Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …
Guten Morgen,
dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.
Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)
Lg
Heli
15025 Antworten
Achso, du meinst die „güsntigen“ Fahrzeuge mit weniger Ausstattung und damit weniger Profit. Entschuldige.
Zitat:
@Rhinorider schrieb am 15. Juni 2022 um 17:48:03 Uhr:
Achso, du meinst die „güsntigen“ Fahrzeuge mit weniger Ausstattung und damit weniger Profit. Entschuldige.
Wenn jemand einen iX (oder anderes Fahrzeug) für 150k+ ungefähr zur selben Zeit wie du deinen i4 bestellt hat und die Bauteile gehen BMW für irgendwas aus, was beide Fahrzeuge brauchen, dann denke ich, wird BMW ziemlich sicher bei der Entscheidung den iX Kunden wählen, weil es finanziell Sinn macht. Die werden kaum würfeln 🙂
So einfach ist das aber nicht, da es unterschiedliche Werke sind und man hält nicht das Band von 3er und 4er an, um einen iX zu produzieren.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 15. Juni 2022 um 17:11:00 Uhr:
Es geht um bestehende Bestellungen vs. neue Bestellungen. Wenn ich bereits meinen Jahresvorrat an DAP verkauft hab, dann haben halt Neukunden Pech … aber einfach einen Vertragsbruch in Kauf nehmen für mehr Gewinn ist halt definitiv ein Problem. Zumal ja viele Besteller nicht die Option zu warten bekommen haben.
Prinzipiell stimme ich dir zu, das praktische Problem für BMW wird nur sein, das wenn man das "knappe" Extra nun für Neubesteller sperrt, es trotzdem für aktuelle Produktion nix hilft, weil deren Fahrzeug bei aktueller Lage ja meist erst in 10-15 Monaten überhaupt produziert werden.
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Und deswegen lässt man es Neubesteller weiter bestellen und schmeißt es bei den bestehenden Bestellungen raus? Was für eine schwachsinnige Logik. Geldgier ist das Zauberwort. Vertragsbruch für mehr Marge. Weils den Autobauern gerade so schlecht geht.
Ich lese hier immer „Vertragsbruch“. Ich würde einiges darauf wetten, dass BMW in juristischer Hinsicht korrekt agiert (nota bene: was nicht mit „fair“ gleichzusetzen ist).
Woran machst du das fest? Meiner Meinung nach, wenn das alles so korrekt wäre, müsste der Kunde nichts unterschreiben. Man würde ihm den Hobel abgeändert auf den Hof stellen und er müsste ihn abnehmen. Warum macht man das nicht?
Abgesehen davon, auch große Unternehmen "machen einfach mal". Man kann ja versuchen das Gegenteil vor Gericht zu beweisen. Der Anteil derjenigen die sich ihr Recht vor Gericht erstreiten wird wahrscheinlich unter die Promillegrenze fallen. Denn das ganze kostet Geld und Zeit, hat einen unklaren Ausgang und im Zweifel gibt es einen Vergleich, bei dem man die Wunschausstattung bekommt, dem ganzen aber horrende Anwalts- und Gerichtskosten entgegen stehen. Und man bekommt seinen Wagen definitiv nicht zeitnah.
Korrekt. Im Vertrag ist geregelt, was erlaubt ist und was nicht. Es steht auch ganz klar drin, dass nur Änderungen vertragsgemäß sind, die dem Käufer zumutbar sind. Außerdem dürfen diese nur in einem gewissen Rahmen sein.
Das Streichen von Sonderausstattung, die die Anstrengung auf der Langstrecke um mehr als 50% reduziert ist sicherlich für einen Langstreckenfahrer alles andere als zumutbar. Es gibt Urteile, nach denen selbst die Änderung der Farbe nicht zumutbar sein muss. Wenn man also das Streichen von Park- und Fahrassistenz als nicht-zumutbar ansieht, dann handelt es sich in der Tat um einen Vertragsbruch.
Deshalb gehen die Händler auf die Käufer zu und fordern die Vertragsänderung und drohen bei Nichtunterschrift mit Stornierung aufgrund von "Unmöglichkeit der Lieferung". In meinen Augen ist das definitiv Nötigung (Definition: Handlung, Tat, die darin besteht, dass jemand einen anderen mit rechtswidrigen Mitteln zu einem bestimmten Verhalten zwingt) und sollte auch entsprechende Konsequenzen haben. Zumal BMW die Sachen ja nur aus Kostengründen streicht und nicht, weil sie tatsächlich nicht lieferbar sind 😉
Nötigung ist das noch lange nicht. Denn man hat die Möglichkeit nicht zu unterschreiben und den Rechtsweg zu bestreiten. Ausserdem möchte ich behaupten dass viele Verkäufer ebenso wenig wissen welche genauen Rechte und Pflichten entstehen. Die geben auch nur das weiter, was man ihnen sagt und was sie sich zusammenreimen.
Nur müsste der Händler dann nicht den Rechtsweg aufzeigen statt mit Stornierung zu drohen? Gerade so nötigt man doch Leute, weil man ihr Unwissen in Bezug auf ihre Möglichkeiten ausnutzt.
Also im Sinne von: "Es würde uns helfen, wenn sie die Vertragsänderung unterschreiben, da BMW die Ausstattungsoptionen angepasst hat. Da wir wissen, dass dies nicht Ihrer Bestellung entspricht, bleibt Ihnen ansonsten der Rechtsweg um Ihren Vertrag durchzusetzen und entsprechend solange die Produktion Ihres Fahrzeugs auszusetzen". Aber in dem Moment wo ich dem Kunden sage: "Entweder du unterschreibst das oder du kriegst einfach gar kein Fahrzeug mehr" stelle ich den Kunden vor genau diese Entscheidung, und das ist eben auf Basis des bestehenden Vertrags rechtswidrig und erfüllt damit dann ja grundsätzlich die Bedingungen für Nötigung.
Ich bin kein Anwalt und bestehe auch nicht drauf, dass ich damit richtig liege. Aber das ist nunmal das, was ich in so einem Unding an Verhalten sehe. Unwissen der Kunden ausnutzen um eine unerwünschte Vertragsänderung durchzudrücken.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 15. Juni 2022 um 20:28:50 Uhr:
Zumal BMW die Sachen ja nur aus Kostengründen streicht und nicht, weil sie tatsächlich nicht lieferbar sind 😉
Woher weißt Du das? Ein Steuergerät für den DAP wird schließlich weltweit in den Werken benötigt und nicht nur exklusiv für Deinen i4. Und wenn es keine derzeit gibt wird gestrichen. Mit der Vision dass es besser wird und dann wieder zu Verfügung steht.
Und ist gesichert, dass der M50 Besteller vom April seinen Wagen wirklich zeitnah(!) damit gekommt?
Meine Fresse lese nur mimimi.
Storniert doch einfach und fertig.
So wichtig kann mir keine SA und erst recht nicht der DAP.
Ich musste auch relativ schnell lernen dass Rechtsempfinden und tatsächlich Recht haben zwei verschiedene Dinge sind, obendrauf kommt noch Recht bekommen 😁
Wie viele Verkäufer kennen denn den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Und die, die den Unterschied kennen, klären den Kunden erst im Schadensfall über den Unterschied auf.
Es ist zwar schade aber da darf man vom Verkäufer nicht zu viel erwarten. Und selbst wenn er es wüsste, der Druck kommt von oben und die meisten möchten wohl weiterhin dort (wo auch immer) arbeiten. Ich denke es gestaltet sich schwierig jedem Kunden zu raten Rechtsmittel einzulegen.
Zitat:
@Patsone schrieb am 15. Juni 2022 um 21:07:55 Uhr:
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 15. Juni 2022 um 20:28:50 Uhr:
Zumal BMW die Sachen ja nur aus Kostengründen streicht und nicht, weil sie tatsächlich nicht lieferbar sind 😉
Woher weißt Du das? Ein Steuergerät für den DAP wird schließlich weltweit in den Werken benötigt und nicht nur exklusiv für Deinen i4. Und wenn es keine derzeit gibt wird gestrichen. Mit der Vision dass es besser wird und dann wieder zu Verfügung steht.
Und ist gesichert, dass der M50 Besteller vom April seinen Wagen wirklich zeitnah(!) damit gekommt?
Da magst du richtig liegen. Um beim Beispiel DAP zu bleiben, im 50er wird er noch angeboten also könnte man davon ausgehen, dass man ihn theoretisch auch im 40er anbieten könnte, zumal beide vom gleichen Band laufen.
Übrigens ist nun auch der DAP im CH-Konfigurator verschwunden. Nun bin ich gespannt wann die M-Modelle leiden müssen.
Heute Bescheid bekommen bezüglich Ende Jan 22 bestellten M50:
- Shadow line nur noch als Teil vom Sportpaket Pro verfügbar
- sonst alles drin geblieben inkl. DAP
Produktion im Juli mit Auslierung KW33