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Scheibentausch Frontscheibe / HUK24 / Audi Vertragswerkstatt

Themenstarteram 22. Mai 2015 um 10:59

Hallo!

Ich hätte ein paar Fragen an die Experten bzgl. Austausch meiner Frontscheibe. Es handelt sich um einen (bei Audi scheckheftgepflegten) Audi A6 Avant Bj.06. Versichert bei Huk24 ohne Werkstattbindung seit ca. 1 Jahr, mit VK 500€ und TK 150€ SB.

Ich habe mir leider zwei Steinschläge angeeignet. Einer ist im Sichtfeld des Fahrers, und der andere rechts sehr nah am Rand. War bei meinem Vertragshändler, sein Fazit: Reparatur nicht möglich auf Grund der Lokalisation der Steinschläge. Soweit sogut, da meine Scheibe schon ziemlich viele "Mikro-Steinschläge" hat hatte ich nichts dagegen.

Leider meinte der Händler, dass es bei der Huk24 fast immer zu Problemen bei der Regulierung des Scheibentausches komme, da diese, obwohl mein Vertrag keine Werkstattbindung beinhaltet, den Stundensatz nicht zahlen würde und unter Umständen zusätzlich zur Werkstattbindung Kosten von 100-150€ auf mich zukommen könnten. Wenn ich eine KFZ-Rechtsschutzversicherung ohne SB hätte, wäre es unproblematisch, da dann ein Brief vom Anwalt das Problem i.d.R. lösen würde. Ich habe zwar KFZ-Rechtsschutz, aber leider läuft der Huk24-Vertrag auf meine Freundin (im selben Haushalt). Werde mal nachsehen, ob Sie den Rechtsschutz auch nutzen kann.

Sonst wäre die Alternative, die Mehrkosten zu zahlen, sich mit Huk24 zu streiten (eigentlich habe ich keine Lust und Zeit für sowas) oder die Sache in einer von der Huk24 genemigten Werkstatt (könnte scheinbar durchaus auch eine Vertragswerkstatt sein) machen zu lassen. Allerdings bin ich mit meinem Händler bisher sehr zufrieden und sehe eigentlich keine Veranlassung, den Betrieb zu wechseln.

Den Schaden habe ich Huk24 noch nicht gemeldet.

Würde mich freuen, wenn jemand ein paar Erfahrungen oder Tipps zu diesem Thema bereit hätte.

Danke und viele Grüße

Alex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BoneClown schrieb am 22. Mai 2015 um 12:59:10 Uhr:

 

Leider meinte der Händler, dass es bei der Huk24 fast immer zu Problemen bei der Regulierung des Scheibentausches komme, da diese, obwohl mein Vertrag keine Werkstattbindung beinhaltet, den Stundensatz nicht zahlen würde und unter Umständen zusätzlich zur Werkstattbindung Kosten von 100-150€ auf mich zukommen könnten.

Wenn die Werkstatt Probleme mit der Huk hat, muss es nicht zwangsläufig an der Huk liegen. Kann ebenso an der Werkstatt liegen.

O.

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46 Antworten

@ TE

Rufe bei der Schadenabteilung an ( 0800 2485445 ) und melde den Schaden.

Die Schadenabteilung ist auch für HUK 24 Kunden telefonisch erreichbar.

Lass Dir bestätigen, dass Du bei Audi die Scheibe wechseln lassen darfst und schreibe Dir den Namen des Gesprächspartners auf.

Bei mir lief das letztes Jahr ohne Probleme über die Bühne. Zum Schluss wurde auch die Neujustierung des Spurhalteassistenten erstattet.

Klaus

 

 

Themenstarteram 22. Mai 2015 um 11:37

Zitat:

@germania47 schrieb am 22. Mai 2015 um 13:15:29 Uhr:

@ TE

Rufe bei der Schadenabteilung an ( 0800 2485445 ) und melde den Schaden.

Die Schadenabteilung ist auch für HUK 24 Kunden telefonisch erreichbar.

Lass Dir bestätigen, dass Du bei Audi die Scheibe wechseln lassen darfst und schreibe Dir den Namen des Gesprächspartners auf.

Bei mir lief das letztes Jahr ohne Probleme über die Bühne. Zum Schluss wurde auch die Neujustierung des Spurhalteassistenten erstattet.

Klaus

Danke für deine Antwort.

Habe ich auch überlegt, bin aber gerade noch etwas am Zögern ob ich den Schaden persönlich melden sollte. Mein :) meinte, unter Umständen würde man dann direkt zur Reparatur in einer alternativen Werkstatt "genötigt" werden..

/e: dass die Huk24 eine etwas zweifelhafte Versicherung ist, merke ich immer mehr. Ich würde trotzdem darum bitten, Diskussionen darüber woanders zu führen :)

@BoneClown

ich habe Dir gerade eine PN geschickt.

Dabei noch etwas vergessen. Ich würde nicht so sehr auf die Werkstatt hören.

am 22. Mai 2015 um 12:27

Beim Wagen meiner Frau wurde der Austausch der Scheibe ohne Probleme von der HUK24 bezahlt, allerdings haben wir das bei Carglass machen lassen. Das wäre also eine Alternative, wenn die Versicherung Stress wegen der Stundenlöhne von Audi macht. Einfach, wie schon geschrieben, direkt mit der HUK24 klären.

am 22. Mai 2015 um 15:02

Eine probates Mittel ist die Kostenübernahmebestätigung an die Werkstatt.

Stinkt normaler 0815 Vorgang. Man sitzt bei seinem Servicemitarbeiter im Autohaus ruft die Versicherung an und bittet um Übernahmeerklärung per Fax an die Werkstatt.

Habe ich schon zwei mal gemacht bei Glasschäden; allerdings bin ich auch Mitarbeiter :-)

Ansonsten sind die Aussaage des Autohaus und von AlterVerwalter eher von einer Qualität, die man an einem Stammtisch erwartet.

gruß

am 22. Mai 2015 um 15:10

naja, dass die aussagen des autohauses im reparaturschadenfall fachlich völliger nonsens ist, erkennt jeder der ein wenig was mit kfz-versicherung zu tun hat...

Zitat:

@BoneClown schrieb am 22. Mai 2015 um 12:59:10 Uhr:

 

Leider meinte der Händler, dass es bei der Huk24 fast immer zu Problemen bei der Regulierung des Scheibentausches komme, da diese, obwohl mein Vertrag keine Werkstattbindung beinhaltet, den Stundensatz nicht zahlen würde und unter Umständen zusätzlich zur Werkstattbindung Kosten von 100-150€ auf mich zukommen könnten.

Wenn die Werkstatt Probleme mit der Huk hat, muss es nicht zwangsläufig an der Huk liegen. Kann ebenso an der Werkstatt liegen.

O.

Hallo ins Forum,

ich habe innerhalb kürzerer Frist im Jahr 2011/2012 (einmal bei einem W211 und einmal beim W212) einen Einschlag mit Rissbildung gehabt. Versichert bin ich bei der HUK (ohne 24) ohne Werkstattbindung. Angerufen und den Schaden gemeldet. Sofort kam die Info, dass ich unbedingt zur Vertragswerkstatt gehen soll (es gab auch gleich Vorschläge dafür).

Auch wenn mir dies entgegen gekommen ist, fragte ich nach, da ich Einiges an Unterlagen für Glaspartner bekommen hatte. Die Auskunft war, dass das Fahrzeug nach den Unterlagen mit einem RLS (beide Fahrzeuge) und einer Kamera (W212) ausgerüstet ist (anscheinend hat man die FIN abgefragt) und daher bei einem Tausch immer eine herstellergebundene Werkstatt arbeiten soll. Glaspartner seien nur für Reparaturen da (die bei einem Riss ja ausscheiden), da die die notwendigen Einstellungen bei besonderer Technik nicht so sicher hinbekommen.

In der Werkstatt habe ich dann eine Abtretung unterschrieben, wobei die Werkstatt sich dann eine Freigabe geholt hat. Die kam - ich hatte die vorgesehene Werkstatt bei der Meldung ja abgeklärt; war eh die jeweils zum Schadensort nächstgelegene Werkstatt - sofort und ich musste nur die SB zahlen.

Alles in allem also bei mir kein Problem. Man sollte dies nur offen ansprechen. Hinterher mit einer Versicherung etwas zu klären, gibt nur unnützen Ärger.

Viele Grüße

Peter

Vor Jahren hatte ich mal einen Bora (1999 - 2002) bei der HUK versichert. Ich hatte innerhalb eines Jahres drei Steinschläge in der Scheibe und einen Hagelschaden. Alle wurden problemlos von einer VW-Fachwerstatt repariert. Alle meine Wagen danach waren völlig problemlos bei der HUK versichert.

am 24. Mai 2015 um 14:55

Zitat:

 

Danke für deine Antwort.

Habe ich auch überlegt, bin aber gerade noch etwas am Zögern ob ich den Schaden persönlich melden sollte. Mein :) meinte, unter Umständen würde man dann direkt zur Reparatur in einer alternativen Werkstatt "genötigt" werden..

Und wo ist dann das Problem ?

Gestern habe ich mit der Schadenabteilung gesprochen und mit der Frage des TE konfrontiert.

Die HUK ist der Auffassung, dass bedingungsgemäß der Kaskoversicherer ja grundsätzlich weisungsberechtigt ist.

Er kann folglich bestimmen, dass auch bei keiner Werkstattbindung nur eine bestimmte Summe an Lohn zu regulieren ist. Diese Summe entspricht dem Durchschnitt von bestimmen markengebundenen Werkstätten in der Region. Das war schon immer so, wurde jedoch nie praktiziert.

€ 123,-- netto finde ich persönlich auch absolut überhöht, zumal für diese Arbeit keine teuren Gerätschaften angeschafft werden müssen.

Ich habe in einer nicht billigen Audiwerkstatt vergangenes Jahr insgesamt € 166,25 netto Lohn für den Austausch der Frontscheibe bezahlt. Wurde auch anstandslos reguliert.

Die Auffassung der HUK finde ich trotzdem inakzeptabel.

Was soll z. B. der Leasingnehmer machen, der erst mal gegenüber dem Leasinggeber weisungspflichtig ist und nur eine Vertragswerkstatt vorschreibt, die den Satz überschreitet?

Kann mir auch nicht vorstellen, dass die HUK einen Prozess führen würde.

 

am 30. Mai 2015 um 15:21

die aussae der huk24 passt nicht zu ihrem bedingungswerk. (hab gerade in die aktuellen bedingunen geschaut)

eine klage würde sie mit pauken und trompeten verlieren. aber wo kein kläger, da kein richter.

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