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Warnung vor HUK Coburg!

Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:


Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.

auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß

Hallo,

nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.

Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.

Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.

Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.

Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.

Grüße vom Räuber

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Zitat:

@MalerMe schrieb am 31. August 2015 um 07:29:02 Uhr:


Mich würde jetzt mal folgendes Interessieren:
Wie lange dauert so ein Auswechseln einer Frontscheibe?
Doch maximal 2 Stunden, würde ich jetzt sagen.
Stellt sich also die Frage: Wenn die HUK um 200,- € kürzt, wie hoch war dann der Stundensatz, den die Porsche Werkstatt abrechnen wollte?

Porsche Bremen hat 2013 wohl 112 Euro netto berechnet

;)

Das wird heute wohl nicht günstiger sein in dem PZ in dem er war. Also lass es mal 4 Stunden gewesen sein wegen elektronischer Helferlein die neu angelernt werden mussten oder was auch immer, dann kommt das schon hin.

Ob dies angemessen war oder Wucher oder gar Betrug vorliegt, kann von mir als Versicherungsnehmer bzw. Auftraggeber der Reparatur naturgemäß nicht beurteilt werden. Ich habe weder eine Vorstellung davon, wie lange der Austausch einer Windschutzscheibe dauert bzw. habe ich Einblick in die Kalkulation des angesetzten Sundensatzes der Werkstatt. Dies kann im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zweifellos nur von einem neutralen Sachverständigen beurteilt werden.
Gruß vom Räuber

Ich hab mir jetzt mal ein paar Rechnungen von Windschutzscheiben angeschaut, die meine Kunden so hatten.
Die Löhne schwanken zwischen 150,- und 250,- € Netto.
Mehr als 2,5 Stunden wurden nie abgerechnet.
593,- € Lohn für das tauschen einer Scheibe kommt mir daher auch definitiv zu viel vor und selbst wenn die HUK um 200,- € kürzt, so sind das immer noch knapp 400,- € Lohn für das Austauschen der Scheibe.

Zweifellos sind die Werkstattkosten in einem Porsche Zentrum weitaus höher als bei anderen Autoherstellern. Die allgemeinen Wartungskosten (Inspektionen, Ölwechsel usw.) für meinen Porsche sind regelmäßig um ca. 50% höher als z.B. die entsprechenden Kosten für meinen Audi Q5.
Aber diese Tatsache ist eigentlich allgemein bekannt und wird zweifellos bei der Festsetzung der Kasko-Versicherungsprämien von den Versicherungsgesellschaften entsprechend berücksichtigt. Daher sind z.B. einige Versicherer nicht bereit, bestimmte Fahrzeuge überhaupt zu versichern (z.B. Ferrari, Aston Martin, Bentley). Falls allerdings eine Versicherungsgesellschaft bereit ist, eine Kaskoversicherung mit freier Werkstattbindung für ein bestimmtes, höherwertiges Fahrzeug anzubieten und abzuschließen, muss sie auch im Schadensfall die in den Vertragswerkstätten anfallenden Kosten regulieren. Begründete Ausnahmen können nur dann vorliegen, falls die Werkstatt im Einzelfall nachweislich Preise berechnet, die den Tatbestand des Wuchers oder Betrugs erfüllen.
Grüße vom Räuber

Porsche macht bestimmt Vorgaben wie lange der Scheibentausch dauern darf, in der Regel geben die Autohersteller ja für so ziemlich alle Reparaturen Zeitvorgaben vor.
Wenn Porsche eine Vorgabe von 3 Stunden macht wird jede Werkstatt 3 Stunden abrechnen, auch wenn Sie nur 2,5 brauchte, aber auch bei 3,5Stunden.
Das Problem fängt doch schon dabei an wie schnell sich das ganze Gedöns an der Scheibe demontieren lässt und dann wie gut man die Scheibe rausbekommt und den Rahmen sauber.
Bei verklebten Scheiben dauert es halt seine Zeit bis die Auflageflächen Sauber sind und die neue Scheibe rein kann.
Da dürfte ein Mechaniker schon mal ne Stunde dransitzen um den alten Kleber sauber raus zu bekommen. Ist halt nicht mehr wie anno Tobak als man die Scheibe mit den Füßen aus den Gummis drückte.
Wenn die Werkstatt sich an die AW-Vorgaben von Porsche gehalten hat und beim Stundensatz nicht einen extra hohen Versicherungssatz angewendet hat dürfte keine Grundlage für Kürzungen vorliegen. Wenn Sie länger als Vorgegeben gebraucht haben müssten Sie den Zusatzaufwand halt nachvollziehbar Begründen.

Unzumutbar ist doch, dass man anscheinend von einigen Versicherungsgesellschaften genötigt wird, sich mit der Kalkulation seiner Fachwerkstatt zu befassen. Oder man bringt sein Fahrzeug in eine von der Versicherung vorgeschlagene, besonders günstige Werkstatt, die zuvor noch nie einen Porsche repariert hat und schon Probleme hat, den Wagen in die Werkstatt zu fahren, da sie nicht weiß, dass das Zündschloss bei Porsche links vom Lenkrad sitzt.
Was derartige "Fachkenntnisse" angeht, muss ich mich an meinen letzten Besuch beim TÜV erinnern: Der Prüfer bat mich, vorn die Haube zu öffnen, da er sich den Motor ansehen müsse. Auf meinen Hinweis, dass der Motor sich nicht dort befinde, sollte ich dann halt hinten die Haube öffnen. Als er dann dort auch nur einen weiteren Kofferraum vorfand, hat er auf die optische Prüfung des Motors verzichtet. Ihm war also noch nicht einmal bekannt, dass der Porsche Boxster einen Mittelmotor hat! :)

Zitat:

@Räuber schrieb am 31. August 2015 um 12:58:56 Uhr:


Unzumutbar ist doch, dass man anscheinend von einigen Versicherungsgesellschaften genötigt wird, sich mit der Kalkulation seiner Fachwerkstatt zu befassen.

Was ich bei einer Rechnung von fast 600,- € Arbeitslohn für einen Scheibenwechsel aber durchaus als gerechtfertigt empfinde.

Die Wartungskosten bei Porsche sind nicht wegen den Löhnen so hoch, sondern den Teilepreisen. Wenn man ein bisschen sucht, findet man bei Porsche Werkstätten Angaben zu den AW. Und die liegen nach meiner Recherche im Bereich 120 bis 150 € pro Stunde. Bleibt also die Frage, was die AW-Vorgabe für den Tausch einer Scheibe bei Porsche ist. Aber das sollte sich auch einfach heraus finden lassen.

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 31. August 2015 um 13:12:24 Uhr:



Zitat:

@Räuber schrieb am 31. August 2015 um 12:58:56 Uhr:


Unzumutbar ist doch, dass man anscheinend von einigen Versicherungsgesellschaften genötigt wird, sich mit der Kalkulation seiner Fachwerkstatt zu befassen.

Was ich bei einer Rechnung von fast 600,- € Arbeitslohn für einen Scheibenwechsel aber durchaus als gerechtfertigt empfinde.

Erstens erlangt man erst bei Rechnungserteilung Kenntnis über den berechneten Arbeitslohn, da man sich für den Austausch einer Windschutzscheibe wohl kaum einen Kostenvoranschlag erstellen lässt. Und zweitens kann man als Laie überhaupt nicht beurteilen, welcher Zeitaufwand hierfür angemessen ist und ob der zugrunde gelegte Stundenverrechnungssatz den Grundsätzen einer ordentlichen kaufmännischen Kalkulation entspricht. Persönliches Empfinden, ob eine Rechnung angemessen ist oder nicht, helfen insoweit in keinster Weise weiter.

Um eine Kalkulation der Kosten für den Austausch einer Windschutzscheibe erstellen zu können, muss ich z.B. wissen:

- benötigter Zeitaufwand

- Stundenlöhne des Werkstattpersonals

- Anschaffungskosten der hierfür benötigten Spezialwerkzeuge

- betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer dieser Werkzeuge zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibung

- Aufschlagssätze zu den sogenannten Fertigungsgemeinkosten

- angewandter, angemessener Gewinnaufschlagssatz der Werkstatt

- usw.

Diese benötigten Informationen wird Dir natürlich jede Werkstatt ohne Zögern zur Verfügung stellen.

Gruß vom Räuber

Zitat:

@hydrou schrieb am 31. August 2015 um 13:33:39 Uhr:


Die Wartungskosten bei Porsche sind nicht wegen den Löhnen so hoch, sondern den Teilepreisen. Wenn man ein bisschen sucht, findet man bei Porsche Werkstätten Angaben zu den AW. Und die liegen nach meiner Recherche im Bereich 120 bis 150 € pro Stunde. Bleibt also die Frage, was die AW-Vorgabe für den Tausch einer Scheibe bei Porsche ist. Aber das sollte sich auch einfach heraus finden lassen.

Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem berechneten Arbeitslohn von 498,61 € um einen systeminternen Wert für diese Leistung handelt, der vom Porsche-Werk vorgegeben wird, da er sich kaum aus der Multiplikation aus Zeitaufwand und Stundensatz ergeben kann. Aber hierzu habe ich das Porsche Zentrum um entsprechende Information gebeten.

Hier kann man sich einen Kostenüberblick veschaffen:
http://www.fairgarage.de/frontscheibe-wechseln-kosten
O.

Zitat:

@Räuber schrieb am 31. August 2015 um 12:58:56 Uhr:


Unzumutbar ist doch, dass man anscheinend von einigen Versicherungsgesellschaften genötigt wird, sich mit der Kalkulation seiner Fachwerkstatt zu befassen. Oder man bringt sein Fahrzeug in eine von der Versicherung vorgeschlagene, besonders günstige Werkstatt, die zuvor noch nie einen Porsche repariert hat und schon Probleme hat, den Wagen in die Werkstatt zu fahren, da sie nicht weiß, dass das Zündschloss bei Porsche links vom Lenkrad sitzt.
Was derartige "Fachkenntnisse" angeht, muss ich mich an meinen letzten Besuch beim TÜV erinnern: Der Prüfer bat mich, vorn die Haube zu öffnen, da er sich den Motor ansehen müsse. Auf meinen Hinweis, dass der Motor sich nicht dort befinde, sollte ich dann halt hinten die Haube öffnen. Als er dann dort auch nur einen weiteren Kofferraum vorfand, hat er auf die optische Prüfung des Motors verzichtet. Ihm war also noch nicht einmal bekannt, dass der Porsche Boxster einen Mittelmotor hat! :)

Generell haben die Versicherer das Problem, dass am Markt der KFZ Versicherer ein hoher Preiswettbewerb herrscht. Um vorne mitspielen zu können braucht man hinten auch die passenden Kosten bei den Schäden.

Außerdem wird es wohl klar sein, dass sicherlich keine Versicherung einen Freifahrtschein für unendlich hohe Werkstattkosten abgeben wird. Als Versicherungsmakler bin ich kein Freund der HUK, also nicht falsch verstehen. Es hat auch nichts unbedingt mit diesem Fall zu tun... Aber grundsätzlich halte ich es schon für sinnvoll, wenn Rechnungen geprüft werden. Bin ich mir bei meiner Werkstatt sicher, dass anständig abgerechnet wird, sollte man bei einer brauchbaren Versicherung auch keine Probleme bekommen. Lege ich meine Hand nicht ins Feuer, dann kann ich ja auch vorab einen Kostenvoranschlag einholen.

Wenn ich hier im kleinen Bad neue Fliesen verlegen lasse und überschlägig mit rund 1.000 € rechne, dann lasse ich mir vom Handwerker auch vorab einen Kostenvoranschlag geben bzw. den Preis nennen und gebe nicht ins blaue hinein einen Auftrag ohne die Kosten abschätzen zu können.

Leider wird die Rechnungsprüfung zu oft zum Leistungen kürzen und Kosten sparen verwendet. Auf der anderen Seite gibt es auch von Markenwerkstätten teilweise Rechnungen die überzogen oder falsch sind. Sei es nun absichtlich oder durch ein Versehen. Ich hatte vor einiger Zeit auch einmal eine Rechnung eines Porschezentrums auf dem Tisch. Darauf stand auch eine nicht unbedingt günstige Felge. Diese wurde aber gar nicht getauscht. Es hat auch mehrere Schriftwechsel gebraucht dies zu berichtigen. Fehler passieren und manchmal werden diese auch nicht gleich beim ersten Blick erkannt und zugegeben. Die schwarzen Schafe die das absichtlich betreiben lassen wir mal außen vor....

Ohne die HUK zu kennen - Scheibentausch bei meinem Hauptauto (535xd Touring, Bj. 2013) hat, laut Rechnung einer BMW NL, fast 1.200,- EUR gekostet, also ist die von räubers PZ berechnete Summe vollkommen in Ordnung. Wenn's der HUK nicht passt, kann das PZ nächstes Mal ja die Arbeitswerte senken, dafür den Preis für die Scheibe erhöhen ;-)
Bei einer neuen Scheibe wird wohl auch immer der Licht-/Regensensor mitgetauscht. Gedauert hat es letzten Endes einen ganzen Tag, da das Autohaus mich bat, das Auto bei ihnen stehen zu lassen, bis alles vollständig getrocknet ist.

Wenn man sich die Preise anschaut, die freie Werkstätten für einen Tausch der Windschutzscheibe berechnen, liegen diese zwischen 997,- € und 1.226,- €. Da sind die vom Porschezentrum in Rechnung gestellten 1.100,- € durchaus moderat.
Dass trotzdem einige das Verhalten der HUK rechtfertigen und mutmaßen, die Werkstatt habe möglicherweise Wucherpreise abgerechnet, braucht sicherlich nicht kommentiert zu werden.
Ich wüsste, was ich täte...

Zitat:

@ea-tec schrieb am 31. August 2015 um 15:39:54 Uhr:



Bei einer neuen Scheibe wird wohl auch immer der Licht-/Regensensor mitgetauscht. Gedauert hat es letzten Endes einen ganzen Tag, da das Autohaus mich bat, das Auto bei ihnen stehen zu lassen, bis alles vollständig getrocknet ist.

Macht meine Stammwerkstatt ähnlich. Die lassen das Auto über Nacht in der Ecke der Werkstatt stehen und geben dem Kleber Zeit zu trocknen.

Klar reichen Heute oft schon zwei Stunden bis man wieder fahren dürfte. Aber nach ihrer Auskunft ist es den Kleberherstellern trotzdem lieber wenn das Auto einen Tag nicht bewegt wird, verkleinert die Gefahr von Undichtigkeiten und sonstigen Problemen.

Was die Stundensätze angeht, diese Werkstatt hatte auch schon Angebote von Versicherungen Vertragspartner zu werden. Aber bei einem Stundensatz der dann um 30% niedriger wäre als Das was Er normal berechnet hat Er dankend Nein gesagt, von den sonstigen Vorgaben abgesehen.

Ergebnis wäre gewesen das Er zwar Umsatz machen könnte aber bestenfalls nicht draufzahlt.

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