Wartezimmer GLE/GLS
Die Sprechstunde ist eröffnet 😉
Ich habe meinen 450er für November als Nachfolger für meinen C63s T-Modell bestellt. Das wird für mich etwas völlig Neues. Bis auf ein paar Tage GLS als Leihwagen, bin ich doch eine ziemliche SUV-Jungfrau. Nichtsdestotrotz freue ich mich schon wahnsinnig auf den „Dicken“!
Hier der Link zu meiner Konfiguration
Ich hoffe mal das klappt alles wie geplant...
Beste Antwort im Thema
Moin zusammen, wollte euch nur mitteilen, das gestern mein 450er, endlich sein zu Hause gefunden hat. Im November bestellt, Ende März, Anfang April auf Auslieferung und seit gestern endlich meiner. Ein Wahnsinn, Fahrspaß pur. Gestern gleich mal erste Probefahrt über die A20 gemacht. Ich sage nur wow. Für alle die über eine Stornierung nachdenken, tut es nicht, das Warten hat sich gelohnt.
10683 Antworten
Moin, tatsächlich ist Kaufen flexibler. Wir hatten durch Covid-19 jetzt diverse Fahrzeuge die zu viele Kilometer gemacht haben, da die Kollegen gefahren sind nach Danzig, Rotterdam, Le Havre, Tallin etc. Statt wie früher die Blechmeise / Flieger zu nehmen. Besteuerung ist bei Geleast und Gekauft tatsächlich auch als GF identisch. Gruß!
Zitat:
@Casper2020 schrieb am 30. November 2021 um 09:57:17 Uhr:
Zitat:
@Fritz2020 schrieb am 30. November 2021 um 08:50:03 Uhr:
Moin,
unglücklich ausgedrückt oder einfach keine Ahnung? Es gibt keinen Unterschied in der Besteuerung, egal ob der Wagen gekauft oder geleast wird und auch egal, ob man Geschäftsführer, Gesellschafter oder sonst was ist. Und ungewöhnlich ist ein Kauf auch nicht. Mache ich nur noch so 😉
So wie es aussieht gibt es kein MBUX High Code 549 mehr im GLE.
Damit faellt AR raus und ist auch nicht mehr nachcodierbar.
Ich will 21 Zoll Felgen mit Airmatic bestellen. Ist Airmatic verfuegbar?
Im Konfigurator ist Airmatic auswaehlbar...
Wenn ich 22 Zoll nehmen wuerde waere Airmatic zwangsweise dabei
War gestern bei meinem Händler der sagte mir auch AIRMATIC soll wohl ab Q2/2022 wieder verfügbar sein, ob meine Bestellung aus 05/2021 jedoch mit Multibeam bzw. AR ausgeliefert wird konnte er mir noch nicht sagen. In meiner AB steht dies noch drin und eine neue habe ich noch nicht bekommen.
THX, meine Wunschauslieferung ist ende Q4/2022
Ohne Airmatic wuerde ich das Auto nicht kaufen,
bzw wurde dann die 22 Zoll bestellen und Da MUSS Airmatic verbaut sein. Die 21 Zoll gefallen mir besser
AR haette ich auch gerne, kann aber darauf verzichten...
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Zitat:
@Simpson666 schrieb am 30. November 2021 um 11:07:02 Uhr:
THX, meine Wunschauslieferung ist ende Q4/2022
Ohne Airmatic wuerde ich das Auto nicht kaufen,
bzw wurde dann die 22 Zoll bestellen und Da MUSS Airmatic verbaut sein. Die 21 Zoll gefallen mir besserAR haette ich auch gerne, kann aber darauf verzichten...
Multibeam würde ich eigentlich nicht gerne verzichten.
Zitat:
@Casper2020 schrieb am 30. November 2021 um 09:57:17 Uhr:
Zitat:
@Fritz2020 schrieb am 30. November 2021 um 08:50:03 Uhr:
Moin,
unglücklich ausgedrückt oder einfach keine Ahnung? Es gibt keinen Unterschied in der Besteuerung, egal ob der Wagen gekauft oder geleast wird und auch egal, ob man Geschäftsführer, Gesellschafter oder sonst was ist. Und ungewöhnlich ist ein Kauf auch nicht. Mache ich nur noch so 😉Ich meinte: es ist ungewöhnlich einen Kauf und Dienstwagenbesteuerung zu haben, da üblicherweise die Unternehmen leasen. Klar die Besteuerung ist ident :-)
Ja, falsch ausgedrückt: "nur" GF und "kein" Eigentümer, sollte Besteuerung ident sein. GF und Eigentümer kann es eine Ausschüttung sein. Ist aber kein Steuerforum hier und ich kein Steuerfachmann :-)
Zitat:
@Fritz2020 schrieb am 30. November 2021 um 19:28:09 Uhr:
Zitat:
@Casper2020 schrieb am 30. November 2021 um 09:57:17 Uhr:
Ich meinte: es ist ungewöhnlich einen Kauf und Dienstwagenbesteuerung zu haben, da üblicherweise die Unternehmen leasen. Klar die Besteuerung ist ident :-)
Ja, falsch ausgedrückt: "nur" GF und "kein" Eigentümer, sollte Besteuerung ident sein. GF und Eigentümer kann es eine Ausschüttung sein. Ist aber kein Steuerforum hier und ich kein Steuerfachmann :-)
Wenn man kein Steuerfachmann ist, warum dann eine Aussage dazu geben, welche auch noch schlichtweg falsch ist?
Ich bin geschäftsführender Gesellschafter (also Eigentümer) von mehreren Unternehmen und es gibt keinen Unterschied. Die Fahrzeuge die mir zugeordnet sind, unterliegen der entsprechenden Besteuerung. Entweder mit der prozentualen Regelung, also 1%, 0,5% oder 0,25%, wenn kein Fahrtenbuch geführt wird. Es gibt auch noch Ausnahmen, wie die steuerliche Erfassung und Zuordnung der tatsächlichen Kosten (so mache ich es mit einem seltenen Saisonfahrzeug, welches sehr wenig gefahren wird).
Das Thema Ausschüttung kann ich hier überhaupt nicht sehen. Was soll auch ausgeschüttet sein? Der geldwerte Vorteil? Der wird ja nicht wirklich ausgeschüttet. Und wenn man ein Fahrzeug unter Wert an sich selbst, also an die Privatperson, verkaufen würde, fällt das dem FA bei der nächsten Prüfung sofort auf. Fzg. sind deren Lieblingsthema und es lässt sich alles schnell überprüfen. Aber nehmen wir den Fall mal an, dann könnte man vielleicht von einer versteckten Ausschüttung sprechen. Wird nur nicht lange anhalten und dann muss das nachversteuert werden. Aber der sehr seltene Fall, war sicherlich nicht gemeint, oder? Welcher GF hat schon Lust drauf, nebenbei mit Autos zu handeln und mit Ali und Co. um den letzten Preis zu verhandeln. Das nervt nur und macht keinen Spaß. 😛
Casper, auch Deine Ausführungen sind nur zum Teil richtig. Daher hättest auch Du Dich besser nicht zum Thema Steuern geäußert.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 1. Dezember 2021 um 05:50:18 Uhr:
Casper, auch Deine Ausführungen sind nur zum Teil richtig. Daher hättest auch Du Dich besser nicht zum Thema Steuern geäußert.
Holgernilson, eine bloße Behauptung ohne Erklärung bringt natürlich sehr viel. Welcher Teil soll denn falsch sein? Vielleicht hättest du dir den Kommentar ja besser erspart oder gleich die Begründung geliefert.
Zitat:
@Casper2020 schrieb am 1. Dezember 2021 um 08:47:56 Uhr:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 1. Dezember 2021 um 05:50:18 Uhr:
Casper, auch Deine Ausführungen sind nur zum Teil richtig. Daher hättest auch Du Dich besser nicht zum Thema Steuern geäußert.Holgernilson, eine bloße Behauptung ohne Erklärung bringt natürlich sehr viel. Welcher Teil soll denn falsch sein? Vielleicht hättest du dir den Kommentar ja besser erspart oder gleich die Begründung geliefert.
Ich beschäftige mich hauptberuflich mit dem Thema Steuern. Das ist hier ein Motorforum, in dem weder allgemeine Rechts- noch Steuerberatung zulässig sind. Im Gegensatz zu vielen anderen Usern halte ich mich daran und verweise nur darauf, wenn Beiträge Fehler enthalten. Ich werde diese aber nicht richtig stellen. Das hat auch den Hintergrund, dass in den meisten Fällen allgemeingültige Beratungen gar nicht möglich sind, weil man immer alle zugrunde liegenden Umstände kennen muss.
Gerade was die Beratung von Unternehmern zu Steuerthemen anbelangt, sollte jeder Unternehmer seinen Steuerberater befragen. Wer keinen Steuerberater hat, sollte sich gut überlegen, ob er sich das leisten kann.
Außerdem führt das Steuerthema diesen Thread sehr ins OT.
Seit 25 Jahren bin ich selbstständig und ich kenne so ein Gerede nur zu gut. Andere Mundtot machen, aber auf Nachfrage keine Farbe bekennen und nach Ausreden suchen. Ja nee, iss klar 😛
Und hier noch fürs Thema. Meine weiter oben genannte Bestellung vom 30.09. mit Bestätigung vom 05.10. wurde bislang noch nicht geändert. Liefertermin ist bislang mit 3. Quartal 2022 angegeben.
VG an alle
Zitat:
@Casper2020 schrieb am 1. Dezember 2021 um 09:36:15 Uhr:
Seit 25 Jahren bin ich selbstständig und ich kenne so ein Gerede nur zu gut. Andere Mundtot machen, aber auf Nachfrage keine Farbe bekennen und nach Ausreden suchen. Ja nee, iss klar 😛Und hier noch fürs Thema. Meine weiter oben genannte Bestellung vom 30.09. mit Bestätigung vom 05.10. wurde bislang noch nicht geändert. Liefertermin ist bislang mit 3. Quartal 2022 angegeben.
VG an alle
Ok. Nur zwei Dinge:
1. Es gibt den Begriff der versteckten Ausschüttung nicht. Das Dinge heißt verdeckte Gewinnausschüttung, oder kurz vGA.
2. Selbstverständlich kann es sich bei der Privatnutzung eines PKW unter Umständen um eine vGA handeln. Wer das kategorisch ausschließt, hat einfach keine Ahnung von der Materie, was nicht schlimm ist. Aber man sollte sich dann aber nicht als Fachmann darstellen, sondern einfach dazu nichts schreiben.
Vielen Dank für die Aufklärung!
Es ist immer wieder schön zu sehen, wenn sogenannte Fachleute auch nicht alles wissen 😉
Zitat:
@Casper2020 schrieb am 1. Dezember 2021 um 09:36:15 Uhr:
Seit 25 Jahren bin ich selbstständig und ich kenne so ein Gerede nur zu gut. Andere Mundtot machen, aber auf Nachfrage keine Farbe bekennen und nach Ausreden suchen. Ja nee, iss klar 😛
Zitat:
Vielen Dank für die Aufklärung!
Es ist immer wieder schön zu sehen, wenn sogenannte Fachleute auch nicht alles wissen
Deine Widersprüchlichkeit erkennst Du sicher selbst...