ForumPassat B3 & B4
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B3 & B4
  7. Wann verfällt TÜV nach Abmeldung

Wann verfällt TÜV nach Abmeldung

VW Passat 35i/3A
Themenstarteram 9. Oktober 2010 um 17:35

Hallo zusammen,

zunächst - bitte nicht böse sein, falls die Frage hier nicht hergehören sollte ....

 

Also, mein Passat ist nun seit Januar abgemeldet, hat noch TÜV bis 11.2011

Meine Frage - wie lange darf ein Auto abgemeldet sein, ohne das der TÜV verfällt und eine Vollabnahme fällig wird??

 

Mir schwebt noch waage in Erinnerung das es früher so war, wenn ein Auto mit Tüv (oder ohne) länger wie ein Jahr abgemeldet ist, muss man automatisch zur Vollabnahme.

 

Ach so zweite Frage: Wie lange müsste ich den Passati anmelden das (falls vorhanden) die Frist von Vorne beginnt??

 

Wäre Euch dankbar, wenn ich hier (wie immer sonnst) eine Antwort bekommen könnte.

 

Schöne Grüße

Andreas

Ähnliche Themen
21 Antworten

TÜV ist alle 2 Jahre fällig also hat das Auto auch so lange TÜV. Eine Vollabnahme gibt es nicht mehr. Wenn der TÜV abgelaufen ist, dann einfach neu machen.

Themenstarteram 9. Oktober 2010 um 18:08

Guten Abend UUrrus,

 

vielen Dank für Deine Antwort. Also brauch ich mir keine Sorgen machen klasse, weil ich bin gerade dabei, den Passati etwas aufzuarbeiten und werde ihn so ca März erst wieder anmelden.

Nein, mußt dir keine Gedanken machen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS

TÜV ist alle 2 Jahre fällig also hat das Auto auch so lange TÜV. Eine Vollabnahme gibt es nicht mehr. Wenn der TÜV abgelaufen ist, dann einfach neu machen.

doch Vollabnahme ist nach wie vor erforderlich...allerdings erst nach 7 Jahre...also alles im grünen bereich...

george.

Zitat:

Original geschrieben von PKGeorge

Zitat:

Original geschrieben von UURRUS

TÜV ist alle 2 Jahre fällig also hat das Auto auch so lange TÜV. Eine Vollabnahme gibt es nicht mehr. Wenn der TÜV abgelaufen ist, dann einfach neu machen.

doch Vollabnahme ist nach wie vor erforderlich...allerdings erst nach 7 Jahre...also alles im grünen bereich...

george.

richtig...früher 2 jahre, heute 7 jahre abgemeldet -> vollabnahme.

So ne Nebenbeifrage. Wenn Juli Tüv fällig ist, ich aber erst im September Tüv machen lasse, wird der Stempel ja rückwirkend auf Juli eingetragen. Wie ist das bei einer Abmeldung von zb. einem halben Jahr??

Häää?????? Wenn du ein Auto anmelden willst, welches keine gültigen TÜV besitzt, dann mußt du vorher TÜV machen und der gilt ab dem Monat der Abnahme. :confused::confused::confused:

Hallo bis letztes jahr war es so das wenn der tüv sagen wir ma im august fällig war du aber erst im oktober hin gefahren bist wurde auch wieder august geklebt.

jetzt ist es so das du auch oktober geklebt bekommmst wenn im august schon ende war.

und wenn der karren abgemeldet ist musst du erst neu tüven und dann kansten anmelden.also rote nummern oder kurzzeitkennzeichen.

Zitat:

Original geschrieben von schascha1981

Hallo bis letztes jahr war es so das wenn der tüv sagen wir ma im august fällig war du aber erst im oktober hin gefahren bist wurde auch wieder august geklebt.

jetzt ist es so das du auch oktober geklebt bekommmst wenn im august schon ende war.

und wenn der karren abgemeldet ist musst du erst neu tüven und dann kansten anmelden.also rote nummern oder kurzzeitkennzeichen.

JEIN!

das is nämlich "bundesland tüv" sache. im saarland wird nämlich NICHT zurückdatiert ;) in badem württemberg dagegen schon.

Zitat:

Hallo bis letztes jahr war es so das wenn der tüv sagen wir ma im august fällig war du aber erst im oktober hin gefahren bist wurde auch wieder august geklebt.

jetzt ist es so das du auch oktober geklebt bekommmst wenn im august schon ende war.

Ja das wollte ich wissen.

Zitat:

das is nämlich "bundesland tüv" sache. im saarland wird nämlich NICHT zurückdatiert ;) in badem württemberg dagegen schon.

Widerspricht sich alles. Also wird bei uns in BW trotzdem zurückdatiert?

Tacho,

wenn ich den Tüv überziehe dann wird rückdatiert geklebt.

Alle anderen Aussagen dazu sind Bullsh*t.

Kein Tüver der klar bei Verstand ist klebt dir ne Plakette ,wenn du mehrere Monate überfällig bist,auf den letzten gültigen Monat.

Einfach mal Freund Google dazu befragen....

MfG

Zitat:

Original geschrieben von nosdriver

Tacho,

wenn ich den Tüv überziehe dann wird rückdatiert geklebt.

Alle anderen Aussagen dazu sind Bullsh*t.

Kein Tüver der klar bei Verstand ist klebt dir ne Plakette ,wenn du mehrere Monate überfällig bist,auf den letzten gültigen Monat.

Einfach mal Freund Google dazu befragen....

MfG

FALSCH!

es gibt nicht "den tüv" sondern tüv sud/ nord/ hessen/ und was weis ich noch alles. und ALLE sind verschieden!

in baden württemberg:

tüv 10/10 abgelaufen und 12/10 gemacht -> plakette wird auch 10/12 zurückdatiert.

saarland:

tüv 10/10 abgelaufen und wird 12/10 gemacht -> plakette wird 12/12 geklebt.

und noch n beispiel: in hessen ist die eintragung per §21 GANZ anders als in baden württemberg. es macht da jede bude was anderes.

Tacho,

Lesen:

STVO

Da stehts unter 2.3 und 2.4

Rückdatierung is vom Gesetzesgeber vorgeschrieben.

P.S.:Gür den §21 is bei uns im Osten die Dekra zuständig jeder andere TÜVer sagt dazu Nein es sei denn ihm ist sein Job egal...

MfG

Ich habe aber auch schon davon gehört, daß diese Praxis regional unterschiedlich gehandhabt wird!

 

Da hat der Onkel mal Recht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B3 & B4
  7. Wann verfällt TÜV nach Abmeldung