Warum fahren so viele Taxis ohne BE herum
Jetzt muss ich einfach mal einen Thread dazu aufmachen... mir ist nach und nach aufgefallen, dass immer mehr Taxis ohne BE herumfahren... gerade in der W211 Version... es werden immer mehr, bei denen die Standlichter auf blaue LED-Technik im W211-Mopf-Look umgebaut werden... das sieht natürlich nicht nur sch..... im Vergleich zum gelben Halogen-Abblendlicht aus, sondern bringt auch die ABE zum Fall... warum machen das so viele? Gerade als Taxifahrer sollte man doch die Konsequenzen kennen... v.a. kann es ja keine optischen Gründe haben, denn das ganze sieht in Verbindung mit dem Halogen-Abblendlicht wirklich käse aus...
in letzter Zeit werden auch die Kennzeichen auf LED umgebaut...
offensichtlich wird von der Polizei ebenfalls nichts gesagt...
Beste Antwort im Thema
@bugatti
Bevor du dir Sorgen um die Taxifahrer machst und meinst was die so falsch machen, informiere dich erstmal über die aktuelle Gesetzeslage von Löschen der BE.
Da gibt es seit 2007 schon eine massive Änderung in Sachen Löschen der BE usw...
Ich habe das hier in anderen threads schon mehrmals erläutert! Diesen Tatbestand gibt es nicht mehr...Der hieß damals: "Sie nahmen ein Fahrzeug in Betrieb ohne gültige Zulassung..."
Und in Sachen Handeln der Polizei...meinst du die haben so eine Langeweile und es gibt nichts Schlimmeres als LED Standlicht???
Sonst gibts ja keine schlimmeren Verstöße oder Straftaten. Sonst wird sich aufgeregt wenn man angehalten wird und wegen irgendeiner Kleinigkeit belangt wird...
Was ich noch verstehen könnte wäre, wenn du dich darüber aufregst, dass sich die Taxifahrer auch ohne Fahrgast nicht anschnallen...aber das du dich übers Standlicht aufregst...meine Güte...du mußt Langeweile haben...
52 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Brot2low
Warum keine originalen 211er LED ;-)?
Siehe hier mein Fahrzeug:http://data.motor-talk.de/.../dsc-004311-516777410310196691.jpg
nicht jeder hat ein mopf, deswegen
@J.M.G.
Ich werde hier nicht wieder mit dir rumdiskutieren!
Machst du sowas den ganzen Tag bzw. hast du Verkehrsrecht studiert?
Ich jedenfalls ja! Das einzigste was du gemacht hast, ist irgendwelche google-Kommentare hier reinzukopieren!
Und mit deiner Aussage "Lässt der Beamte den Betroffenen weiterfahren, so begibt er sich selbst auf sehr dünnes Eis (Stichwort fahrlässige Tötung/Körperverletzung im Schadensfall bzw Amtshaftung)" , darüber muss ich nur schmunzeln bzw. lachen. Wie kann man von einem Standlicht auf Tötung usw. kommen? Das ist ja mal richtig weit hergeholt und hat mit Tatsachen nichts mehr zu tun.
Im Bezug auf Ermessen bist du ja mal ganz falsch gewickelt. Ich verweise dich hier mal auf den §53 OWIG (8-10 Wort). Und das habe ich nicht gegoogelt sondern weiß das auch ohne Inet.
Und ich habe nie behauptet das die BE nicht erlöscht sondern die Folgen die der Löschen der BE haben sich massiv geändert.
Früher war die BE Bestandteil der Zulassung, heute nicht mehr. Aber das weißt du ja sicherlich gelle?
Und zum Thema Bkat. Du redest hier vom Tatbestand 803600 "Sie setzten das Fzg in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war"
Und hier ist man sehr wohl auf dünnem Eis, wenn man dem Bürger aufgrund seinem Standlicht nach diesem Tatbestand bestraft. Ich möchte hiermit auf die letzten 4 Worte des o.a. Tatbestandes verweisen.
Xenon und LED sind doch Stand der Technik.
Die STVO und STVZO hincken hinterher und sind überholungsbedürftig!
Gute Fahrt............
Zitat:
Original geschrieben von Lorie
@J.M.G.Ich werde hier nicht wieder mit dir rumdiskutieren!
Machst du sowas den ganzen Tag bzw. hast du Verkehrsrecht studiert?
Ich jedenfalls ja! Das einzigste was du gemacht hast, ist irgendwelche google-Kommentare hier reinzukopieren!
Google ist für mich keine wissenschaftliche Quelle. Für meine Ausführungen habe ich genutzt:
Hentschel, Peter: Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., München 2009
Zitat:
Und mit deiner Aussage "Lässt der Beamte den Betroffenen weiterfahren, so begibt er sich selbst auf sehr dünnes Eis (Stichwort fahrlässige Tötung/Körperverletzung im Schadensfall bzw Amtshaftung)" , darüber muss ich nur schmunzeln bzw. lachen. Wie kann man von einem Standlicht auf Tötung usw. kommen? Das ist ja mal richtig weit hergeholt und hat mit Tatsachen nichts mehr zu tun.
Mitnichten. Man skizziere folgendes Szeanrio: T verbaut an seinem KFZ rote Standlichter vorne. T führt das Fahrzeug rechtswidrig nur mit Standlicht. In der Dämmerung fährt er auf O zu, der im Gegenverkehr zum Überholen ansetzt. Dieser verkennt, dass sich T auf ihn zubewegt. Ursächlich hierfür ist die rote Beleuchtung vorne. Bummm
PS: Das Szenario habe ich mir nichtmal augedacht, sondern ist genau so passiert.
Zitat:
Im Bezug auf Ermessen bist du ja mal ganz falsch gewickelt. Ich verweise dich hier mal auf den §53 OWIG (8-10 Wort). Und das habe ich nicht gegoogelt sondern weiß das auch ohne Inet.
Stellst Du auf pflichtgemäßes Ermessen ab. Dieses ist kein freies Ermessen, sondern rechtlich gebundenes Ermessen iS von § 40 VwVfG. Gemeint ist hier, dass die Polizei selbst entscheiden kann, ob sie einschreitet oder nicht. (Oppertunitätsprinzip) Vorliegend könnte sich das Entschließungsermessen auf keines reduzieren, nämlich dann, wenn eine Gefahr für Leib und Leben oder andere Rechtsgüter ausgeht. Eine solche ist bei einem einschlägigen § 19 II StVZO nach absolut herrschender Meinung gerade immer gegeben - denn nur so ist die starke Rechtsfolge überhaupt verhältnismäßig!
Zitat:
Früher war die BE Bestandteil der Zulassung, heute nicht mehr. Aber das weißt du ja sicherlich gelle?
Das ändert nichts an möglichen Rechtsfolgen. Angefangen von der möglichen Sicherstellung zur Beweissicherung - der Beamte ist kein Sachverständiger - über das Bußgeld usw.
Und das hast Du massiv verharmlost.
Zitat:
Und zum Thema Bkat. Du redest hier vom Tatbestand 803600 "Sie setzten das Fzg in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war"
Nein, ich rede von der BKatV und der angesprochenen Lfd.-Nr. und von nichts anderem. Zu Finden in Anhang 1 zu § 1 BKatV. Diese wurde zuletzt am 5. Aug. 2009 geändert.
Zitat:
Und hier ist man sehr wohl auf dünnem Eis, wenn man dem Bürger aufgrund seinem Standlicht nach diesem Tatbestand bestraft. Ich möchte hiermit auf die letzten 4 Worte des o.a. Tatbestandes verweisen.
Nenn mir einen Richter, der keinen Hentschel auf dem Tisch hat, wenn er so eine Entscheidung vorliegen hat...
@FeuerzangeBF: Das steht nicht zur Debatte. Es gibt genügend Möglichkeiten LED oder Gasentladungsleuchtmittel legal nachzurüsten. Jedoch muss dem Basteltrieb an Beleuchtungseinrichtung / Lenkung / Bremsne Einhalt geboten werden.
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Scheinbar hast du n icht richtig gelesen. Wir reden hier von Xenon Standlicht und dieses ist BLAU und nicht rot.
Ich kann mir hier auch willkürliche Szenarien ausdenken damit das Endergebnis stimmt!
Ich habe das schon gelesen. Problem ist und bleibt aber: § 19 II Nr. 2 ist einschlägig. Das indiziert nunmal eine Gefährdung für Dritte, die ja nicht nur möglich sien muss, sondern wahrscheinlich. Und schon bist Du beim Entschließungsermessen ganz schnell so weit runter, dass Du jemanden, den Du schon angehalten hast und wo Du diesen Mangel feststellst, so nicht weiterfahren lassen kannst.
Mein Szenario sollte nur deutlich machen, dass der Gesetzgeber und die Gerichte sich schon etwas dabei gedacht haben, als sie diesen Mumpitz verboten haben.
LED-Technik? MoPf kaufen.
Zitat:
Original geschrieben von Lorie
@bugatti
Bevor du dir Sorgen um die Taxifahrer machst und meinst was die so falsch machen, informiere dich erstmal über die aktuelle Gesetzeslage von Löschen der BE.
Da gibt es seit 2007 schon eine massive Änderung in Sachen Löschen der BE usw...
Ich habe das hier in anderen threads schon mehrmals erläutert! Diesen Tatbestand gibt es nicht mehr...Der hieß damals: "Sie nahmen ein Fahrzeug in Betrieb ohne gültige Zulassung..."Und in Sachen Handeln der Polizei...meinst du die haben so eine Langeweile und es gibt nichts Schlimmeres als LED Standlicht???
Sonst gibts ja keine schlimmeren Verstöße oder Straftaten. Sonst wird sich aufgeregt wenn man angehalten wird und wegen irgendeiner Kleinigkeit belangt wird...Was ich noch verstehen könnte wäre, wenn du dich darüber aufregst, dass sich die Taxifahrer auch ohne Fahrgast nicht anschnallen...aber das du dich übers Standlicht aufregst...meine Güte...du mußt Langeweile haben...
JMG hat bereits alles gesagt... daher erspare ich mir alles weiters...
du hast Verkehrsrecht STUDIERT?? sehr interessant... manch einer macht einen extra Fachanwaltslehrgang dafür und zahlt ordentlich und DU hast das studiert, Herr Diplom-Jurist :-)
und nein, ich habe keine Langeweile... naja jedenfalls soviel wie alle anderen die mal einen Thread eröffnen...
und ja, die Polizei hat besseres... das stimmt... dann dürften sie aber auch keinen mehr mit Handy am Steuer anhalten oder Falschparken ahnden...
aber gut...
Hey, wie wärs wenn ihr eure Telefonnummern austauscht und telefoniert!? 😛
Ich will jetzt endlich ein bild mit cls standölicht sehen, damit ich weiß, ob ich nachrüste 😁
1.Das ist doch jedem selber überlassen was er macht
2.Sieht es besser aus (aber nur mit xenon scheinwerfern)
3.Wer macht nix verbotenes 😉 🙂
4.Die Xenon scheinwerfer mit diesem hesslichen gelben standlich sieht ja sowas von Sch**** aus
wer findet das genauso
Bevor die Herrn Juristen sich aber auf das Telefonieren und in den Boxring steigen vertagen, würde ich mich da zugerne mal eben zu Wort melden und um ein ganz kleinen juristischen Tipp bitten. Nein, kein Ratschlag, der ist mir zu teuer 😁
Kann mir bzw. uns denn vielleicht einer von euch sagen, ob nun TFL's generell nachgerüstet werden können.
Ich versuchs zu vereinfach in dem ich Antworten vorgebe, die ich und die meisten andern auch verstehen werde *g*. Oder ihr habt vielleicht einen Link unter dem wir es nachlesen können und der verlässiche Informationen liefert. Denn die Meinung anderer dazu aus Foren und Webseiten kenne ich schon, nur nicht was der Gesetzgeber dazu sagt.
[ ] Ja können uneingeschränkt nachgerüstet werden (sofern sie kein rotes Licht abgeben).
[ ] Ja können nachgerüstet werden wenn eine ABE beigefügt ist oder der TÜV es ins Scheinchen schreibt.
[ ] Nee nix da.
Schon mal ein schriftliches Danke vorab 🙂
PDF vom KBAZitat:
Original geschrieben von DerBiba
Bevor die Herrn Juristen sich aber auf das Telefonieren und in den Boxring steigen vertagen, würde ich mich da zugerne mal eben zu Wort melden und um ein ganz kleinen juristischen Tipp bitten. Nein, kein Ratschlag, der ist mir zu teuer 😁Kann mir bzw. uns denn vielleicht einer von euch sagen, ob nun TFL's generell nachgerüstet werden können.
Ich versuchs zu vereinfach in dem ich Antworten vorgebe, die ich und die meisten andern auch verstehen werde *g*. Oder ihr habt vielleicht einen Link unter dem wir es nachlesen können und der verlässiche Informationen liefert. Denn die Meinung anderer dazu aus Foren und Webseiten kenne ich schon, nur nicht was der Gesetzgeber dazu sagt.
[ ] Ja können uneingeschränkt nachgerüstet werden (sofern sie kein rotes Licht abgeben).
[X] Ja können nachgerüstet werden wenn eine ABE beigefügt istoder der TÜV es ins Scheinchen schreibt.
[ ] Nee nix da.Schon mal ein schriftliches Danke vorab 🙂
PDF Anbauvorschriften, Hella
Zu deiner früheren Frage bezüglich Audi, wenn TFL ab Werk verbaut ist, gelten andere Regeln. Siehe auch 212er.
Gruß
MiReu
Hä? Wiso sprechen hier eigentlich alle von TFL?
Ich will weißes Standlicht vom CLS. Und das will ich nicht als TFL nutzen.
Und Bilder will ich! 😁
DANKE MiReu
Das ist genau das was ich gesucht und gerne gewusst hätte. Endlich mal fundamentiertes Wissen zum in mich aufsaugen.
@Medusa: Das mit dem weissen Standlicht hatten wir hier doch schon. Es gibt IMHO dazu eine ABE. Beim nächsten Besuch beim 🙂 mal nach fragen. Aber die Bilder will ich trotzdem nun auch sehen. 😁