Was bedeutet dieses Verkehrsschild?
Hier in der schwäbischen Provinz fahre ich täglich an diesem Schild vorbei. Mal ehrlich - wie würdet ihr das interpretieren? Das Fahrradweg-Schildchen bitte ignorieren, darum geht's nicht.
Direkt nach dem Schild fährt man an einem Reiterhof vorbei, kurz darauf ist es dann wieder aufgelöst bzw. aufgehoben.
Bin gespannt wie ihr das so interpretiert... 😁
Viele Grüße!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:26:08 Uhr:
Zitat:
@Teksaz schrieb am 20. Juli 2020 um 16:57:11 Uhr:
Pferde haben eutlich mehr als 1 PS ...
Echt? Wo kommt dann die Einheit Pferdestärke her?
Der ursprüngliche Sinn der Einheit "horsepower" war, zu veranschaulichen, wieviele Pferde man zB zum Dauerbetrieb einer Mühle anstatt einer bestimmten Dampfmaschine brauchen würde - Eine Dampfmaschine, die einem für einen solchen Zweck 10 Pferde einspart, wäre also zB eine 10-PS-Maschine.
1 PS ist also die ungefähre mittlere DAUERLeistung eines Pferdes. Die kurzzeitig abrufbare MAXIMALLeistung eines Pferdes ist aber viel höher, sie kann 24 PS und mehr betragen.
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 20. Juli 2020 um 17:39:06 Uhr:
Wozu die Erklärung? Wenn da 30 ist, dann ist das so. Wozu begründen?
Weil es die Akzeptanz fördert.
Wenn ich daran denke an wie viel Tempolimits ich vorbei komme und mir denke "beschränkt auf Glatteis mit Linglong-Sommerreifen" als Zusatzschild würde das Limit sinnvoll erscheinen lassen. 😁
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:27:39 Uhr:
Zeichen 1010-Zitat:
@birscherl schrieb am 21. Juli 2020 um 10:23:48 Uhr:
Bei welchen denn? Nenn doch bitte mal eines, das als Zusatzzeichen per Definition Hinweis oder Beschränkung sein kann.
51, -52, -56, -57, -58, -59, -60, -61, -62, -63, -65, -67
Wo wird -51 als Hinweis eingesetzt?
Wo wird -52 als Einschränkung eingesetzt?
Zitat:
@Heiminmax schrieb am 21. Juli 2020 um 09:44:36 Uhr:
Hier in der Gegend steht irgendwo ein Tempo-70-Schild mit einer Zusatztafel, auf der ein Traktor abgebidet ist. Das sollte normalerweise heißen, dass das Limit nur für die abgebildete Fahrzeugart gilt.
Das heißt es auch, was sich der Aufsteller dabei gedacht hat ist unerheblich das Limit von 70km/h gilt für Fahrzeuge die nicht schneller als 25km/h fahren können. Das Zeichen bedeutet:
Zusatzzeichen 1049-10 - nur Kfz und Züge, die nicht schneller als 25 km-h fahren können oder dürfen
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:03:03 Uhr:
Das kann bei genauer Betrachtung auch nur als Erläuterung gemeint sein, weil der Traktor ja nicht für "Traktor" steht, sondern für "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen". Tatsächlich wäre es aber bis 2017 eine Beschränkung auf die jeweilige Verkehrsart gewesen.
Ist mir da eine Änderung entgangen? Wo kann ich das nachlesen (finde da nix dazu)?
Gruß Metalhead
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:32:54 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 20. Juli 2020 um 17:39:06 Uhr:
Wozu die Erklärung? Wenn da 30 ist, dann ist das so. Wozu begründen?
Weil es die Akzeptanz fördert.
Das geht aber häufig gehörig daneben. Wenn unter dem 30er-Schild als Erklärung "Schule" steht und jeder weiß, dass das Limit auch an schulfreien Tagen gilt, dann wird die Akzeptanz eher entfördert.
Zeichen 1010-51 hab ich z.B. schon in Kombination mit Zeichen 101 gesehen, Zeichen 1010-52 ist u.a. in Kombination mit Zeichen 314 vorgesehen. Es geht auch nicht darum, wo es konkret eingesetzt wird, sondern darum, dass es so eingesetzt werden kann. Zeichen 1010-52 könnte z.B. mit Zeichen 274-20 (ähnlich dem Ausgangsbeispiel) bedeuten, dass:
1) alle max. 20km/h fahren dürfen, weil mit Radverkehr zu rechnen ist
2) die 20km/h nur für Radfahrer gelten.
In Stadt 1 kann Variante 1 gemeint sein, in Stadt 2 Variante 2.
Zitat:
@Heiminmax schrieb am 21. Juli 2020 um 10:43:45 Uhr:
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:32:54 Uhr:
Weil es die Akzeptanz fördert.Das geht aber häufig gehörig daneben. Wenn unter dem 30er-Schild als Erklärung "Schule" steht und jeder weiß, dass das Limit auch an schulfreien Tagen gilt, dann wird die Akzeptanz eher entfördert.
Richtig, da könnte man aber sinnvollerweise das Limit auch einschränken.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Tingletangle schrieb am 20. Juli 2020 um 16:08:23 Uhr:
Hier in der schwäbischen Provinz fahre ich täglich an diesem Schild vorbei. Mal ehrlich - wie würdet ihr das interpretieren? Das Fahrradweg-Schildchen bitte ignorieren, darum geht's nicht.Direkt nach dem Schild fährt man an einem Reiterhof vorbei, kurz darauf ist es dann wieder aufgelöst bzw. aufgehoben.
Bin gespannt wie ihr das so interpretiert... 😁
Viele Grüße!
30 km/h Höchstgeschwindigkeit, ausgenommen Ford Mustang🙂😁
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:46:37 Uhr:
In Stadt 1 kann Variante 1 gemeint sein, in Stadt 2 Variante 2.
Das kann doch nicht sein!?!
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:43:24 Uhr:
Ist mir da eine Änderung entgangen?
Scheinbar. Die Änderungen erfolgten im Zuge der Einführung des neuen VzKat 2017. Zeichen 1049-10 ist jetzt z.B. 1010-61 und kann Hinweis oder Beschränkung sein.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:46:37 Uhr:
Zeichen 1010-51 hab ich z.B. schon in Kombination mit Zeichen 101 gesehen, Zeichen 1010-52 ist u.a. in Kombination mit Zeichen 314 vorgesehen. Es geht auch nicht darum, wo es konkret eingesetzt wird, sondern darum, dass es so eingesetzt werden kann. Zeichen 1010-52 könnte z.B. mit Zeichen 274-20 (ähnlich dem Ausgangsbeispiel) bedeuten, dass:1) alle max. 20km/h fahren dürfen, weil mit Radverkehr zu rechnen ist
2) die 20km/h nur für Radfahrer gelten.In Stadt 1 kann Variante 1 gemeint sein, in Stadt 2 Variante 2.
Nur weil du mal etwas gesehen hast oder weil ein Bauhofmitarbeiter ein Schild falsch montiert hat, hat das keine Auswirkung auf die zugrundeliegende Verordnung.
Dein Beispiel Zeichen 274-20 mit "Radverkehr" darunter heißt "20 km/h für Radfahrer", eine weitere Bedeutung kann es nicht haben und hat es auch nicht.
Die Verordnung lässt doch aber beides zu und so wird es leider auch angewandt. Die in diesem Thread benannte Schneeflocke war auch nie als Zusatzzeichen zu Zeichen 274 vorgesehen, sondern stammt ursprünglich aus der Zeit, in der es das damalige Zeichen 113 noch nicht gab. Üblich war auch die Verwendung unter Zeichen 114. Trotzdem haben es die Behörden unter Zeichen 274 montiert und wie wir aus dem zitierten Urteil des OLG Hamm wissen, erging dazu sogar ein Urteil.
Genau das kann bei Zeichen 274 "für Radfahrer" auch der Fall sein, darüber sollte man sich im Klaren sein. Mehr will ich nicht gar nicht sagen. Mit bloßer Logik kommst du in unserem Verkehrsrecht leider nicht weiter.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:51:38 Uhr:
Scheinbar. Die Änderungen erfolgten im Zuge der Einführung des neuen VzKat 2017. Zeichen 1049-10 ist jetzt z.B. 1010-61 und kann Hinweis oder Beschränkung sein.Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:43:24 Uhr:
Ist mir da eine Änderung entgangen?
Äh, ja gerade mal überflogen:
- Schneeflocke fällt weg. Was ist wenn das noch steht? OK, egal, weil das sowieso nie beschränkend war.
- Es gibt massenhaft Schilder mit "... frei" aber nix mit "verboten". Wie beschränke ich jetzt ein Tempolimit auf LKW?? --> Ah, gefunden: "
kannauch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens nach § 41 Absatz 2 StVO sein" steht als Fußnote dabei.
Was ham se den denen in den Kaffee getan??
Dann kannst ja jetzt wirklich aufhören Verkehrszeichenkombinationen verstehen zu wollen.
Gruß Metalhead
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 21. Juli 2020 um 10:51:38 Uhr:
Scheinbar. Die Änderungen erfolgten im Zuge der Einführung des neuen VzKat 2017. Zeichen 1049-10 ist jetzt z.B. 1010-61 und kann Hinweis oder Beschränkung sein.Zitat:
@metalhead79 schrieb am 21. Juli 2020 um 10:43:24 Uhr:
Ist mir da eine Änderung entgangen?
2017 wurde der Schilderwald geändert – manche entfielen, manche kamen neu. Bestehende wurden in ihrer Bedeutung aber nicht geändert.
Zitat:
@birscherl schrieb am 21. Juli 2020 um 11:03:47 Uhr:
Dein Beispiel Zeichen 274-20 mit "Radverkehr" darunter heißt "20 km/h für Radfahrer", eine weitere Bedeutung kann es nicht haben und hat es auch nicht.
Wenn das Wörtchen "kann" nicht wäre hättest du Recht.
Aber der Amtsschimmel hat wirklich "
kannauch Teil eines beschränkenden Zusatzzeichens nach § 41 Absatz 2 StVO sein".
Heißt das dann wenn es mit einem Tempolimit verbunden ist hat es immer beschränkende Wirkung? Mit was will man das sonst kombinieren?? Was macht ein Tempolimit nur für Radfahrer für einen Sinn?
Gruß Metalhead