Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …
Guten Morgen,
dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.
Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)
Lg
Heli
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Zitat:
@Rhinorider schrieb am 18. August 2022 um 14:07:54 Uhr:
Doch, bei unverbindlichen Lieferterminen kann man den Verkäufer nach sechs Wochen in Verzug setzen und auffordern zu liefern.Es ist jedoch gut dass viele so denken wie du, das schont die Gerichte und bestärkt die Händler in ihrer Sichtweise.
https://www.autozeitung.de/lieferverzug-neuwagen-ratgeber-201311.html
nach Ablauf des Verzugs kannst Du von dem Vertrag zurücktreten, ob das tatsächlich Eindruck macht?
Es ist jedoch gut dass viele so denken wie du, das unterstützt die Anwaltsbranche und es werden Fahrzeuge frei.
(ianal)
Man kann von der Bestellung zurücktreten. Ja das stimmt. Dann hat man aber immer noch kein Auto.
Außerdem gewährt BMW einen Zuschuss für einen Leihwagen (oder stellt diesen).
Zitat:
@Rhinorider schrieb am 18. August 2022 um 14:07:54 Uhr:
Doch, bei unverbindlichen Lieferterminen kann man den Verkäufer nach sechs Wochen in Verzug setzen und auffordern zu liefern.
So weit, so gut ... und wenn er nicht liefern kann und dich kostenfrei aus dem Vertrag raus lässt? Was möchtest du mit dem Anwalt erreichen? Schadenersatz?
Die Lieferung erzwingen wird wohl nicht klappen.
Noch wirksamer ist, wenn Sie Ihrem Händler schriftlich eine Frist (etwa von 2 Wochen) zur Lieferung setzen. Zuckt er nach Ablauf der Frist immer noch hilflos mit den Schultern, treten Sie vom Vertrag zurück. Der Rücktritt führt dazu, dass der Kaufvertrag erlischt. Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, pochen Sie außerdem auf Schadenersatz. Dieser ist jedoch bei leichter Fahrlässigkeit auf 25 % des Kaufpreises begrenzt.
Quelle: ERGO
Mein Schaden ist zumindest mal die Differenz in der Leasingrate, die ich für mein aktuelles Fahrzeug weiter zahlen muss, wenn ich es über den vereinbarten Leasingzeitraum hinaus behalte.
Es geht mir auch gar nicht um die paar Euro, sondern um den Ärger, den sich der Händler oder BMW vielleicht gern sparen. Quoten gibt es ja. Die Frage ist nur: Wer bekommt eine.
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Zitat:
@stussy82 schrieb am 18. August 2022 um 14:27:50 Uhr:
Und du müsstest vielleicht mal etwas weiter denken. Da BMW dir eine kostenlose Stornierung anbietet ist da rein rechtlich nichts zu holen. Oder welcher Schaden entsteht dir der zwingend einzuklagen wäre?Hab’s noch nicht verstanden. Sorry.
Das wurde hier schon häufig durchgekaut. BMW bietet nichts einfach so an. Wenn ein Verkäufer einen Vertrag nicht einhält oder einhalten will, dann hat der Kunde natürlich das Recht diesen zu kündigen. Was BMW anbietet ist wahrscheinlich für alle beteiligten die einfachste Lösung. Der ein oder andere mag damit zufrieden sein, vielleicht auch weil er sowieso schon etwas anderes im Auge hat. Aber gerade die Kunden die das Fahrzeug aufgrund bestimmter Merkmale bestellt haben und diese nun entfallen oder die auch bei längerer Wartezeit irgendwann das bestellte Fahrzeug benötigen, können eben nicht so einfach auf eine Stornierung oder Änderung eingehen.
Man muss sich nur vor Augen halten dass man ein Fahrzeug für über 60.000€ kaufen möchte und der Hersteller mit einem umgeht, als wären die Mehrkornbrötchen ausverkauft und man hat eben Pech.
Was kann man konkret bekommen? Z.B. einen Nachlass auf den Wagen oder einen Leihwagen für die Zeit bis zur Lieferung und das geht auch bei unverbindlichen Lieferterminen.
Ich kann mich nur wiederholen, am Ende erwartet der Hersteller dass man das Fahrzeug zum vereinbarten Preis abnimmt. Warum darf der Kunde dann nicht erwarten dass geliefert wird, wie bestellt?
Nehmen wir an, ein Kunde teilt dem Händler zwei Wochen vor der Übergabe mit, dass er nur noch die Hälfte seiner Raten bezahlen kann oder bezahlen möchte. Der Händler lehnt dies jedoch ab und der Kunde beschwert sich darüber hier im Forum. Dann würde ihm wohl jeder sagen, dass er selbst schuld ist, denn er ist den Vertrag willens- und wissentlich eingegangen.
Wenn nun aber ein Händler oder Hersteller das gleiche macht, also einseitig versucht den Vertrag zu ändern, dann soll das berechtigt sein?
@Rhinorider perfekt formuliert. Genau so sehe ich das auch.
Zitat:
Ich kann mich nur wiederholen, am Ende erwartet der Hersteller dass man das Fahrzeug zum vereinbarten Preis abnimmt. Warum darf der Kunde dann nicht erwarten dass geliefert wird, wie bestellt?
Da bin ich grundsätzlich schon bei dir, aber:
Der Wagen wird ja geliefert ... wenn ich jemand etwas verkaufe und ihm keinen verbindlichen Liefertermin nenne, dann ist das eine klare Definition: Ich weiß nicht wann ich das Produkt liefern kann
Und mit der Unterzeichnung des Kunden, hat er dieser Definition auch zugestimmt.
Wenn der unverbindliche Liefertermin für jemand nicht OK ist, muss er das auch im Vertrag vermerken.
Was aktuell über gestrichene Ausstattungen geschrieben wird, ist etwas anderes. BMW hat die Ausstattung zu liefern, zu denen wir unterschrieben haben!
Aber wenn schon im Vorhinein kein Liefertermin genannt wird, kann ich das auch nicht klagen.
Gut willen für eine Preisnachlass und ein Leihauto sind natürlich kulante Optionen für manche .. aber ob das ein Händler wirklich macht?
Edit: Ach ja: Ich wünsch jedem von Herzen, das er seinen i4 so schnell wie möglich bekommen soll. Wir diskutieren hier nur über Möglichkeiten :-)
Was unverbindlich heisst ist eben nicht Auslegungssache des einzelnen, sondern das was in der Rechtssprechung entschieden wurde.
Nehmen wir an jemand möchte sich das Dach decken lassen und der Dachdecker gibt ihm einen unverbindlichen Termin, soll er wirklich davon ausgehen müssen, dass das Dach nicht Ende 2022 fertig ist, sondern das auch 2032 bedeuten könnte?
Nochmal, ich bin kein Fan von Gerichtsprozessen und bin nicht der erste der zum Anwalt rennt. Nur werde ich den i4 für mich zum Kilomterschrubben kaufen und davon viele auch in der Nacht. Ich kaufe den Wagen privat und bekomme nicht alle zwei bis drei Jahre einen neuen. Das heisst ich will ihn mindestens fünf Jahre halten, wenn nicht länger. Da kann ich es nicht akzeptieren dass z.B. plötzlich das Laserlicht entfällt.
Zitat:
@Rhinorider schrieb am 18. August 2022 um 15:24:43 Uhr:
Was unverbindlich heisst ist eben nicht Auslegungssache des einzelnen, sondern das was in der Rechtssprechung entschieden wurde.Nehmen wir an jemand möchte sich das Dach decken lassen und der Dachdecker gibt ihm einen unverbindlichen Termin, soll er wirklich davon ausgehen müssen, dass das Dach nicht Ende 2022 fertig ist, sondern das auch 2032 bedeuten könnte?
Nochmal, ich bin kein Fan von Gerichtsprozessen und bin nicht der erste der zum Anwalt rennt. Nur werde ich den i4 für mich zum Kilomterschrubben kaufen und davon viele auch in der Nacht. Ich kaufe den Wagen privat und bekomme nicht alle zwei bis drei Jahre einen neuen. Das heisst ich will ihn mindestens fünf Jahre halten, wenn nicht länger. Da kann ich es nicht akzeptieren dass z.B. plötzlich das Laserlicht entfällt.
Na versuch einmal eine Baufirma zu finden die heuer noch etwas macht .. aber nun weichen wir ab.
Und wie ich schon geschrieben habe: Entfall von Ausstattungen, die im Vertrag stehen sind inakzeptabel. Da würde ich mehr Erfolg für einen Anwalt sehen (sofern keine Klausel im Vertrag das ausschließt).
Nach knapp 10 Monaten Wartezeit steht nun die Auslieferung meines i4 M50 bevor.
Wirklich schön war es nicht zu warten - ich kam mir einwenig vor wie Tom Hanks in „Lost in Translation“.
Damit wünsche ich allen Wartenden hier noch viel Geduld und viel Freude mit dem neuen Auto.
Ich finde schon, das möglicherweise bei einigen ein Schaden entsteht, wenn die Bafa nicht mehr kassiert werden kann. Das sind doch Summen, die man fest einplant. Ich hätte meine beiden E-Autos aktuell ohne den Anreiz nicht gekauft.
...deswegen kannst Du ja stornieren. Dann hast Du auch keinen Schaden.
Einen Vorteil oder eine Förderung NICHT zu erlangen ist kein einklagbarer Schaden.
Zitat:
@Grestorn schrieb am 18. August 2022 um 17:01:01 Uhr:
...deswegen kannst Du ja stornieren. Dann hast Du auch keinen Schaden.Einen Vorteil oder eine Förderung NICHT zu erlangen ist kein einklagbarer Schaden.
Die Logik erschließt sich mir nicht, da ich ja unterm Strich schauen muss, was für mich das Beste ist. Egal was Juristen dazu sagen. Wenn ich einen Rabatt oder in dem Fall nicht die Bafa bekomme, ist doch das E-Fahrzeug deutlich teurer. Wenn der E-Wagen später kommt, ist ja auch die Steuerlast für einen eventuellen Verbrenner auch noch da. Mal abgesehen davon, muss der Kunde sich ja auch an Verträge halten - alles andere ist in meinen Augen unfair - Dann aber bitte auch beide Seiten.
nicht missverstehen: Ich bin voll bei Dir, dass es Mist ist und mehr als ärgerlich.
Nur einklagen wirst Du es eben nicht können. Du kannst auf BMW und/oder den Händler sauer sein. Du kannst auf Putin sauer sein. Auf den Virus. Auf das Schicksal. Ändern wird das alles aber nichts.
Das wirklich blöde ist, dass es Leute gibt, die Mitte letztes Jahr bestellt haben und Glück hatten und ihren i4 schon fahren, und andere, die Pech haben, und noch nicht mal einen Termin haben oder auf essentielle Austattung verzichten müssen. Und nichts dafür können. Ist wie Lotto spielen.
WAHNSINN!!!
Ich lese hier im i4 Thema immer mal etwas mit, da ich Im Oktober 21 auch großes Interesse am i4 hatte…
Mein aktueller Leasing Vertrag lief noch bis Okt. 22 und ich dachte mir, ich fang mal an zu schauen.
Habe mir dann mal Info Material bei BMW angefordert und einen Tag später hatte ich dann einen Anruf vom örtlichen BMW Händler. Soweit alles top.
Bei diesem Telefonat meinte der Verkäufer dann, ich müsse jetzt dann aber auch sofort bestellen, sonst wird das nix mit Oktober 22. Wir sind dann so verblieben, dass er sich meldet, wenn er mal einen Vorführer hat, den ich mal fahren kann und mir parallel ein Leasingangebot zuschickt
Danach war ich wohl nicht mehr so interessant, ich habe zumindest bis heute nichts mehr von ihm gehört. Auch kein Angebot erhalten.
Ein Kollege hat kurze Zeit später das gleiche Ansinnen gehabt und es tatsächlich geschafft ein Angebot zu erhalten… ich glaube es war ein i4 40, Liste damals so ca. 80-90 TEUR. Leasingrate netto 1200 Euro… uiuiuiuu….
Lange Rede, gar kein Sinn, ist schon frech was BMW da abzieht.
Ich hab mich dann umorientiert und es wir jetzt ein Etron 55 SB, den ich Ende September beim Händler abholen kann.
Hoffentlich normalisiert sich der ganze Markt mal irgendwann wieder, der i4 wäre schon ein super Auto gewesen…