Was bedeuted "UNFALLFREI" beim Autokauf??

BMW 3er E46

HI Leute,

Der Tag der Mütter kein schöner für mich! Hab seit etwa einem Monat eine 318er Limo und bin heute leider draufgekommen, dass meine rechte hintere Tür mal nach einem kleinen "Rempler" lackiert worden ist (hab meinen Vorbesitzer aus dem online Tel. Buch rausgesucht und angerufen). Das ganze macht sich auch optisch bemerkbar, wenn die Sonne draufscheint und man seitlich draufschaut. Sieht schei... aus!! (siehe Photo) In normalem Tageslicht und frontal betrachtet merkt man rein gar nichts - trotzdem wunderts mich, dass ich das bis jetzt nie bemerkt hab!

Hab das Auto beim BMW Händler gekauft und in den Kaufvertrag reinschreiben lassen, dass er unfallfrei ist. Weiss jetzt Jemand wie das aussieht bei so kleinen Parkschäden?? Fällt das da mitrein?

Kann ich das beanstanden und bin ich von der rechtlichen Seite im Vorteil??

Danke für Eure Antworten!!

CIAO SKYDOME

15 Antworten

skydome:

Achtung - folgendes fand ich auf www.kfz-betrieb.de:

"Trotz leichter Schäden "unfallfrei"

Oberlandesgericht München wies Klage eines Autofahrers auf Wandelung des Kaufvertrages zurück

Auf ein positives Urteil des OLG München (Urteil vom 20.6.2002, Az: 19 U 5820/01) zu der Frage, wann ein Fahrzeug als "unfallfrei" verkauft werden darf, weist der Informationsdienst "Gebrauchtwagen-Praxis" hin. Die Entscheidung ist zum alten Kaufrecht ergangen, wäre aber nach neuem Kaufrecht nicht anders ausgefallen.

Worum ging es? Im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen stand unter dem Punkt "Sonstige Vereinbarungen" Folgendes: "Kotflügel vo. li. ersetzt .... sonst unfallfrei, unrepariert, Sonderpreis wie er geht und steht."

Der Käufer verlangte Wandelung, weil das Fahrzeug Unfallschäden aufweise. Die Richter wiesen seine Klage ab. Soweit es um den Kotflügel vorne links gehe, sei der Käufer auf einen Unfallschaden hingewiesen worden. Unerheblich sei, dass der Kotflügel tatsächlich nicht ersetzt, sondern nur repariert worden sei. Das Autohaus habe weder wissen können noch prüfen müssen, ob der Kotflügel ausgetauscht oder repariert worden war.

An dem Fahrzeug (EZ 4/94, drei Vorbesitzer) waren darüber hinaus weitere Schäden vorhanden, die zum Teil nicht fachgerecht repariert worden waren. Diese Schäden waren nach Ansicht des OLG aber mit der Zusage "sonst unfallfrei" zu vereinbaren. Bei reparierten Lackschäden nach Steinschlag, dem unvorsichtigen Öffnen einer Tür oder ähnlichen Unachtsamkeiten könne ein Gebrauchtwagen noch als "unfallfrei" angeboten werden. Nur bei Unfällen im engeren Sinn, also Schäden durch "massive Krafteinwirkung", dürfe das Fahrzeug nicht mehr als "unfallfrei" verkauft werden."

Das widerspricht ja dann doch der Aussage, die ich von meiner BMW-Niederlassung bekommen habe....da kommt man ins Grübeln. Vielleicht solltest du doch einen Fachanwalt fragen. Du hast ja ein bißchen Zeit, da du den Wagen erst einen Monat hast.

Cheers,

PB

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