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Warum H-Reifen beim 1,6 Automatik?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Im Schein stehen 181 km/h als Höchstgeschwindigkeit, verlangt werden dennoch H-Reifen, also bis 210 km/h. T-Reifen gehen bis 190 km/h, wären also im Grunde ausreichend, sind aber nur als Winterreifen zulässig. Warum? Traut VW der Klassifizierung der Reifenhersteller nicht?

Gruß
kleinermars

Beste Antwort im Thema

Weil auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) zur Errechnung des erforderlichen Geschwindigkeitesindexes der Reifen ein Sicherheitszuschlag nach folgender Formel aufgeschlagen wird:

Vmax = bbH + 6,5 km/h + (0,01 x bbH)

Also:

Vmax = 181 km/h + 6,5 km/h + (0,01 x 181 km/h) = 189,31 km/h

Da wären dann zwar Reifen der Kategorie "T" gerade noch so ausreichend, allerdings wirklich auf Kante genäht - ich denk mal dass sich VW darauf nicht einlässt. Möglicherweise läuft der Handschalter auch ein oder zwei km/h schneller und man hat beide Motor-Getriebekombinationen einfach gleich behandelt.

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Zitat:

Original geschrieben von kleinermars


Im Schein stehen 181 km/h als Höchstgeschwindigkeit, verlangt werden dennoch H-Reifen, also bis 210 km/h. T-Reifen gehen bis 190 km/h, wären also im Grunde ausreichend, sind aber nur als Winterreifen zulässig. Warum? Traut VW der Klassifizierung der Reifenhersteller nicht?

Gruß
kleinermars

In der Tat sehr verwunderlich. Beispielsweise wurde unser Golf V Bluemotion (Vmax laut Brief/Schein: 190km/h) mit 195ern in "T" ausgeliefert (und ist auch so eingetragen).

Also das mit dem Bluemotion kann ich nun überhaupt nicht verstehen, geschweige denn erklären...

Hab grad nochmal schnell ne Kopie von Brief meinem alten Polos gefunden, der hatte Vmax 206 km/h und Standardbereifung 195/55 R 15 V - auch da passt die Erklärung mit dem Sicherheitszuschlag.

Ich bringe mal noch den Lastenindex ins Spiel.
Bei Wikipedia steht: Wenn man beispielsweise 240 km/h mit dem V Reifen fahren will, darf man nur 91 % des Lastenindex ausreizen. Die Tragfähigkeit nimmt soz. mit zunehmender Geschwindigkeit über 210 km/h ab.
Lastindex 94: 670 kg pro Reifen Last
Lastindex 91: 615 kg pro Reifen Last

http://de.wikipedia.org/wiki/Tragf%C3%A4higkeitsindex

Vielleicht gilt das auch für H und T Reifen in ähnlicher Form?

Zitat:

Original geschrieben von TDI_4motion



Zitat:

Original geschrieben von JM GIV 1.8T


muss ich den Aufkleber dran machen ? oder reicht die von vw grosse mfa die meldet "achtung winterreifen sie sind zu schnell" ?
Finde die Aufkleber auch total hässlich, aber V-Winterreifen will ich auf meine beiden Fahrzeuge wegen der eingeschränkten Wintertauglichkeit deshalb nicht unbedingt montieren. Fahr auf beiden 205/55 R 16 H.

Wieso haben V Reifen eine eingeschränkte Winterauglichkeit?

Vielen Dank für den Wikipedia-Link. Wie üblich ist das dort Geschriebene zwar unvollständig und eh unzuverlässig, aber die Autoren haben zum Glück einen dagegen sehr interessanten Link hinzugefügt:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_091-2005.pdf

Darin werden tatsächliche alle Fragen beantwortet. Demnach wären für meinen Wagen T-Reifen auch ohne Änderung der Fahrzeugpapiere zulässig, auch wenn darin was anderes steht. Um Diskussion aus dem Weg zu gehen, werde ich sie aber dennoch ändern lassen. Die prozentuale Ausnutzung des Lastindex beginnt auch erst bei 210 km/h, also ohne Beeinträchtigung für mich.

Nochmals vielen Dank an alle!

Gruß
kleinermars

Zitat:

Original geschrieben von TDI_4motion


Weil auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) zur Errechnung des erforderlichen Geschwindigkeitesindexes der Reifen ein Sicherheitszuschlag nach folgender Formel aufgeschlagen wird [...] Also:Vmax = 181 km/h + 6,5 km/h + (0,01 x 181 km/h) = 189,31 km/h Da wären dann zwar Reifen der Kategorie "T" gerade noch so ausreichend [...]

Ja. Der Vermerk des Geschwindigkeitsindex in den Fz.-Papieren scheint daher von zweitrangigem Interesse:

Zitat:

E/ECE-gekennzeichnete Reifen (Pkw- Lkw- und Motorrad-Reifen nach ECE-R 30, 54 und 75) der im Fahrzeugschein unter Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 eingetragenen Reifendimensionen und Felgen (Rad-/ Reifenkombinationen) sind grundsätzlich zulässig, wenn sie
A) der bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges - Vmax = Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein plus 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit nach Ziffer 6 Fahrzeugschein - entsprechen, unabhängig vom eingetragenen Geschwindigkeitsindex (Ziffer 20 bis 23 und ggf. 33 Fahrzeugschein)!

(Quelle:

BRV - Zulässige Bereifung an KFZ

)

Zitat:

Original geschrieben von Funkadelic1



Wieso haben V Reifen eine eingeschränkte Winterauglichkeit?

Siehe beispielsweise hier:

http://www.autobild.de/.../...rreifen-test-205_55-r-16-h-v_452728.html

Also,
ich habe es mal vor vielleicht 3 Jahren, bei einem Mazda 323 (Baujahr 2002) von uns, beim Tüv überprüfen und Zulassungsstelle eintragen lassen..

Wollte damals auch neue Winterreifen anschaffen. Durch das Eintragen habe ich dann Winterreifen mit einem langsameren Geschwindigkeitsindex fahren können, sonst alles gleich.
Das waren Continental Winterreifen, Ersparnis bei den Reifen damals ca. 120,- Euro. Kosten für das Eintragen lassen damals waren genau 12,- Euro, Tüv wollte 18,- Euro haben..

Ist natürlich mit Rennerei, einmal TÜV, einmal Zulassungsstelle, verbunden.. Aber ca. 100,- Euro gespart..

Aufkleber brauchte ich nicht, da der Geschwindigkeitsindex der Reifen immer noch über der Höchstgeschwindigkeit des Mazdas lag..

Der Tüv-Mensch meinte damals auch, es läge an der Serien- und Motorstreuung der Fahrzeuge. Die Hersteller wollen nicht für jedes andere Modell/Motorisierung neue Reifen angeben..

Gruß

Ich weiß nicht was der Quatsch soll.

Für WINTERreifen mit einem niedrigeren Geschw.index braucht man keine Eintragung, nur einen Aufkleber.

Und ob man bei Sommerreifen nun 'V' oder 'H' kauft macht finanziell kaum einen Unterschied.
Was soll also der Geiz?
Zumal sich der Hersteller mit Sicherheit etwas dabei gedacht hat. 😉
Wenn bei VW die Entscheidung auf 'V' fällt sind dem aufwendige Untersuchungen voraus gegangen.
Ob da ein Laie was nachvollziehen kann oder nicht - soweit sollte man VW einfach vertrauen.
Natürlich darf man alles hinterfragen, aber ich finde es vermessen schlauer sein zu wollen als die Entwickler in WOB. Und das wegen 20,-- €.

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