Wartungsintervall überschritten bei Gebrauchtwagenkauf vom Vertragshändler
Hallo,
bei meinem Golf 7 GTD mit Erstzulassung 01.10.2015 und Rückgabe durch den Vorbesitzer nach 2 Jahren im Oktober
2015 mit 22.096 km an das Autohaus, wurde die fällige Inspektion erst nach Auslieferung an mich, im Dezember 2017 durchgeführt. Somit ergibt sich ein überschreiten des Intervalls um 2 Monate. Der Volkswagen Vertragshändler meinte das sei so üblich, damit ich ein volles Jahr bis zum nächsten Intervall habe.
Ist das so korrekt? Hat jemand hier Erfahrungen in dem Bereich bzw. kann dazu etwas genaueres sagen?
Noch zur Info: Über die Kundehotline bei VW wurde heute dazu durch mich ein Fall eröffnet und soll mich aber auf eine Wartezeit von sechs Wochen einstellen. Ich hätte gerne einfach ein verbindliche Aussage.
Vielen Dank vorab für die Antworten!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Das ist doch vollkommen normal. Warum sollte der Händler die Wartung vor einer neuen Übergabe machen? Wenn das Auto dann etwa 6 Monate auf dem Hof steht hat weder das Auto noch der Kunde etwas davon.
23 Antworten
Nach meinen Informationen darf die Inspektion im Garantie/Kulanzfall max.2 Monate oder 2000 km überzogen werden.Abhängig vom Schaden kann ein überziehen dann zu Problemen bei Ansprüchen führen.Verbindlich kann dir das nur der Hersteller sagen.
Danke für die Antwort. Ich hoffe auf eine verbindliche Aussage des „Herstellers“.
Musste ich dem Kundendienstmitarbeiter am Telefon auch erstmal klarmachen. Der kam natürlich erstmal mit dem Händler und dem Versicherungsdienst usw. Ich möchte aber die Aussage des Herstellers der die Vorgaben macht.
Ich bin gespannt.
Das ist sicher beschrieben im HSO Handbuch Service Organisation, dort hat der Händler Einblick (-; schriftlich wirst du es aber nur von VW selbst bekommen.
Ich wäre in solch einem Fall entspannt, weil im Zweifelsfall ja nachweisbar ist, dass das Fahrzeug im fraglichen Zeitfenster gar nicht bewegt wurde.
Ähnliche Themen
Das ist doch vollkommen normal. Warum sollte der Händler die Wartung vor einer neuen Übergabe machen? Wenn das Auto dann etwa 6 Monate auf dem Hof steht hat weder das Auto noch der Kunde etwas davon.
Macht für mich ja auch Sinn, nur wird in meinem Fall der vorgeschriebene Bremsflüssigkeitswechsel damit auch zwei Monate nach hinten verschoben. Nicht die Welt, aber immerhin.
Zitat:
@wk205 schrieb am 10. Oktober 2018 um 07:02:08 Uhr:
Ich wäre in solch einem Fall entspannt, weil im Zweifelsfall ja nachweisbar ist, dass das Fahrzeug im fraglichen Zeitfenster gar nicht bewegt wurde.
Bis auf die durchgeführten Probefahrten.
Zitat:
@themightymaster schrieb am 11. Oktober 2018 um 15:58:30 Uhr:
Warum sollte der Händler die Wartung vor einer neuen Übergabe machen?
Ganz einfach: Weil der Service fällig war. Es steht ja nirgends, dass ein fälliger Service um Monate verschoben werden darf, nur weil das Auto im Besitz eines Händlers ist. Aus dem Serviceheft ist also nun ersichtlich, dass der fällige Service verspätet durchgeführt wurde. Warum das der Fall war, ist aus dem Serviceheft erst mal nicht ersichtlich. Insofern finde ich die Frage des TE berechtigt.
Ob es VW-interne Regelungen dazu gibt, weiß ich nicht. Aber genau das könnte ja die Antwort auf die Ausgangsfrage sein.
Du hast ein Auto mit frischem Service gekauft, was dokumentiert bis dato beim Händler stand bzw. dort zugegen war.
Um was genau machst du dir Gedanken?
Gedanken mache ich mir um Grundsätzlich zwei Dinge:
1.) Die Gebrauchtwagengarantie (GWG). Hier wird der Händler gegenüber dem VVD bestätigt haben das alle Inspektionen Frist- und Fachgerecht durchgeführt worden sind. Da stellt sich für mich die Frage mit Nachweis oder nur durch einen Klick bzw. ein Häkchen? Da ich nun vor der Frage der Verlängerung der GWG stehe und ich nun ebenfalls mit der Frage ob alles Fristgerecht durchgeführt wurde stehe, kam das ganze Thema eigentlich erst so richtig auf.
Wie gesagt Anfrage bei VW läuft und zusätzlich hab ich den Fall vor Abschluss Verlängerung GWG dem VVD als Anfrage geschildert.
2.) Im Allgemeinen allem was mit überschreiten der Intervalle zusammenhängt, hier als Beispiel Kulanz.
Letztendlich bleibt die Frage wo hier der Unterschied beim Überschreiten der Intervalle zwischen Vertragshändler und Endkunden liegt. Ich habe den Eindruck es gibt keinen, denn überschritten ist überschritten. Steht ein Fahrzeug ein halbes Jahr mit abgelaufenem Service beim Händler und hat bis zum Verkauf 15 Probefahrten hinter sich, wurde es ja auch "bewegt".
Am Ende werde ich nach 2-3 Jahren wieder an den Händler verwiesen, weil VW im Falle einer Kulanz oder bei Inanspruchnahme der GWG festgestellt wird das ein Service überschreiten wird.
Mir geht es einfach nur um eine verbindliche Aussage von VW und dem VVD, ob hier richtig gehandelt wurde.
Für mich persönlich gehen die 2 Monate absolut in Ordnung.
Antwort vom VVD: Da die Inspektion nachgeholt wurde, besteht hier kein Problem solange alle weiteren gemäß Anzeige bzw. Fälligkeit im Service Heft eingehalten werden.
sind die 2.000 km, um die man überziehen darf, denn jetzt so korrekt?!
Ich Frage, weil ich unseren Variant zum Ölwechsel Mitte November kürzlich sofort, als er noch 1.000 km bis zur Fälligkeit bei 30.000 km anzeigte, angemeldet habe und das eigentlich genau gepasst hätte. Jetzt kamen aber ein paar ungeplante lange Fahrten, so dass er wohl mit 30.500 bis 31.000 km dann in die Werkstatt käme.