W212 Werkstatt verlangt viel zu viel Geld.

Mercedes E-Klasse S212

Hallo alle zusammen,
Das ist mein erster Beitrag im Forum.

Mein Auto w212 Mopf 250 böuetec 4matic.

Letzte Woche auf der Autobahn hatte mein Auto Plötzlich keine Leistung mehr und MKL gelb.

ADAC angerufen und zur Werkstatt.

Werkstatt sagte mir, ich hätte zu wenig ad Blue im Tank weshalb der DPF nicht mehr regenerieren konnte, was dazu führte das er verstopft war.

Reparatur:
Ad Blue aufgefüllt
Dpf Regeneriert
420€ ärmer

Auto abgeholt losgefahren, anscheinlich alle wieder gut.
2 Stunden später selbes Spiel wieder. Keine Leistung mehr MKL Gelb.

Zurück zur Werkstatt gebracht wo sofort ein Mechaniker mein Auto entgegen nahm und nachgesehen hat. Nach ner halben Stunde holte er mich in die Werkstatt und demonstrierte mir am Motor ein zischendes Geräusch mittels luftdruckgerät. Er sagte auf der Fahrerseite neben dem Motor entweicht Luft aus einem Bauteil. Meiner Einschätzung nach ist es der ladeluftschlauch oben auf der Fahrerseite.

Auto über Nacht dort gelassen und heute ruft mich die Werkstatt an und sagt mir die Reparatur würde 2500€ kosten. Und das ist meiner Meinung nach viel zu viel oder nicht ?

Ich habe das Gefühl, dass mich die Werkstatt übers Ohr hauen will. Ich habe das Auto vor 10 Monaten dort vor Ort gekauft und habe eigentlich noch Garantie und auch Gewährleistung oder sehe ich das falsch ?

Ich hab absolut keine Ahnung und hoffe es gibt einige Experten hier die ihre Meinung und Erfahrungen teilen würden.

Ich bedanke mich für jede Stimme.

47 Antworten

Zitat:

@S210Rudi schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:50:48 Uhr:


hallo so wie ich das sehe kann er ggf. nur die Garantie Zusatzversicherungen in Anspruch nehmen , denn die Gewährleistung umfasst doch nur Schäden die zum Zeitpunkt des Kaufes am Fahrzeug bestanden haben, aber er ist ja schon 10 Monate gefahren , also fällt das nicht unter Gewährleistung schlagt mich wenn ich da falsch liege.??

Aber wenn ich ein Auto kaufe und es nach 2 Wochen einen Motorschaden hat, dann ist e doch auch ein Gewährleistungsanspruch oder nicht ? Es kann ja ein Schaden am Auto geben, dass einen schleichenden totalausfall verursacht

Oder liege ich da falsch ?

Zitat:

@E-Classheini schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:55:58 Uhr:


Zeitgleich setze ich mich mit meinem Anwalt in Verbindung falls wir keine vernünftige Lösung finden.

Das würde ich vorziehen. (Die Händler haben gute Anwälte)

Zitat:

@Beifahrerle schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:43:49 Uhr:



Zitat:

@Toenyes schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:22:35 Uhr:


Ich würde mindestens mal versuchen bei einer oder auch mehreren, anderen Wekstatt / Werkstätten vorstellig zu werden.

Wenn er auf Nachbesserung durch den Verkäufer besteht, kann er gar nicht in einer anderen Werkstätte reparieren lassen, weil er sonst seine gesetzlichen Rechte aus der Sachmängelhaftung verliert. Der Verkäufer hat zunächst das Recht, selbst zu reparieren. Erst bei vergeblichen Reparaturversuchen gibt es Alternativen.

Wenn die Werkstatt, augenscheinlich hier auch der ursprüngliche Verkäufer, einen Kostenvoranschlag über 2500€ ausgibt, dann existiert entweder gar keine Gewährleistung, oder er erkennt sie aus irgendeinem Grund nicht an.
Ich meinte nicht direkt woanders reparieren zu lassen, sondern einfach mal Andere drauf schauen lassen, evtl. mal nen anderen Kostenvoranschlag einholen, einfach um eine zweite Meinung / eine zweite Expertise zu haben.
Denn wenn der Wagen beim ursprünglichen VK von Privat gekauft wurde, dann hat er die Mängel zu beseitigen und keinen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Deshalb hat das für mich schon ein ziemlich unseriöses "Gschmäckle".

Denn wenn es zum Streit kommt,- dann braucht es ohnehin eine zweite Meinung, sprich ein Gutachten.

Zitat:

@E-Classheini schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:01:12 Uhr:



Zitat:

@S210Rudi schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:50:48 Uhr:


hallo so wie ich das sehe kann er ggf. nur die Garantie Zusatzversicherungen in Anspruch nehmen , denn die Gewährleistung umfasst doch nur Schäden die zum Zeitpunkt des Kaufes am Fahrzeug bestanden haben, aber er ist ja schon 10 Monate gefahren , also fällt das nicht unter Gewährleistung schlagt mich wenn ich da falsch liege.??

Aber wenn ich ein Auto kaufe und es nach 2 Wochen einen Motorschaden hat, dann ist e doch auch ein Gewährleistungsanspruch oder nicht ?

Wenn Du ein Taxi mit 650.000 Km kaufst und nach zwei Wochen einen Motorschaden hast, tust Du Dir sehr schwer, einen Gewährleistungsanspruch zu begründen.

Die Begründung eines Gewährleistungsanspruchs setzt Fachwissen voraus, das im Zweifel von einem Gutachter kommt. Ggf. auch gern vom Hersteller, aber dann bitte schriftlich.

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Wenn die Werkstatt, augenscheinlich hier auch der ursprüngliche Verkäufer, einen Kostenvoranschlag über 2500€ ausgibt, dann existiert entweder gar keine Gewährleistung, oder er erkennt sie aus irgendeinem Grund nicht an.
Ich meinte nicht direkt woanders reparieren zu lassen, sondern einfach mal Andere drauf schauen lassen, evtl. mal nen anderen Kostenvoranschlag einholen, einfach um eine zweite Meinung / eine zweite Expertise zu haben.
Denn wenn der Wagen beim ursprünglichen VK von Privat gekauft wurde, dann hat er die Mängel zu beseitigen und keinen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Deshalb hat das für mich schon ein ziemlich unseriöses "Gschmäckle".

Denn wenn es zum Streit kommt,- dann braucht es ohnehin eine zweite Meinung, sprich ein Gutachten.

Gibt es denn ein Szenario in dem die Gewährleistung erlischt ? Denn Gewährleistung habe ich zu 1000% noch nach nicht einmal ganz 10 Monaten. Außer natürlich, es existieren irgendwelche Hintertürchen mit denen der Händler die Gewährleistung umgehen kann und vorzeitig versagen kann.

Zitat:

@Toenyes schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:03:10 Uhr:



Deshalb hat das für mich schon ein ziemlich unseriöses "Gschmäckle".

Denn wenn es zum Streit kommt,- dann braucht es ohnehin eine zweite Meinung, sprich ein Gutachten.

Ich bin ganz bei Dir, meine allerdings, es ist mehr als ein unseriöses "Gschmäckle", es stinkt zum Himmel. Der Käufer soll abgezockt werden.

Es wird grundsaetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Uebergabe vorlag (Gewaehrleistung). Der Gegenbeweis obliegt dem Gewaehrleistungspflichtigen, sprich Verkaeufer.

Andernfalls wuerde das Institut der Gewaehrleistung keinen Sinn ergeben.

Und es gilt hierbei, falls nicht besonders vereinbart oder offenkundig auffallend, die gewoehnlich erwartbaren bzw in den Verkehrskreisen geltenden Eigenschaften als bedungen. Adblue hat zu funktionieren (abgesehen vom Nichttanken; was ja absurd waere, da die Anzeige sich meldet).

Bei unserem Freund kommt mE die Gewaehrleistung zur Gaenze zur Anwendung.

Gute Nacht

Zitat:

@E-Classheini schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:10:15 Uhr:



Gibt es denn ein Szenario in dem die Gewährleistung erlischt ? Denn Gewährleistung habe ich zu 1000% noch nach nicht einmal ganz 10 Monaten. Außer natürlich, es existieren irgendwelche Hintertürchen mit denen der Händler die Gewährleistung umgehen kann und vorzeitig versagen kann.

Das übliche Szenario ist, dass Du Reparaturversuche unternehmen hast lassen, ohne dem Verkäufer die Chance zu geben, selbst den Schaden zu beheben. Auch der Verweis auf Verschleiß (nach dem Kauf) ist üblich. Und dann natürlich der Vorwurf, durch Dein (falsches) Verhalten habest Du den Schaden erst verursacht, zumindest vergrößert. Er hat das ja schon durchgezogen, wenn er den Schaden auf zu wenig AdBlue im Tank zurückführt.

Danke für eure antworten!

Glücklicherweise war ich ausschließlich bei dem Händler zu Reparaturen. Übrigens gab es schon vor 4 Monaten einen Vorfall bei dem das Auto nicht weiter Fahrbereit war. Damals war es ein Abgas Temperatur Sensor der kaputt war und das Auto in den notlauf gegangen ist. Die Reparatur habe ich auch blind bezahlt aber da hat es sich nur um anteilig 85€ gehandelt.

Duplikat

Zitat:

@E-Classheini schrieb am 15. Oktober 2024 um 19:32:49 Uhr:


Ok danke.
Ist es überhaupt möglich das der dpf verstopft nur weil zu wenig ad Blue im Tank war ?

Nein, das ist Unsinn.

Zitat:

@Beifahrerle schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:18:16 Uhr:



Und dann natürlich der Vorwurf, durch Dein (falsches) Verhalten habest Du den Schaden erst verursacht, zumindest vergrößert. Er hat das ja schon durchgezogen, wenn er den Schaden auf zu wenig AdBlue im Tank zurückführt.

Das ist aber eine so freche Lüge seitens der Werkstatt, dass das fast nur ein Test dein kann, was man dem Kunden alles einreden kann.

Zitat:

@tchaikovsky schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:11:28 Uhr:


Es wird grundsaetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Uebergabe vorlag (Gewaehrleistung). Der Gegenbeweis obliegt dem Gewaehrleistungspflichtigen, sprich Verkaeufer.

Ja, seit Januar 2022 ist das die gesamte Sachmängelhaftungszeit über so. Und der Händler haftet jetzt auch dann, wenn ein Mangel wenige Tage vor Ablauf der Frist auftritt und nicht mehr innerhalb der Sachmängelhaftungszeit repariert werden kann. Bis vier Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel auftrat. Das gilt auch dann, wenn die Frist für die Sachmängelhaftung schon abgelaufen ist.

Das ist aber eine so freche Lüge seitens der Werkstatt, dass das fast nur ein Test dein kann, was man dem Kunden alles einreden kann.

Das Gefühl habe ich auch !

Erst die 85€ für den Sensor vor einigen Monaten
Jetzt 420€ für ad Blue und dpf
Und nun auch noch 2500€ für eine Reparatur die unmöglich so extrem teuer sein kann.

Was für ein großer Schaden müsste es sein um 2500€ zu verursachen?! Turboschaden ? Ich denke nicht mal dann komme ich auch 2500€ ansaugung? Abgaskrümmer? Ich kenne mich nicht aus aber ich habe keine Reparatur gefunden die auf 2500€ beläuft

Zitat:

@Beifahrerle schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:35:40 Uhr:



Zitat:

@tchaikovsky schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:11:28 Uhr:


Es wird grundsaetzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei der Uebergabe vorlag (Gewaehrleistung). Der Gegenbeweis obliegt dem Gewaehrleistungspflichtigen, sprich Verkaeufer.

Ja, seit Januar 2022 ist das die gesamte Sachmängelhaftungszeit über so. Und der Händler haftet jetzt auch dann, wenn ein Mangel wenige Tage vor Ablauf der Frist auftritt und nicht mehr innerhalb der Sachmängelhaftungszeit repariert werden kann. Bis vier Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel auftrat. Das gilt auch dann, wenn die Frist für die Sachmängelhaftung schon abgelaufen ist.

Aber nach 6 Monaten muss ich beweisen, dass der Schaden schon vorher da war ? Oder muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen ?

Wenn es sich nicht um eine Hinterhof Werkstatt handelt, kann man sich auch an eine Schiedsstelle wenden.
"Seriöse" Meister Werkstätten sind an solche Schiedsstellen angebunden und darüber wird eine Lösung / Vermittlung zwischen Werkstatt und Kunden gesucht.

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