Wandlung / Rückabwicklung Kauf
Hallo,
von welchem Betrag wird bei einer Wandlung bzw. Rückabwicklung ausgegangen?
Mein Händler ist der Meinung vom Listenpreis. Ich bin aber der Meinung vom Anschaffungspreis. Wie müssen in der Rechnung die Überführungs- und Zulassungskosten behandelt werden? Oder spielen diese keine Rolle?
Danke, und viele Grüße
32 Antworten
vom anschaffungspreis... ist doch klar... was kannst du dafür wenn der listenpreis von deinem tatsächlich vereinbarten preis abweicht... fakt ist, was du bezahlt hast...
näheres kann ich dir nächste woche sagen, da ich selber angehender jurist bin... werd dann in andere entscheidungen zu dem thema nachschlagen oder meinen dozenten fragen.
p.s. wieso willst du vom vertrag zurücktreten?
Natürlich Kaufpreis laut Vertrag. Wandlung heisst "Rückgängigmachung des Kaufvertrages" und da der Listenpreis mit dem Kaufpreis laut Vertrag nichts zu tun hat, stellt sich hier keine Frage.
Es wird also Rückabgewickelt, inklusive aller Nebenabreden, Zubehör etc.
Gruß,
Peer
Daswürde mich jetzt auch interressieren.
Bin auch dabei den Vertrag zu wandeln.
Allerdings hat mein Rechtsanwalt gesagt, das es der Listenbruttopreis ist. Ohne Überführung und Zulassung.
Preis * 0,67% je Tkm.
Das ist die Nutzung des PKW
Hallo,
ihr müßt den Ver schon Wandeln ?
Was ist passiert ?????????
Ähnliche Themen
ich habe 7 Werkstattbesuche in zwei Monaten hinter mir.
Ich finde das reicht. Das Auto muß rollen um Geld zu verdienen. Das ist für mich Grund genug.
Habe mir aber wieder einen bestellt.
Zitat:
Original geschrieben von Nok_Man
ich habe 7 Werkstattbesuche in zwei Monaten hinter mir.
Wegen was, wenn ich fragen darf ?
Wieso brauchst du dazu nen Anwalt? Hat sich der Händler quer gestellt ?
@Fedie, inkl. der Nebenabreden!? Wenn ich also meinen alten in Zahlung gebe, muß der Händler mir diesen bei einer Wandlung zurückgeben ? <dummguck>
also wenn ich jetzt so meinen gesunden juristischen menschenverstand anstrenge, würde ich zum schluss kommen, dass dir die zulassungskosten nicht mit in das rückgewährschuldverhältnis einbezogen werden...
zu dem schluss komme ich, dass die zulassung des pkws zur bestimmungsgemäßen ingebrauchnahme des pkws gehört... diese bestimmungsgemäße ingebrauchnahme darf dir nicht angerechnet werden... d.h. durch die zulassung des pkws tritt zwar eine wertminderung ein, die du aber nicht im rahmen des wertersatzes nach rücktrittserkläruzng zu ersetzen hast...
folglich kann man aus dem umkehrschluss folgern, dass dir kosten für die zulassung nicht ersetzt werden...
aber wie gesagt: näheres kann ich dir morgen abend sagen...
woher weißt du das mit den 0,4%? Ist das sicher? Mein Händler sagte mir es sind definitiv 0,67%.
Das ist Aussage von vor drei Wochen!
Gruß
leisl
Habe ich in irgendeinem Forum gelesen:
Fall war das Audi 0,8 % haben wollte.
Das ganze ging vor Gericht und Audi bekam nur 0,4% zugesprochen
Aber frag mich jetzt nicht in welchen Forum das war ist schon ca. 2-3 Wochen her das ich es gelesen habe.
Hallo,
da hab ich ja eine tolle Diskussion ausgelöst.
Diese 0,67% sind meines Wissens ein Durchschnittswert aus dem Quotienten Anschaffungskosten durch Restlaufzeit. Das Ergebnis wird mit den gefahrenen Kilometern multipliziert. Damit erhält man den Rückkaufswert. Ein strittiger Punkt ist die Retlaufzeit. Bei einem Diesel kann sicherlich von einer längeren Restlaufzeit ausgegangen werden. Dadurch dürfte sich der Prozentwert verringern. Es ist also nicht unbedingt von 0,67% auszugehen. Ich denke 0,4-0,5% sind realistisch.
Ich werde aufgrund der erheblichen Karosseriemängel wandeln.
Die Karosserieproblematik ist hier schon ausgiebig diskutiert worden. Bei meinem in Mosel gebauten TDI sollte die Motorhaube gewechselt werden, die Scharniere der Türen und die Rückleuchten neu eingebaut werden. Die Türen waren nicht mehr zu richten. Ob mit anderen Scharnieren der Schaden hätte behoben werden können weiß ich nicht. Da stellt sich natürlich die Frage, ob mit der Geometrie alles in Ordnung ist. Die Geschichte wurde von einem Werksingenieur aus Wolfsburg begutachtet. Er hatte angeblich keine Erklärung dafür.
Ich habe mir etliche Zweitürer angesehn, die Karosseriemängel waren da sehr ähnlich und diese Fahrzeuge werden überwiegend in Mosel gebaut. Bei den Viertürern treten die Probleme wohl nicht auf.
Mein Händler hat der Wandlung sofort zugestimmt, dafür brauchte ich keinen Anwalt. Probleme treten allerdings jetzt bei der Abwicklung auf. Mal sehen was wird.
Viele Grüße
Zitat:
Original geschrieben von 51017040
Hallo,
da hab ich ja eine tolle Diskussion ausgelöst.
Diese 0,67% sind meines Wissens ein Durchschnittswert aus dem Quotienten Anschaffungskosten durch Restlaufzeit. Das Ergebnis wird mit den gefahrenen Kilometern multipliziert. Damit erhält man den Rückkaufswert. Ein strittiger Punkt ist die Retlaufzeit. Bei einem Diesel kann sicherlich von einer längeren Restlaufzeit ausgegangen werden. Dadurch dürfte sich der Prozentwert verringern. Es ist also nicht unbedingt von 0,67% auszugehen. Ich denke 0,4-0,5% sind realistisch.
Ich werde aufgrund der erheblichen Karosseriemängel wandeln.
Die Karosserieproblematik ist hier schon ausgiebig diskutiert worden. Bei meinem in Mosel gebauten TDI sollte die Motorhaube gewechselt werden, die Scharniere der Türen und die Rückleuchten neu eingebaut werden. Die Türen waren nicht mehr zu richten. Ob mit anderen Scharnieren der Schaden hätte behoben werden können weiß ich nicht. Da stellt sich natürlich die Frage, ob mit der Geometrie alles in Ordnung ist. Die Geschichte wurde von einem Werksingenieur aus Wolfsburg begutachtet. Er hatte angeblich keine Erklärung dafür.
Ich habe mir etliche Zweitürer angesehn, die Karosseriemängel waren da sehr ähnlich und diese Fahrzeuge werden überwiegend in Mosel gebaut. Bei den Viertürern treten die Probleme wohl nicht auf.Mein Händler hat der Wandlung sofort zugestimmt, dafür brauchte ich keinen Anwalt. Probleme treten allerdings jetzt bei der Abwicklung auf. Mal sehen was wird.
Viele Grüße
Hallo,
meiner wurde auch im Werk Mosel gebaut. Habe aber an Motorhaube und Türen bislang nix erkannt. Was ist denn mit den Türen und den Rückleuchten i.d.R. ? Da muss ich doch dann nochmal genau nachsehen!
Gruß newgolf
Hallo Newgolf,
schau mal in die Diskussion "Karosseriequalität am Golf V" Ist hier ausführlich beschrieben worden mit Bildern.
Durch die nicht mehr einzustellenden Türen hatte ich im Bereich Türen unangenehme Windgeräusche (hoher Pfeifton) Das war echt nervend. Die Motorhaube war mit Unterlegscheiben versehen, damit sie bündig mit den Kotflügeln war. Dadurch entstanden Toleranzen zu Scheinwerfer und Motorhaube. Im gesamten hinteren Bereich des Wagens, insbesondere Rückleuchten und Heckklappe stimmten die Maße nicht. Rückleuchten waren nicht bündig eingebaut. Zwischen linker und rechter Seite waren nicht hinzunehmende Toleranzen.
Vielleicht ist Deiner später gebaut worden, meiner wurde Anfang März gebaut und die Probleme sind mittlerweile behoben
Viele Grüße