Warum denn nur "VERKAUF AN HÄNDLER"
Hallo
Ich habe folgendes Problem!
Und zwar steht der BMW E36, den ich ums verrecken haben will, bei einem BMW-Händler hier in der Nähe!
Nur wollen die das Auto umbedingt NUR an einen anderen Händler verkaufen, also hab ich keine Chance!
Was kann ich machen?
Irgend jemanden mit nem Gewerbeschein auftun, der das Auto für mich kauft und dann weiter an mich verkauft?
Nur kommt dann noch die Mehrwertsteuer dazu oder kann der Preis gehalten werden?
Was hättet ihr für Ideen?
MfG
Alex
35 Antworten
Nein, das ist ne rechtliche Sache.
Ein Händler der an einen Händler verkuaft muss keine Garantie gewähren, ein Händler der an Privat verkauft, muss Garantie von einem Jahr midestens gewähren. (Steht im BGB)
Händler sind rechtlich gesehen aber nicht nur Autohändler, sondern jeder Selbstständige.
Sprich, du brauchst einen Bekannten der Selbsständig ist, der kauft den Wagen und schenkt ihn dir dann. Dafür schenkst du ihm die 3500€ oder wieviels war. (Würde er ihn dir verkaufen, müsste dein Bekannter dir Garantie gewähren, weil er ja Händler/Selbsständig ist)
Aber aufpassen, nicht dass dann Ärger gibt wegen Schenkungssteuer / Mehrwertsteuer, aber ein Selbstständiger wird sich da auskennen. Hör dich mal um.
Murxer
Wenn ein Fahrzeug nur an einen Händler verkauft werden soll, dann will der Verkäufer die Garantie ausschließen. Das kann viele Gründe haben:
1. Das Auto ist nicht mehr Garantiefähig obwohl es gut in Schuss ist und keine Mängel hat
2. Das Auto ist kernschrott und soll irgendwo nach Afrika oder zerlegt werden.
3. Der erkäufer ist nur ein Zwischenhändler der in größeren Paketen ( Fahrzeuge ) einkauft.
4. Angebote an Wiederverkäufer und Exporteure sind immer Netto. D.h. plus Märchensteuer.
Ich glaube nicht das jemand der einen Gewerbeschein besitzt den Wagen für dich kaufen wird. Ich würd es nicht machen ( hat nichts mit dir zu tun ).
Der BMW Händler wird dir den Wagen wahrscheinlich nicht einmal als Bastlerfahrzeug verkaufen. Denn auch dann hast du noch gewisse Ansprüche gegenüber dem Händler. Er kann sich nicht vollkommen aus den Garantieleistungen entziehen.
Deshalb denke ich, dass du schlechte Karten haben wirst. Aber vielleicht findet sich noch ein anderer Weg. Viel Glück
Zitat:
Original geschrieben von golf lila laune
1. Das Auto ist nicht mehr Garantiefähig obwohl es gut in Schuss ist und keine Mängel hat
Wie kann ein Auto denn dann nich mehr garantiefähig sein, wenns doch i.O. ist?
Aber wenn da schon steht, "Verkauf nur an Händler" dann ist meistens echt was faul am Auto 😉 Denn sonst würde er dir ja Garantie geben.
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Nicht jedes Fahrzeug läßt sich versichert. Als Beispiel:
BMW E38 750i ( gibt es haufenweise bei Mobile usw. )
BJ 96 mit 210 TKM ( ist nicht viel für den Motor und bei dem BJ normal ) bekommst du bei BMW mit Euro + nicht mehr versichert. Auch wenn der Wagen in einem Altersentsprechenden guten Zustand ist.
Viele Händler wollen keinen E36 6 Zylinder der über 160 TKM gelaufen hat und dann "nur" 2500 Euro kosten soll noch versichern.
Ein VERKÄUFER ist nicht verpflichtet zu überprüfen ob du
Händler bist oder nicht.
Deswegen geh hin sag das du Händler bist
und schon hast du das Auto.
Bedenke dann aber, wenn du in nem dreiviertel Jahr hinrennst und was auf Garantie willst, die kriegst du nicht. Er geht nach Treu und Glauben von deiner Redlichkeit aus. Aber wäre ne Möglichkeit.
murxer
Zitat:
Original geschrieben von Thrill-Seeker85
boah ist das ätzend... ich will diesen scheiß wagen haben
man hol dir nen gewerbeschein und gut ist das.
kostet irgedwas um 40€ und bekommt jede sau.
hinterher meldest dein gewerbe wieder ab fertig.
Zitat:
Original geschrieben von Gjoni20
Ein VERKÄUFER ist nicht verpflichtet zu überprüfen ob du
Händler bist oder nicht.
Deswegen geh hin sag das du Händler bist
und schon hast du das Auto.
sorry aber er kann zur sicherheit deinen gewerbeschein verlangen um sicherzugehen.
weil er MUSS es ja net verkaufen und wenn du stur bist kann er das auch und geht dann halt davon aus das du KEIN gewerbe hast.
Wenn du den Hobel unbedingt haben willst, dann hol dir doch nen Gewerbeschein für einen Tag mein Gott...
Kannst ja Gärtner oder mobiler Schlüsseldienst oder sonst was anmelden - kostet doch nur 20 Euro. Am nächsten Tag meldest du dein Gewerbe gleich wieder ab, vorher machst dir natürlich eine Kopie von deinem Gewerbeschein.
So kommt man u.a. auch an Spezialwerkzeug für Schlüsseldienste, war vor langer Zeit mal für einen Tag in der Schlüsseldienstbranche tätig😁
hihi ja klar geht echt problemlos.
hab ich mir auch schon mal beorgt.
biste eben einen tag mal autohändler. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von MickyX
Wie kann ein Auto denn dann nich mehr garantiefähig sein, wenns doch i.O. ist?
Aber wenn da schon steht, "Verkauf nur an Händler" dann ist meistens echt was faul am Auto 😉 Denn sonst würde er dir ja Garantie geben.
bmw nimmt gibt keine autos raus bzw kann keine europlus geben wenn ein pkw älter ist als 8jahre bzw über 150 oder 175tkm auf den buckel hat
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
hmmm klar, schlüsseldienst 😉
Nein Olli, ich meine nicht auf die primitive "Bauernart" mit nem "Kuhfuß", sondern professionelle Aufsperrtechnik wie es u.a. auch Schlüsseldienste verwenden.
Einsatzgebiete für die Tresoröffnung (sehr interessant die "Thermolanze" mittlerweile kompakter geworden im Vergleich zu den Riesendingern von früher), die klassiche Öffnung sämtlicher Schlösser und Türen - und nicht zu vergessen die Kfz-Öffnung
Mit dem Kuhfuß arbeiten doch nur Stümper. Profis gehen elegant mit dem Ziehfix vor, der Schließzylinder wird ohne Spuren rausgezogen und durch einen neuen ersetzt - so können "die Jungs" sogar wieder hinter sich abschließen und in aller Ruhe arbeiten.
Von außen absolut keine Spuren. Drinnen kannst dich dann um die wesentlichen Dinge kümmern (Tresor etc.) aber das ist ja hier ein gaaanz anderes Thema, wir sind ja ein Autoforum und solche Tips sind nicht erwünscht. Nicht das der ein oder andere auf dumme Gedanken kommt😁
Zitat:
Original geschrieben von murxer666
Nein, das ist ne rechtliche Sache.
Ein Händler der an einen Händler verkuaft muss keine Garantie gewähren, ein Händler der an Privat verkauft, muss Garantie von einem Jahr midestens gewähren. (Steht im BGB)
Händler sind rechtlich gesehen aber nicht nur Autohändler, sondern jeder Selbstständige.
Da verwechselst Du was. Kein Händler ist in Deutschland verpflichtet eine GARANTIE zu gewähren. Bei garnichts. Das ist eine rein freiwillige angelegenheit.
Was im BGB steht ist die SACHMANGELHAFTUNG, hieß früher Gewährleistung. Bei Neufahrzeugen 2 Jahre und bei Gebrauchtfahrzeugen ebenfalls 2Jahre, KANN aber auf 1Jahr abgemildert werden indem es schriftlich im Vertrag festgehalten wird.
Gruß
Ercan