VW Touran Anschnallwarner

VW Touran 1 (1T)

Hallo, ich selber fahre keinen aber ich habe hier auch erfahren, wie man bei meinem Auto den lästigen Gurtwarner ausschaltet. Geht das auch bei einem VW Touran (ganz neu)?

50 Antworten

Beim Fahrersitz kann man das Gebimmel auch Hardwareseitig beseitigen.
Unter dem Fahrersitz gibt es einen zweipoligen schwarzen Stecker. Wenn man Diesen trennt, gaugelt man der Elektronik vor, das der Fahrer angeschnallt ist.
Es gibt beim Fahrersitz keine Sitzerkennung, da man ja davon ausgehen kann, das beim Fahren jemand auf dem Fahrersitz sitzt.
Beim Beifahrersitz geht es nicht! Da gibt es nur die Möglichkeit über die SW.
Ich habe auch den Stecker getrennt, da ich auch des öftern mit dem Touri Kurzstrecken mit ständigem Ein- und Aussteigen zu fahren habe. Das Ganze findet auch noch auf Privatgrundstück statt und ist auch nur etwas über Schrittgeschwindigkeit.
Auf öffentlichen Strassen bin ich selbstverständlich angeschnallt, war auch schon bei meinen vorherigen Autos, ohne Gurtbimmel, so.

Gruß Otti

Zitat:

Original geschrieben von PtheB


Ich finde es auch relativ dumm diese Funktion zu deaktivieren. Sie bewirkt nämlich genau das wofür sie gedacht ist. Alle schnallen sich auch auch kurzen Strecken an. Es ist eine Funktion die Leben rettet. Ob das nun den Unverbesserlichen und Unbelehrbaren gefällt oder nicht. Ich sehe soviele die ohne Gurt durch die Gegend fahren, aber noch keinen in einem Touran.

Dann gehöre ich auch zu den dummen, kann ich mit leben

Mir ging mir das Gebimmel tierisch auf dei Nerven.

Das mehrmals am Tag Garage raus-rein,

Firmenparkplatz durch Schichtbetrieb immer Wechsel nötig.

Wenn Du es für wichtig hältst sich beim z.B.

Einfahren in die Garage anzuschnallen

oder dich das Gebimmel nicht stört ist das natürlich deine Sache.

Aber andere als relativ dumm zu bezeichnen

denen das Gebimmel auf die Nerven geht........

Wie bereits gesagt, ich fahre im öffentlichen Verkehrsraum immer angeschnallt

und das seit über 20 Jahren.

Mein Käfer hatte auch keinen Gurtwarner, ich aber den Gurt an.

Ischi 112

Na, nun komm mal wieder runter. Er hat niemanden als dumm bezeichnet. Mich stört das Gebimmel nicht wirklich, nur meine Freundin jault manchmal rum. Es gibt halt immer noch genug Leute, die ihrer Anschnallpflicht im Strassenverkehr nicht nachkommen und dafür ist der Gurtwarner eine gute Erfindung. Und mal ganz ehrlich, der durchschnittliche Garagenbesitzer fährt sein Auto 1 x am Tag in die Garage und da kann man dann nun wirklich mit leben (davon mal abgesehen, dass viele schon einen elektr. Garagentoröffner haben - aber das ist ein anderes Thema). Wer ohne Gurtwarner unbedingt fahren will muss das für sich entscheiden.

Um die Diskussion wieder ein wenig zu versachlichen:

Der Gurtwarner darf in der Tat nicht durch den Freundlichen deaktiviert werden, und zwar aus zwei Gründen:

a) Produkthaftung

VW haftet für Schäden, die durch ihr Produkt entstehen. Wenn ihr einen Unfall baut und nicht angeschnallt seit, könntet ihr behaupten, der Gurtwarner habe nicht funktioniert. Dabei könnte niemand nachvollziehen, ob er ab Werk schon nicht funzte oder ob ihn der Freundliche stillgelegt hat. Um solchen Klagen aus dem Weg zu gehen, ist es dem Freundlichen verboten, das Teil zu deaktivieren. Ist übrigens die gleiche Problematik wie damals bei Audi mit dem ABS. Das konnte man früher nämlich abschalten, bis es in den USA mal einen Prozess gab um einen Mann, der behauptete, das ABS habe nicht funktioniert, Audi behauptete, der Mann habe es abgeschaltet. Seitdem ist das ABS nicht mehr deaktivierbar, um solchen Klagen aus dem Weg zu gehen...

b) Verlust der Betriebserlaubnis

Der Gurtwarner ist eine sicherheitstechnische Einrichtung. Die Manipulation sicherheitstechnischer Einrichtungen führt generell zu einem Verlust der ABE nach § 19 Absatz 2 Satz 2 der STVZO. Dabei spielt es keine Rolle, WARUM VW den Gurtwarner eingeführt hat. Er ist und bleibt eine sicherheitstechnische Einrichtung, deren Manipulation gegen o.g. § verstößt.

Das ist das gleiche Spiel wie mit den Gurten bei Oldtimern. Sehr alte Fahrzeuge haben z.B. keine Gurte. Trotzdem darf man damit fahren, weil sie eben noch nie Gurte hatten, man hat ja nichts entfernt. Wenn man jedoch nun bei einem neuen Fahrzeug die Gurte entfernt, entfernt man eine sicherheitstechnische Einrichtung und verliert damit die Betriebserlaubnis.

Natürlich kann jeder selbst entscheiden, was er tut. Ich wollte lediglich ein paar Fakten liefern...

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Re: VW Touran Anschnallwarner

Ich habe in 09/04 vor der Auslieferung meines Touran beim Händler auf Deaktivierung bestanden und es wurde natürlich auch so durchgeführt, ist nur eine Softwareeinstellung. Das Gebimmel nervt wirklich, wenn man wie ich auf längeren Privatstrassen unterwegs ist.
TDI 2.0 Highline DSG inkl. Xenon, Leder beige, Navi etc. (wird allerdings bald verkauft, da vor kurzem BMW 320d Touring Aut. als Dienstwagen erhalten).

Mein Freundlicher wollte mir den Gurtwarner von sich aus dekativieren, ohne das ich ihn darauf angesprochen habe. Dies habe ich aber abgelehnt. Warum sollte der Warner auch deaktiviert werden. Wenn ich den Wagen mal umsetze, meldet der Warner sich halt - na und. Ich finde es nämlich vorteilhaft, daß man so die Beifahrer immer schnell angeschnallt bekommt.

@touranfaq
bist Du Dir wirklich sicher was die Produkthaftung betrifft?
bei dem Gurt scheint sich das etwas anders zu verhalten, da ja der Fahrer immer noch derjenige ist, der ihn anlegen muss - unabhängig, ob mit oder ohne Gebimmel; wenn das Gebimmel nicht auftritt, entbindet ihn das nicht von seiner Verantwortung
so gesehen glaube ich nicht, dass dieser Vorgang in die Produkthaftung eingreifen würde, aber vielleicht liege ich da ja auch falsch

gurtwarner

tach

ich frage mich warum es dann sportlenkräder gibt die keinen airbag mehr haben--sogar mit ABE--gesehen bei Fa.-Raid--versicherungstechnich ist es doch nicht nachvollziehbar warum man(n) einen airbag aus einem auto ausbaut--

cu
2runer

@PtL:

Ja, ich bin mir sicher, was die Produkthaftung betrifft.

@2runer:

Bei den Airbag-Rückrüstadaptern ist die Sachelage wieder anders, da eine ABE vorliegt. Somit erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht, da die Änderung zulässig ist.

Wenn Du VW dazu bewegen könntest, eine ABE für das Abstellen des Gurtwarners auszustellen, könntest Du das auch "legalisieren".

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


Um die Diskussion wieder ein wenig zu versachlichen:

Der Gurtwarner darf in der Tat nicht durch den Freundlichen deaktiviert werden, und zwar aus zwei Gründen:

 

Woher hast Du denn diese Informationen?

Bist Du sicher dass das stimmt was Du da schreibst?

Das würde ja bedeuten dass ich und auch andere ohne Versicherungsschutz fahren,
und somit eine Straftat begehen.

Ich habe jedenfalls von einem TÜH Ingenieur andere Informationen.
Habe bei der Eintragung meines Fahrwerks letztes Jahr mal nachgefragt.

Diese Diskussion wurde im Langzeittest und wohl auch hier schon
des öfteren geführt. Mit irgendwelchen Vermutungen oder fragwürdigen
Ratschlägen ist wohl niemand geholfen
Laut STVO ist es Vorschrift den Sicherheitsgurt bis auf wenige Ausnahmen anzulegen,
aber ist gibt kein Gesetzt das einen Gurtwarner Vorschreibt.
So sollte doch jeder für sich entscheiden ob er den Gurtwarner deaktiviert
oder nicht. Ich weiß aus anderen Diskussionen das auch
VW-Werkstätten das Gebimmel abschalten, auch ohne Druck
Sondern auf einfache Nachfrage, also hätten die sich ja auch strafbar gemacht

Ischi 112

@Ischi 112:

Hast Du Dir mal die Mühe gemacht, die von mir zitierten §§ zu lesen? Daraus geht das von mir gesagte eindeutig hervor.

Jedes Fahrzeug erhält vor seiner Zulassung im Straßenverkehr nach einer Prüfung durch das KBA eine Betriebserlaubnis nach §20 StVZO.. So auch der Touran, und das mit einem Gurtwarner, der fahrerseitig schon von Anfang an zur Serienausstattung gehört.

Wenn Du nun an dem Fahrzeug irgendwelche Modifikationen durchführst, mit denen Du sicherheitstechnische Einrichtungen veränderst, greift StVZO §19 Absatz 2 Satz 2. Damit erlischt deine Betriebserlaubnis.
Dieser § greift übrigens schon dann, wenn Du z.B. ohne Stoßstange fährst (weil Du damit Fußgänger gefährdest, ein Kumpel von mir mußte deshalb schonmal blechen).

Die Frage ist natürlich, inwieweit dein Fahrzeug im Falle eines Unfalls geprüft wird und ob es überhaupt jemandem auffällt, dass das Teil deaktiviert ist. Denn wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Aber genau genommen bewegst Du dein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz.

Ich erwähne es nochmal, jeder kann machen, was er will. Ich habe die entsprechenden §§ genannt, jeder kann sie durchlesen und sich seine Meinung dazu bilden. Ich will hier niemandem meine Meinung "aufdrängen".

Zum Thema "Werkstatt" und "strafbar machen": Meine Werkstatt hat mir damals für meinen Polo (auf meinen Wunsch) H4-Lampen verkauft mit 85/100 Watt (keine StVZO-Zulassung). Macht sie sich deshalb strafbar?

Ich glaube mit dem Gurtgebimmel verhält es sich wie mit dem Airbag für den Beifahrersitz. Schaltet man diesen ab, weil man eine Babyschale transportiert und vergißt diesen wieder zu aktivieren, wenn eine erwachsene Person mitfährt, erlischt die Betriebserlaubnis !! Ich weiß nicht ob das allen so bewußt ist oder bei der Fahrzeugübergabe mitgeteilt wurde. Und genau so würde ich das für das Abstellen des Gurtwarners sehen.

Andreas

Es gint eine ganz einfache Methode den Warnton abzustellen. ANSCHNALLEN! Ich weiss nicht warum das für viele ein Problem ist. Es ist doch albern über Sinn und Unsinn dieser Einrichtung zu diskutieren. Mir fallen immer wieder Leute auf, die durch die Stadt fahren und nicht angeschnallt sind. Würde in deren Auto ein Signalton erklingen wären sie mit Sicherheit angeschnallt.

Zitat:

Original geschrieben von PtheB


Es gint eine ganz einfache Methode den Warnton abzustellen. ANSCHNALLEN! Ich weiss nicht warum das für viele ein Problem ist. Es ist doch albern über Sinn und Unsinn dieser Einrichtung zu diskutieren. Mir fallen immer wieder Leute auf, die durch die Stadt fahren und nicht angeschnallt sind. Würde in deren Auto ein Signalton erklingen wären sie mit Sicherheit angeschnallt.

Das unterschreibe ich zu 100%! Mir will auch nicht so recht in den Sinn, warum ich den Gurtwarner abschalten muß, weil ich auf einer "längeren Privatstrasse" unterwegs bin...

Hallo Leute,

es kann doch jeder machen was er will!

Den einen nervt es, den anderen nicht. Es ging hier nur um die Leute, denen das Gebimmel auf den Sack geht. Das kann doch nicht so schwierig sein.

ciao f1-silberpfeil

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