Wandlung meines 1er BMWs
Guten Abend,
etwa Ende November 2010 haben wir einen 1er, 116i, BJ 2008 unfallfrei, ein Jahr Garantie, scheckheftgepflegt für 14000€ bei einem BMW Vertragshändler gekauft. Verkäufer ist die Stadac.
Nach dem Kauf ist es zu einem kleinen Unfall gekommen, der Kotflügel hat eine kleine Beule abbbekommen. Schaden eigentlich gering.
Etwa Ende Dezember kam es zum ersten Problem: Das Auto ruckelt plötzlich sehr stark beim Anfahren und bei Fahren. Bei etwa 40-50 KM´h wurde dies noch stärker. Dazu: Das Auto hat kein Gas mehr wahrgenommen, d.h. ich musste sehr lange das Gas drücken und mehrere Gänge wechseln, damit überhaupt etwas sich geregt hat. Das Auto habe ich dann irgendwann nicht mehr fahren können und musste es auf einem Parkplatz abstellen, ADAC anrufen und abschleppen lassen zu BMW.
Ergebnis: Irgendetwas mit einem Zylinder soll defekt gewesen sein.
Schon während der Rückfahrt hab ich ein kleines Ruckeln gespürt und dachte mir nichts dabei.
Nach 2-3 Tagen hat sich das Ruckeln wieder sehr stark verstärkt, das Auto nahm gar kein Gas mehr war und die Motorleuchte hat geleuchtet. Schnell hab ich es wieder zu denen gebracht.
Ich bin danach zum Händler gegangen, stinksauer, weil die Inspektion anscheinend auch nicht richtig durchgeführt worden war, da mir nach etwa 1 1/2 Monaten das Öl ausgegangen ist und ich beim Kauf für die Scheibenwischer das Mittel für den Sommer hatte, obwohl das Auto eigentlich im Winter gekauft wurde. Folglich ist mir erstmal alles eingefroren...
Ich hab ihm gesagt, dass dies nun das 2. Mal ist, mit dem gleichen Problem. Mein Vater, hat sich auch wahnsinnig aufgeregt, weil er keine Zeit hat, ständig hinzufahren, da er selbstständig ist. Ich bin Student, habe keine Zeit während der Prüfungszeit ständig hinzufahren.
Dem Verkäufer habe ich gesagt, dass er diese 2. Möglichkeit hat, die Mängel zu reparieren, ansonsten nehme ich die Wandlung wahr und regel dies gegebenfalls auch mit einem Anwalt. Ich möchte ungern ein Zitronenauto gekauft haben.
Was passiert:
Auto soll abholbereit sein.
Fehlerbericht: Es war wieder ein anderer Zylinder!
Gut 2-3 Woche war alles in Ordnung.
Vorgestern hab ich das Auto geparkt, heute wieder damit gefahren und der Gang ruckelte wie verrückt, das ganze Auto hat vibriert und das Gas wird WIEDER nicht wahrgenommen. Es hört sich an, als wenn es ein 20 Jahre altes Auto ist, welches kurz vorm Auseinanderfallen liegt. Es rattert, nimmt kein Gas war.
Nun hab ich die Schnauze voll. Ich hab zwar noch etwas Garantie, aber wenn die Garantie abläuft, hab ich ein totes Auto mit einem verschrotteten Motor.
Ich habe ein absolut schlechtes Gefühl dabei und möchte es unbedingt zurückgeben.
Meine Frage ist nun, Laut Paragraph 440 BGB heißt es:
Zitat:
Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Mein Problem ist, dass das Ruckeln wie bei den ersten 2 Versuchen nicht wirklich in der Form vorkommt, jedoch hab ich den Mangel wieder, dass kein Gas wahrgenommen wird.
Wird dies nun schon als 2 Versuche zur Nacherfüllung gewertet? Es sind ja 2 unterschiedliche Zylinder gewesen.
Wie siehts es mit der kleinen Beule aus? Handelt es sich nun um ein Unfallfahrzeug oder ist die Wertminderung gering? Wird dies überhaupt miteingerechnet oder werden nur die gefahrenen Kilometer berechnet?
Wie sollte ich nun vorgehen? Mein Vertrauen in den Vertragshändler ist jedenfalls erloschen, von denen möchte ich erstmal ungern ein neues angeboten bekommen.
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für die Hilfe 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Zohrab
Beste Antwort im Thema
Der ganze Thread ist vollgestopft mit Halbwahrheiten sowie veralteten und überholten Rechtsansichten. Kein vernünftig arbeitender Anwalt freut sich darüber, ein Mandat zu übernehmen, bei dem der Mandant die Angelegenheit aufgrund von webforengenährter Selbstüberschätzung bereits strategisch an die Wand gefahren hat. Zwei juristische Staatsexamina und jahrelange Berufserfahrung eines Rechtsanwalts lassen sich nicht durch ein paar Stunden Internetrecherche und/oder wohlwollende Ratschläge von Forenkollegen ersetzen.
Der TE ist vorliegend nicht bei eBay um 50 € geprellt worden, deren Verlust er sicher noch verschmerzen könnte. Es geht vielmehr um einen deutlich fünfstelligen Betrag und einen Rechtsstreit dessen Verlust nach der ersten Instanz im Falle der nicht unwahrscheinlichen Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens noch einmal Kosten von ca. 6500 € nach sich zieht.
Der TE schreibt selbst, dass er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Nichts liegt näher, als bei der Rechtsschutzversicherung anzurufen und um Deckungszusage für eine anwaltliche Erstberatung zu bitten. Ggf. empfiehlt die Rechtschutzversicherung auch einen Anwalt vor Ort, ohne dass der TE an diese Empfehlung gebunden wäre. Mit dem Anwalt sollte dann die Strategie abgestimmt werden, wie man sich gegenüber dem Autohaus verhält.
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Jens Zerl
Sollte er sich nicht vorher mal anhören, was der Händler überhaupt zu seiner Idee den Kaufvertrag rückabwickeln zu wollen sagt!? Vielleicht geht er ja auf alle Punkte ein… Die Aussicht einen Z4 verkaufen zu können ist ev. auch hilfreich.Zitat:
Original geschrieben von bmwX5LCI
Geh zum Anwalt hin, besprich mit ihm den Fall und gehe dann weiter vor.
Ich denke das hat der TE schon gemacht. Falls nicht, wäre das natürlich die allerbeste Möglichkeit.
VG
Stefan
Zitat:
Original geschrieben von Zohrab
Ich meld mich nochmal zurück:Jetzt hab ich ein großes Problem:
Mein Vater weiß nicht, ob wir eine Rechtsschutzversicherung haben, er glaubt jedoch, dass es eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist, was mit meinem Fall jedoch nichts zu tun hat.....
Gruß mit einem herzlichen Dank für die hilfreichen Antworten!
Nun ja; das sollte man eigentlich wisssen! Eine Rechtsschutzversicherung ist wohl neben den unumgänglichen Haftpflichtversicherungen eigentlich ein MUSS für jede Familie.
Vielleicht hab ich es überlesen: Wer ist den der Eigentümer des Fz? Und der braucht die Rechtschutzversicherung; es sei denn Du bist als Student aufgrund des jungen Alters noch in der Familie mitversichert.
Am Anwalt kommst Du aber wohl nicht herum. Zumindest braucht Du erst einmal ein anwaltliche Beratung.
Der Händler hat doch noch gar nichts gemacht, wofür man ihn verklagen müsste.
Er muss eine Rückabwicklung des Kaufvertrages doch erstmal ablehnen - davon habe ich im gesamten Thread noch nichts gelesen - das ist der erste Schritt, alles andere ist nur notwendig, wenn man sich nicht einigen kann.