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Felgen eintragen - aber wie - TÜV sagt nein !

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 19:49

Habe das Problem, daß ich mir anstatt neue Reifen, bei eBay nach gebrauchten Felgen MIT Reifen gucken wollte ! Habe mir gedacht ich mach mal 17 Zöller drauf ! Für meinen Passi mir Reifen 205/40/17 - 4-Loch. Müßte eigendlich passen. Bei den meisten Felgen sind aber keine ABE oder Gutachtens mehr dabei. Aber meistens steht da ne KBA-Nr auf den Felgen. Das sollte doch eigendlich ausreichen für ne Eintragung-oder.

 

Na, ja, bovor ich geboiten habe, bin ich sicherheitshalber mal zum TÜV gerammelt und hab nachgefragt, wie das überhaupt abläuft.

Also - Ich habe ihn gesagt, daß ich mir 17 Zoll, oder halt auch 16 Zoll kaufen will, mit Reifen, ob er sie mir einträgt ?

Dann fing er an, ist eigendlich kein Problem wenn ich ein Gutachten oder ne ABE dafür habe- ABER - selbst wenn ich ein Gutachten habe.........

...... fragte er : Ist das Auto denn Tiefergelegt ? - Ja !

Hat es ein Sportlenkrad ? - Ja !

Dann trage ich Dir die Räder eh nicht ein, oder Du mußt eine KOMPLETTE NEUABNAHME machen und die kostet einiges mehr als die Räder kosten würden ! D.h. ich muß alles, was ich bisher eingetragen habe, nochmal neu abnehmen und eintragen lassen !

WAS IST DAS FÜR EIN SCHWACHSINN !!!!????!!!!

Ich habe jetzt die G60 Felgen mit 6,5J 15 Zoll und 205/50/15er Reifen drauf ! Wenn ich doch jetzt 17 Zöller mit 205/40/17 draufmache, ändert sich doch an den Dimensionen nichts - ODER WIE IST DAS ????

 

Kann mir da einer weiter helfen !!!

 

Wie habt Ihr 16er oder 17er Räder eingetragen bekommen ?

 

Gruß.....passat35ifahrer

 

 

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39 Antworten

Sicherlich mußt du ne Einzelabnahme machen, wenn du Räder Fahrwerk und Lenkrad hast. Das ist ganz normal. Wenn nichts schleift, dann ist das aber auch kein Problem. Du solltest nur auf die Traglast der Felge achten. Also vor dem Kauf nach der KBA Nummer googeln. ;)

Hast du überhaupt mal in die Gutachten zum Lenkrad und dem Fahrwerk geguckt... da sollte doch schonmal einiges zu den erlaubten Rad/Reifenkombinationen stehen... und dann funktioniert es so wie UURRUS schon geschrieben hat, wenn es nicht grundsätzlich durch die beiden Gutachten untersagt ist.

 

Matze

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 20:18

Für ne Eintragung bezahlt man eigendlich so um die 40 Euro beim Tüv. Für ne Einzelabnahme hat er mir gesagt, kann ich bei meinem Auto schonmal bei Fast 400 Euro liegen. Das ist doch nicht normal - oder ?

Dann überlegt dir doch einfach mal was du da vor hast... die 17'' gehen ohne das Umlegen der Kanten und dem Ziehen der Kotflügel bei einer Tieferlegung sowieso nicht beim Nasenbär.

Also kannst du dir vielleicht auch vorstellen was er alles prüfen wird, damit es auf der Bahn nicht plötzlich zu einem Reifenplatzer kommt, nur weil jemand der Meinung ist man könnte alles einfach so verbauen. ;)

jep, ich musste meine vorderen Kotflügeln regelrecht "vergewaltigen", damit bei meiner Tieferlegung auch die 7,5x16 ET 25 mit 215/40 R 16 reinpassen! jez schleift nix mehr... aber so ohne weiteres geht das nich!

am 6. Juni 2010 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von passat35ifahrer

Für ne Eintragung bezahlt man eigendlich so um die 40 Euro beim Tüv. Für ne Einzelabnahme hat er mir gesagt, kann ich bei meinem Auto schonmal bei Fast 400 Euro liegen. Das ist doch nicht normal - oder ?

So ein Blödsinn! Meine Abnahme der 18 Zöller trotz Tieferlegung und Einzelabnahme hat auch nur 45€ gekostet! Und wenn Du ne Servolenkung drin hast, ist das mit dem Lenkrad eh so ziemlich Wurst!

 

Ich schlage vor, mal zu nem anderen TÜV oder so zu fahren!

 

Themenstarteram 6. Juni 2010 um 20:52

Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, daß das so teuer sein soll, hat er aber wirklich gesagt. Er hat gesagt, daß ich mir dann die vorherigen Eintragungen sparen konnte ! Die sind aber nach und nach dazu gekommen ! Und jetzt soll ich nochmal alles eintragen lassen ? Ohne Eintragung rumfahren ist nichts für mich, da ich öfters mal mit den Wagen fahre, und wenns mal knallt, will ich dann nicht wirklich dumm da stehen ! Trotzdem Danke schonmal ! Ich werde mir mal bei einen anderen Tüv Infos holen ! Vielleicht sagt der was anderes !

am 6. Juni 2010 um 20:55

So einen Schwachsinn hab ich ja noch nie gehört, wechsel besser gleich den TÜV! :D:D:D

Die vorherigen eintragungen bleiben erhalten, nur musst du durch den kram mit lenkrad und fahrwerk halt auflagen erfüllen...(servolenkung, freigängigkeit der Rad/Reifenkombi)

Wenn du die erfüllst, dann steht der Eintragung nix im Wege!

Und vom preis her...da sagen die einen utopische zahlen und die anderen sagen kleine Werte! Frag bei ein paar Prüfstellen nach und gut!

Würd auch mal zu ner anderen fahren.

Musste demletzt Räder abnehmen lassen und hab für ne Rad/Reifenkombi, die so mit der Felge nicht getestet wurde, 163,50 gelatzt. Der Prüfer musste wohl ne KBA Abfrage machen, dazu noch war er ne Weile beschäftigt. Einzelabnahme ist individuell vom Fahrzeug abhängig.

o unterschiedlich  sind  die tüvs  :D

 

einzelabnahme  Gewindefahrwerk  und  Rad Reifenkombi   16 zoll und 215/ 40 r16   =44,50

 

auf  die nachfrage  mit 18 ner  meinte  er lappidar  wenn ich in 2 stunden  schaffe  mit aufgezogenen  215 ner  herzukommen  trägt er sie mir direkt mit ein . :rolleyes:  der sack  es  war schon 16:30  :D  so  entspannt kann es sein .  zuvor  bin ich 5 mal zu so einem Honk gelaufen  der  mir  die ganze  zeit den Kompressor  wegen dem  Fahrwerk nicht eintragen wollte

 

An den TE  welche  Tieferlegung hast du  bzw   was steht im Gutachten des Fahrwerks

 

also  die Generalaussage   die hier  gemacht wurde  ,daß  mit 17 zoll prinzipiell Kanten umgelegt werden müssen und  gezogen werden muss  ist  so nicht haltbar und  mal eben so aus der hüfte geschossen .

 

Bleistift :  H&R  fahrwerk  wenn die Serien bereifung in Breite  und raddurchmesser  beibehalten wird   steht selbst im  Gutachten: nur  geignete Radabdeckung sicherstellen und Freigängigkeit  sicherstellen .

 

17 Zoll sind  nur  die Felgen  der Durchmesser  darf ja  garnicht sonderlich groß  abweichen

 

der  Abrollumfang  darf nur minimal  abweichen   daraus  ergibt auch nur geringer  durchmesser  unterschied   denn du sicherstellen musst.  und  darum geht es  ja

 

entscheident ist  die  Reifenbreite  und  die  Einpresstiefe .  steht  die  chose  aus  der hütte   musst du halt solange  dran basteln  bis  sie  wieder im radhaus  steht   wenn nicht dann nicht .

 

 

wenn das rad  eintauchen kann  und  du nicht gerade  70 bis  100mm   die  karre  tiefergelegt hast und  da  überhaupt nix  aufschneiden kann  geht  das  bei den von dir geschriebenen   Dimensionen   auch   auch wenn es beim nasenbär  was enger ist im vorderen Radhaus  ist  .  das  kannst  du  ja  theoretisch auch rauskupieren in dem betreffenden Bereich  und nur  vorne und hinten stehen lassen

 

also  welche  Felgenbreite hast du bei welcher  ET

 

 

wechsel  den tüv  habe ich auch gemacht  und  der hat sich noch nicht mal  die Mühe  eines  Verschränkungstest gemacht geschweige  denn sich in die Karre  setzen und lustige  kreise  fahren . er hat gesehen  an den reifen  waren sogar  noch die Nippel  an der Flanke  und gut war :D ich habe  selber  gestaunt und blöd  aus der wäsche  gekuckt  und  mir  schon allemöglichen Märchen  ausgedacht .

Themenstarteram 7. Juni 2010 um 9:05

Wie schon erwähnt fahre ich die 15 Zoll-G60 Original-VW-Felgen mit 205/50/15er Reifen drauf. Das es 6,5J sind weiß ich schon aber ET-keine Ahnung. Die sind auch eingetragen worden vom Vorbesitzter, Wahrscheinlich gleich von Werk aus sogar !

Wenn ich mir jetzt 17er kaufen würde mit AUCH 205 Reifen (wären dann 205/40/17er), dürfte da doch auch nichts schleifen, denn tut es ja jetzt auch nicht bei 205ern. Die Dimensionen des RADES ändern sich doch da nicht, deswegen verstehe ich den ganzen Aufstand nicht. Das einzige was mir einleuchtet ist halt mit der ET bzw. 6,5 oder 7,5 usw. aber da kann man ja dann danach auch ne passenden Felgensatz suchen bei eBay ! Wichtig ist mir nur, was ich nicht so ganz Verstehe, warum da alles neu geprüft werden muß, bis jetzt paßt ja auch alles Rad, Reifen, Lenkung usw. Was wollen die da groß prüfen, wenn die Dimensionen des Rades im Prinzip die gleichen sind. Kostet es eigendlich auch etwas, wenn man nur ne KBA der Felgen hat, d.h. keine ABE oder Gutachten, denn das habe ich den TÜV leider nicht gesagt ! Gruß....passat35ifahrer

das  die  ne  abnahme  machen müssen  wenn  du die  Felgen wechselst  sollte  einleuchtend  sein und  auch berechtigt .

 

Mit  der KBA  Abfrage    ist unterschiedlich hatte  schon einen Tüver  der dafür  nix genommen hatte   und  ein anderer   schon  kleinen Obulus . wenn du dir  die ausdrucken lässt  kostet es auf alle Fälle  kohle  da  sie es ja auch beglaubigen

 

aber  die ganze  geschichte  sollte  kein 50  euro kosten  wenn die Felgen für den Passat  ein Gutachten besitzen .

 

noch ein beispiel   Räder  waren schon eingetragen und du legst tiefer   dann musst auch nur  die tieferlegung mit bestehender eintragung für die felgen überprüfen lassen

 

andersrum genauso  Felge  nur  auf bestehende zugelassene Tieferlegung überprüfen

 

also  noch mal  zusätzlich  ne  einzelabnahme  für  die Tieferlegung zusätzlich machen wollen  ist Fragwürdige praxis  .  Wechsel  die Prüfstelle  ;)

 

was  sagt  dein Gutachten   da sind  die maximalen Dimensionen  der radreifen kombi incl  auflagen   für  den maximalen felgendurchmesser  aufgeführt .  steht da  16 zoll ende  gelände  wird  es wirklich teuer.

 

eins  solltest  du verstehen  der Reifen leitet  seine  Belastung  am Felgenhorn in die Felge  ein

 

und   der  "hebelarm"  ist nun mal  dann ein anderer   wenn du statt 15  17 zoll einsetzt .  ergo  werden  andere  Belastungen    an  verschraubungen auftreten  in bezug  auf  zugbelastungen und scherlasten.

 

es  geht ja  nicht nur  um statische  belastungen    sonder  auch  auf Biegemoment belastung für  die Flansch  Verschraubung  der nabe  und  andere  dynamiche  Belastungen  etc 

 

ganz  so  simple  ist  das auch nicht mit Traglasten   ( dieser begriff ist für  den laien Irreführend )

 

ist ja nicht so das dein auto  nur auf den rädern steht :D und auch nicht das es direkt zusammenbricht wenn du die traglast überschreitet  sondern es gibt nur an  bei welchen werten die in der BRD geforderten sicherheiten  zu gewährleisten

naja ich hab auch nur 42 euro für die einzelabnahme einer felge gezahlt die nur n gutachten für n komplett anderes auto hatten.

aber das liegt durchaus auch an der prüfstelle. der gute schnitt für so ne "am stück abnahme" würd ich so auf 80-100euro schätzen. und ja der prüfer hat natürlich recht. fahrwerk, felgem, lenkrad und eventuell spurplatten sind nur am stück einzutragen. ggf vorhande abe´s verlieren ihr gültigkeit!

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