Wandlung meines 1er BMWs

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Guten Abend,

etwa Ende November 2010 haben wir einen 1er, 116i, BJ 2008 unfallfrei, ein Jahr Garantie, scheckheftgepflegt für 14000€ bei einem BMW Vertragshändler gekauft. Verkäufer ist die Stadac.

Nach dem Kauf ist es zu einem kleinen Unfall gekommen, der Kotflügel hat eine kleine Beule abbbekommen. Schaden eigentlich gering.

Etwa Ende Dezember kam es zum ersten Problem: Das Auto ruckelt plötzlich sehr stark beim Anfahren und bei Fahren. Bei etwa 40-50 KM´h wurde dies noch stärker. Dazu: Das Auto hat kein Gas mehr wahrgenommen, d.h. ich musste sehr lange das Gas drücken und mehrere Gänge wechseln, damit überhaupt etwas sich geregt hat. Das Auto habe ich dann irgendwann nicht mehr fahren können und musste es auf einem Parkplatz abstellen, ADAC anrufen und abschleppen lassen zu BMW.

Ergebnis: Irgendetwas mit einem Zylinder soll defekt gewesen sein.

Schon während der Rückfahrt hab ich ein kleines Ruckeln gespürt und dachte mir nichts dabei.
Nach 2-3 Tagen hat sich das Ruckeln wieder sehr stark verstärkt, das Auto nahm gar kein Gas mehr war und die Motorleuchte hat geleuchtet. Schnell hab ich es wieder zu denen gebracht.

Ich bin danach zum Händler gegangen, stinksauer, weil die Inspektion anscheinend auch nicht richtig durchgeführt worden war, da mir nach etwa 1 1/2 Monaten das Öl ausgegangen ist und ich beim Kauf für die Scheibenwischer das Mittel für den Sommer hatte, obwohl das Auto eigentlich im Winter gekauft wurde. Folglich ist mir erstmal alles eingefroren...

Ich hab ihm gesagt, dass dies nun das 2. Mal ist, mit dem gleichen Problem. Mein Vater, hat sich auch wahnsinnig aufgeregt, weil er keine Zeit hat, ständig hinzufahren, da er selbstständig ist. Ich bin Student, habe keine Zeit während der Prüfungszeit ständig hinzufahren.

Dem Verkäufer habe ich gesagt, dass er diese 2. Möglichkeit hat, die Mängel zu reparieren, ansonsten nehme ich die Wandlung wahr und regel dies gegebenfalls auch mit einem Anwalt. Ich möchte ungern ein Zitronenauto gekauft haben.

Was passiert:
Auto soll abholbereit sein.
Fehlerbericht: Es war wieder ein anderer Zylinder!

Gut 2-3 Woche war alles in Ordnung.
Vorgestern hab ich das Auto geparkt, heute wieder damit gefahren und der Gang ruckelte wie verrückt, das ganze Auto hat vibriert und das Gas wird WIEDER nicht wahrgenommen. Es hört sich an, als wenn es ein 20 Jahre altes Auto ist, welches kurz vorm Auseinanderfallen liegt. Es rattert, nimmt kein Gas war.

Nun hab ich die Schnauze voll. Ich hab zwar noch etwas Garantie, aber wenn die Garantie abläuft, hab ich ein totes Auto mit einem verschrotteten Motor.
Ich habe ein absolut schlechtes Gefühl dabei und möchte es unbedingt zurückgeben.

Meine Frage ist nun, Laut Paragraph 440 BGB heißt es:

Zitat:

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Mein Problem ist, dass das Ruckeln wie bei den ersten 2 Versuchen nicht wirklich in der Form vorkommt, jedoch hab ich den Mangel wieder, dass kein Gas wahrgenommen wird.

Wird dies nun schon als 2 Versuche zur Nacherfüllung gewertet? Es sind ja 2 unterschiedliche Zylinder gewesen.

Wie siehts es mit der kleinen Beule aus? Handelt es sich nun um ein Unfallfahrzeug oder ist die Wertminderung gering? Wird dies überhaupt miteingerechnet oder werden nur die gefahrenen Kilometer berechnet?

Wie sollte ich nun vorgehen? Mein Vertrauen in den Vertragshändler ist jedenfalls erloschen, von denen möchte ich erstmal ungern ein neues angeboten bekommen.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für die Hilfe 🙂

Mit freundlichen Grüßen

Zohrab

Beste Antwort im Thema

Der ganze Thread ist vollgestopft mit Halbwahrheiten sowie veralteten und überholten Rechtsansichten. Kein vernünftig arbeitender Anwalt freut sich darüber, ein Mandat zu übernehmen, bei dem der Mandant die Angelegenheit aufgrund von webforengenährter Selbstüberschätzung bereits strategisch an die Wand gefahren hat. Zwei juristische Staatsexamina und jahrelange Berufserfahrung eines Rechtsanwalts lassen sich nicht durch ein paar Stunden Internetrecherche und/oder wohlwollende Ratschläge von Forenkollegen ersetzen.

Der TE ist vorliegend nicht bei eBay um 50 € geprellt worden, deren Verlust er sicher noch verschmerzen könnte. Es geht vielmehr um einen deutlich fünfstelligen Betrag und einen Rechtsstreit dessen Verlust nach der ersten Instanz im Falle der nicht unwahrscheinlichen Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens noch einmal Kosten von ca. 6500 € nach sich zieht.

Der TE schreibt selbst, dass er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Nichts liegt näher, als bei der Rechtsschutzversicherung anzurufen und um Deckungszusage für eine anwaltliche Erstberatung zu bitten. Ggf. empfiehlt die Rechtschutzversicherung auch einen Anwalt vor Ort, ohne dass der TE an diese Empfehlung gebunden wäre. Mit dem Anwalt sollte dann die Strategie abgestimmt werden, wie man sich gegenüber dem Autohaus verhält.

32 weitere Antworten
32 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Zohrab



Eine Rechtsschutzversicherung habe ich und werde ich natürlich auch wahrnehmen.

Dann frag doch einfach bei den Rechtsschutzversicherung ob sie alles abdecken und wie hoch der Eigenanteil ist. Danach suchst du dir einen Anwalt und lass ihn das machen. Er wird dich am besten beraten können und die entsprechenden Schritte einleiten. Falls es zum Prozess kommen sollte, hab Geduld 😉 Die Landgerichte sind komplett überlastet 😉

VG
Stefan

Angesichts der Fülle Deiner Fragen kann ich nur auf einige eingehen:

Zitat:

Original geschrieben von Zohrab



Mein Problem ist jedoch, kann ich schon jetzt meinen Anspruch schriftlich mitteilen, obwohl 2 Mal erst repariert wurde und aktuell nicht das exakt gleiche Problem vorliegt wie bei den ersten 2 Reperaturen?

Natürlich kannst Du und solltest es auch tun. Das Autohaus muss merken, dass es Dir ernst ist und es hier nicht um Ping Pong geht. Wenn Du Dir bei der Formulierung unsicher bist, lass Dich juristisch beraten.

Zitat:

Muss eigentlich der Verkäufer auch die Kosten der Erstberatung übernehmen, wenn es gerichtlich geregelt werden muss?

Müssen tut er nur das, wozu er letztendlich verurteilt wird. D. h. in der letzten Konsequenz entscheidet ein Richter, wer was bezahlt. Wobei sich natürlich das Gericht an der Gesetzgebung orientiert. Wenn das Autohaus einen Prozess verliert, bedeutet dies i. d. R. auch, dass der Verlierer sämtliche Kosten zu tragen hat.

Allerdings musst Du damit rechnen, dass es zu einem gerichtlichen Vergleich kommt (daran sind auch Anwälte sehr interessiert, da sie dann ein höheres Honorar nach BRAGO berechnen können).

Aber Du hast doch eine Rechtschutzversicherung - die übernimmt eigentlich auch die Kosten der Erstberatung.

Auf jeden Fall darfst Du Dich auf einige Monate Rechtsstreit einstellen, da die Gerichte überlastet sind und Du schon auf den ersten Termin ziemlich lange warten musst. Ein Freund von mir hat sein Autohaus wegen einer fehlerhaften LPG-Anlage verklagt (da geht es "nur" um einen Schadenersatz in Höhe von rund 2.000 €) - dieser Fall zieht sich schon über ein Jahr hin.

Allein vor diesem Hintergrund würde ich stets versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen - ggf. mit Hilfe eines Anwalts.

Gruß
Der Chaosmanager

Der ganze Thread ist vollgestopft mit Halbwahrheiten sowie veralteten und überholten Rechtsansichten. Kein vernünftig arbeitender Anwalt freut sich darüber, ein Mandat zu übernehmen, bei dem der Mandant die Angelegenheit aufgrund von webforengenährter Selbstüberschätzung bereits strategisch an die Wand gefahren hat. Zwei juristische Staatsexamina und jahrelange Berufserfahrung eines Rechtsanwalts lassen sich nicht durch ein paar Stunden Internetrecherche und/oder wohlwollende Ratschläge von Forenkollegen ersetzen.

Der TE ist vorliegend nicht bei eBay um 50 € geprellt worden, deren Verlust er sicher noch verschmerzen könnte. Es geht vielmehr um einen deutlich fünfstelligen Betrag und einen Rechtsstreit dessen Verlust nach der ersten Instanz im Falle der nicht unwahrscheinlichen Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens noch einmal Kosten von ca. 6500 € nach sich zieht.

Der TE schreibt selbst, dass er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Nichts liegt näher, als bei der Rechtsschutzversicherung anzurufen und um Deckungszusage für eine anwaltliche Erstberatung zu bitten. Ggf. empfiehlt die Rechtschutzversicherung auch einen Anwalt vor Ort, ohne dass der TE an diese Empfehlung gebunden wäre. Mit dem Anwalt sollte dann die Strategie abgestimmt werden, wie man sich gegenüber dem Autohaus verhält.

Zitat:

Original geschrieben von u2o2


Der ganze Thread ist vollgestopft mit Halbwahrheiten sowie veralteten und überholten Rechtsansichten. Kein vernünftig arbeitender Anwalt freut sich darüber, ein Mandat zu übernehmen, bei dem der Mandant die Angelegenheit aufgrund von webforengenährter Selbstüberschätzung bereits strategisch an die Wand gefahren hat. Zwei juristische Staatsexamina und jahrelange Berufserfahrung eines Rechtsanwalts lassen sich nicht durch ein paar Stunden Internetrecherche und/oder wohlwollende Ratschläge von Forenkollegen ersetzen.

Der TE ist vorliegend nicht bei eBay um 50 € geprellt worden, deren Verlust er sicher noch verschmerzen könnte. Es geht vielmehr um einen deutlich fünfstelligen Betrag und einen Rechtsstreit dessen Verlust nach der ersten Instanz im Falle der nicht unwahrscheinlichen Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens noch einmal Kosten von ca. 6500 € nach sich zieht.

Der TE schreibt selbst, dass er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Nichts liegt näher, als bei der Rechtsschutzversicherung anzurufen und um Deckungszusage für eine anwaltliche Erstberatung zu bitten. Ggf. empfiehlt die Rechtschutzversicherung auch einen Anwalt vor Ort, ohne dass der TE an diese Empfehlung gebunden wäre. Mit dem Anwalt sollte dann die Strategie abgestimmt werden, wie man sich gegenüber dem Autohaus verhält.

Richtiger Tipp !!!

Es bringt nämlich überhaupt nichts hier juristische Fragen auszudiskutieren.

Hier geht es um einen definierten Einzelfall mit "viel Geld" , der juristisch zu lösen ist, wenn der Händler nicht entgegenkommend ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von u2o2


Der ganze Thread ist vollgestopft mit Halbwahrheiten sowie veralteten und überholten Rechtsansichten. Kein vernünftig arbeitender Anwalt freut sich darüber, ein Mandat zu übernehmen, bei dem der Mandant die Angelegenheit aufgrund von webforengenährter Selbstüberschätzung bereits strategisch an die Wand gefahren hat. Zwei juristische Staatsexamina und jahrelange Berufserfahrung eines Rechtsanwalts lassen sich nicht durch ein paar Stunden Internetrecherche und/oder wohlwollende Ratschläge von Forenkollegen ersetzen.

Der TE ist vorliegend nicht bei eBay um 50 € geprellt worden, deren Verlust er sicher noch verschmerzen könnte. Es geht vielmehr um einen deutlich fünfstelligen Betrag und einen Rechtsstreit dessen Verlust nach der ersten Instanz im Falle der nicht unwahrscheinlichen Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens noch einmal Kosten von ca. 6500 € nach sich zieht.

Der TE schreibt selbst, dass er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Nichts liegt näher, als bei der Rechtsschutzversicherung anzurufen und um Deckungszusage für eine anwaltliche Erstberatung zu bitten. Ggf. empfiehlt die Rechtschutzversicherung auch einen Anwalt vor Ort, ohne dass der TE an diese Empfehlung gebunden wäre. Mit dem Anwalt sollte dann die Strategie abgestimmt werden, wie man sich gegenüber dem Autohaus verhält.

Verstehe Deine Empörung nicht: Jeder hier empfiehlt genau das selbe, was Du auch empfiehlst - nämlich sich einen Anwalt zu nehmen und sich beraten zu lassen. Genau das hat der TE auch vor. Insofern schreibst Du nichts neues.

Dass hier darüber hinaus dieses Thema diskutiert wird, liegt in der Natur eines Forums. Es ist nicht notwendig, dass einzelne Beiträge das Thema vollständig sachlich richtig behandeln. Viele verschiedene Meinungen geben dem TE die Möglichkeit sich ein Gesamtbild zu machen. Ein Versuch dies zu steuern ist nicht notwendig.

Im Grunde geht es hier nicht nur um die rechtliche Auseinandersetzung: der TE hat ein Problem, was ihm in gewisser Weise Sorge bereitet. Da ist es doch nur verständlich und hilfreich, dass man sich darüber mit anderen Personen austauschen will - die alleinige Aussage "geh' zum Anwalt" hilft diesbzgl. auch nicht weiter...

Ich meld mich nochmal zurück:

Jetzt hab ich ein großes Problem:
Mein Vater weiß nicht, ob wir eine Rechtsschutzversicherung haben, er glaubt jedoch, dass es eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist, was mit meinem Fall jedoch nichts zu tun hat.

Wie soll ich nun vorgehen?
Wenn ich den Anwalt beauftrage erstmal außergerichtlich eine Einigung zu erzielen, muss ich ihm auch Geld bezahlen oder muss der Verkäufer die Kosten übernehmen?
Vielleicht würde der Verkäufer die Lage ja selbst eindeutig sehen und de Rücktritt ohne Anwaltshilfe zustimmen.

Wäre ja blöd, wenn neben den Nutzungsgebühren, dem kleinen Unfall, plötzlich noch nen Tausender für die kurze Anwaltshilfe drauf geht. Sollte es vor dem Gericht gehen, habe ich keine Bedenken, da ich die Berichte von der Werkstatt habe mit den Mängeln und aktuell wieder ähnliche Mängel habe. Dort bin ich mir sicher, dass ich den Fall gewinnen werde, auch wenn dies Monate lang andauern kann.

Ich möchte nämlich, möglichst viel von den 14000€ wieder in ein neues Fahrzeug reinvestieren. Gegebenfalls noch 3-4 Tausend rauflegen und mir einen 2007er Z4 mit max. 60t km Kaufpreis zwischen 17-18t€ kaufen oder finanzieren.

Least BMW auch 2007er? Immerhin wird es auf der Gebrauchtwagenbörse angeboten, auch bei einem 2007er.

Ich habe zwei Anwaltskanzleien erstmal angeschrieben Zwecks meines Falles.

Gruß mit einem herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!

Ein Erstberatung kostet max. 190 €. Geh zum Anwalt hin, besprich mit ihm den Fall und gehe dann weiter vor. Vergiss nicht offen über Kosten etc. mit ihm zu sprechen.

VG
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von bmwX5LCI


Ein Erstberatung kostet max. 190 €. Geh zum Anwalt hin, besprich mit ihm den Fall und gehe dann weiter vor. Vergiss nicht offen über Kosten etc. mit ihm zu sprechen.

Die Maximalkosten für die Erstberatung sind korrekt, allerdings handelt es sich um den Nettobetrag. Hinzu käme noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

Auf jeden Fall würde ich diese Kosten investieren, da aus meiner Sicht nur ein Anwalt nach Kenntnis aller Fakten einen korrekten juristischen Rat geben kann.

Auch bei einer beabsichtigten außergerichtlichen Einigung ohne Anwalt steigen die Erfolgsaussichten, wenn man über die rechtliche Situation genau Bescheid weiß.

Wird ein Anwalt konsultiert, der die außergerichtliche Einigung übernehmen soll, fallen zusätzliche Kosten an, die derjenige, der den Anwalt beauftragt, erst mal zahlen muss. Über die Kosten kann bzw. muss ein Anwalt vorher informieren. Ob bei einem Vergleich die andere Partei diese Kosten ganz oder teilweise übernimmt, ist Verhandlungssache und somit zu Beginn völlig offen.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von bmwX5LCI


Ein Erstberatung kostet max. 190 €. Geh zum Anwalt hin, besprich mit ihm den Fall und gehe dann weiter vor. Vergiss nicht offen über Kosten etc. mit ihm zu sprechen.
Die Maximalkosten für die Erstberatung sind korrekt, allerdings handelt es sich um den Nettobetrag. Hinzu käme noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

Danke, ich muss es schließlich ja auch wissen 😉 Mit dem Nettobetrag hast du natürlich recht. Für einen Mandanten hören sich 190 € zuzügl. MwSt besser an, dann steht wenigsten die 1 noch davor 😉

VG
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von bmwX5LCI


Danke, ich muss es schließlich ja auch wissen 😉

Oh, ein Advokat! - Dann will ich mich mal in Sachen Rechtsrat zurücknehmen 😉

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von bmwX5LCI


Danke, ich muss es schließlich ja auch wissen 😉
Oh, ein Advokat! - Dann will ich mich mal in Sachen Rechtsrat zurücknehmen 😉

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Der beste Rat ist immer noch,wie wir alle gesagt haben, der Gang zum Anwalt. Da fällt mir außerdem gerade ein "Vertragen geht über verklagen" 😉

VG
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von bmwX5LCI


Der beste Rat ist immer noch,wie wir alle gesagt haben, der Gang zum Anwalt. Da fällt mir außerdem gerade ein "Vertragen geht über verklagen" 😉

Guter Spruch! Deshalb amüsiere ich mich stets über Beiträge, in denen empfohlen wird, die Gegenseite sofort zu verklagen.

Mein Grundsatz: Erstmal informieren über die Rechtslage, dann versuchen, sich gütlich zu einigen, meist erübrigt sich dann der Gang zum Gericht. Und vor Gericht wird in vielen Fällen sowieso kein Recht gesprochen, sondern der Richter will seine Ruhe und rät zu einem Vergleich.

Freundliche Grüße
Der Chaosmanager

Zitat:

Der beste Rat ist immer noch,wie wir alle gesagt haben, der Gang zum Anwalt. Da fällt mir außerdem gerade ein "Vertragen geht über verklagen" 😉

VG
Stefan

und NIE ums Prinzip streiten. Denn auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand ;-)

Das stimmt 😉

VG
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von bmwX5LCI


Geh zum Anwalt hin, besprich mit ihm den Fall und gehe dann weiter vor.

Sollte er sich nicht vorher mal anhören, was der Händler überhaupt zu seiner Idee den Kaufvertrag rückabwickeln zu wollen sagt!? Vielleicht geht er ja auf alle Punkte ein… Die Aussicht einen Z4 verkaufen zu können ist ev. auch hilfreich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen