Wandlungsmöglichkeit nach Ablauf der Gewährleistung trotz mehrfacher Reparaturversuche vorbei?

Audi A4 B8/8K

Hallo Freunde,

Ein Fahrzeug hat ab Erstzulassung eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren.

Wenn ein Fehler innerhalb der Gewährleistungszeit mehrfach auftritt, hat man bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hierzu kann man viel in den Forenbeiträgen lesen.

Was ist aber, wenn der Fehler temporär begrenzt behoben ist, dann aber nach Ablauf der Garantie / Gewährleistung erneut auftritt?

Hierzu gibt es keine klare Aussage. Auch eine Garantieverlängerung, die im Grunde nur eine Bauteileversicherung über den VVD ist, scheint hier keine klare Rückendeckung zu geben. Nach Rückfrage beim Autohaus muss man sich erst schlaumachen.

Im A3 Forum wurde dies Thema schon mal angerissen, aber genaues zu o.a. Thematik nicht genannt.
(Beispiel: http://www.motor-talk.de/.../...cklung-noch-moeglich-t3246409.html?...)

Bitte keine Vermutungen sondern nennt, falls bekannt, klare Fakten!

Vielen Dank!

31 Antworten

Wir drücken Dir alle die Daumen.

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980


Soo, Info vom Verkäufer, und Ihr lagt damit schon ganz richtig mit euren Vermutungen:

a ) Erneutes Auftreten: Hier zählt das Erstauftreten. Und das war innerhalb der Gewährleistung, so dass hier das Gewährleistungsrecht inkl. aller Optionen gilt. Gilt aber nur, wenn die AUDI AG dies auch als altes Problem anerkennt. Und darauf muss man dann also pochen. So kann man auch nach 6 Jahren ein Fahrzeug wandeln. Basis ist und bleibt das Erstauftreten des ungelösten Problems.

b) Sollte Audi dies als neue Reklamation bzw. neuen Fehler anerkennen, würde mir die Garantieverlängerung als neue Reparatur helfen.

Fazit: ich werde wohl verlängern und hoffen, dass mir das "Versicherungsglück" wie bislang hilft: Kaum hab ich eine Rechtschutz / Haftpflicht etc, hatte man nie wieder einen Schaden ;-) Sollte der Audi friedlich bleiben, freu ich mich, ansonsten geht's in die nächste Runde.

Hallo,

es freut mich, dass meine Aussage (die Geschichte mit dem 6 Jahre alten Opel Zafira) richtig war. Freiwillig wird kein Händler und auch kein Hersteller einer Wandlung nach Ablauf der Garantie zustimmen.
Das Recht liegt hier eindeutig beim Fahrzeugbesitzer. Voraussetzung sind allerdings die von mir in deinem Beitrag fett markierten Sachverhalte.
Die Verlängerung der Versicherung kannst du dir wegen deiner Lenkungssorgen eigentlich sparen.

gruß
Grunzbass

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