Wann verfällt TÜV nach Abmeldung
Hallo zusammen,
zunächst - bitte nicht böse sein, falls die Frage hier nicht hergehören sollte ....
Also, mein Passat ist nun seit Januar abgemeldet, hat noch TÜV bis 11.2011
Meine Frage - wie lange darf ein Auto abgemeldet sein, ohne das der TÜV verfällt und eine Vollabnahme fällig wird??
Mir schwebt noch waage in Erinnerung das es früher so war, wenn ein Auto mit Tüv (oder ohne) länger wie ein Jahr abgemeldet ist, muss man automatisch zur Vollabnahme.
Ach so zweite Frage: Wie lange müsste ich den Passati anmelden das (falls vorhanden) die Frist von Vorne beginnt??
Wäre Euch dankbar, wenn ich hier (wie immer sonnst) eine Antwort bekommen könnte.
Schöne Grüße
Andreas
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nosdriver
Tacho,
Lesen:
STVO
Da stehts unter 2.3 und 2.4
Rückdatierung is vom Gesetzesgeber vorgeschrieben.
P.S.:Gür den §21 is bei uns im Osten die Dekra zuständig jeder andere TÜVer sagt dazu Nein es sei denn ihm ist sein Job egal...
MfG
kleine beispiel damit du siehst das die regelung NIE funktionieren kann:
ich überziehen meinen tüv um 1 jahr. nun melde ich mein auto ab (und verkaufe es z.b.). dann gehts zum tüv um eine neuzulassung zu beantragen mit kkz, 06er nummer oder auf nem trailer. tüv bestanden und wie lange? genau! 2 jahre. selbst in diesem einfach beispiel wird nix zurückdatiert. und das im übrigen bundesweit.
und weil du so nett gepostet hast: http://www.tuv.com/de/...ie_gueltigkeit_der_neuen_pruef_plakette_.html
interesant ist DER LETZTE SATZ! also net immer alles nachplappern was man so in der autobild liest 😉
Wenn das Auto abgemeldet und der TÜV neu ist, dann ist ja wohl klar, dass nicht zurückdatiert wird. 🙄🙄🙄🙄 Das beispiel war ja wohl sehr dümmlich.
Zitat:
Original geschrieben von UURRUS
Wenn das Auto abgemeldet und der TÜV neu ist, dann ist ja wohl klar, dass nicht zurückdatiert wird. 🙄🙄🙄🙄 Das beispiel war ja wohl sehr dümmlich.
das sollte ja auch nur verdeutlichen das die aussage "tüv wir immer zurück datiert" hinfällig ist.
Es ging um zugelassene Fahrzeuge und nicht um abgemeldete.
Ähnliche Themen
falsch...es ging in meinem posting darum das man GRUNDSÄTZLICH zurückdatiert. und das ist schlichtweg falsch!
Dsa Thema "Zurückdatierung" scheint ja schwer eindeutig zu klären sein; hier wurde auch schon im Forum "Verkehr & Sicherheit" ausgiebig diskutiert:
http://www.motor-talk.de/.../...m-thema-hu-und-zulassung-t2920160.html
Wenn ich ein Fahrzeug anmelden möchte, welches kein TÜV mehr hat, dann informier ich mich als erstes mal bei der Zulassungsbehörde, ob die nicht in der Lage dazu sind, ungestempelte Kennzeichen rauszurücken, welche später vervollständigt werden. Dann hab ich nicht den Heckmeck mit dem Kurzzeitkennzeichen, organisieren von 06er oder Trailer...