ist, auch wenn es baulich für 50 oder 100 reichen würde. So erreicht man Akzeptanz für die Geschwindigkeitsbeschränkung.
Beide Zusatzzeichen gibt es übrigens offiziell nicht mehr (seit 2017).
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 06:43:56 Uhr:
Beide Zusatzzeichen gibt es übrigens offiziell nicht mehr (seit 2017).Zitat:
Wozu die Erklärung mit einer Schneeflocke oder einer Kröte? Ganz einfach damit der Autofahrer weiß, warum dort 30 ist, auch wenn es baulich für 50 oder 100 reichen würde. So erreicht man Akzeptanz für die Geschwindigkeitsbeschränkung.
Davon abgesehen finde ich die Argumentation von diesem Menschen der sich Richter nennet absolut schwachsinnig.
Welche Zusatzschilder genau so in der StVO stehen und welche nicht, kann nicht das Kriterium sein. Kein Normalo kann sich die verschiedenen Schilder merken. Sie sind vom Symbolgehalt her ja auch für sich verständlich.
Was aber fehlt, ist eine eindeutige Unterscheidung zwischen Begründung und Einschränkung. Es gibt sehr viele zweifelhafte Beispiele. Hier in der Gegend steht irgendwo ein Tempo-70-Schild mit einer Zusatztafel, auf der ein Traktor abgebidet ist. Das sollte normalerweise heißen, dass das Limit nur für die abgebildete Fahrzeugart gilt. Da Traktoren aber normalerweise keine 70 können (oder doch?), ist das wohl doch nur eine Erläuterung und das Limit gilt für jeden.
Ich habe auch schon gesehen, dass das Wörtchen "nur" Klarheit schafft.
Eine ähnliche Verwirrung gab es vor langen Jahren bei Streckenverboten mit Zusatzschild mit Meter-Angabe. Man wusste nie so recht, on das Limit nach x Metern beginnt oder ob es für eine Strecke von x Metern gilt. Für letzteren Fall wurden dann die beiden Pfeile neben der Meterangabe eingeführt, seither ist das klar. Ein ähnliches Symbol würde im hier besprochenen Fall helfen.
Zitat:
@Heiminmax schrieb am 21. Juli 2020 um 09:44:36 Uhr:
Was aber fehlt, ist eine eindeutige Unterscheidung zwischen Begründung und Einschränkung. Es gibt sehr viele zweifelhafte Beispiele.
In der Tat. Und seit 2017 gibt es das Problem, dass ein und dasselbe Schild per Defintion Hinweis oder Beschränkung sein kann. Wann das der Fall ist, bleibt unklar. Das in diesem Thread eingangs genannte Beispiel mit dem "LKW-Zusatzzeichen" passt da ganz gut, denn kombiniert mit einem Zeichen 274 könnte die Beschilderung auch bedeuten, dass ALLE maximal 50km/h fahren dürfen, weil auf der Straße LKW fahren. Das klingt absurd, wäre aber möglich.
Bis 2017 gab es hier eine klare Trennung zwischen bloßen Hinweisen und beschränkenden Zusatzzeichen. Daraus ergab sich aber das Problem, dass man mit beschränkenden Zusatzzeichen keine Hinweise gestalten konnte, weil die Beschilderung dann auf die abgebildete Verkehrsart beschränkt gewesen wäre.
Zitat:
Hier in der Gegend steht irgendwo ein Tempo-70-Schild mit einer Zusatztafel, auf der ein Traktor abgebidet ist. Das sollte normalerweise heißen, dass das Limit nur für die abgebildete Fahrzeugart gilt. Da Traktoren aber normalerweise keine 70 können (oder doch?), ist das wohl doch nur eine Erläuterung und das Limit gilt für jeden.
Das kann bei genauer Betrachtung auch nur als Erläuterung gemeint sein, weil der Traktor ja nicht für "Traktor" steht, sondern für "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen". Tatsächlich wäre es aber bis 2017 eine Beschränkung auf die jeweilige Verkehrsart gewesen.
Zitat:
Ich habe auch schon gesehen, dass das Wörtchen "nur" Klarheit schafft.
Das war eigentlich eine gute Sache, ist aber der Gestaltungsnovelle von 1992 zum Opfer gefallen, auch begründet durch die irrige Annahme, dass nur Sinnbilder international verständlich sind und Text unbedingt vermieden werden muss. Was das für Blüten treibt, sieht man am aktuellen Zusatzzeichen für Carsharing. Tatsächlich schafft das "nur" Klarheit, insbesondere für die anordnenden Behörden, da diese nicht selten auch nur nach Bildchen anordnen, ohne auf die amtliche Bedeutung des Verkehrszeichens zu achten.
Zitat:
Für letzteren Fall wurden dann die beiden Pfeile neben der Meterangabe eingeführt, seither ist das klar.
Nix ist da klar. In der Praxis gibt es Pfeile als Entfernungsangabe (vermeintliche Bedeutung in XX km) genauso, wie bloße Entfernungsangaben, die "auf einer Länge von" bedeuten sollen. 😁
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Zitat:
@Heiminmax schrieb am 21. Juli 2020 um 09:44:36 Uhr:
Welche Zusatzschilder genau so in der StVO stehen und welche nicht, kann nicht das Kriterium sein. Kein Normalo kann sich die verschiedenen Schilder merken. Sie sind vom Symbolgehalt her ja auch für sich verständlich.Was aber fehlt, ist eine eindeutige Unterscheidung zwischen Begründung und Einschränkung. Es gibt sehr viele zweifelhafte Beispiele. Hier in der Gegend steht irgendwo ein Tempo-70-Schild mit einer Zusatztafel, auf der ein Traktor abgebidet ist. Das sollte normalerweise heißen, dass das Limit nur für die abgebildete Fahrzeugart gilt. Da Traktoren aber normalerweise keine 70 können (oder doch?), ist das wohl doch nur eine Erläuterung und das Limit gilt für jeden.
Ich habe auch schon gesehen, dass das Wörtchen "nur" Klarheit schafft.
Eine ähnliche Verwirrung gab es vor langen Jahren bei Streckenverboten mit Zusatzschild mit Meter-Angabe. Man wusste nie so recht, on das Limit nach x Metern beginnt oder ob es für eine Strecke von x Metern gilt. Für letzteren Fall wurden dann die beiden Pfeile neben der Meterangabe eingeführt, seither ist das klar. Ein ähnliches Symbol würde im hier besprochenen Fall helfen.
Ja stimmt, das wäre eine Möglichkeit. Wobei, gerade im Schilderwald Deutschland ist weniger besser. Also wenn irgendwo ein TL ist, hoffe ich mal das es schon begründet ist. Also warum dieser Hinweis? Man hat das zu akzeptieren und sich daran zu halten und basta. Oder habe ich etwa eine Wahl ob ich es akzeptiere wenn der Grund angegeben ist?
Bleiben wir mal bei der Schneeflocke. Ich hatte diese Schilder öfters in Industriegebieten und in der Nähe von Kraftwerken gesehen, weil dort in Folge von starker Wasserdampfbildung, welches durch Kühlzwecke entsteht, eine erhöhte Luftfeuchtigkeit und Kondensationsfähigkeit besteht. Bedeutet bei entsprechend niedrigen Temperaturen das hier verstärkt mit Glatteisbildung zu rechnen ist und man deshalb hier mit geringerer Geschwindigkeit fahren muss, weil man schließlich von Glatteis überrascht werden kann.
Allerdings kann bei 30°C Lufttemperatur und vielleicht 70°C Asphalttemperatur kein Glatteis entstehen, ich kann diesem Richter gerne Nachhilfe in Naturwissenschaften geben. Wenn die 30 also auch im Sommer gelten sollen, dann kann nicht die verstärkte Glatteisbildung der Grund dafür sein, sondern etwas anderes. Somit schafft dieses Zusatzsymbol mit der Schneeflocke nicht mehr Akzeptanz sondern mehr Verwirrung. Nach der neuen Novellierung wäre man dann evtl. seinen Führerschein schon los.
Ich wäre nach dieser Begründung wahrscheinlich in Berufung gegangen, mit der Hoffnung auf einen etwas intelligenteren Richter zu treffen.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:03:03 Uhr:
… Und seit 2017 gibt es das Problem, dass ein und dasselbe Schild per Defintion Hinweis oder Beschränkung sein kann. …
Bei welchem Zusatzschild soll das der Fall sein?
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:03:03 Uhr:
Zitat:
… Tempo-70-Schild mit einer Zusatztafel, auf der ein Traktor abgebidet ist. …
Das kann bei genauer Betrachtung auch nur als Erläuterung gemeint sein, weil der Traktor ja nicht für "Traktor" steht, sondern für "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen". Tatsächlich wäre es aber bis 2017 eine Beschränkung auf die jeweilige Verkehrsart gewesen.
Bei genauer Betrachtung kann es NICHT als Erläuterung gemeint sein, sondern ist auch weiterhin eine Einschränkung auf die genannte Fahrzeugart.
Zitat:
@Mario_at_Herne schrieb am 21. Juli 2020 um 10:07:25 Uhr:
Ja stimmt, das wäre eine Möglichkeit. Wobei, gerade im Schilderwald Deutschland ist weniger besser. Also wenn irgendwo ein TL ist, hoffe ich mal das es schon begründet ist. Also warum dieser Hinweis? Man hat das zu akzeptieren und sich daran zu halten und basta. Oder habe ich etwa eine Wahl ob ich es akzeptiere wenn der Grund angegeben ist?
Bleiben wir mal bei der Schneeflocke. Ich hatte diese Schilder öfters in Industriegebieten und in der Nähe von Kraftwerken gesehen, weil dort in Folge von starker Wasserdampfbildung, welches durch Kühlzwecke entsteht, eine erhöhte Luftfeuchtigkeit und Kondensationsfähigkeit besteht. Bedeutet bei entsprechend niedrigen Temperaturen das hier verstärkt mit Glatteisbildung zu rechnen ist und man deshalb hier mit geringerer Geschwindigkeit fahren muss, weil man schließlich von Glatteis überrascht werden kann.
Allerdings kann bei 30°C Lufttemperatur und vielleicht 70°C Asphalttemperatur kein Glatteis entstehen, ich kann diesem Richter gerne Nachhilfe in Naturwissenschaften geben. Wenn die 30 also auch im Sommer gelten sollen, dann kann nicht die verstärkte Glatteisbildung der Grund dafür sein, sondern etwas anderes. Somit schafft dieses Zusatzsymbol mit der Schneeflocke nicht mehr Akzeptanz sondern mehr Verwirrung. Nach der neuen Novellierung wäre man dann evtl. seinen Führerschein schon los.
Ich wäre nach dieser Begründung wahrscheinlich in Berufung gegangen, mit der Hoffnung auf einen etwas intelligenteren Richter zu treffen.
Amen.
Zitat:
@birscherl schrieb am 21. Juli 2020 um 10:11:40 Uhr:
Bei welchem Zusatzschild soll das der Fall sein?
Bei den Zusatzzeichen 1010. Das sind per Definition "Hinweise durch Sinnbild". Bei manchen Zeichen (den früheren beschränkenden Zusatzzeichen) findet sich hinter der VZ-Nummer eine
1)wozu dann folgender Text steht:
1) kann auch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens nach § 41 Absatz 2 StVO seinZitat:
Bei genauer Betrachtung kann es NICHT als Erläuterung gemeint sein, sondern ist auch weiterhin eine Einschränkung auf die genannte Fahrzeugart.
Siehe oben.
Bei welchen denn? Nenn doch bitte mal eines, das als Zusatzzeichen per Definition Hinweis oder Beschränkung sein kann.
Zitat:
@Teksaz schrieb am 20. Juli 2020 um 16:57:11 Uhr:
Pferde haben eutlich mehr als 1 PS ...
Echt? Wo kommt dann die Einheit Pferdestärke her?
Zitat:
Die 30 gelten für Pferde, damit sie nicht aus der Kurve rutschen beim Einbiegen auf den Reiterhof. 😁
Stimmt wird evtl. zeit daß mal 1,6mm Profiltiefe für Hufeisen vorgeschrieben wird. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@birscherl schrieb am 21. Juli 2020 um 10:23:48 Uhr:
Bei welchen denn? Nenn doch bitte mal eines, das als Zusatzzeichen per Definition Hinweis oder Beschränkung sein kann.
Zeichen 1010-
51, -52, -56, -57, -58, -59, -60, -61, -62, -63, -65, -67
Zitat:
@eddiotos schrieb am 20. Juli 2020 um 17:01:00 Uhr:
Das erinnert mich wieder an meine erste praktische Klasse B- Prüfung, bei der man mich hat durchfallen lassen, weil ich in der Autobahnauffahrt mit "30 bei Nässe" nicht 30 fuhr. Es war staubtrocken.
??? Das ist doch totaler Quatsch (das "bei Nässe" schränkt das darüber befindliche Zeichen ein).
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 06:43:56 Uhr:
Beide Zusatzzeichen gibt es übrigens offiziell nicht mehr (seit 2017).Zitat:
Wozu die Erklärung mit einer Schneeflocke oder einer Kröte? Ganz einfach damit der Autofahrer weiß, warum dort 30 ist, auch wenn es baulich für 50 oder 100 reichen würde. So erreicht man Akzeptanz für die Geschwindigkeitsbeschränkung.
Beide sind aber als "Sinnbilder" für Gefahrzeichen in der aktuellen StVO unter § 39 Abs. 8 noch immer zu finden.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:28:24 Uhr:
Beide sind aber als "Sinnbilder" in der aktuellen StVO unter § 39 Abs. 8 noch immer zu finden.Grüße vom Ostelch
Das ist auch noch ein Überbleibsel aus der Zeit, in der es den "Gefahrzeichen-Baukasten" gab.
Mehr dazu hier: http://vzkat.de/2017/alte_Gefahrzeichen/alte_Gefahrzeichen.htm
Zitat:
@Schubbie schrieb am 20. Juli 2020 um 17:21:08 Uhr:
Aber nochmals die Frage - warum nimmt man solch ein Zusatzzeichen, wenn es ein eindeutiges Zeichen gibt, welches zudem auch noch auffälliger ist und somit der Sicherheit beitragen dürfte?
Wenn man ein Gefahrzeichen und ein Tempolimit am selben Pfosten anbringt, beschränkt das das Tempolimit auf den Gefahrenbereich (der muß dann auch eindeutig erkennbar sein, wie z.B. Kurve oder Baustelle).
Hier ist das vermutlich nicht eindeutig wo das Pferd seine "Zufahrt" aus dem Waldweg beginnt.
--> Man hätte zwei Pfosten gebraucht --> kostet mehr Geld
Gruß Metalhead