Wandlungsmöglichkeit nach Ablauf der Gewährleistung trotz mehrfacher Reparaturversuche vorbei?

Audi A4 B8/8K

Hallo Freunde,

Ein Fahrzeug hat ab Erstzulassung eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren.

Wenn ein Fehler innerhalb der Gewährleistungszeit mehrfach auftritt, hat man bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen das Recht auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hierzu kann man viel in den Forenbeiträgen lesen.

Was ist aber, wenn der Fehler temporär begrenzt behoben ist, dann aber nach Ablauf der Garantie / Gewährleistung erneut auftritt?

Hierzu gibt es keine klare Aussage. Auch eine Garantieverlängerung, die im Grunde nur eine Bauteileversicherung über den VVD ist, scheint hier keine klare Rückendeckung zu geben. Nach Rückfrage beim Autohaus muss man sich erst schlaumachen.

Im A3 Forum wurde dies Thema schon mal angerissen, aber genaues zu o.a. Thematik nicht genannt.
(Beispiel: http://www.motor-talk.de/.../...cklung-noch-moeglich-t3246409.html?...)

Bitte keine Vermutungen sondern nennt, falls bekannt, klare Fakten!

Vielen Dank!

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



Zitat:

Original geschrieben von Grunzbass


Das unterschreibe ich hiermit!

Gruß
Grunzbass

schön, da freut sich sicher der TE 😉
deutlich hilfreicher wäre es aber, wenn du als "Wandlungs-Erfahrener" mal deinen Fall darlegen würdest.

Ja, welchen meinst du jetzt?

Zitat:

Original geschrieben von Grunzbass



Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


schön, da freut sich sicher der TE 😉
deutlich hilfreicher wäre es aber, wenn du als "Wandlungs-Erfahrener" mal deinen Fall darlegen würdest.

Ja, welchen meinst du jetzt?

den Fall mit deinem Sohn und der Standheizung... interessiert mich nämlich auch, wie man das nach 6 Jahren noch durchdrücken kann.

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer



Zitat:

Original geschrieben von Grunzbass


Ja, welchen meinst du jetzt?

den Fall mit deinem Sohn und der Standheizung...

Wieweit soll ich jetzt ins Detail gehen?

Es sollte folgendes ausreichen: Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbesserungen nicht erfolgreich waren, kann der Kaufgegenstand (Auto, Fernsehgerät, Vibrator usw.) gewandelt werden.

Gute Nacht
Grunzbass

Zitat:

Original geschrieben von Grunzbass



Zitat:

Original geschrieben von audijazzer


den Fall mit deinem Sohn und der Standheizung...

Wieweit soll ich jetzt ins Detail gehen?

Es sollte folgendes ausreichen: Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Nachbesserungen nicht erfolgreich waren, kann der Kaufgegenstand (Auto, Fernsehgerät, Vibrator usw.) gewandelt werden.

Gute Nacht
Grunzbass

aber man tut das üblicherweise innerhalb der ersten Benutzungsphase und nicht nach 6 Jahren.

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Interessant einen Vibrator nach 6 Jahren zu "wandeln"!!! gg

Mir selbst geht's um die Rasterlenkung bei kalter, feuchter Witterung. Im vergangenen Winter hatte ich starke Probleme, Audi hat angefangen mit kleinen Versuchungen (Updates, Spur und und und) begonnen und dann irgendwann nach mehrfachen Versuchungen und Wandlungsankündigung die Lenkung ausgetauscht. Dann war alles ok, wir hatten aber auch nun besseres Wetter mit wärmeren Temperaturen.

Garantie läuft diesen Monat ab. Deswegen meine Frage, was passiert, wenn der Fehler wieder auftreten solle, der Gewährleistungszeitraum vorüber ist.

Ich will den AUDI nicht zwingend loswerden, sollte dieser fehlerfrei bleiben, möchte mich jedoch ein wenig wissenstechnisch für die Eventualität vorbereiten und habe so auf entsprechende Infos gehofft.

Denn ein zwei Jahre altes Fahrzeug mit knapp 14000 km auf der Uhr privat zu veräußern heißt für mich: Für einen Konstruktionsfehler von AUDI Doppelt bezahlen: Erst den Premium Anschaffungspreis und dann einen Wertverlust mit sicherlich 30 %.

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980


Mir selbst geht's um die Rasterlenkung bei kalter, feuchter Witterung. Im vergangenen Winter hatte ich starke Probleme, Audi hat angefangen mit kleinen Versuchungen (Updates, Spur und und und) begonnen und dann irgendwann nach mehrfachen Versuchungen und Wandlungsankündigung die Lenkung ausgetauscht. Dann war alles ok, wir hatten aber auch nun besseres Wetter mit wärmeren Temperaturen.

Garantie läuft diesen Monat ab. Deswegen meine Frage, was passiert, wenn der Fehler wieder auftreten solle, der Gewährleistungszeitraum vorüber ist.

Ich will den AUDI nicht zwingend loswerden, sollte dieser fehlerfrei bleiben, möchte mich jedoch ein wenig wissenstechnisch für die Eventualität vorbereiten und habe so auf entsprechende Infos gehofft.

Denn ein zwei Jahre altes Fahrzeug mit knapp 14000 km auf der Uhr privat zu veräußern heißt für mich: Für einen Konstruktionsfehler von AUDI Doppelt bezahlen: Erst den Premium Anschaffungspreis und dann einen Wertverlust mit sicherlich 30 %.

dann warte jetzt erstmal ab. Hast schließlich ne neue Lenkung bekommen + neuer Software. Die Probleme mit dem "Rastern" sollten mit diesen Maßnahmen eigentlich erledigt sein.

Blöd ist nur, wenn die Garantie diesen Monat abläuft und ein Rasten im Oktober auftritt, oder? ;-)?

Es gibt genug Beispiele, bei denen der A4 nicht von Dauer geheilt gewesen ist.

Sollte mich eine Garantieverlängerung retten, muss dies ja nun Abgeschlossen werden oder? :-)

Und Wissen ist Macht, nicht wissen macht auch nichts ;-)

Eine Garantieverlängerung erlaubt Dir keine Wandlung. Wandlung gibt es nur im Rahmen der Gewährleistung.

Wenn das Problem wieder auftritt, dann ist der Fehler nicht behoben worden. In dem Fall gilt für Garantie und Gewährleistung das Datum der ursprünglichen Reklamation.
Wenn Audi behauptet, daß es ein neuer Fehler ist, kannst Du natürlich nur schwer das Gegenteil beweisen. In dem Fall hilft Dir die Garantieverlängerung.

Aus dem Grund habe ich bei meinem ersten Audi auf Wandlung gedrängt, weil ich nicht das Risiko einer halbgaren Reparatur oder neuer Probleme eingehen wollte.

Zitat:

Original geschrieben von Charly208



Wenn das Problem wieder auftritt, dann ist der Fehler nicht behoben worden. In dem Fall gilt für Garantie und Gewährleistung das Datum der ursprünglichen Reklamation.
Wenn Audi behauptet, daß es ein neuer Fehler ist, kannst Du natürlich nur schwer das Gegenteil beweisen. In dem Fall hilft Dir die Garantieverlängerung.

Das Heißt: Rastert er wieder, kann ich auch trotz Garantieablauf wandeln, da das Fehlerauftreten INNERHALB der Gewährleistungszeit erfolgte? Auch wenn das Rastern den Sommer über nicht auftritt / aufgetreten ist? Das hieße ja, man könnte es zu Gunsten jeder Seite auslegen..

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980


Blöd ist nur, wenn die Garantie diesen Monat abläuft und ein Rasten im Oktober auftritt, oder? ;-)?
Es gibt genug Beispiele, bei denen der A4 nicht von Dauer geheilt gewesen ist.

es gibt inzwischen unzählig mehr Fälle, wo dann Ruhe war, nachdem Audi sich mal intensiver mit der Sache beschäftigt hatte. Vorher wurde nur rumgedoktert am Symptom - mit mehr oder weniger Erfolg. Das waren dann die Fälle, wo es später wieder auftrat. Ich würde es drauf ankommen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von OxYgEnE1980


Das hieße ja, man könnte es zu Gunsten jeder Seite auslegen..

Leider ja. Wenn der Fehler wieder auftritt und Audi sich auf den Standpunkt stellt, das ist ein neues Problem und deswegen erst nach Ablauf der Gewährleistung aufgetreten, dann kannst Du wahrscheinlich kaum das Gegenteil beweisen.

Für die Gewährleistung zählt aber der Zeitpunkt der Reklamation.

Wäre sonst ja auch einfach für die Händler. Du reklamierst, ich mache Dir einen Termin für die Reparatur am Tag vor Ablauf der Gewährleistung, weil ich vorher keine Zeit für Dich habe, und wenn das Problem nach diesem Reparaturversuch noch da ist, dann hast Du Pech gehabt.
So geht's ja nun auch nicht.

Ich würde die Garantieverlängerung abschließen, um nicht auf den Kosten bei neuen Reparaturen sitzen zu bleiben und nicht auf die Gnade von Audi angewiesen zu sein, wenn das Problem an der Lenkung wieder auftritt. Es entspricht aber eher meinem Wesen auf Nummer sicher zu gehen.
Wenn das Problem wieder auftritt, wird Audi sehr wahrscheinlich kulant sein und die Kosten tragen.

Du könntest natürlich jetzt in die Berge fahren, wo es kalt und feucht ist und schauen ob die Symptome wieder auftreten. Das werden die natürlich in der Werkstatt nachvollziehen wollen, aber im Moment nicht können, weil es hier nicht kalt und feucht ist. Also werden auch dann Diagnose und Reparaturversuch erst nach Ablauf der Gewährleistung erfolgen.

Soo, Info vom Verkäufer, und Ihr lagt damit schon ganz richtig mit euren Vermutungen:

a ) Erneutes Auftreten: Hier zählt das Erstauftreten. Und das war innerhalb der Gewährleistung, so dass hier das Gewährleistungsrecht inkl. aller Optionen gilt. Gilt aber nur, wenn die AUDI AG dies auch als altes Problem anerkennt. Und darauf muss man dann also pochen. So kann man auch nach 6 Jahren ein Fahrzeug wandeln. Basis ist und bleibt das Erstauftreten des ungelösten Problems.

b) Sollte Audi dies als neue Reklamation bzw. neuen Fehler anerkennen, würde mir die Garantieverlängerung als neue Reparatur helfen.

Fazit: ich werde wohl verlängern und hoffen, dass mir das "Versicherungsglück" wie bislang hilft: Kaum hab ich eine Rechtschutz / Haftpflicht etc, hatte man nie wieder einen Schaden ;-) Sollte der Audi friedlich bleiben, freu ich mich, ansonsten geht's in die nächste Runde.

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