Wandlung - wie waren Eure Bedingungen?
Hallo zusammen,
bei mir gehts zwischenzeitlich um die Wurst zwecks Wandlung.
(wg. B-Säule etc.)
Unter welchen Bedingungen wurde bei Euch gewandelt?
Wurde bei Euch auch darauf bestanden ein anderes "Konzernfahrzeug" zu nehmen?
(Die VW-Vertragsbedingungen sind mir bekannt und brauchen nicht zitiert werden)
Danke für Eure Antworten.
20 Antworten
Hallo,
ich habe mal einen Golf gewandelt. Es wurde nie irgentwelchen Druck ausgeübt. Ich habe den Golf zu den gültigen gesetzlichen Bedingungen zurückgegeben und habe mein Geld in Bar (bzw.Überweisung) zurückbekommen. Habe mir dann zwar einen Passat gekauft aber völlig "freiwillig".
0,5% vom Bruttoverkaufspreis je gefahrene 1000 Kilometer, auf den Kilometer genau abgerechnet. Der Rücktritt vom Kaufvertrag war nicht an den Kauf eines neuen Autos gebunden. Ich habe den Passi abgegeben und das Geld ausgezahlt bekommen.
Gato
0,4 % per gefahrene Kilometer und bei Bestellung eines neuen VW wurden die gefahrenen Kilometer nach obn hin begrenzt. Beim neuen ausser einer kostenlosen Inspektion aber kein entgegenkommen.
Hallo,
habe meinen Passat am 05.07.06 bekommen mit den entsprechenden Mängeln wie „B-Säule, Muhen, Nabberleder, Lackschäden“ und im September die Wandlung schriftlich beantragt. Wurde auch sofort genehmigt, ohne Nachbesserung. Hole am 23.11.06 einen neuen Passat in WOB ab.
MFG
pus
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Hallo allerseits,
ich bräuchte eure Hilfe.
Ich müsste ein Wandlungsbegehren als Briefform schreiben nur weiß ich nicht was bzw. wie ich es schreiben soll.
Kann mir da einer ein Tip geben? Vielleicht ne Vorlage?
MfG
Wandlung
habe den Passat auch gewandelt, formloses Fax an den ausliefernden Händler hat fast gereicht, danach kurze Anfrage zu den bisherigen Werkstattaufenthalten, die ich per Fax meiner Kollegin (Firmenwagen) durchgegeben habe. Einen Tag später die Zusage, nach einem weiteren Telefonat bezgl. Kosten auf 0,5% pro tkm geeinigt und innerhalb 2 Tagen einen neuen Passat geordert, der nach 7 Wochen bereits geliefert wurde und nun nach 5 Tkm noch immer einwandfrei ist. Kein Knacken, keinen Vogel und keine Kuh.
Wenn es so bleibt, bin ich happy.
was für vorraussetzungen muß man den zum wandeln erfüllen ???
ich habe einen passat 3c 2.0 dpf von 11/05 und habe seit dem nur theater mit den wagen ( longlife service , anfahrschwäche ; klackende climatronik , windgerausche hinten und heute wurde mir schon eine neue kupplung eingebaut und das bei 23tkm )
es wahren in dieser zeit bestimmt schon 15 werkstattaufenthalte die bis jetzt zur keiner zufriedenstellenden lösung gefunden haben
kann mir da einer nen tip geben wie ich da besten vorgehe ???
mfgsammy
ps
hab die schnaupe dermasen voll von dem auto
Zitat:
Original geschrieben von mfgsammy
was für vorraussetzungen muß man den zum wandeln erfüllen ???
ich habe einen passat 3c 2.0 dpf von 11/05 und habe seit dem nur theater mit den wagen ( longlife service , anfahrschwäche ; klackende climatronik , windgerausche hinten und heute wurde mir schon eine neue kupplung eingebaut und das bei 23tkm )
es wahren in dieser zeit bestimmt schon 15 werkstattaufenthalte die bis jetzt zur keiner zufriedenstellenden lösung gefunden haben
kann mir da einer nen tip geben wie ich da besten vorgehe ???
mfgsammy
ps
hab die schnaupe dermasen voll von dem auto
Bei der Anzahl von Mängel wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrages sinnvoll. Ich habe meinen "nur" wegen dem Klappern B-Säule zurückgegeben. War damit 3 mal in der Werkstatt, dann war Schluß, denn nach der Gestzgebung muß man 2 Nachbesserungsversuche über sich ergehen lassen. Bedingungen: 0,5% vom Nettorechnungswert je gefahrene 1000 KM, wobei bei Abgabe ganz genau, also nach gefahrenen KM abgerechnet wird. Ob Du dann wieder einen Neuwagen kaufst, ist davon unabhängig. Falls Du DIch dafür entscheidest, kannst Du Deinen "Alten" bis zur Lieferung des Neuen fahren.
Gruß Volker
wird eigentlch als Berechnungsgrundlage für die 0,5% pro 1000 Km vom Listenpreis incl. Steuer ausgegangen oder von dem effektiv bezahlten Preis incl. Steuer ?
Hoffe zwar das niemals zu brauchen aber ..............
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von mm-bs
wird eigentlch als Berechnungsgrundlage für die 0,5% pro 1000 Km vom Listenpreis incl. Steuer ausgegangen oder von dem effektiv bezahlten Preis incl. Steuer ?
Hoffe zwar das niemals zu brauchen aber ..............
Gruß Martin
Es wird der vom Kunden bezahlte Bruttopreis als Grundlage genommen.
Wie ich bei meinen bisherigen Nachforschungen zum Thema Wandlung festgestellt habe, müsste der Händler im Gegenzug Zinsen für den Kaufpreis an den Käufer zahlen.
Kann das jemand bestätigen ?
und wie alt darf der wagen sein ???
mfgsammy
Das Fahrzeug muß innerhalb der Garantiezeit liegen. Nachweisbar müssen die entsprechenden Nachbesserungsversuche sein.
Ich bin bei meiner Rückabwicklung mit dem Händler ohne Rechtsverdreher ausgekommen. Eigentlich war ich überrascht, dass es relativ problemlos ging.
Natürlich holt sich der Händler beim einem für sich zuständigen Techniker vom Werk Rückendeckung. Dies ist nötig, damit wiederrum der Händler mit VW abrechnen kann, denn sonst bleibt er auf einem eventuellen Verlust sitzen.
Gruß Volker
Zitat:
Original geschrieben von B3aR
Ich müsste ein Wandlungsbegehren als Briefform schreiben nur weiß ich nicht was bzw. wie ich es schreiben soll.
Kann mir da einer ein Tip geben? Vielleicht ne Vorlage?
MfG
Gibt esy zu diesem Thema Musterbriefe und kann die vielleicht jemand hier einstellen.
Hallo,
ich habe gar nichts geschrieben, bin zum Verkäufer und habe gesagt: "ich will wandeln", fertig. Wenige Tage später rief er mich an es wird gewandelt, mit Geld zurück. Und so ist es auch gemacht worden. Niemand hat gefragt was ich jetzt für ein Auto bestelle usw. Habe zwar dann einen Passat bestellt, aber völlig freiwillig.