W203 Rückruf Schiebedach- dieses aber leider defekt
Hallo liebes Forum,
Ich habe ein kleines Problem :
Bei meinem W203 läuft gerade ein Rückruf wg. einem evtl. nicht richtig verklebten Panoramadach.
Soweit so gut würde auch alles kostenlos geprüft und behoben werden.
Nun habe ich das Problem, dass vor ein paar Jahren sich das Schiebedach verklemmt hatte und ich es nur notdürftig wieder in die Schiene gebracht habe und den Motor abgeklemmt habe.
Mein MB- Händler muss allerdings die Teilenummern im geöffneten Zustand überprüfen.
Mir wurde gesagt dass dafür eine Reparatur von 1500-2000€ nötig wäre. Das kann ich mir leider zur Zeit nicht leisten bzw wäre das Auto dann wahrscheinlich ein Totalschaden (obwohl er super dasteht). Die Überprüfung ist allerdings notwendig, denn ohne Überprüfung droht das Stilllegen des Autos.
Jetzt meine Frage: Gibt es eine Anleitung zum AUS- bzw Einbau eines Panoramadaches oder hat jemand dieses Projekt schon mal gestartet ?
Habe jetzt Stunden gegoogelt und ich wurde nicht fündig.
Gruß Christio
341 Antworten
Zitat:
@JojoJupp schrieb am 11. Februar 2023 um 17:03:25 Uhr:
Moin,
wie bist Du den an den Motor drangekommen!? Hast Du den ganzen Himmel ausgebaut?
Gruß Jürgen
Es reicht ihn ein wenig runterzuziehen, geht ohne Knicken.
A Säulen Verkleidung und Haltegriff müssen weg
Edit: Innenspiegel und Dbe muss auch ausgebaut werden
Bei mir hat es gereicht die Lampe/Dachbedieneinheit auszubauen. Dann den Stecker ab und die beiden Torxschrauben raus. Dann kann man den Motor so entnehmen. Aber Achtung das er nicht runterfällt wenn die zweite Schraube gelöst wird.
Tach und danke, ich werde es probieren.
Gruß Jürgen
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Ich will auch den Motor ausbauen, durch die Lampeneinheit komme ich aber nicht ran.
Im muss den Himmel absenken, aber wie bekomme ich die Sonnenblenden ab, da sing gar keine Schrauben zu sehen!
Zitat:
@OlliCL200 schrieb am 11. Februar 2023 um 18:32:12 Uhr:
Ich will auch den Motor ausbauen, durch die Lampeneinheit komme ich aber nicht ran.
Im muss den Himmel absenken, aber wie bekomme ich die Sonnenblenden ab, da sing gar keine Schrauben zu sehen!
Musst da nh Klappe aufklappen dann siehst die Scheiben
Zitat:
@OlliCL200 schrieb am 11. Februar 2023 um 18:32:12 Uhr:
Ich will auch den Motor ausbauen, durch die Lampeneinheit komme ich aber nicht ran.
Im muss den Himmel absenken, aber wie bekomme ich die Sonnenblenden ab, da sing gar keine Schrauben zu sehen!
Ich fahre einen 2004 Mopf. Da kommt man ohne Probleme an die Schrauben. Es sind zwei Stück. Mach Mal bitte ein Bild von der Dachbedieneinheit, eingebaut und vom Motor
Moin,
ich habe einen 2006 durch die Bedieneinheit kommt man nur an eine Schraube, die zweite ist ganz versteckt.
Die Klappe an der Befestigung der Sonnenblende habe ich gefunden, darunter ist die Schraube.
Aber wie ist das mit den Haltegriffen, da kann man eine Art „Keil“ herausziehen, dann geht es aber nicht weiter, keine Schraube, nix!?
Grüße Olli
Zitat:
@OlliCL200 schrieb am 12. Februar 2023 um 14:12:43 Uhr:
Moin,
ich habe einen 2006 durch die Bedieneinheit kommt man nur an eine Schraube, die zweite ist ganz versteckt.
Die Klappe an der Befestigung der Sonnenblende habe ich gefunden, darunter ist die Schraube.
Aber wie ist das mit den Haltegriffen, da kann man eine Art „Keil“ herausziehen, dann geht es aber nicht weiter, keine Schraube, nix!?
Grüße Olli
Wenn der Keil draußen ist, mit einem Ruck am Griff ziehen
Ja jetzt verstehe ich. Zwei Motoren. Da sieht das natürlich anders aus.
Dann musst du sie Crsin beschriebenen hat vorgehen
Moin, komme gerade von MB. Das Dach kann ohne Funktion der Aufstellfunktion nicht geprüft werden. Hintergrund;
Es sind Dächer betroffen mit dem Produktionsdatum ab 2006, meiner ist 2003. Das Produktionsdatum ist auf der Laufschiene aufgeprägt.Nach Sichtung der Spaltmaße und Recherche in der Familie ist auch nie das Glas getauscht worden. Eine Prüfung blieb also aus. Nach einem Gespräch mit dem Werkstattleiter der Abteilung, bei einem Kaffee, stellte er mir in Aussicht das er den Zustand,Spaltmaße, etc, an MB weiterleiten werde. MB kann hier an interner Stelle prüfen was und wann ggf. erneuert/getauscht wurde. Fällt diese Recherche für mich gut aus bleibt alles so wie es ist. Sollte sich herausstellen das dass Glas nach 2006 erneuert wurde dann bin ich fällig.
ERGO WARUM!?
Die Behörde egal welche kann die Prüfung trotz nicht funktionierendem Dach zwingend vorschreiben. Eine Reparatur der nicht funktionierenden Teile übernimmt MB nicht. GARNICHTS. Schlussendlich ist es so!
Lässt man es, trotz Handlungsbedarf, nicht reparieren/prüfen dann erfolgt die ZWANGSSTILLLEGUNG. Diese kann nicht ausgesessen werden, wie weiter oben beschrieben. Diese erfolgt innerhalb von 3 Monaten. Zur Not, Gefahr im Verzug, wird das Fahrzeug bei euch zu Hause abgeholt, die Kosten für diese Maßnahme zahlt ihr!
Wie es nun bei mir weitergeht;
Ich werde weiterhin fleißig mitlesen und kommentieren, das Dach in Eigenregie reparieren. Ich bin Handwerker und habe auch das Notwendige Verständnis und werde weiterhin berichten. Freue mich über eure Erfahrung zu dem und zu anderen Themen.
freundlich grüßt
Jürgen
Also die Zwangsstilllegung wird nicht unverzüglich in Kraft gesetzt. Mercedes wird eine Frist gesetzt bekommen haben. Ich vermute mal bis Ende des Jahres. Danach meldet Mercedes welche Autos nicht da waren. Die Halter werden erneut angeschrieben und bekommen eine Frist. Nachdem Mercedes dann wieder gemeldet hat, wer das wieder nicht gemacht hat, wird das KBA die zuständigen Zulassungsstellen anschreiben. Die müssen dann wieder die Halter anschreiben und zur Sache anhören. Anschließend muss die Zwangsstilllegung angekündigt werden. Selbst da hat der Betroffene noch Widerspruchsfristen. Also ich denke mal, bis es zur Zwangsstillegung kommt vergeht garantiert genug Zeit.
Das ist alles schon eine heftige Sache, also was letztendlich alles daran hängt! 😮 Ich habe zum Glück kein Schiebedach, lese aber aus Interesse hier mit.
Und ich schließe mich im Großen und Ganzen Rodi an. So schnell mahlen die Mühlen der Verwaltung nicht.
Da es sich um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, muss vorher von der zuständigen Behörde angehört werden (mit Frist). Dann kann, da es sich mMn um einen starken Eingriff in die Eigentumsrechte handelt, zb einstweiliger Rechtschutz beantragt werden und die Nummer zieht sich hin, da werden einige unserer 203er wieder dem Rost zum Opfer gefallen sein... 🙁
Beste Grüße
Carsten
So eine Stilllegung gibt es wirklich und das kann durchaus recht zügig geschehen. Jedes Fahrzeug muss verkehrssicher sein und das ist ein "ungeprüftes" eben ggf. nicht. Da passiert nicht wirklich viel anderes, als bei einem (beispielsweise) durchgerosteten Schweller oder so. Falls die Stilllegung behördlicherseits angeordnet wird, wird der Wagen zur Fahndung ausgeschrieben, das kann natürlich eine Zeit lang gut gehen, muss aber nicht. Polizei und Gerichtsvollzieher werden versuchen das Auto ausfindig zu machen und aus dem Verkehr zu ziehen. Und spätestens bei der fälligen HU macht das die Prüforganisation. Widerspruch kann man einlegen, der hat aber keine aufschiebende Wirkung und ob man in der Sache recht bekommt?! Das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer ist im Falle eines während der Fahrt heraus fliegenden Glasdachs ist ja nun nicht so ganz klein - tendenziell für Fußgänger z.B. vermutlich tödlich.