Wandlung auch nach Händlerkonkurs?

Ford Focus

Hallo,
mein Max geht am Freitag zum 5.Mal in die Werkstatt wegen Ruckelns beim Fahren ( EGR-Ventil in Verbindung mit Partikelfilter).
Meine Werkstatt ist nicht der Händler bei dem ich das Auto gekauft
habe. Dieser war zwischenzeitlich Konkurs gegangen und hat wohl vor Kurzem unter anderer Geschäftsleitung den Betrieb wieder aufgenommen. Außerdem war ich mit dem Service und der Art des Umgangs mit Kunden nicht zufrieden.
Jetzt spiele ich mit dem Gedanken eine Wandlung zu versuchen.
Welche Chancen habe ich und was muss man machen?
Geht dies über den Händler oder über Ford?

Gruß
chappimax

22 Antworten

ja, ja,
und wer tritt innerhalb der garantiezeit in die gewährleistung ein, wenn der ursprüngliche vertragsparter nicht zur verfügung steht. man kann nicht so eindeutig garantie und gewährleistung trennen.Besonders in diesem fall.

wir sind beides keine juristen aber so einfach wie du das siehst, ist es nicht.

P. S.

auf ein ordentliches schreiben an ford bekommst du auch garantiert eine ordentlich antwort.

Hier wird ja wieder mit viel, ganz viel Halbwissen um sich geworfen und mal eben Gewährleistung und Herstellergarantie in einen Topf geworfen und munter umgerührt.

Wandeln kann man nur beim Händler (Gewährleistung), sobald Ford unter Umgehung des Handels ein Auto zurücknimmt, so nennt man das Kulanz. Mit der (freiwilligen) Herstellergarantie hat das zunächst einmal nichts zu tun. Ist der Händler insolvent und pleite oder hat er sich ins Ausland abgesetzt, dann ist das Pech.

nochmal zur ergänzung:
du kannst innerhalb der garantiezeit zu jedem händler deiner wahl gehen, um deine ansprüche anzumelden.
ich behaupte, wenn der wagen dann einen gravierenden mangel aufweist, kann der wandeln - der neue vertragspartner!
oder schickt der dich dann zu deinem Verkäufer?

wenn du das mit ja beantwortest, bin ich gespannt auf deine juristische begründung.

mein focus c-Max tdci wurde einmal in italien zugelássen.
mein freundlicher vort Ort, F. Ford-Horstmann, Rastede,
hat mich freundlichst empfangen. ich habe auch bereits garantieleistungen geltend gemacht.
wenn nun mein fahrzeug, durch einen echten technischen mangel, irreparabel wird, schickt der mich dann weg.

analog zu dem ausgang ist das doch der gleiche fall.
ford tritt ein und nicht irgendein händler. ihr packt den´fall in allgemeines recht. was ja stimmt. ich denk, hier geht es um garantie von ford, das ist noch nicht richtig beackert worden

@Werner.....

Bitte kapier doch endlich das Gewährleistung mit allen ihren möglichen Konsequenzen (hier Wandlung) nichts mit Garantie zu tun hat!
Für ein und dasselbe Fahrzeug können bezüglich Gewährleistung und Garantie unterschiedliche Vertragspartner existieren.

Die Ford-Partner-Garantie gewährleistet dem Händler lediglich die Kostenübernahme für Garantiefälle in den ersten zwei Jahren, so dass man schmerzfrei zwischen den Händlern wechseln kann. Ein ggf. anderer Händler kann aber nicht wandeln, weil die Übertragung dieser Möglichkeit nicht Bestandteil der freiwilligen Garantieleistung von Ford ist.
Zusätzlich verzichtet Ford auf die in der Gewährleistung festgelegte Beweislaustumkehr nach 1/2 Jahr.

Der Ford-Garantieschutzbrief der optional tatsächlich zwischen Käufer und Hersteller abgeschlossen wird - aber nichts mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung zu hat - schließt Anspruch auf Rücktritt, Minderung und Wandlung explizit aus.

Zitat:

Original geschrieben von Werner Drees, O


nochmal zur ergänzung:
du kannst innerhalb der garantiezeit zu jedem händler deiner wahl gehen, um deine ansprüche anzumelden.
ich behaupte, wenn der wagen dann einen gravierenden mangel aufweist, kann der wandeln - der neue vertragspartner!
oder schickt der dich dann zu deinem Verkäufer?

Leider falsch. Garantie und Gewährleistung sind streng zu trennen. Man kann entweder das eine oder das andere oder beides haben. Aber selbst wenn man beides hat darf man die beiden nicht vermischen.

Wandlung ist ein Begriff aus dem ABGB (bzw dem BGB in Deutschland). Wandlung gibt es nach dem Gesetz nur bei Gewährleistung.

Garantie ist ein Vertrag zwischen Käufer und demjenigen, der garantiert (meistens der Hersteller). Welche Rechte der Käufer aus der Garantie hat, zB ob er Reparatur oder auch Umtausch oder gar die Erstattung des Kaufpreises vom Garanten verlangen kann, richtet sich nach den (vertraglichen) Garantiebedingungen. Vielleicht gibt es bei Ford Garantiebedingungen, nach denen Ford dem Käufer eines Neuwagens verspricht, ihm nach dem dritten erfolglosen Reparaturversuch den Kaufpreis gegen Übergabe des Autos zu erstatten. Ich glaube es aber nicht.

In der hier dargestellten Situation (Händler als Verkäufer, Hersteller als Garant) kann aus der Garantie gar keine Wandlung (oder eine sonstige Rückabwicklung) erfolgen. Ich kann ja schlecht mit jemandem (Hersteller) rückabwickeln, dh das Auto zurück geben und den Kaufpreis zurück erhalten, wenn ich das Auto gar nicht von ihm, sondern vom Händler bekommen habe (und an den auch den Kaufpreis gezahlt habe).

(kleine Anmerkung: ich bin Jurist, daher weiß ich, wovon ich rede)

Bei meinem C-Max war ein Ausstattungsdetail nicht eingebaut, dass der Wagen laut Ausstattungsliste aber haben müsste. Ich habe das bei dem FFH um die Ecke reklamiert, doch der hat mich zum verkaufenden Händler geschickt. Ich habe daraufhin eine Beschwerde ans Ford-Kundenzentrum gerichtet, das wiederum geantwortet hat, dass ein entsprechender Antrag auf Nachbesserung nur der verkaufende Händler stellen kann. Mein Recht auf Nachbesserung begründet sich nämlich aus dem Kaufvertrag in Verbindung mit den Regelungen des BGB. Mit der Graantie hat das überhaupt nichts zu tun.

das ist die sachlage, die unsere vorredner erklärt haben.
der mangel ist eine schlechterstellung -bitte nicht wieder verbesserungen wg. der evtl. nicht richtigen formulierung -
genüber dem kaufvertrag, da du ein auto mit dem fehlenden teil bestellt hast. das hat in der tat mit garantie nichts zu tun.

interessant wäre eben der fall, wie ford sich verhalten hätte, wenn dein verkaufsbetrieb nicht mehr existent wäre.

wie weit geht die "kulanz" bei ford? im vorliegenden fall ist das ein hammer. der kunde steht im regen.

ich hatte mein auto als re-import gekauft. im nachhinnein wird mir ganz schlecht, wenn ich bedenke, was passiert wäre, wenn ich einen echten mangel gehabt hätte; da das ein kleiner importeur war. gottlob ist mein auto einwandfrei.

bitte, TT-Pitt berichte mal, wie die sache ausgegangen ist.

Das Werk hat inzwischen den verkaufenden Händler beauftragt, das Teil nachzurüsten. Am kommenden Mittwoch soll das geschehen.

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