Wagen war angeblich ein Unfallwagen - Teil 2
Hallo,
der erste Thread hierzu wurde ja leider geclosed...hier gehts nun weiter:
Der Käufer des 328i behauptet immer noch das der Wagen einen Unfall gehabt haben soll.
Ich habe den Wagen jedoch als Unfallfrei gekauft und so auch weiterverkauft. Im Kaufvertrag steht jedoch drin, das die rechte Seite mal neu lackiert wurde und das habe ich beim verkaufen auch in den Kaufvertrag reingeschrieben.
Der Käufer meint aber nun auf der linken Seite wär geschweisst worden und auch lackiert worden.
Er sagt bei dem Wagen sieht man außerdem in der Sonne 4 Unterschiedliche Farbtöne (Lackierung Avusblau-ich finde die sieht nach Blickwinkel eh immer anders aus). Daher will er den Wagen komplett neu lackieren lassen und das kostet 1800€ - die hälfte also 900€ will er von mir und dann vergisst er den (angeblichen) Unfall.
Für die Unterschiedlichen Farbtöne kann ich nichts, ich denke die sind eh nach Blickwinkel anders und wenn minimal. Ich hatte nur mal den Kofferraumdeckel lackieren lassen und der war meiner Meinung sehr gut lackiert.
Ich sagte ihm er soll zum Gutachter gehen, damit ich was schriftlich habe das der Wagen einen Unfallschaden hatte.
Könnte ich dann auch noch den Vorbesitzer belangen? Ich hatte den Wagen knapp 1 Jahr.
Wenn ich die 900€ nicht zahle, will er den Wagen zurückgeben an mich. Muss ich das???
Wer muss das Gutachten erstmal zahlen? Er odeR?
18 Antworten
das mit unwissenheit und strafer trifft hier aber nicht ganz zu. hier muß der käufer ihm erstmal arglistige täuschung nachweisen, und das wird sehr schwer.
unwissenheite schütz vor strafe nicht passt eher bei: entschuldigen Sie Herr Wachtmeister, ich wußte nicht, das ich die neuen Felgen hätte eintragen müssen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gustl323ti
angenommen er könnte nachweisen das dieses Auto einen Unfallschaden hat...
Hat der Wagen aber nicht...das wär mit Sicherheit aufgefallen!
Das einzige was war, dass die Beifahrerseite komplett neu lackiert wurde...vor Jahren.
Er meint aber die Fahrerseite, hinteres Seitenteil wär neu eingeschweisst und der Wagen wär auf einer Richtbank gewesen....
Zitat:
Original geschrieben von Gustl323ti
Hallo Leute,
meine mal gehört zu haben das unwissenheit nicht vor Strafe schützt...Hab immer gedacht das der Halter, der das Fahrzeug verkauft, immer derjenige ist der sich dann strafbar macht wenn er einen Unfallwagen als Unfallfrei verkauft...
Weil wenn der zweite Vorbezitzer im Kaufvertrag als Unfallfrei drinsteht...wird er den Unfall wohl kaum zugegeben. oder?Aber in deinem Fall würd ich auch abwarten..wie dir die anderen es auch raten. Da kommt nur heisse Luft 😁
Gruß
Gustl
war nicht auf deinen Fall bezogen...nur theoretisch