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Warnung vor HUK Coburg!

Themenstarteram 28. August 2015 um 16:57

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.

Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.

Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.

Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.

Viele Grüße

Räuber

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. August 2015 um 18:23

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:

Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:

Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.

Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.

Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.

Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.

Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.

Es gilt also das, was vereinbart wurde.

Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.

Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.

Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.

Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?

Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.

Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.

Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.

Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Zitat:

@Räuber schrieb am 29. August 2015 um 00:19:25 Uhr:

 

Ich glaube kaum, dass irgendein Rechtsanwalt oder Gericht dieses Vorgehen der HUK als rechtlich zulässig ansehen wird.

Meine Meinung, siehe letztes Posting....

Es ist doch ganz interessant, wie sich binnen 3 Monaten die Auffassungen ändern.

http://www.motor-talk.de/.../...4-audi-vertragswerkstatt-t5313423.html

am 29. August 2015 um 10:48

Zitat:

@Räuber schrieb am 29. August 2015 um 00:19:25 Uhr:

Zitat:

 

Und Du, lieber MalerMe, unterstellst hier einen Betrugsversuch des Porsche Zentrums. Ich glaube kaum, dass die soetwas nötig haben, zumal sie die Rechnung der nicht fachunkundigen Versicherung vorgelegt haben.

Betrug???

Was für ein schlimmes Wort.

Würde ich niemals behaupten!

Hallo ins Forum,

ich würde hier mit der Versicherung mal sprechen. 1.100 EUR halte ich jetzt nicht für wirklich überzogen für einen Tausch der WSS (bei der auch Einiges weitere erforderlich ist). Ich hatte auch schon Scheibentausche in der Vergangenheit. Beim 211er hat's z.B. 850 EUR (2011) und beim 212er 980 EUR (2012) gekostet.

Ach ja, ich war damals (und bin es heute) auch bei der HUK (normal, kein 24, keine Werkstattbindung) versichert. Die haben die Kosten anstandslos übernommen (ich musste nur mit der SB ran). Bei der Schadensmeldung war ich übrigens verblüfft, dass die mich direkt in die Vertragswerkstatt geschickt haben (ok, wollte ich eh hin). Auf meine Nachfrage kam die Info, dass dies wegen der Assistenzsysteme besser ist und es letztlich für die Versicherung (es gibt da wohl auch pauschalierende Verträge (so ergab sich dies aus der Rechnungskopie)) nicht teurer als die Kombi Glasfritze und Vertragswerkstatt (für die Aktivierung der Assistenzsysteme) ist.

Von daher scheint mir hier etwas durcheinander geraten sein. Die durchschnittliche Sätze müssen sich m.W. auf die Region der Schadensbeseitigung und auch auf die Frage, ob's eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt ist. Auch im Kaskofall kann sich die Versicherung (wenn's keine Werkstattbindung gibt) nicht auf irgendwelche unklare Durchschnitsberechnungen begrenzen, wenn dies nicht zuvor vereinbart wurde.

Viele Grüße

Peter

Dass die HUK solche Dinge vornimmt, ist mir neu, erscheint mir aber nicht unmöglich. Auch wenn HUK der Aldi sein soll, hat Aldi hohe Qualität und selbst Millionäre kaufen dort gern ein. Von daher...

Vielleicht erst einmal sacken lassen, auch wenn das Gemüt oder der Blutdruck etwas hoch steht. Kündigen kann man immer noch.

Frage: Hat Dein Fahrzeug (Marke egal) Wärmeschutzglas? Vielleicht wurde dies übersehen. Manche Scheiben sind zudem Bronze-bedampft und sind eben etwas preisintensiver. Ein Scheibendokor hat mir mal geflüstert, dass die Grundausstattung der Windschutzscheiben aller Marken eigentlich einen Preis haben, egal ob Lupo oder Passat. Auch die De- und Montage hat im Grunde genommen einen Preis.

Preisaufschläge kommen von Zubehör, Regensensor, Spiegelmontagen und Spiegelausstattungsmerkmale, installierte Freisprecheinrichtungen, ggf auch Zusatzarbeiten am Armaturenbrett ect. zustande. Ich habe auch schon erlebt, dass Werkstätten selbst gar nicht den Austausch vornehmen, sondern einen Subunternehmer (Autoglaser) rufen, der es in dessen Halle erledigt. Das Business läuft heute so.

Übrigens, mit etwas Verhandlungsgeschick (Selbsterfahrung) bei einem freien Autoglaser bekommt man den Standard Frontscheibenwechsel auch für 350 Euro ohne Versicherung hin, also Reich wird man als Autoglaser nicht.

Themenstarteram 29. August 2015 um 23:05

Hallo,

die von der HUK vorgenommene Kürzung bezog sich ausschließlich auf den vom Porsche Zentrum angesetzten Arbeitslohn (als Multiplikation aus benötigten Stunden und Stundenverrechnungssatz), die erforderlichen Materialien (Windschutzscheibe, Dichtungsleisten, Kleber usw.) wurden nicht beanstandet. Der Arbeitslohn war lt. Porsche Zentrum gerechtfertigt und begründet, so dass die Kürzung nicht akzeptiert wurde.

Ich halte den in Rechnung gestellten Betrag von ca. 1.100 EUR prinzipiell nicht für überzogen, da ich recherchiert habe, dass der Austausch der Windschutzscheibe bei einem Porsche durchaus noch teurer sein kann. Wobei ich nicht bezweifle, dass dies bei Carglass oder einer Hinterhofwerkstatt auch günstiger durchgeführt wird. Da mein Kaskovertrag jedoch keine Werkstattbindung vorsieht, habe ich für mich das m.E. zweifellos bestehende Recht in Anspruch genommen, mein Fahrzeug dort reparieren zu lassen, wo ich das Auto gekauft hatte und seitdem alle Wartungen durchgeführt wurden, nämlich im Porsche Zentrum. Man braucht nur ein wenig zu googeln um festzustellen, welche Probleme beim Austausch einer Windschutzscheibe durch sog. freie Werkstätten auftreten können.

Ich habe selbstverständlich vor Klageeinreichung die HUK mit Fristsetzung aufgefordert, den Kürzungsbetrag zu regulieren, zumal dies schon aus juristischen Gründen erforderlich ist. Ich gehe auch davon aus, dass die HUK es nicht auf eine Klage ankommen lassen wird, da ich viele Urteile ausfindig machen konnte, in denen Versicherungsgrsellschaften in ähnlich gelagerten Fällen unterlegen waren.

Die anschließende Kündigung der Kaskoversicherung bei der HUK wird schon aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses zweifellos erfolgen. Ich habe während meines inzwischen fast vierzigjährigen "Autofahrerlebens" schon ein paar Versicherungsfälle gehabt, wobei es in keinem einzigen Fall mit anderen Versicherungsgesellschaften nur die geringsten Probleme gegeben hat. Es ist jedenfalls zu befürchten, dass die Komplikationen mit der HUK bei einem größeren Unfall noch weitaus größer sein werden, wenn bereits der läppische Austausch einer Scheibe nicht anstandslos reguliert wird.

Ein kaufmännischer Angestellter eines BMW-Autohändlers hat mir heute nach Schilderung meines Falls übrigens berichtet, dass in jüngster Vergangenheit insbesondere die HUK Coburg erhebliche Schwierigkeiten bei Schadensregulierungen macht (z.B. angezweifelte Kostenvoranschläge, Ablehnung von Sachverständigengutachten und Beauftragung von Gegengutachten, Kürzung von Zeitwertansätzen bei Totalschäden).

Über den weiteren Verlauf dieser Angelegenheit werde ich selbstverständlich an dieser Stelle berichten.

Viele Grüße vom Räuber

am 30. August 2015 um 7:36

Zitat:

@Räuber schrieb am 30. August 2015 um 01:05:55 Uhr:

 

Die anschließende Kündigung der Kaskoversicherung bei der HUK wird schon aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses zweifellos erfolgen. Ich habe während meines inzwischen fast vierzigjährigen "Autofahrerlebens" schon ein paar Versicherungsfälle gehabt, wobei es in keinem einzigen Fall mit anderen Versicherungsgesellschaften

Guten Morgen,

Ich glaube die Auswahl an anderen Versicherern wird nicht sehr gross sein, auf der Schiene wie die HUK fahren ja inzwischen fast alle Unternehmen, du hast es ja auch schon mal verlinkt aber hier noch der direkte Link als Nachweis.

http://www.stern.de/.../...ngen-ausgebremst-und-abgezockt-3220222.html

Wie man im Artikel lesen kann, fallen ja schon mal die Allianz, DEVK, Generali, Itzehoer und somit dessen Tochtergesellschaft die Admiral in den selben Topf, die kürzen alle ob gerechtfertigt oder nicht. Habe auch so meine Erfahrung mit einer der Gesellschaften gemacht, es gibt halt zu wenige die sich wehren und deswegen kommen die damit durch, du machst es schon richtig.

Gruss

Themenstarteram 30. August 2015 um 9:04

Anzumerken ist i.d.Z. auch, dass man nicht nur mit seiner eigenen Versicherung derartigen Stress bekommen kann, sondern auch mit der Versicherung eines Unfallgegners im Falle eines unverschuldeten Unfalls. Dann hilft es wenig, wenn man selbst eine Versicherung bei einem "Premiumanbieter" abgeschlossen hat.

Nur woran erkenne ich eigentlich eine "Premiumversicherungsgesellschaft", wenn sogar die Allianz derartige Kürzungsmethoden zu Lasten der Versicherungsnehmer anwendet!?

Dass es auch anders geht, habe ich im vergangenen Jahr erfahren: Auf dem Supermarktparkplatz wurde der Mini meiner Frau während ihres Einkaufs beschädigt, der Schädiger war natürlich verschwunden. In der BMW-Werkstatt musste der Kunststoffstoßfänger ausgetauscht werden, wobei der neue Stoßfänger lackiert werden musste, da diese grundsätzlich unlackiert geliefert werden. Die Reparatur hatte nach meinem Erstaunen über 2.000 EUR gekostet, wurde allerdings von der Versicherung (Direct Line, über Check24 abgeschlossen) anstandslos reguliert.

Gruß vom Räuber

Das kürzen ist System! Habe im März 2012 einen 98er ibiza mit Gasanlage gekauft und 1 Woche spätrt ist einer frontal vorn links reingefahren! Gegenerische Versicherung War die Continintale in Dortmund! Der Schaden wurde vom Verursacher 2h nach Unfall gemeldet und die Vs hat sich nicht einmal gemeldet und mich bei einem Anruf durch mich ausgelacht und meinte das Gutachten wäre übertrieben und in Polen gebe es vergleichbare Fahrzeuge! Habe die Sache einem Anwalt übergeben und binnen 14 Tage der gesetzten Frist War das Geld da! Mein Gutachter meinte damals das dies ein neues System wäre und wenn die sagen Gutachten ist falsch das es da auch Vs gibt die dann das Gutachten nicht bezahlen! Alles Banditen! Der Beitrag soll pünktlich gezahlt werden aber wenn es zum Schaden kommt hängst in der Luft!

am 30. August 2015 um 17:17

Rechtsschutzversicherung einschalten und fertig!

1100€ dünken Mich sehr Günstig. :D Bei einem Ford mit Frontscheibenheizung wird Es sicher Teurer, da hat schon in den 90ern der Tausch einer solchen Scheibe 1200 oder 1300DM gekostet.

Wenn ein Händler sich an die Vorgaben des Herstllers hält und keine Aufschläge vornimmt weil ja eine Versicherung zahlt gibt es keinen Grund für Streichungen. :D Aber mann sollte diesen Sachbearbeitern vielleicht mal erläutern was Durchschnitt bedeutet. Als Das in der Schuld drangekommen ist waren Sie wohl vor der Klassentür.

Wie dem auch sei. Kenne einen Händler der da gar nicht lange fackelt und über den Restbetrag ein Mahnverfahren einleitet, dann müssen Sie den Abzug entweder gut begründen oder zahlen.

Nachdem Er einer Versicherung deswegen mal einen Gerichtsvollzieher ins Haus schickte war Ruhe. :D Die hatten wohl nicht damit gerechnet das Er das Verfahren durchzieht und hatten auf die Mahnung nicht reagiert.

Aber dieser Händler berechnet auch der Versicherung nur den normalen Stundensatz und Teile zumgleichen Preis wie anderen Kunden und bei ca 60€/Stunde wird es schwer mit zu hohem Stundensatz zu argumentieren, auch wenn Es regelmässig probiert wird.

am 31. August 2015 um 5:29

Mich würde jetzt mal folgendes Interessieren:

Wie lange dauert so ein Auswechseln einer Frontscheibe?

Doch maximal 2 Stunden, würde ich jetzt sagen.

Stellt sich also die Frage: Wenn die HUK um 200,- € kürzt, wie hoch war dann der Stundensatz, den die Porsche Werkstatt abrechnen wollte?

Themenstarteram 31. August 2015 um 7:54

Hallo MalerMe,

dies ist durchaus eine berechtigte Frage. Das Porsche Zentrum hat für den Ersatz der Windschutzscheibe einen Arbeitslohn i.H.v. 498,61 € netto in Rechnung gestellt, allerdings ohne Angabe des Zeitaufwands und des Stundensatzes. Ich habe daher das Porsche Zentrum gebeten, mir diese Informationen zur Verfügung zu stellen, da sie voraussichtlich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur Prüfung der Angemessenheit des berechneten Arbeitslohns benötigt werden.

Gruß vom Räuber

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 30. August 2015 um 12:23:57 Uhr:

Alles Banditen! Der Beitrag soll pünktlich gezahlt werden aber wenn es zum Schaden kommt hängst in der Luft!

Mit Verlaub:

Das ist Stammtischniveau,

dass heißt nicht das ich die Kürzung für richtig halte. Das hatte ich aber schon gepostet.

Naja, bei BMW kostet eine Arbeitsstunde je nach Werkstatt pro AW 10 € und eine AW sind 5 Minuten, sprich die Stunden 120 €. Selbst wenn man jetzt bei Porsche mit 150 € kalkuliert, was schon unverschämt hoch wäre, wären das mehr als 3 Stunden Arbeitszeit, was selbst bei Regensensor etc. sehr lang dauern würde. Da kann ich die HUK schon verstehen, auch wenn ich sonst eher kein Freund von Versicherungen und den Kürzungsorgien bin.

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