Wann möchte ein VT erkennbar die Straße an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren?

Die StVO schreibt dazu:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".

Jetzt lese ich öfters von durchgefallenen Prüflingen in Führerscheinprüfungen, die wohl wegen mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Leuten am Fußgängerüberweg durchgefallen sind. Für mich ist das aber kein erkennbar Überqueren wollen der Straße und aus meiner Sicht ist es auch kein Fehler an solchen Leuten vorbei zu fahren. Laut StVO müsste ich nichtmal unbedingt langsamer werden, weil dort ja klar steht dass ich erst dann mit äußerster Vorsicht an den Fußgängerüberweg heranfahren darf, wenn jemand diesen erkennbar benutzen möchte.

Oder muss/soll ich erstmal alle zu Fuß gehenden im Umkreis von 5m um den Überweg herum unter pauschalen Straßenüberquerungsabsichtsverdacht stellen? Aber das wäre ja nicht mehr "ich muss anhalten wenn jemand erkennbar die Straße überqueren möchte" sondern schon mehr ein "ich darf erst weiter fahren, wenn niemand mehr die Straße überqueren möchte".

159 Antworten

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 9. Mai 2025 um 07:45:06 Uhr:


Oh Mann… 🙄 Ja, aber Du offensichtlich nicht.
Die Quotelung kann je nach näheren Umständen anders ausfallen; normalerweise ist man aufgrund der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs fast immer mit einem gewissen Anteil dabei. Solltest Du eigentlich wissen.

Interessante Auslegung, Links, die die eigene Aussage nicht bestätigen, und dann daraus ableiten, dass sie sie sie bestägigen. 😉

Dann zeige uns doch Urteile, in denen ein Fußgänger erkennbar über den Fußgängerüberweg möchte, dann einfach rüberläuft, von einem Auto erfasst wird, und der Fußgänger die höhere Haftungsquote trägt.

Im Falle eines Unfalls ist es doch logisch, dass auch einem Fußgänger mit erkennbarer Überquerungsabsicht des Fußgängerüberwegs die geringere Teilschuld zugewiesen werden kann, denn jeder Verkehrsteilnehmer außer Kinder und alten Menschen hat sich so zu verhalten, dass ein Unfall möglichst vermieden wird. Macht er das nicht, so bekommt er eine Teilschuld zugewiesen und der Hauptverursacher die Hauptschuld am Unfall.

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 9. Mai 2025 um 07:45:06 Uhr:


Außerdem ging es hier ja nur um die Behauptung von einigen hier, der Autofahrer müsse immer bedingungslos bremsen/ anhalten und der Fußgänger könne quasi blind auf den Zebrastreifen tappen - bei einem Unfall wäre dann immer der Autofahrer schuld.

So ist es ja auch, wie deine Links zeigen, blind auf den Zebrastreifen tappen, wenn vorher die Absicht ihn zu überqueren erkennbar war, erhält der Autofahrer trotzdem in der Regel die Hauptschuld. Selbst, wenn, die Absicht nicht erkennbar war, hat der Autofahrer laut deinem Link immer noch 50% der Haftung zugewiesen bekommen.

Genau deine Beispiele zeigen, dass der Wunschauslegung des TE:

Zitat:

Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".

…ein Wunsch bleibt und nicht zu empfehlen ist, denn, wenn man einen Fußgänger auf dem Fußgängerüberweg anfährt, wird dem Autofahrer in aller Regel ein hoher Schuldanteil zugewiesen. Ehrlich, mir ist der Schuldanteil egal, ich möchte keinen Menschen anfahren und entsprechend verhalte ich mich auch, wenn ich mich mit meinem Auto einem Fußgängerüberweg nähere.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 9. Mai 2025 um 07:43:50 Uhr:


Selbstverständlich hält ein Autofahrer an, wenn jemand am Rand des Fußgängerüberwegs richtung Straße steht.

Nein, es gibt doch leider einige Autofahrer, die nicht anhalten. Ich habe weiter oben ein Beispiel genannt.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:54:29 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 8. Mai 2025 um 20:42:34 Uhr:


Das ist ein Irrtum, dass der Stärkere mehr Rücksicht auf den Schwächeren haben sollte. Ich sehe es so, dass der Fußgänger "mein" Bereich betritt und deshalb auf die Autofahrer achten muss und nicht umgekehrt. Am liebsten sind mir die, die mit voller Absicht in Zeitlupentempo die Straße überqueren.

So hat man früher tatsächlich gedacht. Zum Glück gibt es diese Auffassung heute nur noch im Zusammenspiel mit Schienenfahrzeugen, weil diese nicht die Möglichkeit haben, mal eben anzuhalten oder auszuweichen. In allen anderen Verkehrsbereichen gilt, dass der vermeintlich Stärkere (man könnte auch sagen: Derjenige mit der höheren Betriebsgefahr) entsprechend zurückstecken muss.

Übrigens ist die Stadt in erster Linie der "Bereich" der Menschen und alle Verkehrsmittel sollten so bewegt werden, dass die Menschen nicht übermäßig darunter leiden müssen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 9. Mai 2025 um 08:26:31 Uhr:


Dann zeige uns doch Urteile

Nein. Jetzt seid ihr bzw. Du mal dran.

Und was Deine Behauptungen zu meinen verlinkten Urteilen betrifft:
Du hast ganz offensichtlich ein Problem mit lesen und verstehen. 😉

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In den Verkehrsmitteln sitzen auch Menschen.

Die erhöhte Rücksichtspflicht gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern steht ja außer Frage. Aber gerade wenn im Falle des Fußgängerüberwegs die StVO von einer "erkennbaren Absicht" spricht, ist damit sicherlich nicht gemeint, dass der Autofahrer hellsehen oder Gedanken lesen können muss, sondern dass der Fußgänger seine Überquerungsabsicht auch deutlich macht.

Zielstrebig QUER zur Fahrtrichtung der Straße auf den Überweg zulaufen - kann man gelten lassen

Am Überweg stehen und durch Blickkontakt Überquerungsabsicht signalisieren - Perfekt

Parallel zur Fahrtrichtung in Richtung Überweg laufen - Urteil war ja oben verlinkt. Der Fußgänger könnte ab ca 30m vor dem Überweg anfangen mit dem Arm zu winken/blinken "ich will gleich den Überweg benutzen"

Fußgänger steht undefiniert/träumend am Zebrastreifen - langsamer werden und Fußgänger beobachten. Zeigt er keine Anstalten die Straße zu überqueren, behutsam weiter fahren.

Fußgänger steht aufs Handy schauend am Zebrastreifen - vorgehen wie beim vorherigen Beispiel. Wenn die Person so ins Handy vertieft ist, dass sie nicht mitbekommt, dass der Autofahrer ihr hätte das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen wollen, dann ist für den Autofahrer nicht von einer Überquerungsabsicht des Fußgängers auszugehen.

Fußgänger steht mit Rücken zur Fahrbahn - gleiches Verfahren wie oben. Langsamer werden und behutsam weiter wenn der Fußgänger keine Reaktion zeigt. Einladen, die Straße zu überqueren, muss und werde ich den Fußgänger bestimmt nicht.

Eine "fast" schiefgegangene Situation. Ich nähere mich einem Zebrastreifen, keine Fußgänger zusehen, plötzlich kommt ein E-Bike in grenzwertiger Geschwindigkeit aus einem Grünzug und rast über den Zebrastreifen. Konnte gaaanz knapp bremsen. Und der Fahrer schrie und gestikulierte.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:54:29 Uhr:


Das ist ein Irrtum, dass der Stärkere mehr Rücksicht auf den Schwächeren haben sollte. Ich sehe es so, dass der Fußgänger "mein" Bereich betritt und deshalb auf die Autofahrer achten muss und nicht umgekehrt. Am liebsten sind mir die, die mit voller Absicht in Zeitlupentempo die Straße überqueren.

Das ist kein Irrtum. Abgesehen von Schienenfahrzeugen muss jeweils der mit der höheren Betriebsgefahr mehr Rücksicht walten lassen. Wenn du die Straße als "deinen" Bereich ansiehst, gehe ich mal davon aus, dass du niemals auf einem Geh-/Radweg halten oder parken wirst, oder?

Bei aller theoretischer Auslegung hier, vergessen die meisten, dass jede Situation absolut individuell zu betrachten ist. Die StVO ist darauf ausgelegt, dass man immer mit Fehlern anderer rechnen muss - in alle Richtungen - und in dem Fall alles erdenkliche tun muss um einen Unfall zu verhindern. Das geht soweit, dass man vorrausschauend fahren und ggf. bremsen muss, wenn man sich nicht sicher ist, ob der andere einen Fehler machen könnte.

Zitat:@Pepe Mod schrieb am 9. Mai 2025 um 09:58:40 Uhr:

Eine "fast" schiefgegangene Situation. Ich nähere mich einem Zebrastreifen, keine Fußgänger zusehen, plötzlich kommt ein E-Bike in grenzwertiger Geschwindigkeit aus einem Grünzug und rast über den Zebrastreifen. Konnte gaaanz knapp bremsen. Und der Fahrer schrie und gestikulierte.

Genauso erlebe ich das beinahe täglich hier in Bielefeld!

Zitat:@Pepe Mod schrieb am 9. Mai 2025 um 09:58:40 Uhr:

plötzlich kommt ein E-Bike in grenzwertiger Geschwindigkeit aus einem Grünzug und rast über den Zebrastreifen.

Unabhängig von seiner Geschwindigkeit muss der Radfahrer vor dem Zebrastreifen vom Bike absteigen.

Zitat:

@Pepe Mod schrieb am 9. Mai 2025 um 09:58:40 Uhr:


Eine "fast" schiefgegangene Situation. Ich nähere mich einem Zebrastreifen, keine Fußgänger zusehen, plötzlich kommt ein E-Bike in grenzwertiger Geschwindigkeit aus einem Grünzug und rast über den Zebrastreifen. Konnte gaaanz knapp bremsen. Und der Fahrer schrie und gestikulierte.

Darüber kann man sich ärgern, aber auch froh sein. Du konntest mit deiner Reaktion dafür sorgen, dass der Fehler das Radfahrers zu keinem Unfall geführt hat. Du musst jetzt weder einen langen Rechtsstreit führen noch damit leben daran beteiligt gewesen zu sein, dass sich jemand ggf. schwerst verletzt hat.

Menschen machen im Straßenverkehr viele Fehler auf die andere Verkehrsteilnehmer reagieren müssen. Ich bin viel mit dem Rad in der Stadt unterwegs. Glaubt mir, wenn ich euch sage, dass man da praktisch alle 5 km von einem Autofahrer übersehen wird oder erst dann reagiert wird, wenn man als Radfahrer sicherheitshalber schon angehalten hat. Ich will damit kein neues Thema anreißen, aber ihr könnt mir glauben, dass einem das irgendwann eine senn-artige Gelassenheit zum Fehlverhalten anderer im Straßenverkehr gibt - sonst wäre mein Blutdruck permanent beri 180.

Zitat:

@V50neu2 schrieb am 9. Mai 2025 um 10:10:15 Uhr:


Zitat:@Pepe Mod schrieb am 9. Mai 2025 um 09:58:40 Uhr:

Zitat:

@V50neu2 schrieb am 9. Mai 2025 um 10:10:15 Uhr:



Zitat:

plötzlich kommt ein E-Bike in grenzwertiger Geschwindigkeit aus einem Grünzug und rast über den Zebrastreifen.

Unabhängig von seiner Geschwindigkeit muss der Radfahrer vor dem Zebrastreifen vom Bike absteigen.

Irrtum. Er muss nicht absteigen. Er hat nur nicht das Vorrecht, das Fussgänger genießen.

@lenny77 Eben, ich bezog mich auch nur auf die Situation. Hier hätte es den Radfahrer 20 EUR kosten können.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 9. Mai 2025 um 09:04:09 Uhr:


Die erhöhte Rücksichtspflicht gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern steht ja außer Frage. Aber gerade wenn im Falle des Fußgängerüberwegs die StVO von einer "erkennbaren Absicht" spricht, ist damit sicherlich nicht gemeint, dass der Autofahrer hellsehen oder Gedanken lesen können muss, sondern dass der Fußgänger seine Überquerungsabsicht auch deutlich macht.

Zielstrebig QUER zur Fahrtrichtung der Straße auf den Überweg zulaufen - kann man gelten lassen

Am Überweg stehen und durch Blickkontakt Überquerungsabsicht signalisieren - Perfekt

Parallel zur Fahrtrichtung in Richtung Überweg laufen - Urteil war ja oben verlinkt. Der Fußgänger könnte ab ca 30m vor dem Überweg anfangen mit dem Arm zu winken/blinken "ich will gleich den Überweg benutzen"

Fußgänger steht undefiniert/träumend am Zebrastreifen - langsamer werden und Fußgänger beobachten. Zeigt er keine Anstalten die Straße zu überqueren, behutsam weiter fahren.

Fußgänger steht aufs Handy schauend am Zebrastreifen - vorgehen wie beim vorherigen Beispiel. Wenn die Person so ins Handy vertieft ist, dass sie nicht mitbekommt, dass der Autofahrer ihr hätte das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen wollen, dann ist für den Autofahrer nicht von einer Überquerungsabsicht des Fußgängers auszugehen.

Fußgänger steht mit Rücken zur Fahrbahn - gleiches Verfahren wie oben. Langsamer werden und behutsam weiter wenn der Fußgänger keine Reaktion zeigt. Einladen, die Straße zu überqueren, muss und werde ich den Fußgänger bestimmt nicht.

Danke, wenigstens einer, der auch die verlinkten Urteile gelesen hat und mir hier nicht Aussagen in den Mund legt. 🙂

Zitat:

@lenny77 schrieb am 9. Mai 2025 um 09:59:12 Uhr:



Zitat:

@Roman1971 schrieb am 8. Mai 2025 um 20:54:29 Uhr:


Das ist ein Irrtum, dass der Stärkere mehr Rücksicht auf den Schwächeren haben sollte. Ich sehe es so, dass der Fußgänger "mein" Bereich betritt und deshalb auf die Autofahrer achten muss und nicht umgekehrt. Am liebsten sind mir die, die mit voller Absicht in Zeitlupentempo die Straße überqueren.

Das ist kein Irrtum. Abgesehen von Schienenfahrzeugen muss jeweils der mit der höheren Betriebsgefahr mehr Rücksicht walten lassen. Wenn du die Straße als "deinen" Bereich ansiehst, gehe ich mal davon aus, dass du niemals auf einem Geh-/Radweg halten oder parken wirst, oder?

Bei aller theoretischer Auslegung hier, vergessen die meisten, dass jede Situation absolut individuell zu betrachten ist. Die StVO ist darauf ausgelegt, dass man immer mit Fehlern anderer rechnen muss - in alle Richtungen - und in dem Fall alles erdenkliche tun muss um einen Unfall zu verhindern. Das geht soweit, dass man vorrausschauend fahren und ggf. bremsen muss, wenn man sich nicht sicher ist, ob der andere einen Fehler machen könnte.

Das ist prinzipiell richtig und ich denke auch, dass viele Autofahrer das auch intuitiv tun. Aber man darf von jedem! VT eine gewisse Mitwirkung am MITeinander im Verkehr erwarten und nicht die linksgrün getrieben gewünschte steigende Narrenfreiheit der "schwächeren".

Verkehrslehre hat man bereits in der Grundschule oder hatte man früher. So sind wir früher bereits in der Grundschule alleine mit dem Fahrrad oder zu Fuß zur Schule und haben so früh gelernt uns im Verkehr zu verhalten. Heute werden die Kinder stets wohlbehütet zur Schule gebracht und abgeholt und lernen doch das richtige Verkehrsverhalten gar nicht mehr.

Wir haben früher im Wohngebiet auf der Straße gespielt und sind zur Seite gegangen, wenn ein Auto kam. Wir wussten auch, dass wir Autos gegenüber vorsichtig sein mussten. "Pass auf da fahren Autos"

Auch damals wird das von der gegenseitigen Rücksichtnahme bereits in der StVO gestanden haben aber es wurde gefühlt nicht so viel auf den Autofahrer abgeladen. Oder man hat es anders wahrgenommen, weil man die andere Seite nicht kannte und es kein Motortalk gab, wo solche Themen diskutiert wurden.

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