Wandlung meines 1er BMWs

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Guten Abend,

etwa Ende November 2010 haben wir einen 1er, 116i, BJ 2008 unfallfrei, ein Jahr Garantie, scheckheftgepflegt für 14000€ bei einem BMW Vertragshändler gekauft. Verkäufer ist die Stadac.

Nach dem Kauf ist es zu einem kleinen Unfall gekommen, der Kotflügel hat eine kleine Beule abbbekommen. Schaden eigentlich gering.

Etwa Ende Dezember kam es zum ersten Problem: Das Auto ruckelt plötzlich sehr stark beim Anfahren und bei Fahren. Bei etwa 40-50 KM´h wurde dies noch stärker. Dazu: Das Auto hat kein Gas mehr wahrgenommen, d.h. ich musste sehr lange das Gas drücken und mehrere Gänge wechseln, damit überhaupt etwas sich geregt hat. Das Auto habe ich dann irgendwann nicht mehr fahren können und musste es auf einem Parkplatz abstellen, ADAC anrufen und abschleppen lassen zu BMW.

Ergebnis: Irgendetwas mit einem Zylinder soll defekt gewesen sein.

Schon während der Rückfahrt hab ich ein kleines Ruckeln gespürt und dachte mir nichts dabei.
Nach 2-3 Tagen hat sich das Ruckeln wieder sehr stark verstärkt, das Auto nahm gar kein Gas mehr war und die Motorleuchte hat geleuchtet. Schnell hab ich es wieder zu denen gebracht.

Ich bin danach zum Händler gegangen, stinksauer, weil die Inspektion anscheinend auch nicht richtig durchgeführt worden war, da mir nach etwa 1 1/2 Monaten das Öl ausgegangen ist und ich beim Kauf für die Scheibenwischer das Mittel für den Sommer hatte, obwohl das Auto eigentlich im Winter gekauft wurde. Folglich ist mir erstmal alles eingefroren...

Ich hab ihm gesagt, dass dies nun das 2. Mal ist, mit dem gleichen Problem. Mein Vater, hat sich auch wahnsinnig aufgeregt, weil er keine Zeit hat, ständig hinzufahren, da er selbstständig ist. Ich bin Student, habe keine Zeit während der Prüfungszeit ständig hinzufahren.

Dem Verkäufer habe ich gesagt, dass er diese 2. Möglichkeit hat, die Mängel zu reparieren, ansonsten nehme ich die Wandlung wahr und regel dies gegebenfalls auch mit einem Anwalt. Ich möchte ungern ein Zitronenauto gekauft haben.

Was passiert:
Auto soll abholbereit sein.
Fehlerbericht: Es war wieder ein anderer Zylinder!

Gut 2-3 Woche war alles in Ordnung.
Vorgestern hab ich das Auto geparkt, heute wieder damit gefahren und der Gang ruckelte wie verrückt, das ganze Auto hat vibriert und das Gas wird WIEDER nicht wahrgenommen. Es hört sich an, als wenn es ein 20 Jahre altes Auto ist, welches kurz vorm Auseinanderfallen liegt. Es rattert, nimmt kein Gas war.

Nun hab ich die Schnauze voll. Ich hab zwar noch etwas Garantie, aber wenn die Garantie abläuft, hab ich ein totes Auto mit einem verschrotteten Motor.
Ich habe ein absolut schlechtes Gefühl dabei und möchte es unbedingt zurückgeben.

Meine Frage ist nun, Laut Paragraph 440 BGB heißt es:

Zitat:

Außer in den Fällen des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 bedarf es der Fristsetzung auch dann nicht, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 verweigert oder wenn die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ihm unzumutbar ist. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Mein Problem ist, dass das Ruckeln wie bei den ersten 2 Versuchen nicht wirklich in der Form vorkommt, jedoch hab ich den Mangel wieder, dass kein Gas wahrgenommen wird.

Wird dies nun schon als 2 Versuche zur Nacherfüllung gewertet? Es sind ja 2 unterschiedliche Zylinder gewesen.

Wie siehts es mit der kleinen Beule aus? Handelt es sich nun um ein Unfallfahrzeug oder ist die Wertminderung gering? Wird dies überhaupt miteingerechnet oder werden nur die gefahrenen Kilometer berechnet?

Wie sollte ich nun vorgehen? Mein Vertrauen in den Vertragshändler ist jedenfalls erloschen, von denen möchte ich erstmal ungern ein neues angeboten bekommen.

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für die Hilfe 🙂

Mit freundlichen Grüßen

Zohrab

Beste Antwort im Thema

Der ganze Thread ist vollgestopft mit Halbwahrheiten sowie veralteten und überholten Rechtsansichten. Kein vernünftig arbeitender Anwalt freut sich darüber, ein Mandat zu übernehmen, bei dem der Mandant die Angelegenheit aufgrund von webforengenährter Selbstüberschätzung bereits strategisch an die Wand gefahren hat. Zwei juristische Staatsexamina und jahrelange Berufserfahrung eines Rechtsanwalts lassen sich nicht durch ein paar Stunden Internetrecherche und/oder wohlwollende Ratschläge von Forenkollegen ersetzen.

Der TE ist vorliegend nicht bei eBay um 50 € geprellt worden, deren Verlust er sicher noch verschmerzen könnte. Es geht vielmehr um einen deutlich fünfstelligen Betrag und einen Rechtsstreit dessen Verlust nach der ersten Instanz im Falle der nicht unwahrscheinlichen Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens noch einmal Kosten von ca. 6500 € nach sich zieht.

Der TE schreibt selbst, dass er über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Nichts liegt näher, als bei der Rechtsschutzversicherung anzurufen und um Deckungszusage für eine anwaltliche Erstberatung zu bitten. Ggf. empfiehlt die Rechtschutzversicherung auch einen Anwalt vor Ort, ohne dass der TE an diese Empfehlung gebunden wäre. Mit dem Anwalt sollte dann die Strategie abgestimmt werden, wie man sich gegenüber dem Autohaus verhält.

32 weitere Antworten
32 Antworten

Eins vorab: Ich hab den Text von dir nur kurz überfolgen und habe persönlich Null Erfahrung mit einer Wandlung. Da gibt es mit Sicherheit kompetentere als mich.

Aber als Lektüre und für ein paar Infos ist die Seite nicht schlecht: Wandlung E-Klasse

Grüße

Die Reparaturversuche dürften schon hinreichend für eine Rückabwicklung sein.

Das Problem wird in diesem Fall sein, dass die Berechnung der Nutzungskosten nicht eindeutig geregelt ist, in deinem Fall kommt auch noch ein Schaden hinzu, der dir natürlich (ob Unfallauto oder nicht) in Rechnung gestellt wird. Ev. will der Händler sogar den Unfall für die Probleme verantwortlich machen - dann wäre eine Rückabwicklung ausgeschlossen.

Im Endeffekt würde ich davon ausgehen, dass eine Rückabwicklung dem Verkauf des Wagens (mit beseitigtem Problem) gleichkommen würde.

@ Sonic:

Vielen Dank für den Link, hat mir wirklich geholfen, ich les mich da mal rein 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Die Reparaturversuche dürften schon hinreichend für eine Rückabwicklung sein.

Das Problem wird in diesem Fall sein, dass die Berechnung der Nutzungskosten nicht eindeutig geregelt ist, in deinem Fall kommt auch noch ein Schaden hinzu, der dir natürlich (ob Unfallauto oder nicht) in Rechnung gestellt wird. Ev. will der Händler sogar den Unfall für die Probleme verantwortlich machen - dann wäre eine Rückabwicklung ausgeschlossen.

Im Endeffekt würde ich davon ausgehen, dass eine Rückabwicklung dem Verkauf des Wagens (mit beseitigtem Problem) gleichkommen würde.

Die Berechnung der Nutzungskosten beträgt doch ca. 0.67% für je 1000 gefahrene KM des Kaufwerts, womit ich bei ca. 93 pro 1000km wäre. 93*ca. 3 Tausend= 279€.

Dem gegenüber stehen etwa 5% Zinsen gegenüber, laut dem einem Urteil des Oberlandesgerichts:

Zitat:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.651,03 € nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.856,38 €
vom 13.06.2003 bis 29.06.2004 sowie aus 19.651,03 € seit 30.06.2004
Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges Mercedes Benz Typ 240
Limousine, amtliches Kennzeichen ....., zu zahlen..

Urteil war vom Juni 2004.

Vom Kaufwert 14000€ werden ca. 280€ Nutzungskosten abgezogen und ca. 50€ werde ich wohl als Zinsen angerechnet bekommen, womit wir bei etwa 13770€ wären.

Die kleine Beule lasse ich bei einer BMW Niederlassung in Kürze beheben.

Den Unfall kann er kaum für die Probleme verantwortlich machen, da er nur eine kleine Verbeulung ist, schließlich ist da weder richtig reingerammt worden mit einer riesigen Delle noch ist da etwas an der Karosserie abgefallen.

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Zohrab


Die Berechnung der Nutzungskosten beträgt doch ca. 0.67% für je 1000 gefahrene KM des Kaufwerts, womit ich bei ca. 93 pro 1000km wäre. 93*ca. 3 Tausend= 279€.
Dem gegenüber stehen etwa 5% Zinsen gegenüber, laut dem einem Urteil des Oberlandesgerichts:

Das war in dem speziellen Fall so. ich habe auch schon Berichte gelesen, wo von einer zu erwartenden Gesamtfahrleistung des Autos ausgegangen wurde und damit bezogen auf den Kaufpreis die Nutzung individuell berechnet wurde.

Zitat:

Den Unfall kann er kaum für die Probleme verantwortlich machen, da er nur eine kleine Verbeulung ist, schließlich ist da weder richtig reingerammt worden mit einer riesigen Delle noch ist da etwas an der Karosserie abgefallen.

Was er kann und was er macht sind zwei unterschiedliche paare Schuhe. Zumindest könnte das ein Grund dafür sein, dass der Rechtsweg auch wirklich bestritten werden muss, was ja noch aufwändiger ist, als in die Werkstatt zu fahren und vor allem kann es die Sache hinauszögern, was wohl nicht in Deinem Interesse ist.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Zohrab


Dem Verkäufer habe ich gesagt, dass er diese 2. Möglichkeit hat, die Mängel zu reparieren, ansonsten nehme ich die Wandlung wahr und regel dies gegebenfalls auch mit einem Anwalt.

Dass Du das dem Verkäufer gesagt hast, ist gut und schön. Wenn Du jedoch einen Anspruch geltend machen möchtest, musst Du diesen erst mal schriftlich formulieren.

Ob Du dies gleich via Anwalt tun willst, bleibt Dir überlassen. Ich für meinen Teil würde meinen Anspruch zunächst schriftlich stellen (selbstverständlich mit Setzen einer angemessenen Frist) und die Reaktion abwarten. Wenn das Autohaus ablehnt, kannst Du immer noch den Anwalt bemühen (wobei letztendlich vor Gericht meist sowieso ein Vergleich herauskommt, und den kann man auch vorher haben).

Unabhängig davon würde ich auf jeden Fall im Vorfeld einen Anwalt zwecks Erstberatung konsultieren, da IMO nur ein Jurist anhand der vorliegenden Fakten kompetent beraten kann.

Viele Grüße
Der Chaosmanager

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Falls nein, versuche dich außergerichtlich mit dem Händler zu einigen.

VG
Stefan

PS: Verwende nicht den Begriff Wandlung, den gibt es seit 2002 nicht mehr. Nennt sich jetzt Rücktritt 😉 Kommt glaube ich beim Händler auch besser an, dann sieht er, dass du dich informiert hast.

Viele Infos zu der Thematik sowie einen kompetenten Ansprechpartner findest du unter dem nachfolgenden Link.

Viel Erfolg!

Die Infos von dieser Seite sind aber von 2004 oder?

VG
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von bmwX5LCI


Die Infos von dieser Seite sind aber von 2004 oder?

... es sind allerdings auch Urteile aus 2008 zitiert.

Gruß
Der Chaosmanager

Ja und?!

Zitat:

Original geschrieben von KingKamehaMeha


Ja und?!

Junge, damit wollte ich darauf hinweisen, dass die Seite offenbar immer noch aktualisiert wird.

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von KingKamehaMeha


Ja und?!
Junge, damit wollte ich darauf hinweisen, dass die Seite offenbar immer noch aktualisiert wird.

Gruß
Der Chaosmanager

Ich glaube er meint mich 😉

VG
Stefan

Na dann herzlichen Glückwunsch für diese wichtige Erkenntnis und jetzt wie der BTT!

Vielen Dank für die Antworten.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich und werde ich natürlich auch wahrnehmen.

Mein Problem ist jedoch, kann ich schon jetzt meinen Anspruch schriftlich mitteilen, obwohl 2 Mal erst repariert wurde und aktuell nicht das exakt gleiche Problem vorliegt wie bei den ersten 2 Reperaturen?

Beim 1. und 2. ruckeln, Gas wird kaum bis gar nicht wahrgenommen.
Aktuell: Gas wird kaum wahrgenommen, Auto rattert, ruckelt aber nicht wirklich, sondern nur noch der Gang extrem.

Ich denke, es ist wieder ein Motorproblem, wie die ersten 2 Male auch. Kann ich einzelne Probleme mit dem Motor als einheitlichen Mangel nennen, sodass ich überhaupt meinen Anspruch stellen kann, dass er nach 2 Mal immernoch nicht den MOTOR Mangel beheben konnte?

Ich hoffe nur nicht, dass sich das über viele Monate bis zu einem Jahr hinzieht, weil ich das Fahrzeug genötige.

Wo wir grade bei den Nutzungskosten waren: Wie hoch ist ungefähr die erwartete Gesamtlaufleistung eines 116er, BJ 2008, Benziner?

Sollte ich die Beule bei einer BWM Werkstatt schonmal reparieren lassen?

Muss eigentlich der Verkäufer auch die Kosten der Erstberatung übernehmen, wenn es gerichtlich geregelt werden muss?

Die wichtigste Frage für mich lautete eben, ob die 2 Mängel inkl. des aktuellen ALLE unter einem "Ober"Mangel Motorprobleme geltend gemacht werden können und ich sofort schriftlich einen Brief verfassen kann.

Allgemein sind doch Motorprobleme eh die größten Mängel überhaupt, da gibt es leute, die haben eine Wandlung wegen deutlich kleineren Dingen durchgesetzt.

Gruß

und Herzlichen Dank für die Tipps

Deine Antwort
Ähnliche Themen