Wagen seit Wochen zugelassen, wird jedoch nicht ausgeliefert
So jetzt sind 5 Wochen rum seit mein neuer Wagen Wagen in Bremerhaven angekommen ist. Seit 4 Wochen ist er auf mich zugelassen. 1 Monat KFZ Versicherungsbeitrag für komplett nix bisher. Händler kann/will keine Auskunft geben und geht bis nächstes Jahr in den Weihnachtsurlaub. Also werden mal mindestens 6-7 Wochen vergehen nach Ankunft des Wagens in Bremerhafen bis ich es in Empfang nehmen kann (Wenn ich ihn überhaupt jemals kriege).
Da wird die nächste Versicherungsrechnung mal direkt an den Händler weitergegeben 😉. Überlege auch hier mal den Namen des Händlers zu nennen, einfach damit andere gewarnt sind.
Was sind noch meine Optionen?
505 Antworten
Zieht euch doch nicht an Sachen hoch, die gar nicht stattfinden.
Das Auto steht doch in Bremerhaven.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Januar 2023 um 09:32:50 Uhr:
Das Auto steht doch in Bremerhaven.
Wenn der Kunde das Auto aber nicht bekommt kann man hier schonmal vorsichtig nachforschen ob die BAFA das denn so toll findet.
Und als Ergebnis verweigert das BAFA womöglich die Förderung? Bedenke, der Antrag wurde (hoffentlich schon vor dem 31.12.) vom TE selbst gestellt. Unter einer Verweigerung der Prämie hätte nicht Hyundai zu leiden.
Zitat:
@dailalamama schrieb am 26. Dezember 2022 um 18:16:16 Uhr:
Zitat:
@GT-I2006 schrieb am 26. Dezember 2022 um 18:10:46 Uhr:
@dailalamama :
Hast du denn schon die BAFA beantragt oder macht das dein Händler für dich?Nein, das mache ich.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Januar 2023 um 09:10:07 Uhr:
Es geht darum Missbrauch zu verhindern.Wie kommst Du darauf,dass es sachlich unbegründet ist?
Was für eine Art Mißbrauch kann denn durch eine "Fernzulassung" geschehen?
Ich soll Dir hier eine Anleitung zum Missbrauch der örtlichen Zuständigkeit geben? Werde ich selbstverständlich nicht tun.
Wenn Du nicht selbst drauf kommst, ist das gut. Einer weniger,der es macht/versucht.
Nein, ich will keine "Anleitung" von Dir. Aber wahrscheinlich kannst Du bloß die Frage nicht beantworten. Brauchst Dich nicht schämen, paßt schon.
Ich wüsste allerdings auch gern, warum das ein Problem sein sollte.
Fernzulassung, also Fahrzeug steht beispielsweise in NL. Ich lasse es in meinem Landkreis zu, fahre mit Bahn hin und mache die Kennzeichen dran und fahre nach Hause.
Ist doch kein Problem.
Ist keine Straftat gem. StVG.
Problematisch würde es werden, wenn ich ein rotes Kennzeichen in NL dran Schraube und nach Hause fahre. Das wäre nicht zulässig.
In der FZV steht nicht, dass ein Fahrzeug mit Zulassungsbescheinigung Teil II, nicht Zulassungsfähig ist, weil es nicht in Deutschland steht.
Was wäre auch das Problem? Es gibt keines. Wo soll da Betrug, oder Straftat sein?
Die Straftat entstünde doch dann, wenn das Kennzeichen woanders verwendet wird.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 4. Januar 2023 um 09:32:50 Uhr:
Zieht euch doch nicht an Sachen hoch, die gar nicht stattfinden.Das Auto steht doch in Bremerhaven.
Es steht aber u.u. in einem Bereich zu dem Du nie Zugang bekommst, in dem Du das Auto selbst nie bewegen wirst, in einem Bereich wo es noch nicht als nín D eingeführt gilt .... ist wie beim Ex-EU-Flug ... spannend wird es erst wenn Du die Zollkontrolle passieren mußt. Erst dann wird die wahre EU/D ... vorher kann es ja auch sein das Du den Zollbereich gar nicht verlässt weil Du einen Anschlußflug hast ... Du bist quasi ex-territorial.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 4. Januar 2023 um 18:45:50 Uhr:
Was für eine Art Mißbrauch kann denn durch eine "Fernzulassung" geschehen?
Hersteller könnten auf die Idee kommen Fahrzeuge zuzulassen, die es noch gar nicht gibt, um sich z.B. mit Tageszulassungen kontingentweise die Erstzulassung vor Stichtagen zu sichern, an denen Typgenehmigungen oder Abgasnormen auslaufen. Privater Missbrauch fällt mir gerade keiner ein.
Zitat:
@mecco schrieb am 5. Januar 2023 um 06:19:12 Uhr:
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 4. Januar 2023 um 18:45:50 Uhr:
Was für eine Art Mißbrauch kann denn durch eine "Fernzulassung" geschehen?
...Fahrzeuge zuzulassen, die es noch gar nicht gibt... Privater Missbrauch fällt mir gerade keiner ein.
Der Tatbestand der Fernzulassung bzw. der ausländische Standort oder die Nichtexistenz des Fahrzeugs kann eigentlich von keiner Behörde geprüft werden. Wenn jemand mit gültigen und vollständigen Papieren, TÜV, COC, Versicherung, Ausweis zur Zulassungsstelle geht, bekommt er die Schilder mit Stempel und fährt damit nach Italien zum Hinschrauben. Warum auch nicht?
Auch deswegen ist das Verbot sinnlos.
Stimmt das wirklich, dass Behörden die Existenz von Fahrzeugen nicht überprüfen können? Bei Importfahrzeugen müsste zumindest der Zoll was registrieren.