Wann möchte ein VT erkennbar die Straße an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren?

Die StVO schreibt dazu:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".

Jetzt lese ich öfters von durchgefallenen Prüflingen in Führerscheinprüfungen, die wohl wegen mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Leuten am Fußgängerüberweg durchgefallen sind. Für mich ist das aber kein erkennbar Überqueren wollen der Straße und aus meiner Sicht ist es auch kein Fehler an solchen Leuten vorbei zu fahren. Laut StVO müsste ich nichtmal unbedingt langsamer werden, weil dort ja klar steht dass ich erst dann mit äußerster Vorsicht an den Fußgängerüberweg heranfahren darf, wenn jemand diesen erkennbar benutzen möchte.

Oder muss/soll ich erstmal alle zu Fuß gehenden im Umkreis von 5m um den Überweg herum unter pauschalen Straßenüberquerungsabsichtsverdacht stellen? Aber das wäre ja nicht mehr "ich muss anhalten wenn jemand erkennbar die Straße überqueren möchte" sondern schon mehr ein "ich darf erst weiter fahren, wenn niemand mehr die Straße überqueren möchte".

159 Antworten

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 8. Mai 2025 um 15:18:46 Uhr:



Das stimmt einfach nicht… aus dem ADAC-Link, der auf S. 1 gepostet wurde:

Ohne Angabe einer Quelle ist das zunächst einmal nur die Meinung des ADAC...

Wenn jemand, mit oder ohne Smartphone vor der Nase, auf den Überweg zumarschiert reicht mir das, um dessen Überquerungsabsicht zu erkennen.

Natürlich ist es für die Gesundheit zuträglicher, sich vorher zu vergewissern dass die Autos auch anhalten. Ich wüsste aber bisher nicht, dass das auch in einen Gesetzestext gegossen ist.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 17:00:19 Uhr:


Ohne Angabe einer Quelle ist das zunächst einmal nur die Meinung des ADAC...

Wenn jemand, mit oder ohne Smartphone vor der Nase, auf den Überweg zumarschiert reicht mir das, um dessen Überquerungsabsicht zu erkennen.

Dann hätte ich auch gerne eine Quelle für die Behauptung „Und ja: am Zebrastreifen darf der Fußgänger ohne nach links und rechts zu schauen die Fahrbahn überqueren.“

Und von „auf den Überweg zumarschieren“ war ja eben nicht die Rede (das wäre ja recht eindeutig), sondern es wurde ja eben der Fall genannt, daß jemand, evtl. ins Handy starrend, mit dem Rücken zur Fahrbahn steht - und sich plötzlich unvermittelt umdreht und ohne zu schauen auf den Zebrastreifen tritt.

Weitere Quellen, die das auch so sehen:

Fakt ist, bei solchen Unfällen wird die Schuld meistens geteilt. Autofahrer müssen Fußgängern den Vorrang zwar einräumen, jedoch nicht uneingeschränkt bzw. pauschal. Der Fußgänger muss durch sein Verhalten, zum Beispiel Blick-Kontakt oder Handzeichen, seine Überquerübungsabsicht deutlich machen. Wer unvermittelt die Straße überquert, trägt beim Zusammenprall mindestens eine Teilschuld.“
https://www.fuehrerscheine.de/.../

Aber auch die Fußgänger haben einige Dinge zu beachten. So dürfen sie nicht blindlings darauf vertrauen, dass sie gefahrlos über die Straße gehen können: Bevor sie den Zebrastreifen nutzen, müssen sie sich vergewissern, dass das sich nähernde Fahrzeug auch anhält, erläutert die GTÜ. Dafür reicht die Geschwindigkeitsverringerung allein nicht. Und Fußgänger an Zebrastreifen dürfen ihr Vorrecht auch nicht erzwingen, indem sie beispielsweise einfach auf dem Zebrastreifen mitten in den Verkehr laufen.“
https://m.focus.de/.../...-fussgaenger-und-radfahrer_id_201347770.html

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 8. Mai 2025 um 17:16:42 Uhr:



Dann hätte ich auch gerne eine Quelle für die Behauptung „Und ja: am Zebrastreifen darf der Fußgänger ohne nach links und rechts zu schauen die Fahrbahn überqueren.“

Zeig mir die Passage in der StVO, wo das anders steht. Dort steht, dass die Absicht erkennbar sein muss. Und das ist sie für jeden normal denkenden Menschen schon dadurch, dass jemand strammen Schrittes auf den Überweg zuläuft.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 8. Mai 2025 um 16:55:30 Uhr:


Ich frage mich aber: Welchem Autofahrer bricht es einen Zacken aus der Krone sich (sehr) langsam einem Zebrastreifen zu nähern wenn sich ein Fußgänger in unmittelbarer Nähe dessen aufhält. Egal ob er in die Luft, auf den Boden oder sonst wohin guckt oder meinetwegen auch mit dem Rücken zur Fahrbahn steht ?!
Ja, im Zweifel hält man eben sogar an.
Macht der Fußgänger dann keine anstalten kann ich dann immer noch problemlos weiterfahren

Die Frage kann auch andersrum gestellt werden insbesondere weil die Fußgänger aus der schwächeren Position in die Situation kommen und selbst wenn die Rechtsprechung Fußgängerfreundlich sein sollte, hat der Fußgänger nichts davon, wenn er sein "Recht" durch irrationales Verhalten durchsetzt. Auch hier kommt der Vergleich mit dem Zacken zum Tragen.

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Ja, ein Fußgänger wird sich absichtlich nicht selbst gefährden und wird rechtzeitig stehen bleiben.

Jedenfalls ist ein Verhalten, so wie der die sich das wünscht…

Zitat:

Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".

…nicht notwendig.

Auch bei einem Fußgänger zielstrebig schräg oder im rechten Winkel direkt auf einen Fußgänger zuläuft, ist erkennbar, dass der über den Fußgängerüberweg gehen möchte. Um es aber nochmals zu betonen, bleibt der Fußgänger selbstverstandlich stehen, wenn das KFZ doch nicht anhält.

Was spricht gegen so ein Verhalten eines Fußgängers.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 18:06:22 Uhr:



Die Frage kann auch andersrum gestellt werden insbesondere weil die Fußgänger aus der schwächeren Position in die Situation kommen und selbst wenn die Rechtsprechung Fußgängerfreundlich sein sollte, hat der Fußgänger nichts davon, wenn er sein "Recht" durch irrationales Verhalten durchsetzt. Auch hier kommt der Vergleich mit dem Zacken zum Tragen.

Naja, weil der "Stärkere" eben mehr Rücksicht auf den "Schwächeren" zu haben hat.
Zebrastreifen finden sich zudem ausschließlich innerhalb geschlossener Bebauung, sprich Städten. Da sollten meiner Meinung nach Fußgänger generell viel mehr "Rechte" haben oder berücksichtigt werden und da haben wir/die Autofahrer schlicht und einfach zurück zustecken. Ansonsten dürfte, früher oder später (dann eher früher) Autos auf dem harten Weg verbannt werden. Wenn ich hier lese denke ich mir: Jo, dann vollkommen zu Recht.
Wie geschrieben bricht es keinem Autofahrer auch nur im Ansatz einen Zacken aus der Krone sich langsam anzunähern und notfalls auch anzuhalten.

Nicht einen einzigen Grund gibt es der dagegen spricht.

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 8. Mai 2025 um 20:42:34 Uhr:


Naja, weil der "Stärkere" eben mehr Rücksicht auf den "Schwächeren" zu haben hat.
Zebrastreifen finden sich zudem ausschließlich innerhalb geschlossener Bebauung, sprich Städten. Da sollten meiner Meinung nach Fußgänger generell viel mehr "Rechte" haben oder berücksichtigt werden und da haben wir/die Autofahrer schlicht und einfach zurück zustecken. Ansonsten dürfte, früher oder später (dann eher früher) Autos auf dem harten Weg verbannt werden. Wenn ich hier lese denke ich mir: Jo, dann vollkommen zu Recht.
Wie geschrieben bricht es keinem Autofahrer auch nur im Ansatz einen Zacken aus der Krone sich langsam anzunähern und notfalls auch anzuhalten.

Nicht einen einzigen Grund gibt es der dagegen spricht.

Das ist ein Irrtum, dass der Stärkere mehr Rücksicht auf den Schwächeren haben sollte. Ich sehe es so, dass der Fußgänger "mein" Bereich betritt und deshalb auf die Autofahrer achten muss und nicht umgekehrt. Am liebsten sind mir die, die mit voller Absicht in Zeitlupentempo die Straße überqueren.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:54:29 Uhr:



Das ist ein Irrtum, dass der Stärkere mehr Rücksicht auf den Schwächeren haben sollte. Ich sehe es so, dass der Fußgänger "mein" Bereich betritt und deshalb auf die Autofahrer achten muss und nicht umgekehrt. Am liebsten sind mir die, die mit voller Absicht in Zeitlupentempo die Straße überqueren.

Ich persönlich halte schon die Ansicht dass es "dein Bereich" ist für falsch. Letztendlich gehört die Straße allen. Zumal diese im städtischen Bereich von allen gleichermaßen bezahlt werden, ob Sutofahrer, Radfahrer oder Fußgänger. Dennoch wird der Autofahrer, trotz allem, massiv "übervorteilt". Da kann man durchaus erwarten dass dieser hier auch mal minimal zurück steckt.

Aber gut. Dann ist es zumindest ja schon mal begrüßenswert das Kommunen jetzt bei Gehweg-Parkern radikal durchgreifen. Ohne Rücksicht. Dann hoffentlich auch bei jenen Autofahrern die Radstreifen befahren oder auf diesen halten/parken. Ist schließlich "deren" Bereich. Hier sollten die Bußgelder massiv steigen.
Ist ja ganz in deinem Sinne.

Zebrastreifen gibt es nicht nur im städtischen Bereich. Da sind die eher selten. Meist hat man da ja Ampeln.
Häufig gibt es sie zum Beispiel in der Nähe von Schulen. Da natürlich kombiniert mit Tempo 30 und weiteren Warnschildern.
Oder auch in Wohngebieten. Auf Schulwegen stehen die Schulweghelfer oft eben genau an den Überwegen. Um was zu tun? Na die Kinder sicher hinüberführen, indem sie Signale an die Autofahrer geben.

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 8. Mai 2025 um 21:35:57 Uhr:


Auf Schulwegen stehen die Schulweghelfer oft eben genau an den Überwegen. Um was zu tun? Na die Kinder sicher hinüberführen, indem sie Signale an die Autofahrer geben.

Und wenn dort keine Helfer stehen, müssen sich Fußgänger an den Zebrastreifen stellen und darauf warten, bis ein Fußgänger sie gnädig über den Fußgängerüberweg lässt? Nö, mit mir nicht, ich gehe bestimmt auf den Fußgängerüberweg zu, so dass der Führer eines KFZ meine Absicht eindeutig erkennen kann, dass ich den Fußgängerüberweg überqueren möchte, so eindeutig, dass er damit rechnen muss, dass ich einfach drüber laufe.

Bis auf ganz wenige Ausnahmen halten dann die KFZ-Führer an. Wenn nicht, dann bleibe ich halt vor dem Fußgängerüberweg stehen.

Ich bin ganz klar der Meinung, dass der Autofahrer die größere Verantwortung trägt, dass an einem Fußgängerüberweg nichts passiert, denn der KFZ-Führer musste extra eine Ausbildung in dem Bereich machen, wie man Gefahren erkennt und vermeidet, der Fußgänger braucht so eine Ausbildung nicht und insbesondere Kindern haben in diesem Bereich mangelhafte Erfahrungen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 17:25:50 Uhr:


Zeig mir die Passage in der StVO, wo das anders steht.

Nee, so läuft das nicht. 😁 Wer eine Behauptung aufstellt, muss sie belegen.

Nicht alle anderen ihm, daß es nicht so ist. 😉

Aber hier dennoch ein paar Urteile als Belege…

https://www.iww.de/.../...sie-sich-ihr-vorrecht-nicht-erzwingen-n79564

https://www.lexika.de/.../

https://nrwe.justiz.nrw.de/.../6_U_39_03urteil20030714.html

https://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=3896

Hast du dir deine Links mal durchgelesen?

Wenn ein Fahrzeug auf einen Fußgängerüberweg einen Fußgänger anfährt, bekommt er die Hauptschuld (70/75%te Haftungsquote), wenn der Fußgänger einfach über dem Fußgängerüberweg latscht, aber vom Fahrer des Fahrzeugs erkennbar war, dass der Fußgänger eine Überquerungsabsicht hat.

Ist diese Überquerungsabsicht nicht erkennbar (Fußgänger läuft parallel zur Straße, schlägt einen Haken, um plötzlich über den Fußweg zu laufen), selbst dann hat der Führer des Fahrzeugs noch eine Haftungsquote von 50%

Gruß

Uwe

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 8. Mai 2025 um 16:22:40 Uhr:


Ich schlage dir vor, genau das zu tun. Du interpretierst da was rein, was nicht da steht.
Der Zebrastreifen gehört zur Fahrbahn, nicht zum Gehweg.

"...das Überqueren ermöglichen..."

Wenn ein Fußgänger irgendwie, ganz vielleicht den Zebrastreifen möglicherweise benutzen möchte, muss der Autofahrer (Radfahrer auf der Fahrbahn übrigens auch) ihm das überqueren ermöglichen.

Fährt der Autofahrer stumpf weiter, dann ermöglicht man den Übergang nicht... und nimmt dem Fußgänger sein Recht. Das ist also durchaus als Vorang des Fußgängers zu verstehen.

Der Zebrastreifen stellt eine Schutzzone für Fußgänger innerhalb der Fahrbahn dar... Ja, er gehört zur Fahrbahn; die Benutzung ist allerdings Fußgängern vorbehalten, niemand ausser Fußgängern darf ihn (für den vorgesehenen Zweck) nutzen...

Randbemerkung: "erkennbar" ist sehr schwamming und nicht eindeutig definiert. Da niemand Gedanken lesen kann, kann man aus dem Verhalten nur schwer schließen, was jemand vorhat. Im Zweifel hat der Autofahrer dabei die A-Karte.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 9. Mai 2025 um 05:45:03 Uhr:


Wenn ein Fußgänger irgendwie, ganz vielleicht den Zebrastreifen möglicherweise benutzen möchte, muss der Autofahrer (Radfahrer auf der Fahrbahn übrigens auch) ihm das überqueren ermöglichen.

Wo steht das?
Selbstverständlich hält ein Autofahrer an, wenn jemand am Rand des Fußgängerüberwegs richtung Straße steht. Da muss man ja nichts großartig konstruieren. Aber warum sollte ein Fußgänger seine Absicht verbergen? Für mich ergibt das keinen Sinn. Mindestens Blickkontakt gehört dazu. Und gerne auch den Arm heben.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 9. Mai 2025 um 05:03:54 Uhr:


Hast du dir deine Links mal durchgelesen?

Oh Mann… 🙄 Ja, aber Du offensichtlich nicht.
Die Quotelung kann je nach näheren Umständen anders ausfallen; normalerweise ist man aufgrund der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs fast immer mit einem gewissen Anteil dabei. Solltest Du eigentlich wissen.

Außerdem ging es hier ja nur um die Behauptung von einigen hier, der Autofahrer müsse immer bedingungslos bremsen/ anhalten und der Fußgänger könne quasi blind auf den Zebrastreifen tappen - bei einem Unfall wäre dann immer der Autofahrer schuld.

Daß dem keineswegs so ist, habe ich nun durch mehrere Quellen und Urteile belegt und erwarte jetzt endlich mal Quellen/ Belege für eure abstrusen Behauptungen.

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