Wartezimmer i4: Lieferzeiten, Lieferstatus, Zulassung …
Guten Morgen,
dann eröffne ich mal das Wartezimmer für den i4.
Gestern fix einen M50 bestellt, Liefertermin 04/2022
( frühester möglicher Termin in Österreich)
Lg
Heli
15025 Antworten
Zitat:
@Grestorn schrieb am 16. Februar 2022 um 15:37:03 Uhr:
Zitat:
@leitplatz schrieb am 16. Februar 2022 um 15:25:05 Uhr:
Auch ich habe im Juli 2021 bestellt und den Ausliefertermin am 01.02.2022 bekommen.In welcher Form hast Du den Termin bekommen? Und wann? Hat man Dir das Datum mit Produktionsplanung bestätigt?
Denn: Ich habe auch nach der Bestellung Februar als Termin in der schriftlichen Auftragsbestätigung gemeldet bekommen. Dann aber im Oktober per EMail die Korrektur auf KW 15 mit der Angabe, dass mein Fzg nun eine feste Einplanung in der Produktion hat (also Status 111).
Bestätigung im Januar über E-Mail Produktion KW 21 Abholung KW23 von BMW i über den Händler
weitergeleitet
Gruß Franz
Ich Hatte erst Ende Dezember Produktion Februar /März vom BMW Händler bekommen
dann im Januar laut BMW Produktion Mai/Juni
Mitte Januar dann Produktion KW 10
und jetz soll er KW 9 kommen.
Status 150
I4 M50 mit vollaustattung
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Der von mir konfigurierte i40 eDrive 40 hat eine Auftragsbestätigung vom 9.9.21, in der als unverbindliche Lieferwoche 8/2022 stand.
Stand gestern ist die voraussichtliche Lieferwoche die KW 12, der Status ist derzeit 112. In KW 9 kann ich mich erneut erkundigen, ob der Status auf 150 gerutscht ist.
Es handelt sich um ein über Leaseplan konfiguriertes Auto, das im Firmenleasing gefahren werden wird. Ich habe also für die Bestellung keinen Händler gesehen. Ob das dabei hilft, die Termine zu halten, kann ich nicht sagen. Die Ausstattung ist von Vollausstattung weit entfernt, umfasst aber u.a. DAP und Live Cockpit Pro, also die Komponenten, die knapp sein sollen. Laserlicht hat er nicht und die einzige Unvernunftsausstattung ist das Glasdach.
Zitat:
@toubi schrieb am 16. Februar 2022 um 08:37:56 Uhr:
Zitat:
@E-Motion schrieb am 15. Februar 2022 um 19:40:44 Uhr:
Volltanken/Laden ist doch eigentlich in der Händlerpauschale enthalten. So steht es zumindest in meinem Kaufvertrag.Bei mir im Kaufvertrag steht nichts davon.
Siehe Bild...Und diese Händlerleistung ist echt kein Standard...?
Den Punkt Händlerleistungen hab ich bei meinem Angebot in Österreich garnicht.
Mich hat das eh schon gewundert über was für extra kosten da geschrieben wird.
Bei meinen BMW hieß das nur "Überführungskosten" und lag im Bereich 700-800 Euro.
"Leistungen" wurden da gar nicht angeboten.
War aber beide Male kein 3er/4er/Z4 😉
Der i3 war trotzdem voll geladen und es gab noch eine Flasche Sekt.
Zitat:
@hardmika schrieb am 16. Februar 2022 um 17:36:19 Uhr:
Den Punkt Händlerleistungen hab ich bei meinem Angebot in Österreich garnicht.Mich hat das eh schon gewundert über was für extra kosten da geschrieben wird.
Das heißt, dein Händler schenkt dir alles, was dort aufgeführt ist?
Gut sowas wie „Überführungskosten“ find ich auch nicht weder beim i3 noch beim i4. Mein i3 War auch Vollgeladen und es gab auch Sekt, Kalender, 2 Schlüsselanhänger/Kugelschreiber/Parkuhr/Etui für Papiere und eine Warnweste.
Das ist echt schon ulkig. Ich kenne es eigentlich nicht anders dass der Händler alles in einem Paket zusammenfasst und sich bezahlen lässt.
Sowas hatte ich auch nicht bei VW (Tank auf Reserve). Denk mal diese Überführungskosten gibts in Österreich einfach nicht.
Zitat:
@E-Motion schrieb am 16. Februar 2022 um 17:57:23 Uhr:
Zitat:
@hardmika schrieb am 16. Februar 2022 um 17:36:19 Uhr:
Den Punkt Händlerleistungen hab ich bei meinem Angebot in Österreich garnicht.Mich hat das eh schon gewundert über was für extra kosten da geschrieben wird.
Das heißt, dein Händler schenkt dir alles, was dort aufgeführt ist?
Die Kosten sind halt in den Gesamtkosten enthalten. Da gibts dann 1% weniger Nachlass und dann passt die Bilanz wieder. Und der Kunde hat das gute Gefühl nichts für die Überführung und die sonstigen Dinge zahlen zu müssen.
Welche Rechte Verbraucher bei Lieferverzögerungen haben? Dazu schreibt der ADAC für Deutschland:
"Ob Verbraucher Rechte trotz der Lieferverzögerungen haben, kommt auf die Vertragsbedingungen an. Wichtig ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Viele Händler lassen sich aber nicht auf einen verbindlichen Termin ein, weiß ADAC Clubjurist Klaus Heimgärtner: "Dadurch würden sie bei Überschreitung des Termins sofort in Lieferverzug geraten." Daher werden eigentlich immer unverbindliche Liefertermine vereinbart. "Diese dürfen vom Händler – nach den üblichen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) – um sechs Wochen überschritten werden."
Erst nach Ablauf der sechs Wochen besteht die Möglichkeit, den Händler wirksam – am besten schriftlich nachweisbar – aufzufordern, das Fahrzeug zu liefern. Der Händler ist mit Eingang dieser Aufforderung in Verzug. "Nach gängigen Neuwagenverkaufsbedingungen kann der Käufer bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers jedoch höchstens fünf Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz fordern", so Heimgärtner.
Will der Käufer stattdessen vom Vertrag zurücktreten, muss er dem Händler nach Ablauf der 6-Wochen-Frist eine angemessene Nachfrist von circa zwei Wochen zur Lieferung setzen. Wenn diese Frist erfolglos verstreicht, kann der Kunde den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Erst vier Monate nach einem unverbindlichen Liefertermin kann der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Fristsetzung kündigen.
Höhere Gewalt: Gibt es Schadenersatz?
Grundsätzlich sieht es im Ergebnis schlecht aus für eine Schadenersatzzahlung. "Denn den Verkäufer trifft in der Regel kein Verschulden an der Lieferverzögerung durch mangelnde Bauteile beim Hersteller."
Der Händler könnte allenfalls einwenden, dass er wegen höherer Gewalt nicht liefern kann, und damit eine faktische Verlängerung der Lieferzeit um vier Monate (nach den NWVB) erzielen. "Will der Kunde das nicht hinnehmen, muss – nötigenfalls gerichtlich – geklärt werden, ob die Gründe für das Fehlen der Bauteile tatsächlich höhere Gewalt bedeuten", so Clubjurist Heimgärtner. Allein das Fehlen von Bauteilen bei der Produktion wird regelmäßig keine höhere Gewalt sein.
Kunden müssen sich also auf Wartezeiten einstellen. Wie viel länger im Einzelnen auf das neue Fahrzeug gewartet werden muss, lässt sich nicht pauschal sagen und unterscheidet sich von Hersteller zu Hersteller und von Modell zu Modell." Quelle
Das es eine riesige Sauerei ist, was BMW da macht, ist in meinen Augen unbestritten. Und da gelobe ich mir die "wir behandeln alles gleich schlecht" Einstellung von Tesla, welche auch transparent ist.
Was mich dann aber noch mehr ärgert ist, dass mich mein Händler aus der Bestellung nicht raus lassen möchte, auch wenn er jetzt schon weiß, dass er nicht liefern kann (oder will - wegen des relativ hohen Nachlasses).
Der BMW-Kundenservice reagiert einfach nicht auf meine Anfrage.