Wandlung- ab wieviel Mängel ??
Hallo,
kann mir jemand sagen ab wieviel Mängel man den Eos wandeln darf? Und mit welchem Wertverlust muss ich rechnen? Bei meinem Eos hatte ich ein Wassereintritt an der A-Säule, Fenster Fahrerseite ging nicht richtig zu.
Demnächst wir der Dachholm eingestellt, weil die gewechslte Dichtung für die A-Säule nicht richtig sitzt. Bemängelt habe ich eine Dichtung an der C-Säule die nicht richtig passt und eine eingeklemmte Dichtung am Dach. Der Eos ist für mich ein schönes Cabrio, aber wenn weitere Mängel auftreten verliere ich meine Geduld mit den Werkstattbesuchen.
Der Kilometerstand meines EOS ist z.Z. 11000 km.
Gruß
Heiko
Beste Antwort im Thema
Mängel Eos, Rücktritt vom Kaufvertrag
Hallo Leute,
ich habe meinen Eos seit Ende August 2006 und habe leider mehrere Mängel. Das Fahrzeug befindet sich seit einer Woche in Reparatur. Ein Mietfahrzeug wird mir selbstverständlich kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Mängel sind:
- Wassereintritt fahrerseitig- Mangelhafte Dachdichtungen
- defekte "Scheibenhalterung" in der Fahrertür
- mangelhafte Qualität des Leders des Fahrersitzes (Löcher im Leder)
Nun zur rechtlichen Lage im Falle des Vorliegens eines Mangels:
Man hat bei dem Abschluss eines Kaufvertrages und im Falle des Vorliegens eines Mangels zwei Möglichkeiten. Man hat Rechte gegen den Hersteller und Rechte gegen den Verkäufer.
Gegen den Hersteller hat man einen Anspruch aus einem Garantievertrag. Dieser läuft mindestens zwei Jahre ab Kaufdatum.
Gegen den Verkäufer hat man Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung (§§ 433 ff BGB). Die Gewährleistungsrechte verjähren in zwei Jahren ab Kaufdatum.
Gewährleistungsrechte sind:
- Anspruch auf Nacherfüllung
- Anspruch auf Mängelbeseitigung
- Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag
- Anspruch auf Minderung des Kaufpreises
- Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Im Falle eines Mangels kann man aber nicht sofort ein neues Auto verlangen. Vielmehr hat der Verkäufer zwei Nachbesserungsversuche. Das bedeutet, dass der Verkäufer nur zwei Reparaturversuche hat, dem Käufer ein mangelfreies Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Wenn man sein neuwertiges Fahrzeug, aufgrund eines Mangels zu seinem Verkäufer bringt und der Verkäufer den Mangel durch eine Reparatur behebt, gilt diese erste Reparatur als erster Nachbesserungsversuch des Verkäufers.
Wenn ein Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen des Verkäufers immer noch vorliegen sollte, gilt die Nachbesserung des Verkäufers als fehlgeschlagen und der Käufer hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern und Schadensersatz zu verlangen.
Wenn ich meinen Eos hoffentlich wieder erhalte und innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist ein neuer Mangel auftritt, hat mein Autohaus nur noch einen einzigen Reparaturversuch.
Falls mein Eos nach der zweiten Reparatur wieder einen Mangel haben sollte, verlange ich ein komplett neues Fahrzeug. Falls mein Autohaus dazu nicht bereit sein sollte, trete ich ohne Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück und mache Schadensersatzansprüche geltend.
Aber Vorsicht! Wenn man nach 2 erfolglosen Nachbesserungsversuchen den Rücktritt vom KV erklärt und Schadensersatz geltend macht, kann mann nicht mehr die vertragsgemäße Leistung, also somit ein mangelfreies Auto verlangen.
Um ehrlich zu sein, ist es eine Schande, dass VW seine Kunden als Versuchskaninchen benutzt. Hauptsache das neue Modell auf Kosten der Qualität schnell auf den Markt gebracht.
Lasst euch nicht veräppeln! Besteht auf eure Rechte!
Gruß, Samstar
39 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von McErnie
Ich würde dann nach der Wandlung mal einen anderen "Händler" versuchen, Deiner hat ja scheinbar gar keine Ahnung.
Ich könnte mich totlachen, wenn ich lese, welche Mängel dem EOS zugeschrieben werden, so nach dem Motto: "Das ist ja ein nagelneues Auto, da kommt sowas schonmal vor..."
Also mein Händler ist ein anderer als die Werkstatt, zu der ich meinen Eos immer brachte, diese ist bei uns im Ort, der Händler ist gut 250 km entfernt, und dieser kümmert sich nun super um die Wandlung, obwohl er ja sonst weiter mit meinem Auto nicht`s mehr zu tun hatte, war auch noch nie bei ihm vor Ort, Abholung war WOB...
Man kann mit jedem Auto "Pech" haben, drum probier ich`s mit dem MJ 2008 nochmal, wenn das auch nichts ist, dann were ich wohl auch die Marke wechseln, habe mir darüber aber noch keine Gedanken gemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Wauwau17
Also mein Händler ist ein anderer als die Werkstatt, zu der ich meinen Eos immer brachte, diese ist bei uns im Ort, der Händler ist gut 250 km entfernt, und dieser kümmert sich nun super um die Wandlung, obwohl er ja sonst weiter mit meinem Auto nicht`s mehr zu tun hatte, war auch noch nie bei ihm vor Ort, Abholung war WOB...
Man kann mit jedem Auto "Pech" haben, drum probier ich`s mit dem MJ 2008 nochmal, wenn das auch nichts ist, dann were ich wohl auch die Marke wechseln, habe mir darüber aber noch keine Gedanken gemacht.
Dann wirst Du mit dem neuen EOS die gleichen Probleme haben, wie mit dem ersten... wie schon geschrieben: ein Teil Deiner Probleme ist bekannt, auch bei anderen Linien (Golf, Passat, Touran etc.)
Diese Probleme wurden schon seit Jahren nicht gelöst, da ändert sich nichts dran. Wenn Deine Werkstatt von diesen Problemen noch nichtmal etwas gehört hat, dann kann das niemals besser werden. Da muss die Werkstatt einfach pfiffig sein und manche Fehler im Vorfeld abstellen, damit es nicht zum Rücktritt kommt.
Trotzdem viel Glück, aber sag' hinterher nicht, man hätte Dich nicht gewarnt... 😉
Gruß,
McE
Zitat:
Original geschrieben von McErnie
Trotzdem viel Glück, aber sag' hinterher nicht, man hätte Dich nicht gewarnt... 😉
Gruß,
McE
Das werde ich nicht sagen, aber bei mir nimmt das ganze wirklich schon Überhand...
Ich laß das einfach mal auf mich zukommen... 😉
Zitat:
Original geschrieben von McErnie
Und da ändert sich mal gar nix dran, auch nicht am 01.05.07...
Das dachte ich mir schon.
Hätte mich auch gewundert, da man nirgendwo Informationen zu einer solchen Änderung finden konnte.
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Ähm.... Räusper....
Mal ne Frage zu dem Thema:
Was gilt als Reparaturversuch?
Ne richtige Antwort o.ä. wäre echt Super ;-)
Jeder Werkstattaufenthalt?
Jeder einzelne Versuch ein bestimmtes gravierendes Problem zu beseitigen ?
Danke...
Zitat:
Original geschrieben von Notname
Was gilt als Reparaturversuch?
Jeder einzelne Versuch ein bestimmtes gravierendes Problem zu beseitigen ?
Genau das ist es. Und wenn die Reparaturmaßnahmen nicht zur Beseitigung des Problems führen, dann ist es ein fehlgeschlagener Reparaturversuch.
dann frag mal deinen freundlichen was er noch erstattet bekommt von vw wenn er dir eine pannenhilfe gibt oder dich sogar abschleppen lassen muß inklusive leihwagen 120 euro für alles die neuen richtlinien sind auch nur intern bislang aber leihwagen normalerweise auch erst ab 50km vom wohnort entfernt und nur noch mit freigabe nummer von vw
deshalb werden sich manche händler noch umsehen wenn sie einen leihwagen auf mob rausgeben und abrechnen wollen bei einem normalen werkstatt aufenthalt
gruß stingray
Zitat:
Original geschrieben von stingray-canata
dann frag mal deinen freundlichen was er noch erstattet bekommt von vw wenn er dir eine pannenhilfe gibt oder dich sogar abschleppen lassen muß inklusive leihwagen 120 euro für alles die neuen richtlinien sind auch nur intern bislang aber leihwagen normalerweise auch erst ab 50km vom wohnort entfernt und nur noch mit freigabe nummer von vw
deshalb werden sich manche händler noch umsehen wenn sie einen leihwagen auf mob rausgeben und abrechnen wollen bei einem normalen werkstatt aufenthalt
gruß stingray
Davon redet hier niemand, das ist lt. den Bedingungen der Mobilitätsgarantie gar nicht möglich und wäre BETRUG.
Wir reden von KULANZ oder ENTGEGENKOMMEN der Händler. Die lässt leider manchmal deutlich zu wünschen übrig.
Im übrigen sind die Leistungen "unserer" Mob.-Garantie festgeschrieben (für uns). Was der Händler dafür bekommt, interessiert mich mal rein überhaupt nicht.
So, also nun steht es seit knapp ner halben Stunde fest, mein Eos wird gewandelt, Händler hat Zusage von VW erhalten.
Jetzt wird gleich die Konfiguration für den Neuen abgeschickt... 😉
Zählen auch kleine Mängel, um eine Wandlung durchzusetzen?
Was versteht man da unter "gravierend"?
Hm, wie genau, weiß ich nicht, aber bei mir war nur eine Sache, die nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen eben immer noch besteht, und zwar bei mir der Wassereintritt an den Übergängen der A-Säulen zu den Dachholmen, und da tritt seit letzten Mittwoch das Wasser auch beim Regen ein, nicht nur beim waschen wie vorher...
Ich kann nur sagen, im ELSA (Programm bei VW, in welches alle Reparaturen, egal ob auf Garantie oder Rechnung, Kundendienste, also einfach alles was am Fahrzeug gemacht wurde) bei meinem Fahrzeug 35 Einträge vorhanden sind, und das in 11 Monaten, ist schon ne stolze Leistung, und jetzt in den vergangenen 2 Wochen hätte die Liste schon wieder um 3 Einträge erweitert werden können, wird sie aber nicht mehr, da er ja gewandelt ist und der Neue seit Freitag schon bestellt ist.
hab jetzt auch mal eine frage zum thema wandlung und mängel 🙂
soviel ich mitbekommen habe muss man der werkstätte bei ein und demselben fehler 2 reparaturversuche lassen, tritt der gleiche fehler nochmal auf kann eine wandlung angestrebt werden, soweit richtig?
jetzt find ich das bei mir nicht soo einfach, denn:
am anfang undicht c-säule links
nach reparatur -> beide a-säulen
nach reparatur -> hochtöner beifahrerseite
nach reparatur -> wieder c-säule links
kann man jetzt sagen dass nun zum zweiten mal derselbe fehler an der c-säule auftritt?
oder zählt das jetzt wieder als erster versuch weil die undichtheit sozusagen immer "verschoben" worden ist?
MfG,
rainZn
VW meint natürlich, dass man zwei Versuche pro Stelle hat - ich halte das für nicht haltbar. Wenn nämlich der Wassereinbruch durch das Einstellen des Daches lediglich verlagert wird, ist das auf Dauer für den Käufer unzumutbar. Undichtes Dach ist undichtes Dach - ist ja schließlich nur ein Dach im Fahrzeug oder hat jemand mehrere?
Streiten könnte man, wenn eine Undichtigkeit rein beim Schiebedach auftritt - dann würde ich auch hier zwei Versuche einräumen - oder drei meinetwegen - aber:
VW läuft und läuft und läuft -
leider nicht mehr der Käfer sondern beim EOS das Wasser ins Auto.
Zitat:
Original geschrieben von rainZn
hab jetzt auch mal eine frage zum thema wandlung und mängel 🙂
soviel ich mitbekommen habe muss man der werkstätte bei ein und demselben fehler 2 reparaturversuche lassen, tritt der gleiche fehler nochmal auf kann eine wandlung angestrebt werden, soweit richtig?
jetzt find ich das bei mir nicht soo einfach, denn:
am anfang undicht c-säule links
nach reparatur -> beide a-säulen
nach reparatur -> hochtöner beifahrerseite
nach reparatur -> wieder c-säule linkskann man jetzt sagen dass nun zum zweiten mal derselbe fehler an der c-säule auftritt?
oder zählt das jetzt wieder als erster versuch weil die undichtheit sozusagen immer "verschoben" worden ist?MfG,
rainZn
Bei uns in der Tageszeitung war vor kurzem ein Artikel drin, bei dem es auch um Wandlung ging. Ich muß mal schaun, ob ich den Daheim noch finde, den hab ich mir extra aufgehoben!
Ganz bring ich`s nicht zusammen, aber da würde über ein Fahrzeug berichtet, welches ein Neufahrzeug war und bei dem ein Fehler am Motor auftrat. Fahrzeug ging zur Werkstatt. Im Endeffekt mußte nur ein Zündkabel und glaub 2 Zündkerzen gewechselt werden, jedoch der Besitzer wollte das Fahrzeug nicht mehr und ging vor Gericht. Er gewann den Prozeß und der Konzern mußte das Fahrzeug zurück nehmen und dem Käufer den Kaufpreis ausbezahlen.
Ich schau Mittag, ob ich den Artikel finde, dann scan ich ihn ein.
Noch mal eine Frage zum Reparaturversuch. Wie lange darf ein solcher Reparaturversuch dauern ? Kann sich der Händler für die Reparatur unbergrenzt Zeit nehmen ?
BM