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Warnaufkleber für zulässige Geschwindigkeit bei Winterreifen

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 8. Dezember 2017 um 4:15

Hallo zusammen, hab mal wieder eine Frage:

Hab auf meinem W204 C180K Winterräder der Dimension 205/55/R16 91H montiert.

Im Kombiinstrument kann man ja eine Höchstgeschwindigkeit für Winterreifen festlegen, was ich auch gemacht und getestet hab.

Wenn man die Geschwindigkeit erreicht beschleunigt das Auto nicht mehr weiter und im KI erscheint:

"max. Geschwindigkeit Wintrerreifen"

oder so ähnlich. So weit so gut. Nun meine Frage:

Muss ich im Cocpit trotzdem diesen Warnaufkleber für die zugelassene Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen anbringen?

Wünsche allen MB - Fahrern schon mal einen guten Start in´s Wochenende!

Beste Antwort im Thema

Der Aufkleber ist nicht notwendig. Man sollte Gesetze schon auch lesen können, denn in StVZO §36 (5) Abs. 1 und Abs. 2 steht drin:

1.

die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird

das im KI eingestellte Limit erfüllt die Vorgabe von b) und somit ist a) hinfällig, da dort am ende ja ein oder steht.

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Nein. Die Begrenzung im tacho reicht dem TÜV aus.

Hier ein Auszug von Etikettenwissen, wonach der Aufkleber verpflichtend ist.

“Aufkleber

Um den Fahrer an die veränderte Höchstgeschwindigkeit zu erinnern, ist im Sichtfeld des Fahrers ein Aufkleber anzubringen, auf dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit erkennbar ist.

M+S Aufkleber sind meist gestaltet wie ein Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung: Ein roter Kreis in dessen Mitte eine Zahl die zulässige Höchstgeschwindigkeit angibt. Meist findet sich noch ein Schriftzug wie z.B. "M+S" oder "Winterreifen".

Um wirklich im Sichtfeld zu liegen, werden diese Aufkleber meist im Cockpit in der Nähe des Tachos oder am Lenkrad angebracht.

Bordcomputer

Bei manchen Autos lässt sich eine entsprechende Geschwindigkeitswarnung im Bordcomputer einstellen, die bei Überschreiten einen deutlichen Hinweis gibt. Diese ist aus rechtlicher Sicht nicht ausreichend.

Rechtliches

Bei Fehlen des Aufklebers droht ein Bußgeld von 5€, bei überschrittener Geschwindigkeit bis zu 25€. Außerdem wird ein fehlender M+S Aufkleber vom TÜV als "erheblicher Mangel" eingestuft, das Auto muss nach Anbringen des Aufklebers erneut zum TÜV.“

Der Aufkleber ist nach wie vor vorgeschrieben, auch wenn die V-Max durch den Tempomat eingeschränkt ist.

Zitat:

@Fatalegrande schrieb am 08. Dez. 2017 um 07:35:39 Uhr:

Bei manchen Autos lässt sich eine entsprechende Geschwindigkeitswarnung im Bordcomputer einstellen, die bei Überschreiten einen deutlichen Hinweis gibt. Diese ist aus rechtlicher Sicht nicht ausreichend.

Unseres ist ja keine simple Geschwindigkeitswarnung, sondern eine Begrenzung. Bei manchen Autos kann man nach der Warunung normal weiter beschleunigen. Denke da sollte man schon unterscheiden.

Der Aufkleber ist nicht notwendig. Man sollte Gesetze schon auch lesen können, denn in StVZO §36 (5) Abs. 1 und Abs. 2 steht drin:

1.

die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit

a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder

b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird

das im KI eingestellte Limit erfüllt die Vorgabe von b) und somit ist a) hinfällig, da dort am ende ja ein oder steht.

Zitat:

unseres ist ja keine simple Geschwindigkeitswarnung, sondern eine Begrenzung. Bei manchen Autos kann man nach der Warunung normal weiter beschleunigen. Denke da sollte man schon unterscheiden.

Das kann ich so nicht bestätigen. Ich kann nach der Geschwindigkeitswarnung sehr wohl weiter beschleunigen. Habe das im Frühjahr regelmäßig, da ich meist nach dem Räderwechsel das Umstellen im Kombiinstrument vergesse.

Beim Mopf geht das nicht mehr. Ich kann definitiv nicht mehr weiter beschleunigen, wenn mir das Limit im KI angezeigt wird. Nein, auch nicht wenn man den Kickdownknopf drückt.

Beim VorMopf ist es ebenfalls so, dass das eingestellte Winterreifenlimit nicht überschritten werden kann, auch nicht per Kick-Down (im Gegensatz zum normalen Limiter via Tempomathebel). Die Abregelung ist auch sehr deutlich zu spüren.

dann frag ich mich, wieso das bei JRefi geht. Oder er verwechselt es tatsächlich mit dem Limiter.

Themenstarteram 8. Dezember 2017 um 16:57

Danke für die Antworten!

Also lass ich den Aufkleber weg weil ich das Limit auf 200 KM/h eingestellt hab.

Schönes Wochenende an alle!

am 8. Dezember 2017 um 17:10

Oder andere Reifen. Dann muss man weniger lesen und überlegen...;)

Ich sag auch mal Danke für die Erinnerung. Ich musste erst mal schauen, wie schnell mein 180er überhaupt ist. Und ich musste doch tatsächlich den Limiter für den Winter aktivieren. Für 91H ist die Kiste glatt zu schnell.

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