Was bedeutet dieses Verkehrsschild?
Hier in der schwäbischen Provinz fahre ich täglich an diesem Schild vorbei. Mal ehrlich - wie würdet ihr das interpretieren? Das Fahrradweg-Schildchen bitte ignorieren, darum geht's nicht.
Direkt nach dem Schild fährt man an einem Reiterhof vorbei, kurz darauf ist es dann wieder aufgelöst bzw. aufgehoben.
Bin gespannt wie ihr das so interpretiert... 😁
Viele Grüße!
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:26:08 Uhr:
Zitat:
@Teksaz schrieb am 20. Juli 2020 um 16:57:11 Uhr:
Pferde haben eutlich mehr als 1 PS ...
Echt? Wo kommt dann die Einheit Pferdestärke her?
Der ursprüngliche Sinn der Einheit "horsepower" war, zu veranschaulichen, wieviele Pferde man zB zum Dauerbetrieb einer Mühle anstatt einer bestimmten Dampfmaschine brauchen würde - Eine Dampfmaschine, die einem für einen solchen Zweck 10 Pferde einspart, wäre also zB eine 10-PS-Maschine.
1 PS ist also die ungefähre mittlere DAUERLeistung eines Pferdes. Die kurzzeitig abrufbare MAXIMALLeistung eines Pferdes ist aber viel höher, sie kann 24 PS und mehr betragen.
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Zitat:
@eddiotos schrieb am 20. Juli 2020 um 17:1:00 Uhr:
weil ich in der Autobahnauffahrt mit "30 bei Nässe" nicht 30 fuhr. Es war staubtrocken.
Also das kann man im Kommentar zur StVO vom legendären Bouska nachlesen: Nässe ist wenn sich die Fahrspur des vorausfahrenden Fzg. auf der regennassen Fahrbahn abzeichnet bzw. wenn vom vorausfahrenden Fzg Wasser aufgewirbelt wird.
Zitat:
@Tingletangle schrieb am 20. Juli 2020 um 16:48:47 Uhr:
… Streng genommen m.M. gilt aber hier Tempo 30 nur für die Pferde.
Nö. Das ist einfach ein erläuterndes Zusatzzeichen mit der Nummer 1010-54, genauso wie es eines mit Kuh, Kröte, Fußgänger etc. gibt.
https://de.wikipedia.org/.../...ndesrepublik_Deutschland_seit_2017?...
Aber nochmals die Frage - warum nimmt man solch ein Zusatzzeichen, wenn es ein eindeutiges Zeichen gibt, welches zudem auch noch auffälliger ist und somit der Sicherheit beitragen dürfte?
Weil nicht vor Reitern gewarnt wird, sondern eine Erklärung für die Geschwindigkeitsbeschränkung geliefert wird.
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Wozu die Erklärung? Wenn da 30 ist, dann ist das so. Wozu begründen? Wenn es wahrscheinlich ist, dass vor mir ein langsames Pferd auftaucht, dann finde ich eine Warnung und eine Geschwindigkeitsreduzierung sinnvoll.
Meiner Meinung nach hatte da jemand Langeweile und wollte neue Schilder malen, die eigentlich nicht benötigt werden.
Den Warnhinweis würde ich ebenso als Erklärung sehen.
Wozu die Erklärung mit einer Schneeflocke oder einer Kröte? Ganz einfach damit der Autofahrer weiß, warum dort 30 ist, auch wenn es baulich für 50 oder 100 reichen würde. So erreicht man Akzeptanz für die Geschwindigkeitsbeschränkung.
Vielleicht sind denen die 3-eckigen Schilder auch zu teuer und es sollen Kosten gespart werden.
Bei uns sind die Kröten auf einem 3-eckigem Schild. Ist ja auch gefährlich darauf auszurutschen.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 20. Juli 2020 um 17:39:06 Uhr:
Wozu die Erklärung? Wenn da 30 ist, dann ist das so. Wozu begründen? Wenn es wahrscheinlich ist, dass vor mir ein langsames Pferd auftaucht, dann finde ich eine Warnung und eine Geschwindigkeitsreduzierung sinnvoll.Meiner Meinung nach hatte da jemand Langeweile und wollte neue Schilder malen, die eigentlich nicht benötigt werden.
Den Warnhinweis würde ich ebenso als Erklärung sehen.
das hat mit Langeweile nichts zu tun. Die 30 km/h können auch eine Vorsichtsmaßnahme sein, um Tiere (in dem Fall Pferde) nicht über Gebühr zu erschrecken.
Zitat:
@birscherl schrieb am 20. Juli 2020 um 18:30:34 Uhr:
Begründet werden muss der Verwaltungsakt nicht, schon gar nicht durch ein Zusatzzeichen.
Verkehrsschilder können durch Anfechtungsklage angegriffen werden und wenn die Behörde dann das Schild nicht nachvollziehbar begründen kann...
Muss natürlich nicht zwingend ein Zusatzschild sein, aber so ist es für dich und mich sofort nachvollziehbar. Und schon gibt es zwei vernünftige Menschen weniger, die eine Klage dagegen erheben würden.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 20. Juli 2020 um 19:51:49 Uhr:
das hat mit Langeweile nichts zu tun. Die 30 km/h können auch eine Vorsichtsmaßnahme sein, um Tiere (in dem Fall Pferde) nicht über Gebühr zu erschrecken.
Mit der Langeweile meinte ich noch ein zweites Schild mit Pferd, Kröte etc. zu entwerfen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 20. Juli 2020 um 20:13:48 Uhr:
Verkehrsschilder können durch Anfechtungsklage angegriffen werden und wenn die Behörde dann das Schild nicht nachvollziehbar begründen kann...
Die Behörde muss die Anordnung von 30 km/h natürlich schon begründen können, klar. Aber sie muss das nicht dem einzelnen Verkehrsteilnehmer gegenüber per Schild, sonst müsste ja bei jedem Verkehrszeichen ein weiteres zur Erklärung montiert werden.
Zitat:
@Teksaz schrieb am 20. Juli 2020 um 16:50:44 Uhr:
Zitat:
@Tingletangle schrieb am 20. Juli 2020 um 16:42:39 Uhr:
Gibt's da ne Quelle? Könnte ja u.U. zu Missverständnissen führen
https://www.fr.de/.../...d-schneeflocke-gilt-auch-sommer-11155772.html
Zitat:
@Teksaz schrieb am 20. Juli 2020 um 16:50:44 Uhr:
Zitat:
Die Richter urteilten, dass es beim Schneeflockenschild, anders als beim Warnschild „Nässe“, keine zeitliche Einschränkung der angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeit gebe. Autofahrer müssten die Anordnung daher auch bei trockener Fahrbahn beachten.
Das Schild solle dazu beitragen, die Akzeptanz für das angeordnete Tempolimit zu erhöhen.
Das ist mal wieder typisch deutscher Schwachsinn. Bei den Richtern in diesem Land wundert mich auch nichts mehr. Und dann wundern andere sich wenn Schilder übersehen werden. Too much Informationen. Dann sollen die einfach ein 30er Schild aufstellen und dann ist gut. Vielleicht noch das Warnschild mit Hinweis auf Reiter das wäre wenigstens logisch.