W220 Mod. 2004 ABC Reparatur NICHT mit ein jähriger Gebrauchtwagen Garantie abgedeckt???

Mercedes CL C215

Hallo Zusammen,

unsere S-Klasse hatte das Problem, dass sie nach längerem Stehen vorne rechts zusammensackte (Klasisches ABC Problem) ; deutlich sichtbar nach einem Zeitraum vom 10 Tagen...
Das Fahrzeug wurde repariert. Die Niederlassung (bzw. Mercedes direkt) will die Reparaturkosten von ca. 400,- EUR (Filter und ÖL) aber nicht übernehmen, weil dies angeblich nicht im Garantieumfang der normalen Gebrauchtwagengarantie enthalten ist. Die Reparatur fand ca. 9 Monate nach Kauf statt.
Ich bin von dieser Wendung mehr als überrascht und denke dass die Aussage falsch ist.

Kann jemand hier im Forum etwas detailliertes dazu sagen?

Danke und Grüße,
Tom

Beste Antwort im Thema

Nach Ablauf der ersen 6 Monate der Gebracuhtwagen-GWL tritt die sogennate Beweisumkehr ein, d.h. du musst nachweisen, dass der Defekt bereits vorher (beim Kauf oder in den ersten 6 Monaten) bestand. Das dürfte schwer sein, ausser du hast das schon mal vorher bei KD angesprochen (Zeugen!). Allerdings musst du deine GWL-Papiere mal durchsehen, manchmal gibt es Texte wie "auf die Umkehr die Beweisführung nach 6 Monaten wird verzichtet" oder so ähnlich. Zudem würde ich mal die NL bitten sich um eine Kulanzregelung zu bemühen, denn normalerweise ist MB bei diesen Schäden bzw. bei diesen Wagen nicht so pingelich. Das Problem ist auf die NL kommt Arbeit zu, denn die müssen die Kulanz beantragen usw. 
Im Ernstfall mal (freundlich) direkt an die Customer Support Zentrale in Maastricht schreiben und um Unterstützung bitten, das hilft oft.  
cs.deutschland@cac.mercedes-benz.com

Viel Glück

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Zitat:

Original geschrieben von biketom69


Hallo Zusammen,

unsere S-Klasse hatte das Problem, dass sie nach längerem Stehen vorne rechts zusammensackte (Klasisches ABC Problem) ; deutlich sichtbar nach einem Zeitraum vom 10 Tagen...
Das Fahrzeug wurde repariert. Die Niederlassung (bzw. Mercedes direkt) will die Reparaturkosten von ca. 400,- EUR (Filter und ÖL) aber nicht übernehmen, weil dies angeblich nicht im Garantieumfang der normalen Gebrauchtwagengarantie enthalten ist. Die Reparatur fand ca. 9 Monate nach Kauf statt.
Ich bin von dieser Wendung mehr als überrascht und denke dass die Aussage falsch ist.

Kann jemand hier im Forum etwas detailliertes dazu sagen?

Danke und Grüße,
Tom

Ganz klar, Fahrwerk, ist unter anderem, ist in der Gebrauchtwagengarantie ausgeklammert.

Hat es wenigsten geholfen?

MfG

Ja, es hat zumindest geholfen... ;-)
Ich hatte die Hoffnung Mercedes ist da noch einen Tick kulanter. Frag mich nur was gewesen wäre, wenn der Hauptzylinder schlapp gemacht hätte... dann liegt man so bei 2000,- EUR schätze ich...

Grüße,
Tom

Nach Ablauf der ersen 6 Monate der Gebracuhtwagen-GWL tritt die sogennate Beweisumkehr ein, d.h. du musst nachweisen, dass der Defekt bereits vorher (beim Kauf oder in den ersten 6 Monaten) bestand. Das dürfte schwer sein, ausser du hast das schon mal vorher bei KD angesprochen (Zeugen!). Allerdings musst du deine GWL-Papiere mal durchsehen, manchmal gibt es Texte wie "auf die Umkehr die Beweisführung nach 6 Monaten wird verzichtet" oder so ähnlich. Zudem würde ich mal die NL bitten sich um eine Kulanzregelung zu bemühen, denn normalerweise ist MB bei diesen Schäden bzw. bei diesen Wagen nicht so pingelich. Das Problem ist auf die NL kommt Arbeit zu, denn die müssen die Kulanz beantragen usw. 
Im Ernstfall mal (freundlich) direkt an die Customer Support Zentrale in Maastricht schreiben und um Unterstützung bitten, das hilft oft.  
cs.deutschland@cac.mercedes-benz.com

Viel Glück

Öle und Filter werden grunsätzlich NICHT bezahlt.

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Zitat:

Zitat:

Ganz klar, Fahrwerk, ist unter anderem, ist in der Gebrauchtwagengarantie ausgeklammert.
Hat es wenigsten geholfen?
MfG

Eine Gebrauchtwagengaranie (6+6 Monate) klammert gar nichts aus (ausser Verschleissteile). Wenn der Händler sein Risiko aus der GWL absichern, will kann er eine D-CAr Versicherung oder sowas ähnliches abschliessen. Damit hat aber der PRIVATKÄUFER nichts zu tun. Damit holt sich der Händler im Bedarfsfall das Geld wieder. Wenn dort was ausgeklammert ist, dann ist das sein Pech.

Zitat:

Original geschrieben von 300SDL


Öle und Filter werden grunsätzlich NICHT bezahlt.

Eventuell wird der Arbeitslohn bezahlt.

Bis 100.000km zu 100%

Zusatzinfo: Laufleistung ist unter 100.000 km... ;-)

Grüße,
Tom

Zitat:

Original geschrieben von 300SDL



Zitat:

Original geschrieben von 300SDL


Öle und Filter werden grunsätzlich NICHT bezahlt.
Eventuell wird der Arbeitslohn bezahlt.
Bis 100.000km zu 100%
Kann ich so nicht bestätigen. Bei meinem Wagen wurde das bekannte Problem mit der Getriebeabdichtung (wo die Kabel eingeführt sind) in der GWL-Zeit erkannt. MB hat das repariert incl. dem gesamten Getreibeöl einschl. der Filter und sonstigen Hilfsstoffen kostenlos in Ordnung gebracht.

Zitat:

Original geschrieben von Bamberger_1



Zitat:

Original geschrieben von 300SDL


Eventuell wird der Arbeitslohn bezahlt.
Bis 100.000km zu 100%
Kann ich so nicht bestätigen. Bei meinem Wagen wurde das bekannte Problem mit der Getriebeabdichtung (wo die Kabel eingeführt sind) in der GWL-Zeit erkannt. MB hat das repariert incl. dem gesamten Getreibeöl einschl. der Filter und sonstigen Hilfsstoffen kostenlos in Ordnung gebracht.

Achtung, bitte nicht Garantie, Gewährleistung und Kulanz miteinander vermischen.

Letztiges ist klar eine Kulanzleistung..

Grüße, Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank_S500


Achtung, bitte nicht Garantie, Gewährleistung und Kulanz miteinander vermischen.
Letztiges ist klar eine Kulanzleistung..

Grüße, Frank

Ja stimmt. Wobei ich gerade bei Garantie (ich denke in meinem Fall handelt es sich um eine Gebrauchtwagengarantie) und Gewährleistung ein Abgrenzungsproblem habe.

Ürsprünglich dachte ich, es hat auch etwas mit der Beweislast zu tun. Wenn sich allerdings nach 6 Monaten die Beweislast umdreht (eben bei der Gebrauchtwagengarantie), dann kann das ja so nicht stimmen...

Kulanz ist klar: Eine freiwillige Leistung gegenüber dem Kunden auf den kein Anspruch besteht.

Grüße,
Tom

Zitat:

[Ürsprünglich dachte ich, es hat auch etwas mit der Beweislast zu tun. Wenn sich allerdings nach 6 Monaten die Beweislast umdreht (eben bei der Gebrauchtwagengarantie), dann kann das ja so nicht stimmen...

Grüße,
Tom

Das hast Du noch nicht verstanden, hier geht es um Gewährleistung.

Nicht Garantie, die einiges ausschließt.

Nach 6 Monaten musst Du beweisen, das der Mängel schon beim Kauf vorhanden war.

Was in den meisten Fällen unmöglich ist.

MfG

Klarheit würden das Nachlesen der Bedingungen der Mercedes Benz Europagarantie (diese hast du doch?)
bringen. Kann sie im Netz gerade leider nicht finden.

Diese Bedingungen liegen dir aber totsicher in schriftlicher Form vor.

Auf der Hompage von Benz findet man nur diesen Bla Bla Bla:

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.0002.html

Die sind wohl der Meinung das die genaue Beschreibung des Leistungsumfangs eventuell die Leute abschreckt.

Diese Bedingungen sind auch nicht ohne, z. B. ist jegliche Art von Ölverlust ausgeschlossen. Außer wenn die Zylinderkopfdichtung leckt.
D.h. wenn die S-Klasse sifft wie Sau, dann ist das persönliches Pech...ich rege mich schon wieder auf...

Dies hier kommt schon sehr nah an die Bedingungen der Europagarantie heran:

http://www.welcome-finanzservice.at/.../10_archiv193_2473.pdf

...das Fahrwerk ist wohl NICHT enthalten!?

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