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Wandlung auch nach Händlerkonkurs?

Themenstarteram 4. Juni 2007 um 17:40

Hallo,

mein Max geht am Freitag zum 5.Mal in die Werkstatt wegen Ruckelns beim Fahren ( EGR-Ventil in Verbindung mit Partikelfilter).

Meine Werkstatt ist nicht der Händler bei dem ich das Auto gekauft

habe. Dieser war zwischenzeitlich Konkurs gegangen und hat wohl vor Kurzem unter anderer Geschäftsleitung den Betrieb wieder aufgenommen. Außerdem war ich mit dem Service und der Art des Umgangs mit Kunden nicht zufrieden.

Jetzt spiele ich mit dem Gedanken eine Wandlung zu versuchen.

Welche Chancen habe ich und was muss man machen?

Geht dies über den Händler oder über Ford?

Gruß

chappimax

22 Antworten
am 4. Juni 2007 um 18:15

Hallo,

eine Wandlung geht immer über den Händler.

 

Michael

du hast ne werksgarantie -keine händlergarantie.

wenn du gründe hast, die eine wandlung rechtfertigen, kannst du die geltend machen. das würd ich aber über einen fachmann -anwalt- machen.

am 4. Juni 2007 um 20:25

Aus meiner Sicht kannst Du nur bei dem Händler wandeln, bei dem Du das Auto gekauft hast, denn mit dem hast Du einen Kaufvertrag abgeschlossen. Er steht dafür gerade, dass das verkaufte Produkt frei von Sachmängeln ist. Sollte der Verkäufer nicht mehr existieren, muss geklärt werden, ob ein Nachfolgebetrieb die Rechte und Pflichten übernommen hat.

Mit der Garantie hat das alles nichts zu tun. Die ist nämlich eine freiwillige Leistung der Ford-Werke, die mit Sicherheit keine Wandlung vorsieht. Die Wandlung kann nur auf Basis der Bestimmungen des BGBs vollzogen werden.

das ist purer unsinn. garantie oder wandlung - der händler ist vertreter der ford-werke.

du kannst ja auch garantie/ gewährleistung bei jedem händler geltend machen. ich hab´einen Re-Import und der wird beim örtlichen Freundlichen betreut - auch wg. garantie.

das sind gesetze und keine bestimmungen aus dem BGB, HGB usw.

du hast eine garantie der ford-werke, der händler haftet für seine arbeiten. teile, rost usw. werden -im garantiefall- kostenmäßig über ford abgewickelt. der Ford-Vertreter -händler- regelt die Arbeiten.

da das nicht einfach ist, eine wandlung durchzuziehen, würde ich das über einen anwalt machen. das zahlst du in den meisten fällen selber, wenn du keine rechtsschutzversicherung fürs private hast. am besten vorher den vertrag ansehen oder bei der RV anrufen.

moin, moin.

hallo chappimax.

da du nun ja keinen händler mehr hast, der das für ford abwickeln könnte, würde ich mich an ford wenden, wer denn nun deinen antrag entgegen nehmen könnte. möglicherweise werden die dir einen anderen ford-händler nennen.

im kern sind immer die ford-werke für diese dinge verantwortlich. der händler -vor ort- nimmt vertretend für ford den antrag entgegen und wickelt das im normalfall ab.

der vertreter haftet für und gegen den vertretenen!

Bevor die Verwirrung perfekt wird, hier eine kurze Erklärung (nach österreichischem Recht, das dem deutschen Recht aber ziemlich ähnlich ist):

Wandlung heißt Rücktritt vom Kaufvertrag und Rückabwicklung der Leistungen: Du gibst das Auto zurück und erhältst im Gegenzug den Kaufpreis retour.

Wandeln kannst du nur gegenüber demjenigen, der dir das Auto verkauft hat. Das ist in der Regel der Händler, nicht die Ford Werke. Wandlung ist eine Folge von Gewährleistung.

Garantie klingt ähnlich wie Gewährleistung, ist aber was anderes. Hier ist dein "Gegenüber" Ford (der Hersteller), der dir verspricht, dass dein neues Auto für soundsoviele Jahre keine Defekte haben wird. Aus der Garantie heraus kannst du in der Regel nicht wandeln, sondern nur Reparatur verlangen. Der Inhalt der Garantie hängt von der Zusage des Herstellers ab (siehe Garantiebedingungen).

Zurück zur Wandlung: Wenn dein Händler in Konkurs ist, könnte Wandlung ein Problem werden. Warum?

- Existiert der Händler noch? Wenn er eine GmbH war, ist er eventuell schon aufgelöst.

- Selbst wenn der Händler existiert: Dein Rückforderungsanspruch des Kaufpreises wäre vermutlich eine Konkursforderung, auf die du bestenfalls eine Quote bekommst.

 

Obige Infos beziehen sich wie gesagt auf österreichisches Recht, sollten für deutsches Recht also nochmals überprüft werden. Ich rate dir daher, zum Anwalt deines Vertrauen zu gehen und dich beraten zu lassen. Selbst wenn der Spaß ein paar hundert Euro kostet, die sind gut angelegt.

im prinzip gebe ich dir recht. dazu muß jedoch der Kaufvertrag des Fahrzeuges herhalten!

das muß man im einzelnen sehen.

im garantiefall wird -das ist hier nur ein beispiel - der hersteller herangezogen. der anspruch wird tatsächlich beim händler angemeldet.

Bei uns gibt´s dafür -neben dem Vertrag- die AGB´S.

ich hab´bereits darauf hingewiesen, dass ein Anwalt die richtige Adresse für das Geplänkel wäre.

wenn der Kunde geld sparen möchte, könnte er sich zunächst an die Ford-Werke halten. möglicherweise benennen die einen "neuen" händler, mit dem man die sache auf den weg bringt. wenn man zufrieden ist -mit dem ausgang eines solchen ergebnisses- war´s gut. wenn nicht hat man eine grundlage, mit der man zum anwalt gehen könnte.

da gehts dann auch um Abschläge für die bisherige nutzung usw.

verloren wäre dann noch nichts. Nochmal: ein guter Anwalt von vornherein ist vorzuziehen.

Über die Kosten einer solchen maßnahme sollte man sich zu beginn informieren. es gibt eine neue Gebührenordnung für anwälte -die haben eine gewaltige steigerung des honorars bewirkt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

@cp2125

Was du schreibst ist praktisch identisch mit der deutschen Rechtslage. Ich habe nochmal meine Unterlagen vom Kauf im letzten Jahr gesichtet. Ein Vertragsverhältnis besteht nur zwischen Händler und Käufer, für alles was sich aus Gewährleistung ableitet - auch Wandlung - steht nur der Händler im Vertragsverhältnis. Der Hersteller taucht noch nicht mal namentlich auf. Ob und was der Händler wiederum mit dem Werk in solchen Situationen macht ist für den Käufer juristisch irrelevant.

Das was "Werner Drees, O" entspricht nicht dem Sachverhalt.

Das Thema "Garantie" hat damit eh nichts zu tun, davon ab, dass das bei Ford eh unkonventionell - "Partner"-Garantie - geregelt ist.

Bezüglich Händlerkonkurs u.ä. steckt man als Ford-Käufer schlicht im juristischen Risiko. Ob der Hesteller da aus Kulanzgründen in solchen Fällen da eine Lösung anbietet weiss ich nicht, gibt es jedenfalls keinen Rechtsanspruch drauf.

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von martins42

Bezüglich Händlerkonkurs u.ä. steckt man als Ford-Käufer schlicht im juristischen Risiko. Ob der Hesteller da aus Kulanzgründen in solchen Fällen da eine Lösung anbietet weiss ich nicht, gibt es jedenfalls keinen Rechtsanspruch drauf.

Gruss

Das stimmt. Man ist auf das Entgegenkommen des Herstellers bzw des Importeurs angewiesen. Gerade im Konkurs des Händlers zeigen sich die Hersteller aber gerne kulant, weil sie die Kunden nicht verärgern wollen.

Zitat:

wenn der Kunde geld sparen möchte, könnte er sich zunächst an die Ford-Werke halten. möglicherweise benennen die einen "neuen" händler, mit dem man die sache auf den weg bringt. wenn man zufrieden ist -mit dem ausgang eines solchen ergebnisses- war´s gut. wenn nicht hat man eine grundlage, mit der man zum anwalt gehen könnte.

da gehts dann auch um Abschläge für die bisherige nutzung usw.

Ich nehme an du beziehst das auf die Wandlung.

So leicht ist das leider nicht mit dem "Benennen eines neuen Händlers". Grundlage für Wandlung ist nicht der Vertrag oder die AGB, sondern das Gesetz, bei uns in Österreich das ABGB. Und im Gesetz steht, dass Wandlung nur gegenüber dem Verkäufer begehrt werden kann. Verkäufer ist aber weder der Hersteller noch ein anderer Händler, sondern nur jener Händler, bei dem du gekauft hast.

Wenn Ford sich kulant zeigt und den Wagen trotzdem zurück nimmt, ist es schön. Wenn Ford aber ablehnt hast du rechtlich keine Chance, Wandlung gegen Ford durchzusetzen, auch nicht mit 10 Anwälten.

ich hatte bereits daruf hingewiesen, dass grundlage der vertrag bzw. die AGB´S -des verkäufers sind -der fällt ja nun aus, da wird wohl nichts mehr zu holen sein.

wenn das ganze spitz auf knopf geht, zählt nur der vertrag und dann wird´s leider schwierig.

ich habe mein fahrzeug als re-import von einem importeur gekauft. deswegen habe ich andere bedingungen.

In der tat würden sich die ford-werke einen schlechten gefallen tun, wenn die -in einem solchen fall- den kunden im regen lassen würden.

ob´s da eine juristische grundlage gibt, weiß ich nich. ihr anscheinend auch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Werner Drees, O

[...]

ob´s da eine juristische grundlage gibt, weiß ich nich. ihr anscheinend auch nicht.

Ich schrieb schon oben, dass es keine juristische Grundlage gibt,um den Hersteller in Gewährleistungsfällen anzugehen, wenn es ausschließlich ein Vertragsverhältnis mit dem Händler gibt!

Und mit wem man ein Vertragsverhältnis hat, ergibt sich schlicht aus dem Kaufvertrag.

Das ist eine Fragestellung die dir jeder Vollkaufmann in Deutschland beantworten kann (oder zumindest können sollte).

Ciao

ein vollkaufmann ist nach deutschem recht eine juristische person und nicht zwangsläufig ein juristischer experte.

das ist u. U. ein gewaltiger Unterschied.

vielleicht kann mal jemand sagen, wie ford das in solchen fällen handhabt. ungewöhnlich ist das heutzutage nicht mehr.

in meiner heimatstadt ging vor zwei jahren ein uralter ford-betrieb in die knie.

der ist letztendlich saniert worden - dann unter einer anderen firma. möglichweise tritt die dann in die rechtsnachfolge ein.

 

ich werde mich mal konkret an ford wenden.

Es gehört zum kleinen 1x1 jedes Kaufmanns zu wissen welche Rechte und Pflichten mit Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen verbunden sind. In diesem Fall eben die Gewährleistungsregelung wo von der Gesetzgebung eine klare Linie geschaffen wurde.

Darum ging es lediglich und dafür braucht man kein "juristischer Experte " sein.

Gruss

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