Wann möchte ein VT erkennbar die Straße an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) überqueren?

Die StVO schreibt dazu:
(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

Nur wann will jemand den Überweg erkennbar benutzen. Für mich eigentlich nur dann, wenn er/sie mit dem Gesicht zur Fahrbahn steht und bestenfalls auch Blickkontakt zu den Fahrzeugführern sucht, um zu signalisieren "ich möchte gerne über die Straße".

Jetzt lese ich öfters von durchgefallenen Prüflingen in Führerscheinprüfungen, die wohl wegen mit dem Rücken zur Fahrbahn stehenden Leuten am Fußgängerüberweg durchgefallen sind. Für mich ist das aber kein erkennbar Überqueren wollen der Straße und aus meiner Sicht ist es auch kein Fehler an solchen Leuten vorbei zu fahren. Laut StVO müsste ich nichtmal unbedingt langsamer werden, weil dort ja klar steht dass ich erst dann mit äußerster Vorsicht an den Fußgängerüberweg heranfahren darf, wenn jemand diesen erkennbar benutzen möchte.

Oder muss/soll ich erstmal alle zu Fuß gehenden im Umkreis von 5m um den Überweg herum unter pauschalen Straßenüberquerungsabsichtsverdacht stellen? Aber das wäre ja nicht mehr "ich muss anhalten wenn jemand erkennbar die Straße überqueren möchte" sondern schon mehr ein "ich darf erst weiter fahren, wenn niemand mehr die Straße überqueren möchte".

159 Antworten

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 6. Mai 2025 um 13:46:21 Uhr:


Das braucht natürlich etwas an Erfahrung und vor allem die Fähigkeit, sein Umfeld sehr gut intuitiv wahrzunehmen zu können. Das nennt man Intuition.

Wenn du schon so eine "komplizierte" Vokabel hier erwähnst,

dann schreibe sie wenigstens richtig. 😉

Zur Ausgangsfrage zurück.

Bei dieser absolut nachvollziehbaren Fragestellung gibt es nur eine Antwort:

Der/die Fußgänger(in) signalisiert dir seine/ihre Bereitschaft einen markierten Zebrastreifen queren zu wollen eindeutig, indem er/sie die Schrittzahl drastisch und schlagartig genau 7,3m vor der besagten Querung erhöht, währenddessen mit dir Augen- und Ohrenkontakt aufnimmt, ein kleines Stoßgebet.

An der Querung angekommen bleibt er oder sie schlagartig stehen, nur um dann eine Finte mittels Fußheben anzutäuschen.

Wenn du tatsächlich all diese normalen Zeichen und Unkenrufe zur Kenntnis genommen und dein Vehikel korrekterweise zum Stehen gebracht hast, wird er/sie sich deiner Fahrertür nähern. Du musst die Seitenscheibe runterlassen und ihm per Handschlag deine verbindliche Zusage quittieren dass du gewillt bist ihn oder sie den Zebrastreifen aka Fußgängerquerung (via Bodenmarkierung erkennbar) passieren zu lassen.

Damit ist der unspektakuläre und schnelle Übergang abgeschlossen und der/die Fußgängerin geht schnellen Schrittes von dannen.

-> Mit Fehlverhalten oder merkwürdigem Verhalten anderer rechnen....

Der Beispielhafte Fußgänger, der mit dem Rücken zum Zebrastreifen steht wird augenscheinlich gerade nicht die Absicht haben sich spontan umzudrehen und über den Zebrastreifen zu gehen. Blöd wird das Ganze, wenn er es doch macht... dann ist er nämlich im Recht.

Was kann man da machen.... Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass man vor dem Zebrastreifen anhalten kann...und wenn er dann immernoch mit dem Rücken und keinen weiteren Anstelltan zu einem steht ggf. in Schrittgeschwindigkeit vorbei. Das wär zumindest einigermaßen safe.

Auf Gut Glück über den Zebrastreifen und ggf. den Fußgänger, der sich doch umdreht, mitnehmen ist keine sonderlich gute Option... Der Fußgänger durfte das. Und deswegen fällt man auch durch die Prüfung... den hätte, hätte...Fahrradkette. Es reicht, dass der Fußgänger hätte plötzlich gehen können.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 6. Mai 2025 um 23:04:51 Uhr:


Warum soll ein Fußgänger, der erkennbar auf einen Fußweg zugeht, grundsätzlich stehen bleiben? Nö, natürlich darf er bestimmt und zügig auf Fußgängerüberweg zugehen und nur wenn das Auto nicht anhält, bleibt er halt stehen.

Alles andere von dem Fußgänger zu verlangen, ist fehl am Platze.

Weil der Fußgänger sein Bereich verlassen will und dazu in ein für in unbestimmten Raum treten will. Auch ein Eigeninteresse sollte jeden Fußgänger dazu veranlassen den Verkehr zu beobachten und erst danach die Straße betreten.

Genau das verlange ich von den Fußgängern.

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Zitat:

@Roman1971 schrieb am 7. Mai 2025 um 16:34:53 Uhr:


Weil der Fußgänger sein Bereich verlassen will und dazu in ein für in unbestimmten Raum treten will.

Das ist aber kein unbestimmter Raum sondern ein Fußgängerüberweg auf dem er Vorrang hat.

Was du verlangst interessiert keinen, was interessiert ist die StVO. Und die verlangt von dir da halt die gebotene Vorsicht. Wenn bei rechts-vor-links ein Auto kommt muss das auch nicht erst hupen, blinken und gucken ob es wirklich Vorfahrt bekommt sondern fährt einfach, da muss der Vorfahrtachtende auch entsprechend vorsichtig fahren und gucken. Warum Autofahrer immer meinen alle anderen - insbesondere langsamere und schwächere - müssten auf die 2t-Blechdosen aufpassen statt andersherum erschließt sich mir nicht. 😕

Zitat:

@Moers75 schrieb am 7. Mai 2025 um 17:27:07 Uhr:



Warum Autofahrer immer meinen alle anderen - insbesondere langsamere und schwächere - müssten auf die 2t-Blechdosen aufpassen statt andersherum erschließt sich mir nicht. 😕

Weil eben die Schwächeren ein Eigeninteresse haben sollten, die eigene Gesundheit zu schonen und nicht kopflos vor die Stoßstangen laufen.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 7. Mai 2025 um 18:22:58 Uhr:


Weil eben die Schwächeren ein Eigeninteresse haben sollten, die eigene Gesundheit zu schonen und nicht kopflos vor die Stoßstangen laufen.

Grundsätzlich hast recht, dass der Fußgänger ein gewisses Eigeninteresse an seiner Gesundheit haben sollte.
Sollte er ohne zu schauen auf den Fußgängerüberweg gehen und der Autofahrer nimmt ihn mit, dann hat der Fußgänger "Aua" und der Autofahrer zahlt. Eine Anzeige wegen Körperverletzung kommt dann für den Autofahrer noch gnädigerweise obendrauf.

Ist es ggf. "dumm" vom Fußgänger sich so zu verhalten? Ja, das mag es sein. Aber er ist im Recht und zahlen darf der Autofahrer. Die Regelung ggf. nicht sonderlich sinnvoll, solange die StVO dies vorsieht, sollte man jedoch im Eigeninteresse des eigenen Geldbeutels damit rechnen, dass ein Fußgänger einfach ohne Vorwarnung auf den Zebrastreifen springt.

Zitat:

@Roman1971 schrieb am 7. Mai 2025 um 18:22:58 Uhr:


Weil eben die Schwächeren ein Eigeninteresse haben sollten, die eigene Gesundheit zu schonen und nicht kopflos vor die Stoßstangen laufen.

Grundsätzlich sollte man das, was man zitiert, auch lesen, denn dann erledigt sich so mache Antwort und Diskussion:

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 6. Mai 2025 um 23:04:51 Uhr:


Nö, in beiden Fällen hat der eine Vorrecht und der andere muss warten. Warum soll ein Fußgänger, der erkennbar auf einen Fußweg zugeht, grundsätzlich stehen bleiben? Nö, natürlich darf er bestimmt und zügig auf Fußgängerüberweg zugehen und nur wenn das Auto nicht anhält, bleibt er halt stehen.

Es wird also nicht kopflos vor ein Auto gelaufen.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Moers75 schrieb am 7. Mai 2025 um 17:27:07 Uhr:



Das ist aber kein unbestimmter Raum sondern ein Fußgängerüberweg auf dem er Vorrang hat.

Was du verlangst interessiert keinen, was interessiert ist die StVO.

Das steht da aber gar nicht drin. Also dass der Fußgänger Vorrang hat. Es ist immer noch eine Straße. Der Autofahrer ist lediglich verpflichtet es "den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten." Gilt nicht für Schienenfahrzeuge.

Wenn jemand in sein Handy vertieft über die Straße geht (an einem Zebrastreifen), dann ist er nicht schuldlos an einem Unfall. (Schon gar nicht, wenn er vor die Tram läuft)

Der Vergleich mit Rechts vor Links ist purer Blödsinn.

Das Argument, dass der Fußgänger zu langsam bzw. abgelenkt war, ist zumindest "originell". 🙂

Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 8. Mai 2025 um 09:06:33 Uhr:


Also dass der Fußgänger Vorrang hat.

Lies den Text der StVO nochmal genauer... und denke darüber nach, was "das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen" bedeuten könnte.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 8. Mai 2025 um 11:08:55 Uhr:



Lies den Text der StVO nochmal genauer... und denke darüber nach, was "das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen" bedeuten könnte.

Einfach überheblich, nach dem Motto...
Wer lesen kann ist klar im Vorteil

Dann schreib was Dich stört oder lass den Kommentar

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 6. Mai 2025 um 17:17:43 Uhr:



Und ja: am Zebrastreifen darf der Fußgänger ohne nach links und rechts zu schauen die Fahrbahn überqueren. Ob mit oder ohne Smartphone.

Das stimmt einfach nicht… aus dem ADAC-Link, der auf S. 1 gepostet wurde:

„Das gilt für Fußgänger
Fußgänger dürfen nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen und müssen sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können.“

Klar entbindet das als Autofahrer nicht von der Pflicht, dem Fußgänger Vorrang zu gewähren, und man tut gut daran, mit der nötigen Vorsicht auf den Zebrastreifen zuzufahren.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 8. Mai 2025 um 11:08:55 Uhr:



Zitat:

@Spardynamiker schrieb am 8. Mai 2025 um 09:06:33 Uhr:


Also dass der Fußgänger Vorrang hat.

Lies den Text der StVO nochmal genauer... und denke darüber nach, was "das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen" bedeuten könnte.

Ich schlage dir vor, genau das zu tun. Du interpretierst da was rein, was nicht da steht.

Der Zebrastreifen gehört zur Fahrbahn, nicht zum Gehweg.

Der Fahrzeugführer soll hier auf eine erkennbare Absicht des Fußgängers, die Straße zu überqueren reagieren. Spricht ja nichts dagegen, dass der Fußgänger diese Absicht anzeigt.

Als Schulkinder haben wir das auch so gelernt.

Ist doch keine Raketenwissenschaft.
Ich frage mich aber: Welchem Autofahrer bricht es einen Zacken aus der Krone sich (sehr) langsam einem Zebrastreifen zu nähern wenn sich ein Fußgänger in unmittelbarer Nähe dessen aufhält. Egal ob er in die Luft, auf den Boden oder sonst wohin guckt oder meinetwegen auch mit dem Rücken zur Fahrbahn steht ?!
Ja, im Zweifel hält man eben sogar an.
Macht der Fußgänger dann keine anstalten kann ich dann immer noch problemlos weiterfahren

Wer damit ein Problem hat.... also ich möchte nicht wissen wieviele Probleme ein solcher Autofahrer sonst noch so im Leben hat. Ich bin der festen Überzeugung: Gaaaaaaaaaanz viele !

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