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Warnung vor HUK Coburg!
Ich habe mein Fahrzeug seit Jahren bei der HUK Coburg Versicherung vollkasko-versichert. Die pünktliche Abbuchung der Beiträge hat natürlich immer problemlos funktioniert.
Vor einigen Wochen hatte ich einen Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe. Eine Reparatur war nicht möglich, so dass die Scheibe ausgetauscht werden musste. Der Austausch wurde von meiner Vertragswerkstatt vorgenommen, wo ich mein Auto neu gekauft hatte und seitdem alle Wartungen und Reparaturen habe durchführen lassen. Von den Reparaturkosten habe ich die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR bezahlt und den Restbetrag an das Autohaus abgetreten, die sich dann zur Begleichung dieser Restsumme an die HUK Coburg gewandt hat. Insoweit ein ganz normaler Vorgang, so dass ich davon ausgegangen bin, dass damit der Fall erledigt sei.
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt. Nach meinen Recherchen handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht ein neutrales Sachverständigenbüro, sondern um eine Firma, die im Auftrag der HUK Coburg diese Kürzungen auf der Grundlage von sog. EDV-Datenbanken willkürlich vornimmt und für diese Dienstleistung von der HUK Coburg Provisionen auf Basis der dadurch entstehenden Einsparungen zu Lasten der Versicherungsnehmer erhält.
Anzumerken ist, dass mein Versicherungsvertrag keine Werkstattbindung vorsieht und ich somit im Schadensfall mein Fahrzeug in einer Werkstatt meiner Wahl reparieren lassen kann.
Nach weiteren Recherchen handelt es sich bei dieser Vorgehensweise um eine "Masche" einiger Versicherungsgesellschaften (insb. der HUK Coburg) um die Kosten der Schadensregulierungen willkürlich zu kürzen, da viele Versicherungsnehmer dies - aus welchen Gründen auch immer - widerspruchslos hinnehmen. Es gibt sehr viele Urteile, in denen dieses Verhalten der Versicherungen als rechtlich unzulässig und unbegründet beurteilt wurde und den entsprechenden Klagen der Versicherungsnehmer daher stattgegeben wurde.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen. Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
Ich hoffe, dass ich hinreichend deutlich gemacht habe, welche Schwierigkeiten aktuelle und zukünftige Kunden bei dieser Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zu erwarten haben. Denn die häufig anzutreffenden positiven Bewertungen der HUK Coburg beziehen sich regelmäßig nur auf die Höhe der Versicherungsprämien, die tatsächlich häufig günstiger als bei der Konkurrenz sind. Aber was nützt dies einem Kunden, der zur Durchsetzung seiner Rechte nur Ärger bekommt und eventuell sogar vor Gericht ziehen muss.
Viele Grüße
Räuber
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 28. August 2015 um 19:35:23 Uhr:
Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben. Als Nachweis wurde mir ein sogenannter Prüfbericht der Firma Control Expert zur Verfügung gestellt, aus dem sich diese Kürzung ergibt.
Ich selbst habe die HUK Coburg inzwischen aufgefordert, den gekürzten Betrag in Höhe von ca. 200 EUR, den ich zusätzlich zur Selbstbeteiligung an meine Werkstatt überweisen musste, an mich zu überweisen. Sollte dies nicht innerhalb der gesetzten Frist geschehen, werde ich natürlich umgehend meinen Rechtsanwalt beauftragen, die HUK Coburg zu verklagen.
Meine Werkstatt hat mir übrigens mitgeteilt, dass die Rechnungskürzung nicht gerechtfertigt sei und sie eine derartige Vorgehensweise noch bei keiner einzigen anderen Versicherungsgesellschaft erlebt habe.
Die Kfz-Versicherung bei der HUK Coburg werde ich selbstverständlich kündigen, da ich nicht erleben möchte, welche Schwierigkeiten mir diese Versicherungsgesellschaft im Falle eines hoffentlich nicht eintretenden gravierenden und damit kostenintensiveren Unfallschadens bereiten wird.
auch wenn es die meisten nicht hören wollen. Günstig versichert führt nach marktmäßigen Gesetzen auch zu entsprechender Gegenleistung.
Grundsätzlich bewegen wir uns in der Kaskoversicherung also nicht im Schadensersatzrecht, sondern im Vertragsrecht, im speziellen im Versicherungsvertragsrecht.
Es gilt also das, was vereinbart wurde.
Nach den aktuellen Bedingungen der Huk Coburg gilt nach A.2.6.2 a AKB, dass sie im Reparaturschadenfall "die für die Reparatur erforderlichen Kosten" gezahlt werden.
Nun ist es aber so, dass nach deutschem Recht grundsätzlich derjenige, der eine ihm günstige Rechtsposition für sich in Ansprucht nimmt, diese auch beweisen.
Schaut man genauer hin hast Du einen Anspruch nach §1 VVG i.V.m. A.2.6.2 a AKB implizit geltend gemacht. Ohne Schadenmeldung, zu der Du vertraglich verpflicht bist oder sonstiger Absprache. Zumindest hast Du davon nichts geschrieben.
Die Huk-Coburg im Gegenzug hat aus ihrer Sicht die für Reparatur erforderlichen Kosten bezahlt und belegt dieses mit einem Prüfbericht von einem Sachverständigen. Wenn Du genauer nachdenkst machst Du tagtäglich nichts anderes oder überweist Du ungeprüft und unreflektiert Geld durch die Republik?
Deine Mutmaßungen, dass dieser Sachversändge nicht neutral usw. ist mögen vielleicht richtig sein, hilft Dir aber null, denn wie gesagt derjenige der was will muss es beweisen. Sprich Du muss jetzt beweisen, dass die Reparaturkosten der Höhe nach erforderlich waren. Du und niemand anders.
Und da bringt Dir eine unbegründete Aufforderung oder die bloße Beauftragung eines Rechtsanwaltes rein garnichts. Letzterer verursacht Kosten, die außergerichtlich nicht erstattungsfähig sind.
Im Übrigen ist alles andere was Du schreibst nicht nur unsachlich und schädigt Dich selber, weil Du selbst nicht objektiv bist und somit nicht rational entscheidest wie du weiter vorgehst, sondern nicht bewiesen und im Zweifel eher im Bereich der übelen Nachrede einzuordnen.
Gruß
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist. Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
Ich habe den Schaden selbstverständlich der HUK Coburg vor Beauftragung meiner Werkstatt gemeldet. Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei dem zu reparierenden Fahrzeug um einen offenen Sportwagen eines deutschen Herstellers handelt. Es dürfte daher klar sein, dass die Reparaturkosten bei diesem Fahrzeug durchaus höher sind als die durchschnittlich für einen Windschutzscheibenaustausch anfallenden Kosten (z.B. für einen VW Golf). Diese Tatsache fließt jedoch bei der Kalkulation der Kaskobeiträge ein, denn für einen Porsche zahlt man zweifellos höhere Versicherungsbeiträge als z.B. für einen VW Golf.
Es ist mir auch bekannt, dass außergerichtliche Anwaltskosten nicht erstattungsfähig sind. Daher hatte ich auch geschrieben, dass ich meinen Anwalt mit einer Klage beauftragen werde. Hierbei handelt es sich dann eben nicht um außergerichtliche, sondern um gerichtliche Kosten.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
Grüße vom Räuber
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755 Antworten
Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 20:23:40 Uhr:
Hallo,
nach Lesen Deines Beitrags war mir bereits nach wenigen Sätzen klar, dass Du als Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft tätig bist.
--> dafür brauchst Du nicht meinen Post zu lesen, das steht in meiner Signatur.
Du kannst davon ausgehen, dass ich als selbstständiger, freiberuflich tätiger Steuerberater durchaus in der Lage bin, Versicherungsbedingungen zu begreifen.
--> das muss ich dir leider absprechen, da du im folgenden nicht mal in der lage bist zu erkennen zwischen wem der werkstattauftrag entstanden ist.
Als Versicherungsnehmer kann ich davon ausgehen, dass diese Werkstatt für die Reparatur die erforderlichen Kosten in Rechnung stellt, solange mir keine Umstände bekannt sind, dass diese Werkstatt überhöhte Kosten berechnet. Ich bin nicht verpflichtet, mich mit der Kalkulation und den Stundensätzen dieser Werkstatt auseinanderzusetzen und diese mit anderen (Vertrags-)Werkstätten zu vergleichen, zumal die nächste Vertragswerkstatt weitere 50 Kilometer entfernt liegt. Darüber hinaus bin ich nicht verpflichtet, mein Fahrzeug in einer anderen, freien Werkstatt reparieren zu lassen, da dies nicht in dem Versicherungsvertrag vereinbart wurde und auch nicht durch den Begriff der "Erforderlichkeit" durch die Hintertür geboten ist.
--> dass siehst du leider falsch. der auftrag und somit die vertragsverpflichtungen sind zwischen dir und der werkstatt entstanden. du drehst es wie der passt. jetzt ist die Versicherung dafür verantwortlich; nur weil Dir das nicht bekannt ist. merkwürdige Denkweise.
Dass von der Firma Control Expert keine Sachverständigen-Leistungen erbracht werden, hatte ich bereits erwähnt und wird auch vom Geschäftsführer dieses Unternehmens bestätigt. Auf dem "Prüfbericht" wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser "im Auftrag der Versicherungsgesellschaft erstellt wurde". Es handelt sich somit nicht um ein neutrales Sachverständigengutachten und ist daher im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne Relevanz.
--> jeder sachverständige hat einen auftraggeber. das macht ein gutachten / prüfbericht nicht falsch. oder betrügt nun auch der sachverständige.
Deinen Vorwurf der "üblen Nachrede" lasse ich unkommentiert, da er unbegründet und unsachlich ist und ich mich nicht auf ein derartiges Niveau begebe.
--> kannst Du ruhig kommentieren; §186 StGb gibt keinen Interpretationsspielraum.
Zitat:
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Grüße vom Räuber
Alles im allem hast Du nicht verstanden, dass ich dir eigentlich helfen will.
Du verstehst leider nicht, dass Du derjenige bist, der jemand hier nicht beweisbar diskreditierst.
Aber alles allem bin ich froh das Du zum Anwalt willst; der wird Dir dann nochmal das erklären, was ich heir schon geschrieben. Viel Spaß und viel Glück.
Gruß
Phaeti
und tschüss.
Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 20:51:21 Uhr:
...
Es handelt sich um einen Porsche Boxster.
...
Der Austausch der Windschutzscheibe hat ca. 1.100 EUR gekostet.
...
Ist zwar kein Schnäppchen, aber wenn ich bedenke, das die Frontscheibenerneuerung bei meinem BMW 325xi (E46) in 2009 auch schon etwas über 700 € gekostet hat, dann denke ich, dass die HUK da seltsam agiert.
Trotzdem nochmal die Frage, wie die Werkstatt dazu steht.
Hallo Phaeti,
Deine Ausführungen sind von mir leider größtenteils trotz juristischem Hochschulabschluss intellektuell nicht nachvollziehbar. Ich hoffe nur, dass ich noch Gelegenheit haben werde, meinen Anwalt gegebenenfalls mit einer Klage gegen die HUK Coburg zu beauftragen (falls ich dies nicht sogar selbst, d.h. ohne anwaltliche Hilfe machen werde), da ich ja in Kürze wegen "übler Nachrede" ins Gefängnis muss...
Räuber
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 28. August 2015 um 20:40:50 Uhr:
Das ist hier nicht die Frage! Es gibt auch viele die Porsche oder S-Klasse mit Autogas fahren und da geht's och ne ums Modell! Du guckst doch bestimmt och das dein Auto nicht zum kostenfreier schlechthin wird! Stromanbieter nimmst doch och einen der günstig ist damit du deinen 55 Zoll Flat betreiben kannst falls vorhanden!
Nö.
Ich bin bei Eon mit dem Strom und meine Autoversicherung ist bei einem Premium Anbieter.
Warum ich das mache?
Weil ich Geld sparen will!
Zitat:
@Oetteken schrieb am 28. August 2015 um 21:21:12 Uhr:
Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 20:51:21 Uhr:
...
Es handelt sich um einen Porsche Boxster.
...
Der Austausch der Windschutzscheibe hat ca. 1.100 EUR gekostet.
...
Ist zwar kein Schnäppchen, aber wenn ich bedenke, das die Frontscheibenerneuerung bei meinem BMW 325xi (E46) in 2009 auch schon etwas über 700 € gekostet hat, dann denke ich, dass die HUK da seltsam agiert.
Trotzdem nochmal die Frage, wie die Werkstatt dazu steht.
Hallo Oetteken,
gerne zitiete ich aus dem Schreiben des Porsche Zentrums wie folgt:
"Wir müssen Ihnen mitteilen, dass Ihr Kaskoversicherer (HUK) die Kosten für den Tausch der Windschutzscheibe nicht in voller Höhe übernommen hat. Es wurden Abzüge, aufgrund eines von der Versicherung, nach unserer Meinung willkürlich festgelegten Stundenverrechnungssatzes vorgenommen. Wir sind nicht bereit das zu akzeptieren." (unterzeichnet vom After-Sales-Leiter und vom After-Sales-Sachbeareiter des Porsche Zentrums)
Gruß vom Räuber
Da ist halt die Frage was ein Premiumanbieter? Huk ja wohl nicht?
Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 21:35:56 Uhr:
...
gerne zitiete ich aus dem Schreiben des Porsche Zentrums wie folgt:
...
Es wurden Abzüge, aufgrund eines von der Versicherung, nach unserer Meinung willkürlich festgelegten Stundenverrechnungssatzes vorgenommen.
...
Ich nehme an, dass du dieses Schreiben an die HUK weitergeleitet hast, denn dann gehe ich davon aus, dass die HUK einlenken wird.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 28. August 2015 um 22:10:59 Uhr:
Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 21:35:56 Uhr:
...
gerne zitiete ich aus dem Schreiben des Porsche Zentrums wie folgt:
...
Es wurden Abzüge, aufgrund eines von der Versicherung, nach unserer Meinung willkürlich festgelegten Stundenverrechnungssatzes vorgenommen.
...
Ich nehme an, dass du dieses Schreiben an die HUK weitergeleitet hast, denn dann gehe ich davon aus, dass die HUK einlenken wird.
Das habe ich selbstverständlich gemacht.
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 28. August 2015 um 21:36:12 Uhr:
Da ist halt die Frage was ein Premiumanbieter? Huk ja wohl nicht?
Huk ist der Aldi der Versicherungen.
Können denn nur Porsche Werkstätten eine Scheibe auswechseln? Und dass Werkstätten bei den sog. Versicherungsschäden gerne großzügig kalkulieren, sollte allgemein bekannt sein. Vergleichsweise würde ich mal bei einem freien Anbieter nach den Kosten fragen.
Dann hätte der TE gleich Werkstattbindung vereinbaren können und etliches an Beiträgen eingespart.
Ich möchte meine Fahrzeuge auch in der Markenwerkstatt repariert haben, wenn ich dafür zahle.
Dort weiß man z. B. besser, wie eventuell abzubauende Verkleidungen, ohne bleibende Schäden zu hinterlassen, demontiert werden müssen.
Ehrlich gesagt, weiss ich nicht so recht, was ich von dieser Sache halten soll.
Für mich gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Hier hat ein Azubi der Huk-Coburg einiges durcheinander gebracht (durchschnittliche Verrechnungssätze im Haftpflichtrecht mit Kaskobedingungen gemixt) - wohl eher unwahrscheinlich - oder
2. Es wird versucht, relativ kackfrech mit hanebüchener Argumentation eine Leistung zu verweigern, zu welcher man (zumindest nach meiner bescheidenen Meinung) vertraglich verpflichtet ist.
Zitat:
@Räuber schrieb am 28. August 2015 um 18:57:33 Uhr:
Ein paar Wochen später erhielt ich ein Schreiben von der HUK Coburg, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die in meiner Werkstatt angefallenen Reparaturkosten die durchschnittlich hierfür anfallenden Kosten um ca. 200 EUR überschritten haben.
Ich habe mal den Knackpunkt hervorgehoben aus dem Zitat.
Es interessiert einen feuchten Sch....eck, welche Kosten durchschnittlich theoretisch irgendwo anfallen.
Zu erstatten sind lt den (bereits zitierten) Vertragsbedingungen die erforderlichen Kosten zur Schadensbeseitigung.
Diese erforderlichen Kosten sind auch ganz konkret angefallen, nämlich in der Vertragswerkstatt des Herstellers, bei welchem die Reparatur durchgeführt wurde.
Da keine Werkstattbindung vereinbart wurde, ist es auch absolut zulässig und legitim, eine solche Vertragswerkstatt für die Reparatur aufzusuchen.
Dass die Kosten für einen Scheibentausch in der Vertragswerkstatt etwas höher sind, als z.B. bei Carglass ist sicherlich kein Geheimnis.
Aber nochmals: Es wurde keine Werkstattbindung vereinbart - und damit sind die Kosten für den Scheibentausch in der (selbst auszuwählenden) Vertragswerkstatt zu erstatten.
Ich würde hier auch nicht lang fackeln: Eine einzige Mahnung, dann die Klage.
Spätestens mit Zustellung der Klage dürfte eine rasche Regulierung erfolgen.
Ärgerlich ist eine solche Vorgehensweise für einen Betroffenen aber dennoch.
Was ist, wenn die Werkstatt jetzt tatsächlich einfach mal 200,- € auf den Scheibenpreis drauf geschlagen hat?
Ist dann die Kürzung nicht zulässig?
Die nächste Werkstatt haut dann vielleicht 500,- € drauf.
Wo darf Schluss sein? Ab wann ist eine Kürzung gerechtfertig?
Jede Werkstatt kann grundsätzlich ihre Tarife kalkulieren, wie sie lustig ist - das gilt sowohl für die Arbeitszeit, als auch für die Teilepreise (der Hersteller gibt nur UVP vor).
Somit gibt es also auch bei den Vertragswerkstätten erhebliche Unterschiede bei der Preisgestaltung (auch regional stark abhängig).
Wenn natürlich Wucherpreise verlangt werden, welche (auch im Vergleich mit anderen Vertragswerkstätten) massiv nach oben abweichen, so ist eine Nachfrage sicherlich berechtigt.
Nach den vom TE genannten Betrag (1100,00 EUR) scheint mir das aber nicht der Fall zu sein.
Letztes Jahr wurde bei meinem Fahrzeug eines Bayerischen Herstellers die Windschutzscheibe in der Vertragswerkstatt getauscht, es waren knapp 1000,00 EUR zu entrichten (welche übrigens auch anstandslos reguliert wurden).
Sich jedoch generell auf "durchschnittliche Kosten" zu berufen und mit dieser Argumentation eine Zahlung zu verweigern oder zu kürzen, ist in meinen Augen vollkommener Mumpitz und wird keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten.
Zitat:
@MalerMe schrieb am 29. August 2015 um 00:03:09 Uhr:
Was ist, wenn die Werkstatt jetzt tatsächlich einfach mal 200,- € auf den Scheibenpreis drauf geschlagen hat?
Ist dann die Kürzung nicht zulässig?
Die nächste Werkstatt haut dann vielleicht 500,- € drauf.
Wo darf Schluss sein? Ab wann ist eine Kürzung gerechtfertig?
Tweferieder und Oetteken haben es auf den Punkt gebracht, herzlichen Dank dafür.
Und Du, lieber MalerMe, unterstellst hier einen Betrugsversuch des Porsche Zentrums. Ich glaube kaum, dass die soetwas nötig haben, zumal sie die Rechnung der nicht fachunkundigen Versicherung vorgelegt haben.
Tatsache ist, dass die Firma Control Expert im Auftrag der HUK anhand eines sog. Prüfberichts mitgeteilt hat, dass der vom Porsche Zentrum in Rechnung gestellte Stundenverrechnungssatz den statistisch ermittelten durchschnittlichen Stundenverrechnungssatz insgesamt um ca. 200 EUR überschritten hat und die HUK sich auf dieser Grundlage berechtigt sieht, die Versicherungsleistung um diesen Betrag zu kürzen, so dass ich trotz vertraglich vereinbarter freier Werkstattwahl diesen Betrag zusätzlich zur Selbstbeteiligung zahlen soll.
Ich glaube kaum, dass irgendein Rechtsanwalt oder Gericht dieses Vorgehen der HUK als rechtlich zulässig ansehen wird.
Grüße vom Räuber