Wartezeit Auszahlung Umweltbonus
Hallo,
ich habe am 12.12.18 die Bestätigung über den Eingang der Verwendungsnachweiserklärung mit den vollständigen Fahrzeugpapieren erhalten.
Seitdem warte ich auf die Auszahlung des Umweltbonus.
Ich wollte deshalb mal fragen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Eigentlich dachte ich, dass ich die letzten Daten nur schnell hochlade und dann nach ein paar Tagen das Geld auf mein Konto überwiesen wird.
Jetzt bin ich jedoch ein bisschen verunsichert und weiß nicht so Recht an wen ich mich da hinwenden kann.
vg
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Zitat:
@frederic3105 schrieb am 16. Dezember 2023 um 22:31:04 Uhr:
Durch den Wegfall der 3.000€ rechnet sich für mich der Business Case aber absolut nicht mehr
Etwas über 1.000 Euro nach Steuern sind ein echter Grund, ein so tolles E-Auto wie den i4 nicht haben zu wollen?
Zum Thema Rücktritt:
"Das Landgericht Osnabrück eröffnet stationären Händlern mit einer aktuellen Entscheidung nun mehr Spielraum, das Internet zur Verkaufsförderung zu nutzen, ohne den strengen Auflagen des Fernabsatzrechts zu unterliegen (Urteil vom 16.09.2019, Az.: 2 O 683/19). Auch wenn die Bestellung einer Ware unter Einsatz eines Fernkommunikationsmittels erfolgt, liegt nach der Entscheidung nämlich kein Fernabsatzvertrag vor, wenn der Kunde die Ware persönlich im Ladengeschäft abholt und erst dort der Kaufvertrag zustande kommt."
Wie so oft, kommt es auf den Einzelfall an.
Zitat:
@Gustaf_Larson schrieb am 17. Dezember 2023 um 00:13:03 Uhr:
Zitat:
@frederic3105 schrieb am 16. Dezember 2023 um 22:31:04 Uhr:
Durch den Wegfall der 3.000€ rechnet sich für mich der Business Case aber absolut nicht mehrEtwas über 1.000 Euro nach Steuern sind ein echter Grund, ein so tolles E-Auto wie den i4 nicht haben zu wollen?
Vielleicht ist es ein Privatleasing, dann ist nichts mit Abschreibung.
Business Case?
Beim Leasing kann man übrigens nichts abschreiben. Das geht nur, wenn man kauft.
Die Leasingraten und die Sonderzahlung sind Betriebsausgaben. Zudem bekommt man die 19 % MwSt zurück.
Zitat:
Zum Thema Rücktritt:
"Das Landgericht Osnabrück eröffnet stationären Händlern mit einer aktuellen Entscheidung nun mehr Spielraum, das Internet zur Verkaufsförderung zu nutzen, ohne den strengen Auflagen des Fernabsatzrechts zu unterliegen (Urteil vom 16.09.2019, Az.: 2 O 683/19). Auch wenn die Bestellung einer Ware unter Einsatz eines Fernkommunikationsmittels erfolgt, liegt nach der Entscheidung nämlich kein Fernabsatzvertrag vor, wenn der Kunde die Ware persönlich im Ladengeschäft abholt und erst dort der Kaufvertrag zustande kommt."
Wie so oft, kommt es auf den Einzelfall an.
Das war ein völlig anderes Szenario, da ich das Auto 1. über das organisierte eSign Verfahren von BMW und 2. eine entsprechende Belehrung erhalten habe. Damit ist es klar als Fernabsatz einzuordnen.
Es handelt sich nicht um eine gewerbliche Anschaffung sondern ist rein privat. Business Case war einfach nur im übertragenden Sinn gemeint.
Für mich ist die Rechnung recht eindeutig:
BLP: 64.000
Kaufpreis vor BAFA: 47.000
Kaufpreis nach BAFA: 44.000
Ich hatte geplant, das Auto erstmal für 3 Jahre zu Halten, daher basieren meine Rechnungen auf dieser Annahme. Nach dieser Zeit nehme ich einen Restwert von 50% an. Also 32.000.
Mit BAFA zahle ich demnach 12.000 Euro und ohne BAFA 15.000 für die 3 Jahre.
Ein Unterschied von 20% - über Nacht.
Da die 44k für mich schon die Schmerztgrenze waren und ich nur wegen den guten Konditionen zugeschlagen habe, ist mir der Aufpreis einfach zu viel der jetzt entstanden ist. Bislang war auch auch eher derjenige, der Jahreswagen für um die 30k gekauft hat.
Ich sehe das ganze auch eher Rational und möchte keine Unmengen in das Auto stecken.
War schon immer so bei der BAFA. Wenn es rum ist, ist es rum. Niemand kann dir sagen, wann es soweit ist. Echt doof sowas. Hab vor Jahren beim Umbau vor der Maßnahme einen Antrag auf Förderung gestellt. Alles i.O., aber leider war der Topf kurz vorher leer. Aber es gab kurz dahinter eine neue Förderung, welche auch auf die Maßnahme gepasst hätte, sozusagen der Ersatz der ausgeschöpften. Da jedoch zwischenzeitlich mit der Maßnahme begonnen wurde, der Antrag nur vor Beginn gestellt werden kann, keine Förderung. Wer mit dem Geld der BAFA rechnet ist selbst Schuld, denn Änderungen oder Nachweispflichten können immer und sehr kurzfristig geändert werden. Formfehler und Fristen können immer zur Ablehnung führen.
Auch bei Antragstellung bei der BAFA ist man in Gottes Hand.
Denkt dran dass auch der Herstelleranteil damit vermutlich wegfällt also könnten aus 3000 Euro mehr Preis auch 4500 Euro werden wenn BMW den nicht übernimmt.
Nein, das ist so nicht richtig. In den meisten Verträgen ist der Herstelleranteil nicht explizit aufgeführt, sondern steckt im Gesamtrabatt. Da kann auch nichts gestrichen werden, wenn es nicht explizit im Vertrag aufgeführt ist. So meine Erfahrung bei mehreren, unterschiedlichen Händlern.
Bei mir steht extra im Vertrag, dass die Herstellerrate wegfallen oder ändern kann und damit auch der Preis. Soweit ich weiß ist genau das auch @phchecker17 passiert.
Schätze eher, das der Hersteller den Herstelleranteil vorher aufgeschlagen hat auf den Preis. Um den sollten die Fahrzeuge bei der unverbindlichen Preisempfehlung fallen, was normal nicht passiert. Eher wird das als Rabatt, Aktionsvorteil weitergegeben. Preissenkungen sind eher unüblich, bei den etablierten Herstellern. Kommt meist durch die Hintertür, durch Produkt- und Ausstattungsverbesserungen oder Aussetzen von Preiserhöhungen.
Deshalb wird der auch nicht wegfallen, allein um die Kunden nicht noch mehr zu verärgern.
Ihr habt beide Recht. Ich hatte einen Vertrag wie @hydrou, hätte bei einem anderen Händler aber auch einen wie @i4tester bekommen können.
@85mz85,
Das hat vielleicht Tesla gemacht. Bei i4 würde ich nicht damit rechnen, da es auch nicht bei der Änderung von 3.000€ auf 1.500€ Herstelleranteil passiert ist. Dafür hat sich der Grundpreis, im Vergleich zu den Verbrennern, kaum geändert.
https://www.welt.de/.../...gsamerem-Foerderstopp-fuer-E-Autos-auf.html
Die Ampelregierung ist ja echt lustig. So einig scheint sich die Regierung ja nicht zu sein, wenn die SPD jetzt Herrn Habeck auffordert die Förderung nicht unmittelbar zu kappen sondern erst zu Jahresende.