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Was bedeutet der Eintrag im Fahrzeugschein zur Anhängerkupplung

Opel Astra H
Themenstarteram 27. Mai 2021 um 7:29

Guten Tag,

das ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Daher bitte ich um Nachsicht, falls ich irgend etwas falsch machen sollte.

Ich möchte meinen Opel Astra H Twintop 1.8 (140PS) mit einer Anhängerkupplung versehen. Nun habe ich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 einen Eintrag hierzu gefunden (siehe angehängtes Foto). Über die Forumssuche habe ich schon herausgefunden, dass der Hersteller ab einem gewissen Baujahr immer etwas zur AHK reinschreibt, egal ob sie installiert ist oder nicht.

Ich würde nun gerne wissen, ob die eingetragenen 1050 eine Kilogramm-Höchstbegrenzung darstellt. Also wenn ich eine AHK verbaue, die laut ABE bis 1400 KG ziehen darf, trotzdem nur 1050 KG anhängen darf?

Danke und schöne Grüße

Christoph

Zulassungsbescheinigung Teil 1
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9 Antworten

Ja bei Anhängelast und Stützlast gelten jeweils die niedrigeren Werte (deine Kupplung könnte zwar mehr, dein Auto aber nicht). Dabei geht es auch um Motorleistung und Bremsleistung.

Gruß Metalhead

7.2 und 8.2 sind keine Zuglasten, sondern maximal zulässige Achslasten. Lese mal die Zulassungsbescheinigung richtig.

Anhängelasten werden im Punkt O.1 und O.2 behandelt.

Feld F1 ist aber zul. Gesamtmasse und darauf bezieht sich dein Vermerk

Die Anhänge- und Stützlasten stehen in den Feldern 13, O1 und O2

Gruß Metalhead

@ TE

Lass dich durch die Angabe nicht verwirren.

Was unter O.1 und O.2 steht zählt.

Was unter 22 steht, sind zusätzliche Informationen/Auflagen:

F.1/F.2 heißt hier, dass das zulässige Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb höher sein darf. Daraus schlussfolgernd erhöht sich auch die zulässige HA-Last.

Bei unserem Astra steht das genauso drinne bei unserem Omega steht es etwas anders meint aber das Gleiche:

zu 7.1 - 8.3: H. +35

Damit wäre sicher nicht die Frage aufgekommen..

 

Interessant ist daran, was das bei der Verwendung eines Fahrradträgers für die AHK bedeutet.

So eine richtige Antwort bekommt man darauf nämlich nicht.

Bei den meisten Fahrradträgern kann man ja mind. 60kg zuladen (fahrräder).

Das Teil wiegt ja auch mind. 15kg.

Da stellt sich die Frage:

Was passiert mit dem zulässigen Gesamtgewicht, wenn man die Stützlast ausreizt?

Die häufigste Antwort: Nix, sie bleibt wie sie ist. Was aber falsch wäre.

Das zGG erhöht sich um die 40kg (beim Astra), d.h. im Umkehrschluss, dass man 35kg weniger ins Auto laden darf (wenn ich die 75kg ausreize).

Auch im Hängerbetrieb muss man aufpassen, da man den ja eigentlich so beladen muss, dass die Stützlast zur Beladung passt. Ich habe einen 1,3t Anhänger, wo die 75kg nur auf den Haken wirken dürfen, wenn ich die 1,3t auch habe, drunter muss man dann eigentlich rechnen, darf aber auch einen gewissen Wert nicht unterschreiten (ich glaub es sind mind. 35kg vorgeschrieben). Bei Mehrachsern ist das Ganze wieder anders...

Das macht aber niemand und wird auch seltenst kontrolliert.

Nur wenn das Zugfahrzeug hinten voll beladen und mit Anhänger bzw. Fahrradträger "durchhängt", werden diese Fahrzeuge hier häufig gewogen (während der Reisezeit Richtung I). Da kann dann ein überschreiten der Achslasten teuer werden. Womit man wieder bei den zusätzlichen Kilos bei AH-Betrieb sind, die in der ZB1 und 22 aufgeführt sind.

 

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 27. Mai 2021 um 11:04:24 Uhr:

Interessant ist daran, was das bei der Verwendung eines Fahrradträgers für die AHK bedeutet.

So eine richtige Antwort bekommt man darauf nämlich nicht.

Bei Fahrradträgern gilt "Scheißegal": https://www.aukup.de/.../Stuetzlast:::3199.html?...

Da geht die Belastbarkeit rein nach den Angaben der Anhängerkupplung (z.B bei Nachgerüsteten an Autos ohne eingetragene Anhängelast oder Traglast).

Hab ich gerade auch durch, der TÜV-Prüfer kannte die Regel auch (dürfte also zutreffen).

Zitat:

Da stellt sich die Frage:

Was passiert mit dem zulässigen Gesamtgewicht, wenn man die Stützlast ausreizt?

Nix, ein Radträger ist kein Anhänger.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 27. Mai 2021 um 9:30

Maßgeblich für die Angängelast sind also die Einträge O1/O2. Das sind bei mir die Werte 1200/750 (gebremst/ungebremst). Das andere sind Achslasten. Die muss ich mir also ebenfalls noch genauer anschauen.

Meine Frage ist damit ausführlich beantwortet.

Superherzlichen Dank für die Hilfe!

Gruß Christoph

@ Metalhead79

Man findet dazu nichts.

Wenn man rein von der Anwendung her rangeht, kann man dies mit 'nem Dachträger oder heckklappenträger vergleichen und man subtrahiert das Gewicht des Trägers inkl. der Räder von der möglichen Zuladung.

Wenn ich die AHK mit Hänger benutze, zählt die Stützlast ja zur Zuladung. Nur hat Opel bei unseren Modellen bei AH-Benutzung ein paar Kilo mehr Zuladung gegeben, so dass von den 75kg nur 35kg (beim Astra, bei unserem Omega sind's 40kg) auf die Zuladung "angerechnet" werden.

Wenn ich hingegen die AHK mit Fahrradträger nutze, zählen jetzt die 75kg bzw. die tatsächliche Masse der Träger plus Räder voll?

Physikalisch gesehen macht es ja eigentlich keinen Unterschied ob Träger oder AH. 75kg bleiben 75kg. Dass sich das beim Fahren durch die Fahrdynamik ändert, bleibt auch gleich. Nur dass der AH das Auto hinten durch die Nickbewegung "anheben" kann.

Sonst ist alles in D geregelt, nur hier gibt es nix. Es geht immer nur um die Stützlast, nie um die zulässige Achslast bei Fahrzeugen mit Aufschlag bei AH-Betrieb...

 

@ TE

1200kg sind ja nicht gerade viel. Liegt wohl am TT...

 

VG

Zitat:

@hlmd schrieb am 27. Mai 2021 um 13:21:58 Uhr:

Man findet dazu nichts.

Ich hab dir doch einen Link gepostet.

Zitat:

Wenn man rein von der Anwendung her rangeht, kann man dies mit 'nem Dachträger oder heckklappenträger vergleichen und man subtrahiert das Gewicht des Trägers inkl. der Räder von der möglichen Zuladung.

Korrekt, so läuft das auch (hintere Achslast auch nicht vergessen)

Zitat:

Wenn ich die AHK mit Hänger benutze, zählt die Stützlast ja zur Zuladung.

Korrekt

Zitat:

Nur hat Opel bei unseren Modellen bei AH-Benutzung ein paar Kilo mehr Zuladung gegeben, so dass von den 75kg nur 35kg (beim Astra, bei unserem Omega sind's 40kg) auf die Zuladung "angerechnet" werden.

Ja, da gibt's übrigens auch eine Regelung daß bei Ahängerbetrieb die hintere Achslast um 15% überschritten werden darf wenn 0,2Bar mehr Druck in den Reifen sind und die Geschwindigkeit auf 100km/h begrenzt wird (das ist sie beim Anhänger ja sowieso).

Zitat:

Wenn ich hingegen die AHK mit Fahrradträger nutze, zählen jetzt die 75kg bzw. die tatsächliche Masse der Träger plus Räder voll?

Das was der Träger, die Räder und sogar die Anhängerkupplung selber (sofern nachgerüstet) zählen zur tatsächlichen Masse und du mußt auf's zulässige Gesamtgewicht und die Achslasten aufpassen.

Zitat:

Physikalisch gesehen macht es ja eigentlich keinen Unterschied ob Träger oder AH. 75kg bleiben 75kg.

Richtig, aber wir sind in Deutschland und hier gilt die Physik und der gesunde Menschenverstand nichts (vermutlich weil letzterer immer weniger wird).

Das dümmste vor dem Herrn ist ja, daß die Reifen die maximale hintere Achslast + die maximale Stützlast der AHK tragen müssen.

Das ist auch für nix gut, denn die Hinterachslast ist sowieso überschritten (ok da kommt die Regelung mit 15% wieder ins Spiel), aber ich kann die Achslast ja auch überschreiten wenn ich die Karre mit Zementsäcken vollade.

Zitat:

Sonst ist alles in D geregelt, nur hier gibt es nix. Es geht immer nur um die Stützlast, nie um die zulässige Achslast bei Fahrzeugen mit Aufschlag bei AH-Betrieb...

Mir ist immer noch nicht klar was dir jetzt fehlt.

Wie gesagt: Heckträger --> alles wurscht darf nur nix überlastet werden, Anhänger --> mehr oder weniger sinnvoll reglementiert.

Gruß Metalhead

@ metalhead

Ist alles gut.

Ich weiß ja, dass man die Sachen, die am Haken sind, aber keine Räder haben, 1:1 zur Beladung zählen (Es gibt ja auch Boxen für die AHK).

Auch wenn es rein von der AHK her ja egal sein dürfte.

Ist aber jetzt auch egal, wir wollen das Ganze nicht totdiskutieren. Das Ganze ist eh eher theoretischer Natur und sollte seltenst vorkommen, dass man die Zuladung ausreizt UND was am/auf'm Haken hat.

 

VG

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